Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
Vorlage
FB2/1336/2021
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schule und Sport empfehlen dem Rat der Stadt Meerbusch, die Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich gemäß der anliegenden IV. Änderungssatzung (Anlage 1) zu beschließen.

 

Die Änderung beinhaltet einige redaktionelle Änderungen sowie die Anpassung der Elternbeitragstabelle für die Kindertagespflege (Anlage zu § 4 der Satzung) entsprechend der geplanten Spitzabrechnung im Rahmen der Kindertagespflege mit Wirkung ab 01.08.2021.

 


Sachverhalt:

 

Seit dem 01. August 2012 gilt eine gemeinsame Beitragssatzung für alle gesetzlich geförderten Betreuungsangebote in Meerbusch. Diese gilt für die Inanspruchnahme für Betreuungsleistungen in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschule.

 

Im Rahmen der Kindertagespflege erfolgt aktuell eine Finanzierung und Beitragsfestsetzung in
5-Std.-Korridoren. Mit Wirkung vom 01.08.2021 wird – wie in der Vorlage unter TOP 6.1 dargestellt - eine Abkehr von der pauschalierten Korridorregelung zu Gunsten einer stundengenauen Abrechnung angestrebt, um mehr Transparenz in der Vergütung der Kindertagespflegepersonen zu erreichen.

 

Diese Neuregelung macht jedoch eine Anpassung der Elternbeitragstabelle für die Kindertagespflege notwendig, da analog auch hier mit Wirkung vom 01.08.2021 eine stundengenaue Beitragsfestsetzung erfolgen soll.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Durch die stundengenaue Beitragsfestsetzung errechnen sich Mindererträge/-einzahlungen in Höhe von ca. 3.100 € für das Haushaltsjahr 2021. Da jedoch auch die Ausgaben im Rahmen der Kindertagespflege durch die Spitzabrechnung zuzgl. der Zahlung einer Stunde mittelbarer Bildungs- und Betreuungsarbeit prognostisch leicht sinken, können die Mindererträge/-einzahlungen voraussichtlich kompensiert werden.

 


Alternativen:

 

keine