Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.08.2020 die Laufzeit des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch 2016 – 2020 für das Jahr 2021 mit einigen Änderungen verlängert, damit die Beratungen zu einem neuen Format des Kinder- und Jugendförderplans im Jahr 2021 im neu zusammengesetzten Jugendhilfeausschuss geführt werden können.
Die Verwaltung legt hier ein erstes Konzeptpapier vor.
Eine Entwurfsfassung wird den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses noch vor der Sommerpause zur Beratung zugehen. Einige Anregungen seitens des Stadtjugendrings sind im Rahmen der Abstimmung zwischen Stadtjugendring und Jugendamt schon in die bisherigen Überlegungen eingeflossen. Der Stadtjugendring wird eine Stellungnahme zum Entwurf abgeben. Die Rückmeldungen und Anregungen sollen dann in einen Entwurf zum Kinder- und Jugendförderplan eingepflegt und dem Jugendhilfeausschuss zur abschließenden Beratung in der Sitzung am 08.September 2021 vorgelegt werden.
Folgende Inhalte und Schwerpunkte sollen im
neuen Kinder- und Jugendförderplan dargestellt werden:
Ø Sozialraumbeschreibung – in welchen Lebenswelten sind Kinder,
Jugendliche und junge Erwachse in Meerbusch zu Hause
Ø Beschreibung der Entwicklungen in der Kinder- und Jugendarbeit im
zurückliegenden Förderzeitraum, einschl. einer Bewertung der Wirksamkeit der
Angebote
Ø Auswirkungen von Corona auf die Kinder- und Jugendarbeit
Ø Schwerpunkt Partizipation und politische Bildung
·
Darstellung politischer Beteiligungsformate
·
Digitale Beteiligung – Risiken und Chancen
·
Konkrete Vorgehensweise zur Partizipation in Meerbusch
Ø Schwerpunkt Neue Medien
·
Neue Medien/Social Media als Teil der realen Lebenswelt von
Kindern und Jugendlichen
·
Medienrichtlinie: Förderung der Medienkompetenz von
§ Fachkräften
§ Kindern bis 12
Jahren
§ Jugendlichen ab 13
Jahren
Ø Weiterentwicklung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit unter spezieller
Berücksichtigung des Ortsteils Büderich und des mobilen Ansatzes
Ø
Kinder-
und Jugendschutz
· Struktureller, gesetzlicher und erzieherischer Jugendschutz
· Meerbusch Konzept zur Alkoholprävention bei Kindern und Jugendlichen für Fest(zelt)veranstaltungen
· Drogenberatungsstelle, Fachstelle für Suchtprävention, Potenzialförderung u. Ermutigungspädagogik
· „Wegweiser“ – Beratungsstelle gegen gewaltbereiten Salafismus
· Jugendarbeitsschutz
Ø Vorschläge zu Änderungen der Förderrichtlinien
·
Überarbeitung
der allgemeinen Fördergrundsätze (z.B. Aufnahme der Stornokosten,
Berücksichtigung von notwendigen Fahrtkosten)
·
Grundsätzliche Förderfähigkeit digitaler Formate in allen
Förderbereichen
·
Förderposition Offene Kinder- und Jugendarbeit:
Anpassung der
Betriebskostenförderung in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
an den neuen Betriebskostenspiegel vom Deutschen Mieterbund für die
Einrichtungen „Oase“ und „Katakombe“
·
Förderposition Schulungen:
§ Reduzierung von 6
auf 5 Stunden Bildungsinhalt pro Tag
§ Anerkennung von
Gesamtkosten bis zu 750 € bei „Webinaren“ und Förderung mit 75 % (= 562,50 €)
§ Anerkennung von
Referentenkosten bis 100,00 € (bisher 51,20 € / Betrag unverändert seit 2002)
·
Förderposition Außerschulische Jugendbildung:
§ Förderung von 1
Betreuer pro 7 Meerbuscher Teilnehmern und dem Leiter der Maßnahme
·
Förderposition Pauschalzuschuss an Jugendverbände/-gruppen:
§ Erhöhung der Ansätze
von 230 € (Betrag unverändert seit 2002) auf 300 € für regelmäßige
Gruppenstunden (mind. 30 x pro Jahr)
§ Erhöhung der Ansätze
von 90 € (Betrag bis auf Rundung von 87,00 € auf 90,00 € unverändert seit
2002) auf 150 € für regelmäßige Arbeitsgruppen (mind. 12 x pro Jahr)
§ Erhöhung der Ansätze
von 25 € (Betrag unverändert seit 2011) auf 35 € für Einzelveranstaltungen
·
Förderposition Pauschalzuschuss an den Stadtjugendring:
§ Erhöhung des
Betrages von 1.700 € auf 2.000 € jährlich (von 2002 bis 2015 erhielt der
Stadtjugendring 2.046 €, ab 2016 dann 1.700 €)
·
Förderposition Besondere Projektförderung
§ Die Richtlinie wird neu
formuliert
§ Öffnung der
Richtlinie für versuchsweise Angebote
§ Erhöhung des
Fördersatzes von 50 % auf 85 %
·
Förderposition „Förderung des Dt. Jugendherbergswerkes“
§ Erhöhung des
Ansatzes von 256 € (Betrag unverändert seit 2002) auf 500 €
·
Förderposition „Förderung des Kinder- und Jugendtelefons des dt.
Kinderschutzbundes“
§
Erhöhung des Ansatzes von 256 € (Betrag unverändert seit 2002) auf
500 €
Bereits vom
Jugendhilfeausschuss beschlossene Änderungen, die in den neuen Kinder- und
Jugendförderplan eingepflegt werden:
Ø
Förderung der
Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Freie Träger der
Jugendhilfe, die eine Förderung von Personalkosten und / oder Betriebskosten
erhalten und die nicht in
kirchlicher Trägerschaft sind, erhalten einen Fördersatz von 85 % statt bisher 83 %
(Personalkosten) bzw. 82% (Betriebskosten)
Ø
Förderung von
Jugendpflegefahrten
· Regelförderung: der Förderbetrag pro Tag und Teilnehmer wurde von 4,00 € auf 6,00 € erhöht
· Sonderförderung: der Förderbetrag pro Tag und Teilnehmer wurde von 5,00 € auf 8,00 € angehoben
Ø Förderung von Stornierungskosten
Anerkannte Stornierungskosten werden mit einem Förderbetrag von 50 % der nicht gedeckten Kosten, maximal jedoch in Höhe des Förderbetrages, der dem Antrag nach bei einer regulären Förderung der Maßnahme gezahlt worden wäre, gefördert, wenn
· der Träger nachweist, dass er seiner Schadensminderungspflicht vollumfänglich nachgekommen ist (durch Vorlage von entsprechendem Schriftverkehr / Mailverkehr)
· der Träger frühzeitig das Jugendamt in die Entscheidung, ob eine Maßnahme abgesagt werden muss, einbezogen hat.
Die Verwaltung erhofft sich, durch die frühzeitige Einbeziehung aller politische Vertreter und der Vertreter der Kinder- und Jugendarbeit einen größtmöglichen Konsens zur Förderung der Kinder und Jugendlichen in Meerbusch zu erzielen.
In Vertretung
gez.
Frank Maatz
Erster Beigeordneter