Betreff
Teilnahme der Stadt Meerbusch am Forschungsprojekt „Mobilität in Städten SrV 2023“ der TU Dresden
Vorlage
DezIII/1330/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch die Teilnahme der Stadt Meerbusch am Forschungsprojekt der TU Dresden „Mobilität in Städten SrV 2023“ zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen Fördermittel beim Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zu beantragen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2022 zu berücksichtigen.

 


Sachverhalt:

 

Mit der seit 1972 kontinuierlich durchgeführten Zeitreihenuntersuchung „Mobilität in Städten – SrV (System repräsentative Verkehrsbefragung)“ der TU Dresden werden gesellschaftliche Entwicklungsprozesse im Kontext der Mobilität regelmäßig (alle 5 Jahre) mit wissenschaftlichen Methoden analysiert und ausgewertet.

 

Die Stadt Meerbusch hat sich bereits in den Jahren 2013 und 2018 in Kooperation mit einigen benachbarten Städten (u.a. Düsseldorf, Grevenbroich, Kaarst, Neuss, Ratingen) an dem Forschungsprojekt beteiligt. Um neue Erkenntnisse über die Entwicklung des Mobilitätsverhalten der Meerbuscher Bevölkerung und die Veränderung der Verkehrsmittelwahl (Modal Split) zu erhalten, beabsichtigt die Stadt Meerbusch sich auch am aktuellen Forschungsprojekt „Mobilität in Städten - SrV 2023“ zu beteiligen. Dies geschieht erneut in regionaler Kooperation mit der Stadt Düsseldorf (und weiteren Städten.

 

Die Kosten für die Teilnahme am Forschungsprojekt SrV 2018 lagen für die Stadt Meerbusch bei ca. 42.300 €. Als Mitglied in der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte NRW) hat die Stadt Meerbusch für eine solche Modal Split Erhebung Zuschüsse des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 70 % erhalten. Der Eigenanteil lag bei ca. 12.700 €.

Diese Kosten werden auch für die Erhebung „Mobilität in Städten - SrV 2023“ angenommen. Um die Förderung auch für dieses Projekt zu erhalten, müssen die benötigten Finanzmittel für die Jahre 2022 und 2023 bis zum 30.04.2021 formlos dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gemeldet werden. Bis zum 01. Juni 2021 muss ein ausführlicher Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2022 müssen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 insgesamt 42.300 € beim Produkt 140.561.010 „Umweltschutz“ Sachkonto 5291.0000 „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“ in den Haushalt eingestellt werden. Durch die Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 70 % werden in demselben Produkt unter dem Sachkonto 4141.0000 „Zuweisung für laufende Zwecke vom Land“ ein Ertrag in Höhe von 29.600 € geplant. Somit beläuft sich der bei der Stadt verbleibende Eigenanteil auf 12.700 €.

 


Alternativen:

 

Der Ausschuss für Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch nicht am Forschungsprojekt der TU Dresden „Mobilität in Städten SrV 2023“ teilzunehmen.