Betreff
Eintragung eines Baudenkmals, Atelierhaus von Ewald Mataré
Vorlage
FB4/1327/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kulturausschuss beschließt, dass das Atelierhaus von Ewald Mataré in der Dückersstraße 10 in Meerbusch Büderich unter der lfd. Nr. 170 rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch eingetragen wird.
Im Schutzumfang enthalten ist das Innere und Äußere des Atelierhauses, sowie der ehemalige Hühnerstall, in dem sich das Goldschmiedeatelier von Sonja Mataré (Tochter von Ewald Mataré) befindet und die umgebende Grünfläche.

 


Sachverhalt:

 

Gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Westfalen (DSchG NRW) sind Denkmäler in die Denkmalliste einzutragen.
Gem. § 9 Abs. 2 a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Meerbusch entscheidet der Kulturausschuss über die Eintragung von Baudenkmälern in die Denkmalliste.
Das gem. § 22 Abs. 3 Satz 1 DSchG NRW qualifizierte Gutachten des Landschaftsverbandes Rheinland, Amt für Denkmalpflege im Rheinland, vom 5. Februar 2021 stellt die Denkmaleigenschaft gem. § 2 DSchG NRW fest, begründet sie und stellt den Schutzumfang dar.
(vgl. Anlage)

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt:

 


Alternativen:

 

keine