Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss beschließt, dass das Atelierhaus von
Ewald Mataré in der Dückersstraße 10 in Meerbusch Büderich unter der lfd. Nr.
170 rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch eingetragen wird.
Im Schutzumfang enthalten ist das Innere und Äußere des Atelierhauses, sowie
der ehemalige Hühnerstall, in dem sich das Goldschmiedeatelier von Sonja Mataré
(Tochter von Ewald Mataré) befindet und die umgebende Grünfläche.
Sachverhalt:
Gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-
Westfalen (DSchG NRW) sind Denkmäler in die Denkmalliste einzutragen.
Gem. § 9 Abs. 2 a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Meerbusch entscheidet der
Kulturausschuss über die Eintragung von Baudenkmälern in die Denkmalliste.
Das gem. § 22 Abs. 3 Satz 1 DSchG NRW qualifizierte Gutachten des
Landschaftsverbandes Rheinland, Amt für Denkmalpflege im Rheinland, vom 5.
Februar 2021 stellt die Denkmaleigenschaft gem. § 2 DSchG NRW fest, begründet
sie und stellt den Schutzumfang dar.
(vgl. Anlage)
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt:
Alternativen:
keine