Betreff
Sanierung der Sportanlage am Windmühlenweg in Ossum-Bösinghoven
Vorlage
SB11/1319/2021
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport beauftragt die Verwaltung mit der Sanierung der Sportanlage am Windmühlenweg in Ossum-Bösinghoven und hebt den Sperrvermerk in dem Produktsachkonto 010.111.080 7.01005151 785300 auf.

 


Sachverhalt:

 

Das Kunstrasenspielfeld in Bösinghoven wurde im Jahr 2005 gebaut und war im Stadtgebiet somit die erste Anlage dieser Art. Durch die regelmäßige Beanspruchung und die Witterungseinflüsse weist die Fläche nach nunmehr über 15 Jahren erhebliche Mängel auf. Der TSV Meerbusch hat den Zustand der Anlage in der Vergangenheit bereits mehrfach beanstandet. Die aufgetretenen Schäden wurden bisher durch punktuelle Reparaturen provisorisch behoben. Nachdem sich die Nahtstellen auf der gesamten Platzfläche zunehmend lösen, hat die Verwaltung ein Gutachten über den Zustand der Anlage in Auftrag gegeben. Hierbei hat sich bestätigt, dass der Kunststoffrasen sowie die darunterliegende Elastikschicht sanierungsbedürftig sind. Im Zuge der Sanierung sollten auch die veralteten Masten der Flutlichtanlage ausgetauscht und mit zeitgemäßer LED-Technik ausgestattet werden. Für die Sanierung der Flutlichtanlage steht eine Förderung von bis zu 45% des entstehenden Kostenumfangs in Aussicht. 

 

Die Verwaltung hatte für die gesamte Sanierungsmaßnahme eine Förderung aus dem Programm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ beantragt. Die ermittelten Kosten in Höhe von 488.000 € wurden unter dem Vorbehalt der Förderung im Haushalt 2021 mit einem Sperrvermerk versehen. Bei den politischen Beratungen gab es noch Informationsbedarf zu den zu erwartenden Sanierungen auf den weiteren Sportanlagen sowie zur Übereinstimmung der geplanten Sanierung mit dem Sportstättenentwicklungsplan.

Durch eine Veröffentlichung des Fördergebers hat die Verwaltung zwischenzeitlich Kenntnis erhalten, dass die von der Stadt Meerbusch beantragte Sanierungsmaßnahme nicht gefördert wird. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Sanierung der Anlage jedoch weiter unumgänglich. Bei der Erstellung des Kunstrasenplatzes im Jahr 2005 wurde eine Nutzungsdauer von rund 15 Jahren prognostiziert. Dieser Zeitraum deckt sich auch mit den Erfahrungen in anderen Kommunen. Die Stadt Düsseldorf saniert alle Kunstrasenplätze nach dortiger Aussage nach 13-15 Jahren. Ausgehend von einer rd. 15-jährigen Nutzungsdauer wird in dem Zeitraum bis 2030 eine Sanierung auf den nachfolgend genannten Kunstrasenplätzen voraussichtlich erforderlich. Der konkrete Sanierungsbedarf wird für jede Anlage hierbei vorab nochmals eingehend überprüft.

 

2023 - Sportanlage Am Eisenbrand  (Kunstrasenplatz I)

2025 - Sportanlage Am Eisenbrand  (kleiner Kunstrasenplatz)

2027 - Sportanlage Fouesnantplatz

2030 - Sportanlage Krähenacker

 

Der Bedarf für die Nutzung der Kunstrasenplätze wurde auch durch die verabschiedete Sportstättenentwicklungsplanung eindringlich bestätigt. Demnach “sorgen vor allem die vorhandenen Kunstrasenplätze für eine im Vergleich zu anderen Kommunen hohe Nutzungsintensität der Sportplätze“. Die ermittelte Nutzungsdauer der Anlage in Bösinghoven unterscheidet sich hierbei nicht von den Kunstrasenplätzen in den größeren Stadtteilen. Der Fußballsport steht bei der registrierten Anzahl aller Vereinsmitglieder im gesamten Stadtgebiet mit Abstand weiterhin an erster Stelle. Aus Sicht der Verwaltung ist die Sanierung des Kunstrasenplatzes zur Deckung des vorhandenen Bedarfes daher dringend erforderlich.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Für die beschriebenen Sanierungsmaßnahmen sind Kosten in Höhe von 488.000 € veranschlagt. Die Mittel stehen nach Aufhebung des Sperrvermerkes im Haushaltsplan 2021 zur Verfügung. Im Falle einer Förderung des Austausches der Flutlichtanlage stehen zusätzliche Einnahmen in Höhe von rd. 38.000 € in Aussicht.


Alternativen:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport lehnt eine Sanierung der Sportanlage ab. Die Verwaltung setzt die kleinräumigen Reparaturen fort. Die weitere Bespielbarkeit des Platzes kann damit nicht gewährleistet werden.