Betreff
Förderung von außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten
Vorlage
FB3/0451/2021
Art
Informationsvorlage

Mit Erlass vom 01.03.2021 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung die Richtlinie über die Förderung von außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten in Coronazeiten zur Reduzierung pandemiebedingter Benachteiligungen durch Gruppenangebote für die individuelle fachliche Förderung und Potentialentwicklung von Schüler*innen von allgemeinbildenden Schulen bekanntgegeben.

 

Es werden Gruppenangebote mit je 8 bis 15 Teilnehmenden gefördert, die u.a. die Aufarbeitung pandemiebedingter Lerndefizite zum Ziel habe. Im Katalog der Richtlinie sind auch Angebote zum sozialen, motorischen und sprachlichen Lernen aufgeführt.

 

Gefördert werden Personal- und Sachausgaben in Höhe von 500 € je Tag/Gruppe. Der Schulträger hat einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 20 % der Gesamtausgaben zu leisten.

 

In einer telefonischen Rücksprache mit der Bezirksregierung Düsseldorf wurde erläutert, dass anhand der Menge der Anträge, gedeckelt durch eine Förderhöchstsumme insgesamt, entschieden wird. Es kann auch passieren, dass der Eigenanteil des Schulträgers größer als 20 % wird.

 

Die Schulträger können in Vorleistung gehen, ein sogenannter vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist zulässig. Das Risiko liegt somit beim Schulträger, vor allem auch bei der vertraglichen Vereinbarung mit den zugelassenen Personen.

 

Auch sei es nicht zielführend, bereits Anträge für den gesamten Zeitraum (Sommerferien 2022) zu stellen, da zunächst nur Maßnahmen bis einschließlich Sommerferien 2021 bewilligt werden.

 

Nach mehreren Gesprächen mit den Vertretern der Meerbuscher Schulleitungen konnte anhand der Rückmeldungen ein entsprechender Antrag bei der Bezirksregierung gestellt werden:


 

Fördersumme je Tag (6 Std.)

 

 500,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schule

Anzahl Gruppen

6           Std./Tag

2 x 3 Std./Woche

Zeitraum

Termine *

Summe Tage

Fördermaßnahme gesamt

Eigenanteil            Schulträger          20 %

Martinus-Schule

2

 

x

ab 03.05.21 - 02.07.21

8

16

            8.000,00 €

            1.600,00 €

Nikolaus-Schule

2

 

x

ab 03.05.21 - 02.07.21

8

16

            8.000,00 €

            1.600,00 €

Pastor-Jacobs-Schule

2

 

x

ab 03.05.21 - 02.07.21

8

16

            8.000,00 €

            1.600,00 €

Adam-Riese-Schule

3

 

x

ab 03.05.21 - 02.07.21

8

24

           12.000,00 €

            2.400,00 €

Eichendorff-Schule

2

x

 

ab 03.05.21 - 02.07.21

8

16

            8.000,00 €

            1.600,00 €

Theodor-Fliedner-Schule

2

x

 

ab 03.05.21 - 02.07.21

8

16

            8.000,00 €

            1.600,00 €

St.-Mauritius-Schule

2

 

x

ab 03.05.21 - 02.07.21

8

16

            8.000,00 €

            1.600,00 €

Brüder-Grimm-Schule

2

 

x

ab 03.05.21 - 02.07.21

8

16

            8.000,00 €

            1.600,00 €

Meerbusch-Gymn.

5

x

 

ab 05.07.21 - 13.08.21

6

30

           15.000,00 €

            3.000,00 €

Mataré-Gymn.

5

x

 

ab 05.07.21 - 13.08.21

6

30

           15.000,00 €

            3.000,00 €

Realschule Osterath

5

x

 

ab 05.07.21 - 13.08.21

6

30

           15.000,00 €

            3.000,00 €

Maria-Montessori-Gesamtschule

5

x

 

ab 05.07.21 - 13.08.21

6

30

           15.000,00 €

            3.000,00 €

Summe

37

 

 

 

88

256

    128.000,00 €

      25.600,00 €

 

Die Grundschulen bevorzugen das schulbegleitende Modell, bei dem an 2 Nachmittagen je Woche für 3 Stunden/Gruppe die entsprechenden Fördermaßnahmen durchgeführt werden. Die weiterführenden Schulen haben sich für die Durchführung in den Ferienzeiten entschieden. Entsprechende Partner in Form von Trägern der freien Jugendhilfe, Nachhilfeträgern etc. müssen hierfür noch gesucht und vertraglich gebunden werden.

 

Da der Eigenanteil nicht Bestandteil des Haushalts 2021 ist, musste ein entsprechender Antrag auf außerplanmäßige Ausgabe beim Kämmerer gestellt werden. Dieser hat dem Antrag bereits zugestimmt.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter

 

 

Anlagenverzeichnis:

Förderrichtlinie