Betreff
Aktueller Stand Zuwanderung
Vorlage
FB2/0447/2021
Aktenzeichen
Fb2/ T 7
Art
Informationsvorlage

Neu statistik        

 

 

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Zuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz in 2020 teilweise ausgesetzt. Seit Ende letzten Jahres sind Zuweisungen zwar grundsätzlich wieder möglich, sie werden jedoch nur in geringem Umfang durchgeführt, da die Flüchtlingsströme in den verschiedenen Ländern pandemiebedingt unterbrochen sind und die Zahl der ankommenden Flüchtlinge stark rückläufig ist.

 

Bezüglich der Aufnahme von Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (Flüchtlinge im laufenden Verfahren) liegt die Erfüllungsquote der Stadt Meerbusch mit Stand 31.03.2021 bei 95,35%, dies bedeutet eine Aufnahmeverpflichtung von 7 Personen. Bei den Wohnsitzzuweisungen liegt sie bei 61,97% (Aufnahmeverpflichtung von 224 Personen). Ob und in welchem Zeitraum Personen aus diesem Personenkreis zugewiesen werden, ist grundsätzlich abhängig von der Entscheidungsquantität der Bezirksregierung Arnsberg, die für die Erteilung der Wohnsitzauflagen zuständig ist.

 

 

 

II. Aktuelle Belegung der Unterkünfte, Stand 28.02.2021

 

Unterkunft

Soll

Ist

Freie Plätze*

Tatsächlich freie Plätze

Lank-Latum
Am Heidbergdamm 2

120

73

47

47

Bösinghoven
Bösinghovener Str. 57

28

6

22

22

Büderich
Cranachstr. 2

90

59

31

31

Osterath

Fröbelstr. 4

152

66

86

66

Büderich

Hülsenbuschweg 1-7

186

120

66

57

Osterath
Strümper Str. 81+83

8

8

0

0

Gesamt

584

332

252

222

Privatwohnungen

80

80

0

0

 

* Die freien Plätze können nicht uneingeschränkt belegt werden. Dies ist abhängig z. B. von Familienstrukturen (Personenanzahl) und Geschlecht der zugewiesenen Personen!

 

 

 

 

Torte

 

 

 

 


IV. Bewohner nach Verfahrensstand

 

 

 

 

 

 

Stand

Asylbewerber im
laufenden Asylverfahren

Personen mit Duldung

Anerkannte

Personen

keine

Asylbewerber

Insgesamt

28.02.2021

129

162

115

6

412

 

 

V. Herkunftsländer der Bewohner städtischer Unterkünfte und Privatwohnungen, Stand 28.02.2021

 

 

 

 

 

 

 

Herkunftsland

Personen

Herkunftsland

Personen

Herkunftsland

Personen

Gesamt

Afghanistan

40

Ghana*

8

Nordmazedonien*

9

412

Ägypten

10

Guinea

30

Pakistan

8

Albanien*

0

Indien

3

Russland

4

Algerien

7

Irak

35

Serbien*

14

Angola

4

Iran

40

Somalia

8

Armenien

13

Kongo

1

Sri Lanka

11

Aserbaidschan

13

Kosovo*

4

Syrien

44

Bangladesch

7

Libanon

7

Tadschikistan

12

Bosnien*

1

Mali

2

Türkei

13

China

2

Marokko

2

Ukraine

4

Eritrea

14

Montenegro*

1

Deutschland

4

Georgien

12

Nigeria

24

ungeklärt

1

 

 

 

 

 

 

 

*Personen aus sicheren Herkunftsländern insgesamt: 37

 

 

VI Corona in den Übergangswohnheimen

 

Da sich in den übrigen Übergangswohnheimen eine Isolation von möglichen Corona Infizierten schwierig gestaltete, wurde Mitte des Jahres 2020 in dem oberen Trakt des Übergangwohnheimes Am Hülsenbuschweg im Haus Nr. 3 eine Quarantänestation eingerichtet.

 

Ein erster Fall einer Infizierung trat Anfang November 2020 im Hülsenbuschweg auf. Weitere 6 Fälle kurz vor Weihnachten. Sie wurden alle in der Quarantänestation untergebracht und von den städt. Hauswarten bzw. über die Feiertage über den Verein „Verein engagiert“ mit Lebensmitteln versorgt.

 

Da sich das Infektionsgeschehen hauptsächlich in einem Haus abspielte, wurde den Bewohner eine Testung vor Ort durch das Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss angeboten. Weitere positive Fälle traten bei dieser Testung jedoch nicht auf. Im März infizierte sich eine Familie über einen Schulkontakt eines Kindes. Die meisten Erkrankungen verliefen ohne Symptome, nur in zwei Fällen kam es zu Krankenhauseinweisungen, wobei alle Personen wieder genesen sind.

 

Im Übergangswohnheim an der Cranachstr trat bisher nur 1 Fall nach einem Auslandsaufenthalt auf. Auch er verlief ohne Symptome.

 

Ende Februar wurde ein Bewohner des Übergangswohnheimes Am Heidberdamm durch seinen Arbeitgeber positiv getestet. Bei dem anschließend durch das Gesundheitsamt durchgeführten PCR-Test stellte sich heraus, dass er mit der britischen Covid-Variante infiziert war. Die positiv getestete Person bewohnte in der Unterkunft ein Zimmer mit zwei weiteren Personen, zudem meldete sich ein weiterer Bewohner aus einem Nachbarzimmer, der ebenfalls über Symptome klagte. Das Gesundheitsamt stellte daraufhin das gesamte Gebäude ab dem 03.03.2021 unter Quarantäne. Das Gelände musste mittels eines Bauzaunes eingezäunt und durch eine Security bewacht werden. Ein Caterer wurde kurzfristig beauftragt, die Bewohner mit 3 Mahlzeiten zu versorgen. Weitere Lebensmittel, Hygieneartikel und dringende Medikamente wurden zusätzlich beschafft. Bei den insgesamt 3 vor Ort durch das Gesundheitsamt durchgeführten Testungen wurden insgesamt 6 Personen positiv getestet. Alle Infizierten hatten einen milden Verlauf und die Quarantäne konnte am 18.03.2021 durch das Gesundheitsamt aufgehoben werden.

Personen, die insbesondere in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen oder in sonstigen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern untergebracht oder tätig sind, fallen unter die Priorisierungsgruppe 2 der Corona-Impfverordnung. Diese Gruppe wird Anfang April für die Durchführung von Impfung freigegeben. Einen genaueren Termin, wann z.B. die Bewohner der Unterkünfte geimpft werden, konnte das Gesundheitsamt auf Nachfrage jedoch nicht mitteilen.

 


In Vertretung

 

gez.

 

 

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter