Beschlussvorschlag:

 

Haupt-, Finanz-  und Wirtschaftsförderungsausschuss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist den Antrag vom 3.3.2021 „Umwidmung der Karl-Rüsing-Straße in Meerbusch-Osterath in einen verkehrsberuhigten Bereich“ gemäß § 24 GO NRW an den zuständigen Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau.

 

 

Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau beschließt den Antrag gemäß § 24 GO NRW vom 3.3.2021 „Umwidmung der Karl-Rüsing-Straße in Meerbusch-Osterath in einen verkehrsberuhigten Bereich“ abzulehen. Die örtliche Straßenverkehrsbehörde wird in dem Bereich verdeckte Messungen durchführen, um das Fahrzeugaufkommen sowie die tatsächliche V85 festzustellen. Nach Abschluss der Messungen kann entschieden werden, welche Maßnahmen (Piktogramme 30 km/h, Rotmarkierung der Fahrradfurt, usw.) umgesetzt werden kann.

 


Sachverhalt:

 

Die im Antrag gemachte Situation Am Flehkamp ist eine andere. Die Straße ist bereits gepflastert und hat eingezeichnete Parkstände. Des Weiteren ist der ausgeschilderte verkehrsberuhigte Bereich nur ca. 85 m lang und endet für den Kraftfahrzeugverkehr in einer Sackgasse. Darüber hinaus liegt unmittelbar an der Straße Am Flehkamp ein Kindergarten. Aufgrund der bereits baulichen Situation (Pflasterung der Fahrbahn, Parkstände, Länge, Sackgasse) hebt sich die Straße deutlich von den umliegenden Straßen ab und konnte daher als verkehrsberuhigter Bereich gestaltet werden.

 

Die Karl-Rüsing-Straße ist eine reine Anliegerstraße die sich in einer Tempo 30-Zone befindet. In dieser Straße findet ausschließlich Anliegerverkehr bzw. Anwohnerverkehr statt.

 

Die Straße ist asphaltiert, hat keine Einbauten (Baumscheiben, usw.) und weist eine Breite von max. 4,50 m auf. Parken ist daher in dieser Straße grundsätzlich verboten (schmale Fahrbahn). Als schmal gilt eine Fahrbahn, wenn die Fahrbahn nicht mehr als 3,05 m aufweist. Das wäre in dieser Straße mit parkenden Fahrzeugen nicht mehr gewährleistet.

 

Es ist erforderlich, die in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) enthaltenden Grundsätze streng zu beachten. Beobachtungen haben ergeben, dass mit dem Aufstellen von dem Verkehrszeichen 325 StVO allein die erwünschte Verkehrsberuhigung, insbesondere eine Geschwindigkeitsreduzierung, nicht zu erreichen ist.

 

Um die gewünschte Verkehrsberuhigung zu erreichen, sind begleitende Maßnahmen in Bezug auf Gestaltung des Bereiches notwendig. Es muss der Eindruck entstehen, dass der Fahrzeugverkehr hier untergeordnete Bedeutung besitzt.

 

Um die Fahrweise des Fahrzeugverkehrs zu beeinflussen, müssen geeignete Veränderungen im Straßenraum vorgenommen werden. Insbesondere müssen sich solche Straßen von anderen Straßen deutlich unterscheiden (z.B. Pflasterungen, Baumscheiben).

 

Darüber hinaus müssen Parkflächen ausgewiesen werden, da das Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen nicht erlaubt ist. Durch einen häufigen Seitenwechsel dieser Markierungen können Fahrgassenversätze und damit eine Reduzierung der Geschwindigkeiten erreicht werden.

 

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Karl-Rüsing-Straße für die Umsetzung zu einem verkehrsberuhigten Bereich baulich umgestaltet werden müsste. Im jetzigen Zustand ist eine Umsetzung daher nicht möglich. Ein Umbau der Straße würde für die Anlieger Ausbaubeiträge nach dem KAG auslösen und wird in Anbetracht der unauffälligen Verkehrssituation (die Fahrweise von Lieferdiensten sind leider ein allgemeines Problem) für nicht zwingend notwendig erachtet. Bei einem zukünftigen Ausbaubedarf wird jedoch eine neue Verkehrsregelung (z.B. Verkehrsberuhigter Bereich) erneut geprüft.

 

Die örtliche Straßenverkehrsbehörde wird jedoch in dem Bereich verdeckte Messungen durchführen, um das Fahrzeugaufkommen sowie die tatsächlichen Geschwindigkeiten festzustellen. Nach Abschluss der Messungen kann entschieden werden, welche Maßnahmen (Piktogramme 30 km/h, Rotmarkierung der Fahrradfurt, usw.) umgesetzt werden kann.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: keine

 


Alternativen:

keine