Betreff
Bürgeranregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW: Zufahrt zu ehemaligem Pfarrheim in Strümp
Vorlage
FB5/1316/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Haupt-, Finanz-  und Wirtschaftsförderungsausschuss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist den Antrag gemäß § 24 GO NRW vom 26.2.2021 zur Änderung der Zufahrt zum ehemaligen Pfarrheim in Strümp an den zuständigen Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau.

 

Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau beschließt, den Antrag gemäß § 24 GO NRW vom 26.2.2021 zur Änderung der Zufahrt zum ehemaligen Pfarrheim in Strümp abzulehnen.

 


Sachverhalt:

 

Der Antragsteller beantragt, dass zukünftig die Zufahrt für den Pflege- und Lieferdienst über den Kaustinenweg und Kirchplatz erfolgen soll, statt wie derzeit über die Paul-Jülke-Straße.

 

Bei der Paul-Jülke-Straße handelt es sich um eine öffentliche Straße, die als Sackgasse ausgeschildert ist. Die Fahrbahn ist ca. 6,00 m breit und hat auf der südlichen Seite einen 1,80 m breiten Gehweg.

Die Anbindung zur Neubebauung der Caritas ist über diese öffentliche Straße möglich. Öffentliche Straßen sind für das Befahren mit Kraftfahrzeugen da. Die Paul-Jülke-Straße ist daher geeignet den zusätzlichen Kraftfahrzeugverkehr der Caritas aufzunehmen.

Nach Rücksprache mit der Kreispolizeibehörde sind auf der Paul-Jülke-Straße keine Unfälle bekannt. Daher ist die Anbindung aus verkehrsrechtlicher Sicht gegeben.

 

Eine Anbindung über den Kirchenvorplatz, wie durch Herrn Louis vorgeschlagen, ist nicht ratsam, bzw. nicht möglich. Die Anbindung zum Neubau der Caritas müsste über die Straße Kaustinenweg und dem Kirchenvorplatz erfolgen.

Auf dem Kaustinenweg befindet sich ein Kindergarten. Des Weiteren benutzen viele Schulkinder den Kaustinenweg und den Kirchvorplatz, um aus dem Neubaugebiet Strümp zur Schule zu gelangen. Der Kaustinenweg hat zwischen dem Neubaugebiet und dem Kirchenvorplatz auch keinen Gehweg.

 

Der Kirchenvorplatz ist keine öffentliche Straße. Der Vorplatz hat Aufenthaltsfunktion, bzw. ist eine Freizeitfläche für die Bürgerinnen und Bürger. Der Kirchenvorplatz ist durch Bänke und Bepflanzungen so angelegt, dass die Aufenthaltsfunktion/Freizeitfläche deutlich überwiegt. Fahrzeugverkehr ist hier bisher nicht gestattet. Auf dem Kirchenvorplatz finden darüber hinaus auch immer wieder Veranstaltungen statt.

 

Abschließend ist festzuhalten, dass der Fahrzeugverkehr der Caritas nur über die Paul-Jülke-Straße erfolgen sollte. Durch den vorhandenen Gehweg ist ein gefahrloser Weg für die Schülerinnen und Schüler zur dortigen Schule gegeben.

Die Zuwegung über den Kirchenvorplatz wäre aufgrund der oben geschilderten Gründe nicht ratsam.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: keine

 


Alternativen:

keine