Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zum Thema Schülerspezialverkehr Rheingemeinden/Bösinghoven
Vorlage
FB3/0446/2021
Art
Informationsvorlage

Dieser Antrag wurde für die Haushaltsberatungen 2021 gestellt und aufgrund der ausgefallenen Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss am 18.02.2021 behandelt. Dort wurde er in den Ausschuss für Schule und Sport am 13.04.2021 verwiesen.

 

Ein ähnlich formulierter Antrag (FB3/0396/2020) wurde im vergangenen Jahr im Ausschuss für Schule und Sport mehrheitlich abgelehnt.

 

Im aktuellen Antrag wird die Ausweitung des Schülerspezialverkehrs für die Schüler*innen der Rheingemeinden und des Ortsteils Bösinghoven zu verschiedenen Schulschlusszeiten der Verlässlichen Grundschule (VGS) und des Offenen Ganztages (OGS) angeregt.

 

Die Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung – SchfkVO) bestimmt die Zuständigkeit und legt fest, unter welchen Bedingungen Fahrkosten notwendig entstehen, trifft Aussagen über die Wirtschaftlichkeit einer Beförderungsart und regelt Sonderfälle.

 

Die Stadt Meerbusch ist als Schulträger für die 12 allgemeinbildenden Schulen u. a. zuständig für die Erstattung notwendig entstehender Fahrkosten, unabhängig vom Wohnort des Schülers. Keinesfalls ist hieraus eine Beförderungspflicht abzuleiten. Es gehört zu den Aufgaben der Erziehungsberechtigten, den regelmäßigen Schulbesuch ihrer Kinder im Rahmen der Schulpflicht sicherzustellen.

 

Schülerspezialverkehre werden dort eingerichtet, wo eine Beförderung mit dem ÖPNV nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Die Grenzen der Zumutbarkeit sind in der Primarstufe (Grundschulen) hoch angelegt. Der Verordnungsgeber sieht Fahrzeiten von bis zu 1 Stunde und Wartezeiten von bis zu 45 Minuten je Schultag als zumutbar an. Auch Wege zu nächstgelegenen Haltestellen von bis zu einem Kilometer werden als zumutbar betrachtet. In Meerbusch werden diese Grenzen jedoch grundsätzlich bei weitem nicht erreicht. Der Schülerspezialverkehr in Meerbusch wird unabhängig von den v.g. Fahr- und Wegezeiten für die Schüler*innen in den Rheingemeinden und Bösinghoven eingesetzt, weil hier deutlich geringere Fahr- und Wartezeiten entstehen und die Möglichkeit der Steuerung durch den Schulträger / die Schule größer ist (Buskapazität u. -auslastung, zusätzliche Fahrten außerhalb des Fahrplans, Vorgabe bestimmter Linienwege).

 

Für die Beförderung der Schüler*innen aus und in die Rheingemeinden bedeutet dies, dass am Morgen und dann am Mittag zu drei unterschiedlichen Schulschlusszeiten der Lanker Grundschulen ein Bus angeboten wird (siehe Anlage). Damit wird der lehrplanmäßige Unterricht abgedeckt. Da die Teilnahme an der VGS und OGS nicht zum lehrplanmäßigen (und verpflichtenden) Unterricht gehört, wird hierfür auch kein separater Bus angeboten.

 

Dies ist auch der Stand der derzeit gültigen Rechtsprechung und diese wird u.a. auch durch den Städte- und Gemeindebund NRW (siehe Anlage) getragen.

 

Um die Kinder aus den Rheingemeinden um 14 Uhr, 15 Uhr und 16 Uhr von den Schulen in Lank-Latum nach Hause transportieren zu lassen, müsste die Mietzeit des schon heute eingesetzten Schulbusses bis 16.30 Uhr verlängert werden. Hierfür würden rund 300 € pro Tag x 200 Schultage = 60.000 € anfallen.

 

Selbst wenn der Bus nur um 16 Uhr fahren würde, würde er ca. 2 Stunden ungenutzte Standzeit haben, für die eine Vergütung zu zahlen ist. Ein anderes Busunternehmen zu finden, das täglich eine Fahrt um 16 Uhr für ca. 20 bis 30 Kinder anbietet, dürfte nach den Erfahrungen mit der im vergangenen Jahr durchgeführten Ausschreibung für den Schülerspezialverkehr in Meerbusch nur schwer zu finden sein.

 

Der eingesetzte Kleinbus, der derzeit ca. 14 Schüler*innen aus Bösinghoven zu den Schulen nach Lank-Latum bringt, müsste ebenfalls zu drei zusätzlichen Zeiten am Nachmittag eingesetzt werden. Eine Schätzung der zusätzlichen Kosten beläuft sich hier auf ca. 40.000 € im Schuljahr.

 

Es würden somit Haushaltsmittel in Höhe von ca. 100.000 € pro Schuljahr benötigt, mit denen der Schülerspezialverkehr für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler nach Schulschluss und/oder Besuch von OGS und VGS in den Rheingemeinden und Bösinghoven angeboten werden könnte. Dies würde pro Schüler*in jährlich ca. 2.300 € zusätzliche Beförderungskosten bedeuten.

 

Auf der Tagesordnung des Mobilitätsausschusses am 22.04.2021 wird eine Anregung des Bürgervereins Bösinghoven behandelt, welche eine Taktverdichtung der Linie 839 zum Thema hat. Eine solche Taktverdichtung könnte eine Alternative zur o.g. Ausweitung des Schülerspezialverkehrs sein.

 

Die Schüler*innen könnten dann als freiwillige Leistung der Stadt zusätzlich zu dem eingerichteten Schülerspezialverkehr ein Schokoticket erhalten. Wie hoch die Kosten für diese Leistung sein werden, kann jetzt noch nicht beziffert werden, da über das pauschalierte Zahlungssystem der Rheinbahn nicht jedes einzelne Ticket abgerechnet wird.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass vor einer Ausweitung des Schülerspezialverkehrs zunächst das Thema zur Ausweitung der Taktfrequenz der Linie 839 abgewartet wird.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter