Dieser Antrag wurde für die Haushaltsberatungen 2021 gestellt und
aufgrund der ausgefallenen Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport im
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss am 18.02.2021 behandelt.
Dort wurde er in den Ausschuss für Schule und Sport am 13.04.2021 verwiesen.
Ein ähnlich formulierter Antrag (FB3/0396/2020) wurde im vergangenen
Jahr im Ausschuss für Schule und Sport mehrheitlich abgelehnt.
Im aktuellen Antrag wird die Ausweitung des Schülerspezialverkehrs für
die Schüler*innen der Rheingemeinden und des Ortsteils Bösinghoven zu
verschiedenen Schulschlusszeiten der Verlässlichen Grundschule (VGS) und des
Offenen Ganztages (OGS) angeregt.
Die Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz
(Schülerfahrkostenverordnung – SchfkVO) bestimmt die Zuständigkeit und legt
fest, unter welchen Bedingungen Fahrkosten notwendig entstehen, trifft Aussagen
über die Wirtschaftlichkeit einer Beförderungsart und regelt Sonderfälle.
Die Stadt Meerbusch ist als Schulträger für die 12 allgemeinbildenden
Schulen u. a. zuständig für die Erstattung notwendig entstehender Fahrkosten,
unabhängig vom Wohnort des Schülers. Keinesfalls ist hieraus eine
Beförderungspflicht abzuleiten. Es gehört zu den Aufgaben der
Erziehungsberechtigten, den regelmäßigen Schulbesuch ihrer Kinder im Rahmen der
Schulpflicht sicherzustellen.
Schülerspezialverkehre werden dort eingerichtet, wo eine Beförderung mit
dem ÖPNV nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Die Grenzen der Zumutbarkeit
sind in der Primarstufe (Grundschulen) hoch angelegt. Der Verordnungsgeber
sieht Fahrzeiten von bis zu 1 Stunde und Wartezeiten von bis zu 45 Minuten je
Schultag als zumutbar an. Auch Wege zu nächstgelegenen Haltestellen von bis zu
einem Kilometer werden als zumutbar betrachtet. In Meerbusch werden diese
Grenzen jedoch grundsätzlich bei weitem nicht erreicht. Der
Schülerspezialverkehr in Meerbusch wird unabhängig von den v.g. Fahr- und
Wegezeiten für die Schüler*innen in den Rheingemeinden und Bösinghoven
eingesetzt, weil hier deutlich geringere Fahr- und Wartezeiten entstehen und
die Möglichkeit der Steuerung durch den Schulträger / die Schule größer ist
(Buskapazität u. -auslastung, zusätzliche Fahrten außerhalb des Fahrplans,
Vorgabe bestimmter Linienwege).
Für die Beförderung der Schüler*innen aus und in die Rheingemeinden bedeutet
dies, dass am Morgen und dann am Mittag zu drei
unterschiedlichen Schulschlusszeiten der Lanker Grundschulen ein Bus angeboten
wird (siehe Anlage). Damit wird der lehrplanmäßige Unterricht abgedeckt. Da die
Teilnahme an der VGS und OGS nicht zum lehrplanmäßigen (und verpflichtenden)
Unterricht gehört, wird hierfür auch kein separater Bus angeboten.
Dies ist auch der Stand der derzeit gültigen Rechtsprechung und diese
wird u.a. auch durch den Städte- und Gemeindebund NRW (siehe Anlage) getragen.
Um die Kinder aus den Rheingemeinden um 14 Uhr, 15 Uhr und 16 Uhr von
den Schulen in Lank-Latum nach Hause transportieren zu lassen, müsste die
Mietzeit des schon heute eingesetzten Schulbusses bis 16.30 Uhr verlängert
werden. Hierfür würden rund 300 € pro Tag x 200 Schultage = 60.000 € anfallen.
Selbst wenn der Bus nur um 16 Uhr fahren würde, würde er ca. 2 Stunden
ungenutzte Standzeit haben, für die eine Vergütung zu zahlen ist. Ein anderes
Busunternehmen zu finden, das täglich eine Fahrt um 16 Uhr für ca. 20 bis 30
Kinder anbietet, dürfte nach den Erfahrungen mit der im vergangenen Jahr
durchgeführten Ausschreibung für den Schülerspezialverkehr in Meerbusch nur
schwer zu finden sein.
Der eingesetzte Kleinbus, der derzeit ca. 14 Schüler*innen aus Bösinghoven
zu den Schulen nach Lank-Latum bringt, müsste ebenfalls zu drei zusätzlichen
Zeiten am Nachmittag eingesetzt werden. Eine Schätzung der zusätzlichen Kosten
beläuft sich hier auf ca. 40.000 € im Schuljahr.
Es würden somit Haushaltsmittel in Höhe von ca. 100.000 € pro Schuljahr
benötigt, mit denen der Schülerspezialverkehr für die Beförderung der
Schülerinnen und Schüler nach Schulschluss und/oder Besuch von OGS und VGS in
den Rheingemeinden und Bösinghoven angeboten werden könnte. Dies würde pro
Schüler*in jährlich ca. 2.300 € zusätzliche
Beförderungskosten bedeuten.
Auf der
Tagesordnung des Mobilitätsausschusses am 22.04.2021 wird eine Anregung des
Bürgervereins Bösinghoven behandelt, welche eine Taktverdichtung der Linie 839
zum Thema hat. Eine solche Taktverdichtung könnte eine Alternative zur o.g.
Ausweitung des Schülerspezialverkehrs sein.
Die Schüler*innen
könnten dann als freiwillige Leistung der Stadt zusätzlich zu dem
eingerichteten Schülerspezialverkehr ein Schokoticket erhalten. Wie hoch die Kosten
für diese Leistung sein werden, kann jetzt noch nicht beziffert werden, da über
das pauschalierte Zahlungssystem der Rheinbahn nicht jedes einzelne Ticket
abgerechnet wird.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass vor einer Ausweitung des Schülerspezialverkehrs zunächst das Thema zur Ausweitung der Taktfrequenz der Linie 839 abgewartet wird.
In Vertretung
gez.
Frank Maatz
Erster Beigeordneter