Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17, Meerbusch-Lank-Latum, Gonellastraße "Löwenburg"
1. Einleitungsbeschluss gem. § 12 (2) BauGB i.V.m. § 13 a BauGB
2. Form der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Vorlage
FB4/359/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag

1.    Einleitungsbeschluss gem. § 12 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschliesst die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17, Meerbusch‑Lank-Latum, Gonellastraße „Löwenburg“ gemäß § 12 (2) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst

 

die Flurstücke 486 und 28 (teilweise), beide Flur 3 der Gemarkung Lank und ist im nachstehendem Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

2.    Form der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt, auf der Grundlage des Gestaltungsplanes in der Fassung vom 15. Mai 2012 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung in der Beteiligungsform 2 (mit Versammlung) gemäß den allgemeinen Richtlinien durchzuführen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst

die Flurstücke 486 und 28 (teilweise), beide Flur 3 der Gemarkung Lank und ist im vorstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 3. Mai 2012 die Verwaltung beauftragt, den Kaufvertrag sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dazugehörigem Vorhaben- und Erschließungsplan und Durchführungsvertrag vorzubereiten.

Die Stadt Meerbusch veräußert das Planungsgrundstück: Gemarkung Lank, Flur 3, Flurstück-Nr. 486, groß 3.418 m², an die Firma Kueppers Living Immobilien GmbH & Co. KG, Hochstr. 126, 47228 Duisburg oder eine noch zu gründende Projektgesellschaft.

Der vom Büro vorgelegte Planungsentwurf wurde vom Planungsausschuss als städtebaulich vertretbar bewertet und wird als Gestaltungsplan zum Bauleitplanverfahren herangezogen. 

Als nächster Verfahrensschritt ist der Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB erforderlich. Diese ist bei Verfahren der Innenentwicklung nicht zwingend erforderlich, wird jedoch seitens der Verwaltung empfohlen. Die Behördenbeteiligung nach § 4 (1) BauGB erfolgt gemäß § 13 (1) Nr. 3 BauGB zusammen mit der Beteiligung der Öffentlichkeit.