Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau empfiehlt dem Rat die beiliegende Richtlinie zur Förderung von Lastenrädern für privaten Personen in Meerbusch zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Bezugnehmend auf den einstimmig im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss am 18.02.2021 beschlossenen Antrag der SPD-Fraktion „Fördermittel für die Anschaffung von Lastenräder“ hat die Verwaltung unter dem Projekttitel „Meerbusch lädt aufeine Richtlinie zur Förderung von Lastenrädern im Rahmen von Meerbusch Radaktiv erarbeitet. Die Förderrichtlinie liegt dieser Vorlage bei (siehe Anlage 1).

 

Die Einführung eines Förderprogramms zur Anschaffung von Lastenrädern ist zudem Teil der am 24.09.2019 im Haupt-, Finanz-und Wirtschaftsförderungsausschusses beschlossenen Fortschreibung des Integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes (Maßnahme SV-13_neu: Förderprogramm für E-Lastenräder). Diese Maßnahme dient der Unterstützung der Verkehrswende hin zu mehr Rad- und weniger Autoverkehr - gerade auf Kurzstrecken und beim Hol- und Bringverkehr zu Kindergärten und Schulen.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen des Förderprogramms „progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität“ bereits elektrische Lastenfahrräder für juristische Personen (Vereine, GmbH, AG usw.) und Gewerbetreibende mit 30 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 2.100 Euro.

Eine Doppelförderung durch beide Förderprogramme (Land und Kommune) ist ausgeschlossen. Daher schlägt die Verwaltung vor, abweichend vom Antrag der SPD, das kommunale Förderprogramm nur für Privatpersonen auszulegen. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus „progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität“ des Landes NRW liegt dieser Vorlage ebenfalls bei (siehe Anlage 2).

 

Gegenstand der Förderung der Richtlinie „Meerbusch lädt auf“ ist die Anschaffung werksneuer Fahrräder mit und ohne Motor, die speziell zum Transport von Gütern und/oder Personen konstruiert werden. Die Fahrräder müssen über standardisierte Transportvorrichtungen verfügen, die fest mit dem Fahrrad verbunden sind. Des Weiteren müssen sie eine Nutzlast von mindestens 150 Kilogramm aufweisen. Die Nutzlast beschreibt das zulässige Gewicht abzüglich des Eigengewichts des Fahrrads (Ladung plus FahrerIn). Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Meerbusch, die das Lastenrad zum privaten Gebrauch erwerben. Anträge können auch durch Hausgemeinschaften oder Nachbarschaften gestellt werden. Die einzelne Förderung beträgt 35% der Anschaffungskosten (inkl. MwSt.). Es gilt eine Höchstgrenze von 1.500 € für den Einzelfall bei E-Lastenrädern und 1.000 € bei Lastenrädern ohne Motor.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Im Haushalt stehen 50.000 € unter dem Sachkonto 53180000 im Produkt Umweltschutz bereit.

 


Alternativen:

keine