Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau empfiehlt dem Rat die beiliegende Richtlinie zur Förderung von Lastenrädern für privaten Personen in Meerbusch zu beschließen.
Sachverhalt:
Bezugnehmend auf den
einstimmig im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss am 18.02.2021
beschlossenen Antrag der SPD-Fraktion „Fördermittel für die Anschaffung von
Lastenräder“ hat die Verwaltung unter dem Projekttitel „Meerbusch lädt auf“ eine Richtlinie zur
Förderung von Lastenrädern im Rahmen von Meerbusch Radaktiv erarbeitet. Die
Förderrichtlinie liegt dieser Vorlage bei (siehe Anlage 1).
Die Einführung eines
Förderprogramms zur Anschaffung von Lastenrädern ist zudem Teil der am
24.09.2019 im Haupt-, Finanz-und Wirtschaftsförderungsausschusses beschlossenen
Fortschreibung des Integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes (Maßnahme
SV-13_neu: Förderprogramm für E-Lastenräder). Diese Maßnahme dient der
Unterstützung der Verkehrswende hin zu mehr Rad- und weniger Autoverkehr -
gerade auf Kurzstrecken und beim Hol- und Bringverkehr zu Kindergärten und
Schulen.
Das Land
Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen des Förderprogramms „progres.nrw -
Programmbereich Emissionsarme Mobilität“ bereits elektrische Lastenfahrräder
für juristische Personen (Vereine, GmbH, AG usw.) und Gewerbetreibende mit 30
Prozent der Anschaffungskosten, maximal 2.100 Euro.
Eine Doppelförderung durch
beide Förderprogramme (Land und Kommune) ist ausgeschlossen. Daher schlägt die
Verwaltung vor, abweichend vom Antrag der SPD, das kommunale Förderprogramm nur
für Privatpersonen auszulegen. Die Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen aus „progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität“ des
Landes NRW liegt dieser Vorlage ebenfalls bei (siehe Anlage 2).
Gegenstand der Förderung
der Richtlinie „Meerbusch lädt auf“ ist die Anschaffung werksneuer Fahrräder
mit und ohne Motor, die speziell zum Transport von Gütern und/oder Personen
konstruiert werden. Die Fahrräder müssen über standardisierte
Transportvorrichtungen verfügen, die fest mit dem Fahrrad verbunden sind. Des
Weiteren müssen sie eine Nutzlast von mindestens 150 Kilogramm aufweisen. Die
Nutzlast beschreibt das zulässige Gewicht abzüglich des Eigengewichts des
Fahrrads (Ladung plus FahrerIn). Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen
mit Hauptwohnsitz in Meerbusch, die das Lastenrad zum privaten Gebrauch
erwerben. Anträge können auch durch Hausgemeinschaften oder Nachbarschaften
gestellt werden. Die einzelne Förderung beträgt 35% der Anschaffungskosten
(inkl. MwSt.). Es gilt eine Höchstgrenze von 1.500 € für den Einzelfall bei
E-Lastenrädern und 1.000 € bei Lastenrädern ohne Motor.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Im Haushalt
stehen 50.000 € unter dem Sachkonto 53180000 im Produkt Umweltschutz bereit.
Alternativen:
keine