Betreff
Ausbau der Gemeindestraße "Schützenstraße von Langster Straße K 1 bis Schützenstraße 13" in Meerbusch-Langst-Kierst
Vorlage
FB5/1308/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 


Kein Ausbau der Straße „Schützenstraße von Langster Straße K 1 bis Schützenstraße 13“ und Beibehaltung des bisherigen Zustandes mit hohem Unterhaltungsaufwand.

 

 

Sachverhalt:

Bei der Straße „Schützenstraße von Langster Straße K 1 bis Schützenstraße 13“ handelt es sich um den Restausbau der Erschließungsanlage Schützenstraße, die bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht endgültig hergestellt ist. Die übrigen Abschnitte der Schützenstraße wurden bereits erstmalig hergestellt und nach §§ 127 ff BauGB abgerechnet.

 

Nach der Bebauung der letzten Grundstücke in diesem Bereich kann der Abschnitt nunmehr ausgebaut und damit erstmalig hergestellt werden.

 

Die asphaltierte Fahrbahnoberfläche der Schützenstraße weist einen sehr schlechten Straßenzustand auf. Es ist eine nicht einheitliche Schwarzdecke mit zahlreichen Aufbrüchen und Schäden vorhanden. Die Straße entwässert z.Z. durch einzelne Straßenabläufe, größtenteils ohne Rinnenführung.

 

Da für die erstmalige, endgültige Herstellung der Straße „Schützenstraße von Langster Straße K 1 bis Schützenstraße 13“ kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, ist für den Straßenausbau eine Genehmigung nach § 125 (2) BauGB erforderlich. Um das Baurecht für die Straße „Schützenstraße von Langster Straße K 1 bis Schützenstraße 13“ zu erhalten, muss eine Genehmigung nach § 125 (2) BauGB erwirkt werden.

 

Für den Straßenausbau bzw. die Neuanlage der Nebenanlagen der Straße „Schützenstraße von Langster Straße K 1 bis Schützenstraße 13“ ist eine Ausbauplanung durch die Verwaltung erstellt worden und dient als Diskussionsgrundlage für die Anliegerbeteiligung:

Standardausbau als verkehrsberuhigter Bereich in der Qualität eines Wohnweges mit folgendem Querschnitt:

- ca. 6,10 m bis 6,50 m breite Verkehrsfläche als Mischfläche  in Pflasterbauweise mit Seitenrinne zur Entwässerung.

Die Planung wird im Detail in der Ausschusssitzung erläutert.


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Durch das Verfahren zur Herstellung des Baurechts nach § 125 (2) BauGB entstehen keine Kosten. Im Haushalt stehen die entsprechenden Mittel für die Erstellung der Erschließungsanlage zur Verfügung. Ebenso sind entsprechende Einnahmen in Höhe von 90 % der beitragsfähigen Ausbaukosten veranschlagt.

 


Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau nimmt die vorgestellte Ausbauplanung für die Straße „Schützenstraße von Langster Straße K 1 bis Schützenstraße 13“ in Meerbusch-Langst-Kierst zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die Einleitung des Genehmigungsverfahrens nach § 125 (2) BauGB für die Straße „Schützenstraße von Langster Straße K 1 bis Schützenstraße 13“. Als Form der Bürgerbeteiligung wird eine öffentliche Auslegung (zwei Wochen) mit vorausgehender Anliegerinformation beschlossen.

 

 

Alternativen: