Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan
Nr. 275, Meerbusch‑Lank-Latum, Verwaltungsstandort und Kulturhaus
Gonellastraße
vom 26. Juni 2003.
Der räumliche Geltungsbereich dieses
Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 486 der Flur 3 der Gemarkung Lank und ist
in nachstehendem Übersichtsplan gekennzeichnet.
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Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat den Aufstellungsbeschluss
des Bebauungsplanes Nr. 275, Meerbusch-Lank-Latum, Verwaltungsstandort und
Kulturhaus Gonellastraße in seiner Sitzung am 26. Juni 2003 beschlossen.
Planungsziel war die Sicherung der vorhandenen öffentlichen Einrichtungen sowie
die Schaffung von Planungsrecht für den Bau eines Kulturhauses. Da das
Kulturhaus inzwischen an anderer Stelle im Stadtteil errichtet worden ist und
die öffentl. Einrichtungen in den Neubau („Bürgerhaus“) integriert wurden, ist
die Intention des Bebauungsplanes hinfällig.
Da das städtische Grundstück und die
dazugehörigen Gebäuden zur Zeit leer stehen, hat die Stadt für die ortskernnahe
Fläche einen städtebaulichen Wettbewerb mit Immobilienverkauf durchgeführt. Der
vorgelegte präferierte Planungsentwurf orientiert sich an dem neu definierten
Planungsziel, das für diesen Standort eine städtebaulich vertretbare
Verdichtung durch Wohnnutzung vorsieht.
Aus diesem Grunde ist die Aufhebung des
Bebauungsplanes Nr. 275 und die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 17, Meerbusch-Lank-Latum, Gonellastraße (Löwenburg) erforderlich.