Betreff
Ausbau des Betreuungsangebotes für unter Dreijährige
1. Stand der Abwicklung bzw. Planung von Ausbaumaßnahmen in Kindertageseinrichtungen
2. Kindertagespflege
3. Ausblick
Vorlage
FB2/123/2011
Aktenzeichen
FB 2
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt,

 

a) der kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer für den Ausbau der Kindertagestätte an der Fröbelstraße mit 24 U 3 Plätzen aus dem Sonderprogramm des Landes für den U 3-Ausbau aus dem Pauschalzuschuss für 2011 einen Betrag von 325.307 €, aus dem Pauschalzuschuss für 2012 einen Betrag von 82.693 € im Rahmen der bereits verbindlich zugesicherten VE aus Landesmitteln zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Kirchengemeinde die Mittel aus den Pauschalzuschüssen bis zum 31.12.2011 bzw. 2012 zweckgebunden verausgabt. Soweit die Pauschalzuschüsse nicht termingerecht verausgabt werden, sind diese zwingend an die Landeskasse zurückzuzahlen.

 

b) der kath. Kirchengemeinde St. Mauritius für den Ausbau der Kindertagestätte Marienheim mit 16 U 3 Plätzen aus dem Sonderprogramm des Landes für den U 3-Ausbau aus dem Pauschalzuschuss für 2012 einen Betrag von 204.000 € im Rahmen der bereits verbindlich zugesicherten VE aus Landesmitteln sowie der für 2012 noch erwarteten Anteile aus dem Sonderprogramm des Landes zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Kirchengemeinde die Mittel aus dem Pauschalzuschuss bis zum 31.12.2012 zweckgebunden verausgabt.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, im Haushalt 2012 den freiwilligen Zuschuss der Stadt an die kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer zum Ausbau der Kindertagestätte an der Fröbelstraße mit 24 U 3-Plätzen auf 192.000 € festzusetzen.

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

1. Stand der Abwicklung bzw. Planung von Ausbaumaßnahmen in Kindertageseinrichtungen

 

1.1 Fertiggestellte Maßnahmen und Maßnahmen im Bau

 

Neben der Kindertagesstätte der ev. Kirchengemeinde in Lank mit 42 Ü 3-Plätzen und 18 U 3-Plätzen und der städt. Einrichtung Knirpsmühle in Osterath mit 59 Ü 3-Plätzen und 6 U 3-Plätzen konnten rechtzeitig zum Kindergartenjahr 2011/12 fünf weitere Ausbaumaßnahmen von Kindertagesstätten fertig stellt werden:

 

Die 3-gruppige Kindertagesstätte An der Strempe in Meerbusch-Strümp hat einen Ausbau erfahren, in dessen Zuge auch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an der Bausubstanz des im Jahre 1976 entstandenen Kindergartengebäudes durchgeführt wurden. Um in der Einrichtung künftig 37 Ü 3-Kinder und 16 Kinder unter drei Jahren betreuen zu können und dem Bedarf nach zunehmender Versorgung mit einem Mittagessen Rechnung zu tragen, erfolgte ein umfangreicher Ausbau u.a. mit Schlafräumen und neuen Sanitärräumen mit Wickelmöglichkeiten. Von den Kosten des Ausbaus und der Sanierungsmaßnahme in Höhe von 440.000 € hat das Land 162.000 € getragen, die Elterninitiative Kindergarten 71 e.V. 168.000 € (siehe hierzu auch gesonderte Beratungsvorlage zur heutigen Sitzung), die Stadt Meerbusch, die zugleich auch Eigentümerin der Einrichtung ist, 110.000 €.

 

Fertig gestellt und ausgebaut mit der notwendigen Infrastruktur für die Betreuung von U 3-Kindern wurde auch die 2-gruppige Kindertagesstätte Montessori-Kinderhaus in Meerbusch-Büderich. Hier können jetzt 37 Ü 3-Kinder und 6 Kinder unter drei Jahren betreut werden. Von den Kosten des Ausbaus in Höhe von 72.000 € hat das Land 64.695 € getragen, die Elterninitiative als Träger 3.705 € und 3.600 € die Stadt Meerbusch.  

 

Die 5-gruppige Kindertagesstätte Rasselbande in Meerbusch-Osterath, die in der Betriebsträgerschaft der Stadt steht, hat ebenfalls einen aufwendigen Um- und Ausbau erfahren. Der Zugangsbereich wurde komplett neu gestaltet, es wurden Schlafräume und neue Sanitärräume mit Wickel-möglichkeiten für die Kleinsten gebaut. Ein besonderes Bonbon ist das an eine großzügige Küche angrenzende Kinderrestaurant. Insgesamt können jetzt 87 Ü 3-Kinder und 18 Kinder unter drei Jahren in der Einrichtung betreut werden. Von den Kosten des Ausbaus in Höhe von 655.000 € hat das Land 324.000 € getragen, 331.000 € die Stadt Meerbusch.

 

Im Ortsteil Lank wurde die bisher 3-gruppige städt. Kindertagesstätte Tabaluga an der Nierster Straße um eine 4. Gruppe ausgebaut. In einem eingeschossigen Anbau sind neben dem zusätzlichen Gruppen-raum mit Neben-, Schlaf- und Abstellräumen ein Sanitärbereich mit Wickelmöglichkeiten und ein neuer Gymnastikraum entstanden. Zukünftig können in der Einrichtung 51 Ü 3-Kinder und 22 Kinder unter drei Jahren betreut werden. Insgesamt wurden hier in den letzten Monaten 660.000 € verbaut, von denen das Land 396.000 €, die Stadt Meerbusch 264.000 € trägt.

 

Fertig gestellt wurde auch die Kindertagesstätte Fronhof im Ortsteil Büderich. Zur Schaffung eines Schlafraumes für die Kleinsten wurde der Altbau aufgestockt und der Sanitärbereich umgebaut. Im Erdgeschoss ist gegenüber der Küche ein neuer Essbereich mit Elterncafé entstanden. Zukünftig können in der Einrichtung 52 Ü 3-Kinder und 16 Kinder unter drei Jahren betreut werden. Insgesamt wurden hier 295.000 € verbaut von denen 162.000 € vom Land und 133.000 € von der Stadt getragen wurden.

 

 

 

 

 

Im Ausbau befinden sich derzeit folgende Einrichtungen, die spätestens zum Kindergartenjahr 2012/13 fertig gestellt sein werden:

 

·         Ev. Kindertagesstätte Osterath, Insterburger Straße, Neubau mit 4 Gruppen und 42 Ü 3- Plätzen sowie 28 U 3-Plätzen

·         Ev. Kindertagesstätte Büderich, Neubau mit 4 Gruppen und 42 Ü 3-Plätzen sowie 28 U 3- Plätzen

·         Kath. Kindertagesstätte Büderich, Karl-Borromäus, Ausbau der 4-gruppigen Einrichtung mit 59 Ü 3-Plätzen und 16 U 3-Plätzen

·         Kath. Kindertagesstätte Lank, Ausbau der 3-gruppigen Einrichtung mit 51 Ü 3-Plätzen und 12 U 3-Plätzen

·         Kath. Kindertagesstätte Strümp, Ausbau der 2-gruppigen Einrichtung mit 28 Ü 3-Plätzen und 12 U 3-Plätzen

·         Städt. Kindertagesstätte Lank, Unter´m Regenbogen, Ausbau der 5-gruppigen Einrichtung mit 65 Ü 3-Plätzen und 28 U 3-Plätzen

·         Städt. Kindertageseinrichtung „Lummerland“, Karl-Arnold-Straße in Büderich, Ausbau der 4-gruppigen Einrichtung mit 73 Ü3-Plätzen und 12 U3-Plätzen.

 

Für die bereits fertig gestellten 7 und die im Bau befindlichen 7 Maßnahmen, mit denen insgesamt 238 Plätze geschaffen wurden bzw. werden, beträgt der Investitionsaufwand 9,2 Mio. €, die mit 3,8 Mio. € vom Land bezuschusst wurden; mit einem Anteil von 2,7 Mio. € sind die Maßnahmen von den Trägern finanziert, 1,4 Mio. € trägt die Stadt für den Ausbau der Einrichtungen in städt. Trägerschaft, mit 1,4 Mio. € hat die Stadt bisher die Maßnahmen der Einrichtungen in nichtstädt. Trägerschaft freiwillig bezuschusst.

 

 

1.2 Umsetzung der Vorhaben der 3. Stufe des Ausbauprogramms

 

Über die vorgenannten Maßnahmen hinaus sieht die 3. Stufe des Ausbauprogramms Maßnahmen vor, die vorbehaltlich einer näheren Prüfung der technischen Realisierbarkeit und Machbarkeit unter wirtschaftlichen Aspekten mit Mitteln gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertagesstätten und Tagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren vom 9. Mai 2008 umgesetzt werden sollten.

 

In die 3. Stufe mit Fertigstellung zum Kindergartenjahr 2013/14 gehören folgende Maßnahmen:

 

·         Städt. Kindertagesstätte Büderich, Am Sonnengarten, derzeit 6 Gruppen, U3-Ausbau mit Reduzierung auf 5 Gruppen mit 96 Ü 3-Plätzen und 12 U 3-Plätzen

·         Ev. Kindertagesstätte Osterath, Rudolf-Lensing-Ring, Ausbau der 4-gruppigen Einrichtung mit 66 Ü 3-Plätzen (davon 10 Plätze für Kinder mit Behinderungen) und 6 U 3-Plätzen

·         Neubau einer integrativen Einrichtung in Strümp mit 4 Gruppen und 44 Ü 3-Plätzen (davon 10 für Kinder mit Behinderungen), 16 U 3-Plätzen

·         Kath. Kindertagesstätte Osterath, Ausbau der 4-gruppigen Einrichtung mit 59 Ü 3-Plätzen und 16 U 3-Plätzen

·         Kath. Kindertagesstätte Büderich, Marienheim, Ausbau der 4-gruppigen Einrichtung mit 73 Ü 3-Plätzen und 12 U 3-Plätzen

 

Hinsichtlich des weiteren Vorgehens bez. der beiden Einrichtungen im Ortsteil Bösinghoven sollte eine mögliche Entscheidung in Abhängigkeit mit der Bedarfsentwicklung und den Ausbaukosten getroffen werden.

 

 

 

1.3  Investitionskostenförderung durch Bund/Land für künftige Ausbaumaßnahmen

 

Die Förderung der Aus- und Neubaumaßnahmen erfolgte für die unter Nr. 1 genannten 14 Maßnahmen aufgrund der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertagesstätten und Tagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren vom 9. Mai 2008. Je ausgebautem U 3-Platz wurden 18.000 € gefördert, bei Umbaumaßnahmen 7.650 €; die Bewilligung der Fördermittel erfolgte einrichtungsbezogen durch den Landschafts-verband Rheinland.

 

Nachdem sich abzeichnete, dass die bereitgestellten Finanzierungsmittel bei weitem nicht ausreichen würden, einen Ausbaustand zu fördern, mit dem der Rechtsanspruch für U 3-Kinder ab dem 1.8.2013 befriedigt werden kann, hat das Land im Rahmen des Nachtrages zum Landeshaushalt 2010 150 Mio. € aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt, darüber hinaus wurde ein Sonder-programm aufgelegt, mit dem in den Jahren 2011 – 2013 als Ergänzung zum Bundesförder-programm landesseitig für 2011 und 2012 jeweils 100 Mio. € und für 2013 50 Mio. € zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

Die Bewilligung erfolgt nun nicht mehr einrichtungsbezogen durch das Landesjugendamt sondern als fachbezogene Pauschale an die Jugendämter aufgrund des vom Land ermittelten „regionalen Bedarfes“; über die Verwendung der Mittel entscheiden die Jugendämter im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Über die vom Land bereitgestellten Mittel sind aus dem  Bundesprogramm noch rd. 80 Mio. € für NRW vorhanden, über deren Verteilerschlüssel jedoch noch keine Vorgaben vorliegen.

 

Für die Bewilligung der für 2011 und 60% der für 2012 bereitgestellten Mittel liegt ein Bewilligungsbescheid mit Datum 22.6.2011 vor. Aus dem Sonderprogramm hat die Stadt für das Jahr 2011 einen Betrag von 342.807 € erhalten; für 2012 liegt eine Zusage für einen Betrag von 205.684 € vor. Der für die Jahre 2011 und 2012 bewilligte Pauschalzuschuss muss bis zum 31.12.2011 bzw. 31.12.2012 vom Letztempfänger verausgabt sein. 

 

Von dem für das Jahr 2011 bewilligten Pauschalzuschuss wurde ein Betrag von 17.500 € für Maßnahmen in der Tagespflege weiterbewilligt, so dass noch ein Betrag von 325.307 € für den U 3-Ausbau in Einrichtungen, der in 2011 verwendet sein muss, zur Verfügung steht. Über die Verwendung der Mittel muss der Jugendhilfeausschuss entscheiden.

 

Die Bereitstellung von Pauschalzuschüssen ist insofern von Vorteil, als nunmehr zeitnah vor Ort über deren Verwendung entschieden werden kann. In der Höhe sind die Pauschalzuschüsse nicht ausreichend bemessen; mit dem Jahresbetrag für 2011 können max. 20 Plätze in Einrichtungen gefördert werden.

 

Zunächst muss festgestellt werden, dass die langwierigen Bewilligungsverfahren in der Vergangenheit von mehr als 12 Monaten nicht nur zu einer deutlichen Verteuerung der Maßnahmen geführt, sondern auch die Träger in hohem Maße verunsichert hat. Zur Vermeidung von Fehlinvestitionen wurden die Planungen von Trägerseite - verständlicherweise - aufgrund der (nach wie vor) unsicheren Fördersituation nicht fortgeführt. 

 

Bauaufsichtlich genehmigte Planungen liegen nicht vor. Aufgrund der Komplexität der Planungsvorhaben ist es deshalb beinahe unmöglich, die Fördermittel aus 2011 bis zum Jahresende beim Letztempfänger zu verausgaben.

 

Gleichwohl wurde geprüft, welche Maßnahmen trotz des Zeitfensters möglicherweise und wirtschaftlich vertretbar umsetzbar sind.  

 

 

1.4  Ergebnis der Prüfung der Mittelverwendung aus dem Pauschalzuschuss in 2011

 

1.4.1 Städt. Kindertagesstätte Büderich, Am Sonnengarten

 

Das Ausbauvorhaben ist in mehrfacher Hinsicht problematisch. Das Nutzungsrecht der im Jahre 1954 von der Böhler AG errichteten Kindertagesstätte wurde seinerzeit unentgeltlich für 40 Jahre der Gemeinde Büderich überlassen. Zwischenzeitlich ist die Einrichtung im Eigentum der Treureal Property Management und steht nach derzeitiger Vertragslage noch bis zum 31.12.2012 mietfrei zur Verfügung. Die Kosten der Bewirtschaftung und baulichen Unterhaltung wurden in der Vergangenheit von der Stadt Meerbusch getragen.

 

Nach einer von der städt. Hochbauverwaltung durchgeführten Begutachtung ist eine umfängliche Sanierung des fast 60 Jahre alten Gebäudes erforderlich; die Kosten hierfür werden oberhalb von 580.000 € liegen. Neben den baulichen Mängeln entsprechen der Grundriss der Einrichtung und die Größe der Gruppenräume nicht mehr den pädagogischen Anforderungen, so dass bei einem Ausbau eine Betriebsgenehmigung nur dann erlangt werden kann, wenn die Anzahl der bestehenden Gruppen von bisher 6 auf 5 reduziert wird. Insofern müsste für eine der bestehenden Gruppen ein Ersatzangebot geschaffen werden. Sowohl aus diesem Grunde als auch aus gebäudewirtschaftlicher Sicht muss zunächst eine Grundsatzentscheidung hinsichtlich des Standortes getroffen werden.

 

 

1.4.2 Ev. Kindertagesstätte Osterath, Rudolf-Lensing-Ring

 

Das zweigeschossige Gebäude steht im Eigentum der Stadt Meerbusch, die Betriebsträgerschaft hat die ev. Kirchengemeinde Osterath inne. Der Ausbau der integrativen Einrichtung mit 6 Plätzen für unter Dreijährige steht in keinem Verhältnis zu den von der städt. Hochbauverwaltung errechneten Kosten von rd. 290.000 €. Er soll insofern nicht weiterverfolgt werden.

 

 

1.4.3 Neubau einer integrativen Einrichtung in Strümp

 

Als Standort für die Errichtung einer weiteren Kindertagesstätte wurde zwischenzeitlich ein Grundstück im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 278, Am Strümper Busch/Schul- und Sportzentrum festgelegt. Der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 278 wurde im Rat am 7. Juli 2011 gefasst.

 

In der zunächst als 4-gruppig angedachten Einrichtung sollen 10 Plätze für Kinder mit Behinderungen, darüber hinaus ein Angebot für Kinder mit einem Betreuungsbedarf, der über die üblichen Öffnungszeiten hinausgeht, vorgehalten werden. Insofern soll die Einrichtung eine stadtweite Funktion erfüllen.

 

Die Umwandlung von Ü 3-Gruppen in U 3-Gruppen ist - wie bekannt - regelmäßig mit einem Verlust an Betreuungsplätzen verbunden. Mit zunehmendem U 3-Ausbau sind deshalb umfänglich - seit dem Kindergartenjahr 2007/08 mehr als 200 Plätze - für Ü 3-Kinder „verloren“ gegangen. Der demografische Faktor ist aufgezehrt. Insofern ist es auch unter wirtschaftlichen Gründen sinnvoll, einen 5- gruppigen Neubau mit 58 Ü 3-Plätzen und 22 U 3-Plätzen zu errichten.

 

Wie unter der Zif. 1.2 ausgeführt, besteht keine Planungssicherheit hinsichtlich der investiven Förderung durch das Land, andererseits besteht zum 1.8.2013 der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Auch die Errichtung der dringend benötigten Plätze für Kinder mit Behinderungen wird nicht gefördert. Die Verwaltung favorisiert deshalb die Realisierung im Wege eines Mietmodells. Die förderungsfähige Miete ist derzeit bei 7,67 € gedeckelt. Die förderungsfähige Miete ist neben den Kindpauschalen durch das Land, die Stadt und den Träger zu finanzieren. Problematisch ist die Höhe des förderungsfähigen Mietzinses, der voraussichtlich nicht auskömmlich ist.

Der Verwaltung liegen diverse Angebote von Investoren vor, die Rendite liegt i.d.R. zwischen 5% und 6%. Auch Bewerbungen für eine Betriebsträgerschaft liegen vor, wobei allerdings nur teilweise die Bereitschaft besteht, auch den Trägeranteil zu finanzieren. 

 

Die Verwaltung prüft derzeit, wie ein Investorenmodell unter Nutzung des städt. Grundstückes auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen möglich ist.  

 

 

1.4.4 Kath. Kindertagesstätte Osterath, Fröbelstr.

 

Der Ausbau der 4-gruppigen Einrichtung mit 59 Ü 3-Plätzen und 16 U 3-Plätzen wurde trägerseitig frühzeitig geplant. Die Maßnahme war in 2008 mit 432.200 € und Mitteln aus dem Förderprogramm nach der seinerzeit geltenden Richtlinie von 288.000 € berechnet; als freiwilliger städt. Zuschuss sind im Haushalt 2011 144.200 € veranschlagt. Die Umsetzung der Planung wurde vom Träger bisher nicht beantragt, sondern eine Neuplanung erstellt, die nunmehr 24 U 3-Plätze und 56 Ü 3-Plätze vorsieht. Diese Planung ist lt. Trägerauskunft mit dem Landschaftsverband abgestimmt, die Kosten liegen bei rd. 888.000 €.

Das Volumen der U 3-Plätze entspricht denen eines Neubaus und würde zu einer deutlichen Verbesserung der Ausbaubilanz im U 3-Bereich führen. Die Realisierung ist deshalb von besonderem Interesse, zumal im Ortsteil Osterath das Ü 3-Angebot ausreichend ist. Eine Umsetzung ist allerdings nur dann möglich, wenn zur Finanzierung die Pauschalzuschüsse des Landes verwendet werden können.

 

Mit Vertretern des Einrichtungsträgers (Pfarrer und Mitglied des Kirchenvorstandes) wurde am 07.07.2011 ein Gespräch geführt, um diese Planung nunmehr kurzfristig zu realisieren und hierfür die Mittel aus den Pauschalzuschüssen des Landes zu verwenden. Nach den neuen Richtlinien würde der Förderbetrag 408.000 € ausmachen. Diese können aus dem verbleibenden Pauschalzuschuss für 2011 in Höhe von 325.307 € sowie mit 82.693 € aus dem Pauschalzuschuss für 2012 entnommen werden. Die Vertreter der Kirchengemeinde sahen sich aber nur dann in der Lage, eine Zustimmung für den Ausbau beim Bistum zu erhalten, wenn die Stadt ihren freiwilligen Zuschuss auf 192.000 € erhöht.

 

Kernpunkt des Gespräches mit den Vertretern war das kurze Zeitfenster, was eine stringente Abwicklung der Umsetzungsplanung erforderlich macht, da nach jetziger Bescheidlage der Pauschalzuschuss zurückgegeben werden muss, wenn er nicht bis zum Jahresende verwendet wurde. Dies ist sowohl mündlich, als auch in einem anschließenden Schreiben schriftlich deutlich gemacht worden.

 

Gegenüber dem LVR hat die Verwaltung die Maßnahme termingerecht bis zum 20. Juli 2011 angemeldet.

 

 

1.4.5 Kath. Kindertagesstätte Büderich, Marienheim       

 

Die Pläne für den Ausbau mit 12 U 3-Plätzen sind mit dem Landschaftsverband abgestimmt. In einem Gespräch am 25.08.2011 haben sich die Vertreter der Kirche bereit erklärt, unmittelbar nach Fertigstellung der Ausbaumaßnahme ihrer Einrichtung an der Karl-Borromäus-Straße - voraus-sichtlich Dezember 2011 - den Ausbau der Kindertagesstätte Marienheim vorzunehmen. Voraussetzung für die Ausschreibung sei allerdings das Vorliegen des Förderbescheides der Stadt. Eine freiwillige Bezuschussung durch die Stadt ist nicht vorgesehen, der Landeszuschuss könnte 204.000 € betragen und müsste über den Pauschalzuschuss 2012 finanziert werden. Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass das Land den Pauschalzuschuss in gleicher Höhe gewährt, wie im Jahre 2011, der vorliegende Förderbescheid vom 22.6.2011 weist bisher nur 60% der Summe aus.

 

 

1.4.6 Kindertagesstätte Am Nussbaum und Kindertagesstätte der Elterninitiative
              Kindergarten 71 e.V.

 

Beide Einrichtungen werden 2-gruppig geführt und sind vom Betrieb her unwirtschaftlich, für beide Einrichtungen steht ein voraussichtlich hoher Sanierungsbedarf an, der neben den Kosten des
U 3–Ausbaus zu tätigen wäre. Mit Vertretern der Elterninitiative wurde vereinbart, dass die beauftragte Architektin den Sanierungsbedarf für die Einrichtung an der Bösinghovener Straße (städt. Gebäude) ermittelt; die städt. Hochbauverwaltung ermittelt den Bedarf der Einrichtung
Am Nussbaum sowie die möglichen Kosten, diesen Standort auszubauen. Erst auf dieser Basis kann das weitere Vorgehen entschieden werden.  

 

 

Mit der Durchführung der vorstehend beschriebenen Ausbaumaßnahmen wird für das Kindergartenjahr 2013/14 voraussichtlich für die Ü 3-Kinder stadtweit eine Betreuungsquote von durchschnittlich 95,66%, für U 3-Kinder eine Quote von 23,75% in öffentlich geförderten Einrichtungen erreicht; hinzu kommt das Angebot in der Tagespflege. In privaten Einrichtungen werden darüber hinaus weitere rd. 200 Plätzen vorgehalten, die nicht gefördert werden.

 

In den einzelnen Ortsteilen errechnen sich auf der Basis der Prognosezahlen Unterschiede sowohl im Bereich der U 3- als auch der Ü 3-Versorgung. Ursächlich hierfür ist u.a. auch, dass im Verlauf der Ausbauphase die Anzahl der Kinder in den Ortsteilen Büderich und Lank gestiegen, während sie in Osterath rückläufig ist.

 

Der für  Büderich errechnete Versorgungsgrad liegt bei 88% für Ü 3-Kinder und 18,5% für U 3-Kinder im Kindergartenjahr 2013/14, für Lank (einschl. Rheingemeinden) ergibt sich eine U 3-Quote von 26% sowie eine Quote für Ü 3-Kinder von 82,7%. Osterath erreicht eine Quote von 110% im Ü 3-Bereich, 26,2% im U 3-Bereich, Bösinghoven von 122% bzw. 33%, Strümp von 109% bzw. 29%.

 

 

 

2. Kindertagespflege

 

Die Kindertagespflege steht für Kinder unter 3 Jahren rechtlich als gleichberechtigte Säule neben den institutionellen Plätzen. Sie findet in privaten Räumen und kleineren Gruppen statt, die eine familiäre Atmosphäre schaffen. Darüber hinaus lässt sie sich hinsichtlich ihres Umfangs und der Betreuungszeiten flexibler gestalten. Dieser individuellere Rahmen, den die Tagespflege ermöglicht, ist auf der anderen Seite mit der Besonderheit verbunden, dass Eltern, Kind und Tagespflegperson zueinander „passen“ müssen. Deshalb ist auch nicht jeder Platz, für den eine Pflegeerlaubnis erteilt wurde, unmittelbar belegbar.

 

In Meerbusch werden die Tagespflegepersonen gemeinsam vom Verein Tagesmütter e. V. und dem Jugendamt begleitet. Jede Tagespflegeperson benötigt eine Genehmigung (Pflegeerlaubnis) des Jugendamtes, um Kinder im Haushalt aufnehmen zu können. Eine der Voraussetzungen ist eine umfangreiche Qualifizierung. Die Mindestqualifizierung besteht in der Teilnahme an einem Grundqualifizierungskurs, der zur Zeit 45 Stunden umfasst und in dem den interessierten Tagesmüttern/-vätern die Grundlagen vermittelt werden. Es bestehen Möglichkeiten einer Weiterqualifizierung, so dass insgesamt eine Qualifizierung von 160 Stunden stattfindet.

 

 

 

 

Auch die Tagespflege wurde wie die nachstehende Tabelle zeigt, in den letzten Jahren deutlich ausgebaut.

 

 

Stichtag: 01. August des jeweiligen Jahres

 

Jahr

Anzahl der Tagespflege-personen mit Wohnsitz Meerbusch

Anzahl der vorhandenen Plätze in Kindertages-pflege in Meerbusch

Anzahl der betreuten Kinder

U 3 Kinder / finanziert über das JA

Ü 3 Kinder / finanziert über das JA

Gesamt / finanziert über das JA

2007

42

98                           (Beginn der Erteilung der Pflegeerlaubnis)

34 / 21

40 / 8

74 / 29

2008

44

150

49 / 47

34 / 20

83 / 67

2009

45                              (hinzu kommen 8 TPPs aus anderen Städten)

148

78 / 56

8 / 8

86 / 64

2010

47                              (hinzu kommen 11 TPPs aus anderen Städten)

166

89 / 88

23 / 17

112 / 105

2011

52                              (hinzu kommen 21 TPPs aus anderen Städten; 6 TPPs beginnen erst 2012)

168

111 / 103

27 / 27

138 / 130

 

 

Bei der Anzahl der betreuten Kinder insgesamt handelt es sich um alle dem Jugendamt bekannten Tagespflegeverhältnisse (Meerbuscher Kinder). Bei den in kursiv dargestellten Zahlen handelt es sich um Belegungen mit finanzieller Förderung des Jugendamtes, die Differenz zu den insgesamt belegten Plätzen umfasst die rein privatrechtliche Inanspruchnahme von Tagespflegeplätzen.

 

Die Anzahl der zum August 2011 vorhandenen Plätze bei Tagespflegepersonen orientiert sich an den derzeit ausgesprochenen Pflegeerlaubnissen. In der für jede Tagespflegeperson erforderliche Pflegeerlaubnis wird die Zahl der Kinder, die die Person gleichzeitig in ihrem Haushalt oder in extra angemieteten Räumlichkeiten betreuen und fördern kann, individuell festgelegt. Hierbei werden der Stand der Qualifizierung der jeweiligen Tagespflegeperson, die räumlichen Gegebenheiten und auch die individuellen Vorstellungen der Tagespflegeperson berücksichtigt. Durchschnittlich wird eine Erlaubnis für 3 Kinder gleichzeitig erteilt, rechtlich besteht die Möglichkeit einer Ausweitung auf 5 Erlaubnisse. Schon heute gibt es Tagespflegepersonen, die bis zu 5 Kinder betreuen oder auch einige, die ausdrücklich nur ein oder zwei Kinder betreuen möchten. Die Zahl der derzeit zur Verfügung stehenden Plätze in Kindertagespflege kann daher ggf. bei Bedarf ausgeweitet werden – vorausgesetzt die Tagespflegepersonen wünschen diese Ausweitung der Pflegeerlaubnis und sind bereit, zusätzliche Kinder aufzunehmen.

Um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für U 3-Kinder ab dem 1.8.2013 zu gewährleisten, soll parallel zum Ausbau von Einrichtungen auch die Tagespflege weiter ausgebaut werden. Um weitere Tagespflegepersonen gewinnen zu können, soll der Bereich der Werbung deutlich ausgeweitet werden. Das Jugendamt und der Verein werden gemeinsam Flyer, Broschüren und Plakate entwerfen und diese gezielt im Stadtgebiet verteilen. Darüber hinaus ist ein gemeinsamer Internetauftritt in Zusammenarbeit mit der städtischen TUIV-Abteilung geplant, der u.a. auch Informationen über die Möglichkeiten der Qualifizierung zur TPP für interessierte Bürgerinnen und Bürger enthalten soll.

 

Zur weiteren Qualifizierung der TPPs sollen zukünftig in enger Zusammenarbeit von Verein und JA Fortbildungen für Tagespflegepersonen angeboten werden. Weitere Zielgruppen sind interessierte Eltern und Erzieherinnen, die ggf. gemeinsam mit den TPPs geschult werden können. Ziel ist es, bis zum 1.8.2013 das Betreuungsangebot für U 3-Kinder in der Tagespflege auf 200 auszubauen.

Nachdem die gemeinsame Fachtagung zum Thema „Rechtliche Aspekte in der Kindertages-betreuung„ der Städte des Rhein-Kreises Neuss sowie Krefeld, Mönchengladbach und Willich am 18. Juni 2011 ein großer Erfolg gewesen ist, wird eine ähnliche Veranstaltung für das Jahr 2012 geplant.

 

 

 

3. Ausblick bis zum 1.8.2013

Nach der unter Zif 1) dargestellten Planung mit 318 Plätzen in Einrichtungen und rd. 200 Plätzen in der Tagespflege wird ein Betreuungsangebot für unter dreijährige Kinder von rd. 38% erreicht.

Auch wenn sowohl die alte als auch die neue Landesregierung – so Ministerin Schäfer in der Pressekonferenz vom 21. Juni 2011 – davon ausgehen, dass hinsichtlich der Erfüllung des Rechtsanspruches ein prognostizierter Bedarf von 32% ausreicht und die derzeitigen Planungen diese überschreiten werden, steht zu befürchten, dass die Erfüllung des Rechtsanspruches weitere Maßnahmen erforderlich macht.

 

Nach dem Ergebnis der Abfrage der Eltern von Neugeborenen beim Babybesuchsdienst für den Zeitraum 1.05.2010 bis 30.04.2011 haben eher wenige Eltern angegeben, während des ersten Lebensjahres ihres Kindes eine Betreuung in Anspruch nehmen zu wollen, im 2. Lebensjahr wünschen sich 45% der Eltern eine Betreuung und hier überwiegend in einer Tageseinrichtung, im dritten Lebensjahr sind es 55% der Eltern, die für ihr Kind eine Betreuung in einer Tageseinrichtung wünschen.

 

Diesem Wunsch kann nur entsprochen werden, wenn über die derzeitig konkret geplanten Maßnahmen hinaus das Betreuungsangebot erweitert wird. Da die Potentiale der Erweiterung vorhandener Einrichtungen erschöpft ist, kann dies nur durch den Neubau weiterer Tagesstätten vorgenommen werden.

 

Hierzu bedarf es der Verfügbarkeit geeigneter Grundstücke, der Erfüllung der planerischen Voraus-setzung und der notwendigen Finanzierung. Wie bereits an anderer Stelle ausgeführt, besteht trotz des Zeitdrucks keine Planungssicherheit hinsichtlich der Bezuschussung der Investitionskosten durch Bund und Land. Auch eine Umsetzung der Entscheidung des OVG Münster aus Oktober 2010 hinsichtlich der Konnexitätsrelevanz des U 3- Ausbaus ist bislang ohne entsprechende Umsetzungs-regelung geblieben. Die bereitgestellten Pauschalzuweisungen aus dem Sonderprogramm -342.807 € für 2011 und bisher 205.684 € für 2012 - reichen bei weitem nicht aus, den bedarfsgerechten Ausbau von Einrichtungen voranzutreiben.

 

 

Insofern und vor dem zeitlichen Hintergrund richten sich die Überlegungen der Verwaltung auf die Errichtung weiterer Einrichtungen im Wege eines Mietmodells. Derzeit ist die Verwaltung in der Prüfung hinsichtlich einer möglichen Realisierung einer 4 - 5 gruppigen Einrichtung auf dem städt. Grundstück Brühler Weg/Am Flehkamp (Bebauungsplan Nr. 263); dort ist eine Teilfläche von ca. 3.800 m2 als Kindergartengrundstück festgesetzt. Um das Versorgungsangebot im Ortsteil Lank zu erhöhen, werden derzeit Gespräche mit der kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer geführt. 

 

Der Jugendhilfeausschuss wird fortlaufend über den Stand informiert.


Finanzierung:

 

siehe Sachverhalt