1. Stand der Abwicklung bzw. Planung von Ausbaumaßnahmen in Kindertageseinrichtungen
2. Kindertagespflege
3. Ausblick
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt,
a) der kath. Kirchengemeinde Hildegundis von
Meer für den Ausbau der Kindertagestätte an der Fröbelstraße mit 24 U 3 Plätzen
aus dem Sonderprogramm des Landes für den U 3-Ausbau aus dem Pauschalzuschuss
für 2011 einen Betrag von 325.307
€, aus dem Pauschalzuschuss für 2012 einen Betrag von 82.693 € im Rahmen der bereits verbindlich
zugesicherten VE aus Landesmitteln zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung
erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Kirchengemeinde die Mittel aus den
Pauschalzuschüssen bis zum 31.12.2011 bzw. 2012 zweckgebunden verausgabt. Soweit
die Pauschalzuschüsse nicht termingerecht verausgabt werden, sind diese
zwingend an die Landeskasse zurückzuzahlen.
b) der kath. Kirchengemeinde St. Mauritius für den Ausbau der
Kindertagestätte Marienheim mit 16 U 3 Plätzen aus dem Sonderprogramm des
Landes für den U 3-Ausbau aus dem Pauschalzuschuss für 2012 einen Betrag von 204.000 € im Rahmen der bereits verbindlich
zugesicherten VE aus Landesmitteln sowie der für 2012 noch erwarteten Anteile
aus dem Sonderprogramm des Landes zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung
erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Kirchengemeinde die Mittel aus dem
Pauschalzuschuss bis zum 31.12.2012 zweckgebunden verausgabt.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat,
im Haushalt 2012 den freiwilligen Zuschuss der Stadt an die kath.
Kirchengemeinde Hildegundis von Meer zum Ausbau der Kindertagestätte an der
Fröbelstraße mit 24 U 3-Plätzen auf 192.000 € festzusetzen.
Sachverhalt:
1.
Stand der Abwicklung bzw. Planung von Ausbaumaßnahmen in
Kindertageseinrichtungen
1.1
Fertiggestellte Maßnahmen und Maßnahmen im Bau
Neben der Kindertagesstätte der ev.
Kirchengemeinde in Lank mit 42 Ü 3-Plätzen und 18 U 3-Plätzen und der
städt. Einrichtung Knirpsmühle in
Osterath mit 59 Ü 3-Plätzen und 6 U 3-Plätzen konnten rechtzeitig zum
Kindergartenjahr 2011/12 fünf weitere Ausbaumaßnahmen von Kindertagesstätten
fertig stellt werden:
Die 3-gruppige Kindertagesstätte
An der Strempe in Meerbusch-Strümp hat einen Ausbau erfahren, in dessen
Zuge auch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an der Bausubstanz des im Jahre 1976
entstandenen Kindergartengebäudes durchgeführt wurden. Um in der Einrichtung
künftig 37 Ü 3-Kinder und 16 Kinder unter drei Jahren betreuen zu können und
dem Bedarf nach zunehmender Versorgung mit einem Mittagessen Rechnung zu
tragen, erfolgte ein umfangreicher Ausbau u.a. mit Schlafräumen und neuen
Sanitärräumen mit Wickelmöglichkeiten. Von den Kosten des Ausbaus und der
Sanierungsmaßnahme in Höhe von 440.000 € hat das Land 162.000 € getragen, die
Elterninitiative Kindergarten 71 e.V. 168.000 € (siehe hierzu auch gesonderte
Beratungsvorlage zur heutigen Sitzung), die Stadt Meerbusch, die zugleich auch
Eigentümerin der Einrichtung ist, 110.000 €.
Fertig gestellt und ausgebaut mit der notwendigen Infrastruktur für die
Betreuung von U 3-Kindern wurde auch die 2-gruppige Kindertagesstätte Montessori-Kinderhaus in Meerbusch-Büderich. Hier
können jetzt 37 Ü 3-Kinder und 6 Kinder unter drei Jahren betreut werden. Von
den Kosten des Ausbaus in Höhe von 72.000 € hat das Land 64.695 € getragen, die
Elterninitiative als Träger 3.705 € und 3.600 € die Stadt Meerbusch.
Die 5-gruppige Kindertagesstätte
Rasselbande in Meerbusch-Osterath, die in der Betriebsträgerschaft der
Stadt steht, hat ebenfalls einen aufwendigen Um- und Ausbau erfahren. Der
Zugangsbereich wurde komplett neu gestaltet, es wurden Schlafräume und neue
Sanitärräume mit Wickel-möglichkeiten für die Kleinsten gebaut. Ein besonderes
Bonbon ist das an eine großzügige Küche angrenzende Kinderrestaurant. Insgesamt
können jetzt 87 Ü 3-Kinder und 18 Kinder unter drei Jahren in der Einrichtung
betreut werden. Von den Kosten des Ausbaus in Höhe von 655.000 € hat das Land
324.000 € getragen, 331.000 € die Stadt Meerbusch.
Im Ortsteil Lank wurde die
bisher 3-gruppige städt. Kindertagesstätte
Tabaluga an der Nierster Straße um eine 4. Gruppe ausgebaut. In einem
eingeschossigen Anbau sind neben dem zusätzlichen Gruppen-raum mit Neben-,
Schlaf- und Abstellräumen ein Sanitärbereich mit Wickelmöglichkeiten und ein
neuer Gymnastikraum entstanden. Zukünftig können in der Einrichtung 51 Ü
3-Kinder und 22 Kinder unter drei Jahren betreut werden. Insgesamt wurden
hier in den letzten Monaten 660.000 € verbaut, von denen das Land 396.000
€, die Stadt Meerbusch 264.000 € trägt.
Fertig gestellt wurde auch die Kindertagesstätte
Fronhof im Ortsteil Büderich. Zur Schaffung eines Schlafraumes für die
Kleinsten wurde der Altbau aufgestockt und der Sanitärbereich umgebaut. Im
Erdgeschoss ist gegenüber der Küche ein neuer Essbereich mit Elterncafé
entstanden. Zukünftig können in der Einrichtung 52 Ü 3-Kinder und 16 Kinder
unter drei Jahren betreut werden. Insgesamt wurden hier 295.000 € verbaut von
denen 162.000 € vom Land und 133.000 € von der Stadt getragen wurden.
Im Ausbau befinden sich derzeit folgende
Einrichtungen, die spätestens zum Kindergartenjahr 2012/13 fertig gestellt sein
werden:
·
Ev. Kindertagesstätte Osterath, Insterburger
Straße, Neubau mit 4 Gruppen und 42 Ü 3- Plätzen sowie 28 U 3-Plätzen
·
Ev. Kindertagesstätte Büderich, Neubau mit 4
Gruppen und 42 Ü 3-Plätzen sowie 28 U 3- Plätzen
·
Kath. Kindertagesstätte Büderich, Karl-Borromäus,
Ausbau der 4-gruppigen Einrichtung mit 59 Ü 3-Plätzen und 16 U 3-Plätzen
·
Kath. Kindertagesstätte Lank, Ausbau der
3-gruppigen Einrichtung mit 51 Ü 3-Plätzen und 12 U 3-Plätzen
·
Kath. Kindertagesstätte Strümp, Ausbau der
2-gruppigen Einrichtung mit 28 Ü 3-Plätzen und 12 U 3-Plätzen
·
Städt. Kindertagesstätte Lank, Unter´m Regenbogen,
Ausbau der 5-gruppigen Einrichtung mit 65 Ü 3-Plätzen und 28 U 3-Plätzen
·
Städt. Kindertageseinrichtung „Lummerland“,
Karl-Arnold-Straße in Büderich, Ausbau der 4-gruppigen Einrichtung mit 73
Ü3-Plätzen und 12 U3-Plätzen.
Für die bereits fertig gestellten 7 und die
im Bau befindlichen 7 Maßnahmen, mit denen insgesamt 238 Plätze geschaffen
wurden bzw. werden, beträgt der Investitionsaufwand 9,2 Mio. €, die mit
3,8 Mio. € vom Land bezuschusst wurden; mit einem Anteil von 2,7 Mio. €
sind die Maßnahmen von den Trägern finanziert, 1,4 Mio. € trägt die Stadt für
den Ausbau der Einrichtungen in städt. Trägerschaft, mit 1,4 Mio. € hat die
Stadt bisher die Maßnahmen der Einrichtungen in nichtstädt. Trägerschaft
freiwillig bezuschusst.
1.2
Umsetzung der Vorhaben der 3. Stufe des Ausbauprogramms
Über die vorgenannten Maßnahmen hinaus sieht
die 3. Stufe des Ausbauprogramms Maßnahmen vor, die vorbehaltlich einer näheren
Prüfung der technischen Realisierbarkeit und Machbarkeit unter wirtschaftlichen
Aspekten mit Mitteln gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
für Investitionen in Kindertagesstätten und Tagespflege zum Ausbau von Plätzen
für Kinder unter drei Jahren vom 9. Mai 2008 umgesetzt werden sollten.
In die 3. Stufe mit Fertigstellung zum
Kindergartenjahr 2013/14 gehören folgende Maßnahmen:
·
Städt. Kindertagesstätte Büderich, Am Sonnengarten,
derzeit 6 Gruppen, U3-Ausbau mit Reduzierung auf 5 Gruppen mit 96 Ü 3-Plätzen
und 12 U 3-Plätzen
·
Ev. Kindertagesstätte Osterath,
Rudolf-Lensing-Ring, Ausbau der 4-gruppigen Einrichtung mit 66 Ü 3-Plätzen
(davon 10 Plätze für Kinder mit Behinderungen) und 6 U 3-Plätzen
·
Neubau einer integrativen Einrichtung in Strümp mit
4 Gruppen und 44 Ü 3-Plätzen (davon 10 für Kinder mit Behinderungen), 16 U
3-Plätzen
·
Kath. Kindertagesstätte Osterath, Ausbau der
4-gruppigen Einrichtung mit 59 Ü 3-Plätzen und 16 U 3-Plätzen
·
Kath. Kindertagesstätte Büderich, Marienheim,
Ausbau der 4-gruppigen Einrichtung mit 73 Ü 3-Plätzen und 12 U 3-Plätzen
Hinsichtlich des
weiteren Vorgehens bez. der beiden Einrichtungen im Ortsteil Bösinghoven sollte
eine mögliche Entscheidung in Abhängigkeit mit der Bedarfsentwicklung und den
Ausbaukosten getroffen werden.
1.3 Investitionskostenförderung durch Bund/Land
für künftige Ausbaumaßnahmen
Die Förderung der Aus- und Neubaumaßnahmen
erfolgte für die unter Nr. 1 genannten 14 Maßnahmen aufgrund der
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in
Kindertagesstätten und Tagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei
Jahren vom 9. Mai 2008. Je ausgebautem U 3-Platz wurden 18.000 €
gefördert, bei Umbaumaßnahmen 7.650 €; die Bewilligung der Fördermittel
erfolgte einrichtungsbezogen durch den Landschafts-verband Rheinland.
Nachdem sich abzeichnete, dass die
bereitgestellten Finanzierungsmittel bei weitem nicht ausreichen würden, einen
Ausbaustand zu fördern, mit dem der Rechtsanspruch für U 3-Kinder ab dem
1.8.2013 befriedigt werden kann, hat das Land im Rahmen des Nachtrages zum
Landeshaushalt 2010 150 Mio. € aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt,
darüber hinaus wurde ein Sonder-programm aufgelegt, mit dem in den Jahren 2011
– 2013 als Ergänzung zum Bundesförder-programm landesseitig für 2011 und 2012
jeweils 100 Mio. € und für 2013 50 Mio. € zur Verfügung gestellt werden sollen.
Die Bewilligung erfolgt nun nicht mehr
einrichtungsbezogen durch das Landesjugendamt sondern als fachbezogene Pauschale an die Jugendämter
aufgrund des vom Land ermittelten „regionalen Bedarfes“; über die Verwendung
der Mittel entscheiden die Jugendämter im Rahmen der kommunalen
Selbstverwaltung. Über die vom Land bereitgestellten Mittel sind aus dem Bundesprogramm noch rd. 80 Mio. € für NRW
vorhanden, über deren Verteilerschlüssel jedoch noch keine Vorgaben vorliegen.
Für die Bewilligung der für 2011 und 60% der
für 2012 bereitgestellten Mittel liegt ein Bewilligungsbescheid mit Datum
22.6.2011 vor. Aus dem Sonderprogramm hat die Stadt für das Jahr 2011 einen Betrag von 342.807 €
erhalten; für 2012 liegt eine Zusage für einen Betrag von 205.684 € vor. Der
für die Jahre 2011 und 2012 bewilligte Pauschalzuschuss muss bis zum 31.12.2011
bzw. 31.12.2012 vom Letztempfänger verausgabt sein.
Von dem für das Jahr 2011 bewilligten Pauschalzuschuss wurde ein Betrag
von 17.500 € für Maßnahmen in der Tagespflege weiterbewilligt, so dass noch ein
Betrag von 325.307 € für den U 3-Ausbau in Einrichtungen, der in 2011 verwendet
sein muss, zur Verfügung steht. Über die Verwendung der Mittel muss der
Jugendhilfeausschuss entscheiden.
Die Bereitstellung von Pauschalzuschüssen ist insofern von Vorteil, als
nunmehr zeitnah vor Ort über deren Verwendung entschieden werden kann. In der
Höhe sind die Pauschalzuschüsse nicht ausreichend bemessen; mit dem
Jahresbetrag für 2011 können max. 20 Plätze in Einrichtungen gefördert werden.
Zunächst muss festgestellt werden, dass die langwierigen Bewilligungsverfahren
in der Vergangenheit von mehr als 12 Monaten nicht nur zu einer deutlichen
Verteuerung der Maßnahmen geführt, sondern auch die Träger in hohem Maße
verunsichert hat. Zur Vermeidung von Fehlinvestitionen wurden die Planungen von
Trägerseite - verständlicherweise - aufgrund der (nach wie vor) unsicheren
Fördersituation nicht fortgeführt.
Bauaufsichtlich genehmigte Planungen liegen nicht vor. Aufgrund der
Komplexität der Planungsvorhaben ist es deshalb beinahe unmöglich, die
Fördermittel aus 2011 bis zum Jahresende beim Letztempfänger zu verausgaben.
Gleichwohl wurde geprüft, welche Maßnahmen trotz des Zeitfensters
möglicherweise und wirtschaftlich vertretbar umsetzbar sind.
1.4 Ergebnis der Prüfung der Mittelverwendung aus
dem Pauschalzuschuss in 2011
1.4.1
Städt. Kindertagesstätte Büderich, Am Sonnengarten
Das Ausbauvorhaben ist in mehrfacher Hinsicht problematisch. Das
Nutzungsrecht der im Jahre 1954 von der Böhler AG errichteten Kindertagesstätte
wurde seinerzeit unentgeltlich für 40 Jahre der Gemeinde Büderich überlassen.
Zwischenzeitlich ist die Einrichtung im Eigentum der Treureal Property
Management und steht nach derzeitiger Vertragslage noch bis zum 31.12.2012
mietfrei zur Verfügung. Die Kosten der Bewirtschaftung und baulichen
Unterhaltung wurden in der Vergangenheit von der Stadt Meerbusch getragen.
Nach einer von der städt. Hochbauverwaltung durchgeführten Begutachtung
ist eine umfängliche Sanierung des fast 60 Jahre alten Gebäudes erforderlich;
die Kosten hierfür werden oberhalb von 580.000 € liegen. Neben den baulichen
Mängeln entsprechen der Grundriss der Einrichtung und die Größe der
Gruppenräume nicht mehr den pädagogischen Anforderungen, so dass bei einem
Ausbau eine Betriebsgenehmigung nur dann erlangt werden kann, wenn die Anzahl
der bestehenden Gruppen von bisher 6 auf 5 reduziert wird. Insofern müsste für
eine der bestehenden Gruppen ein Ersatzangebot geschaffen werden. Sowohl aus
diesem Grunde als auch aus gebäudewirtschaftlicher Sicht muss zunächst eine
Grundsatzentscheidung hinsichtlich des Standortes getroffen werden.
1.4.2 Ev. Kindertagesstätte Osterath,
Rudolf-Lensing-Ring
Das zweigeschossige Gebäude steht im Eigentum der Stadt Meerbusch, die
Betriebsträgerschaft hat die ev. Kirchengemeinde Osterath inne. Der Ausbau der
integrativen Einrichtung mit 6 Plätzen für unter Dreijährige steht in keinem
Verhältnis zu den von der städt. Hochbauverwaltung errechneten Kosten von rd.
290.000 €. Er soll insofern nicht weiterverfolgt werden.
1.4.3 Neubau einer integrativen Einrichtung in
Strümp
Als Standort für
die Errichtung einer weiteren Kindertagesstätte wurde zwischenzeitlich ein
Grundstück im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 278, Am Strümper Busch/Schul- und
Sportzentrum festgelegt. Der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes 278 wurde im Rat am 7. Juli 2011 gefasst.
In der zunächst
als 4-gruppig angedachten Einrichtung sollen 10 Plätze für Kinder mit
Behinderungen, darüber hinaus ein Angebot für Kinder mit einem
Betreuungsbedarf, der über die üblichen Öffnungszeiten hinausgeht, vorgehalten
werden. Insofern soll die Einrichtung eine stadtweite Funktion erfüllen.
Die Umwandlung von Ü 3-Gruppen in U
3-Gruppen ist - wie bekannt - regelmäßig mit einem Verlust an Betreuungsplätzen
verbunden. Mit zunehmendem U 3-Ausbau sind deshalb umfänglich - seit dem
Kindergartenjahr 2007/08 mehr als 200 Plätze - für Ü 3-Kinder „verloren“
gegangen. Der demografische Faktor ist aufgezehrt. Insofern ist es auch unter
wirtschaftlichen Gründen sinnvoll, einen 5- gruppigen Neubau mit 58 Ü
3-Plätzen und 22 U 3-Plätzen zu errichten.
Wie unter der Zif.
1.2 ausgeführt, besteht keine Planungssicherheit hinsichtlich der investiven
Förderung durch das Land, andererseits besteht zum 1.8.2013 der Rechtsanspruch
auf einen Betreuungsplatz. Auch die Errichtung der dringend benötigten Plätze
für Kinder mit Behinderungen wird nicht gefördert. Die Verwaltung favorisiert
deshalb die Realisierung im Wege eines Mietmodells. Die förderungsfähige Miete
ist derzeit bei 7,67 € gedeckelt. Die förderungsfähige Miete ist neben den
Kindpauschalen durch das Land, die Stadt und den Träger zu finanzieren.
Problematisch ist die Höhe des förderungsfähigen Mietzinses, der
voraussichtlich nicht auskömmlich ist.
Der Verwaltung
liegen diverse Angebote von Investoren vor, die Rendite liegt i.d.R. zwischen
5% und 6%. Auch Bewerbungen für eine Betriebsträgerschaft liegen vor, wobei
allerdings nur teilweise die Bereitschaft besteht, auch den Trägeranteil zu finanzieren.
Die Verwaltung
prüft derzeit, wie ein Investorenmodell unter Nutzung des städt. Grundstückes
auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen möglich ist.
1.4.4 Kath. Kindertagesstätte Osterath, Fröbelstr.
Der Ausbau der
4-gruppigen Einrichtung mit 59 Ü 3-Plätzen und 16 U 3-Plätzen wurde
trägerseitig frühzeitig geplant. Die Maßnahme war in 2008 mit 432.200 € und
Mitteln aus dem Förderprogramm nach der seinerzeit geltenden Richtlinie von
288.000 € berechnet; als freiwilliger städt. Zuschuss sind im Haushalt 2011
144.200 € veranschlagt. Die Umsetzung der Planung wurde vom Träger bisher nicht
beantragt, sondern eine Neuplanung erstellt, die nunmehr 24 U 3-Plätze und 56 Ü
3-Plätze vorsieht. Diese Planung ist lt. Trägerauskunft mit dem
Landschaftsverband abgestimmt, die Kosten liegen bei rd. 888.000 €.
Das Volumen der U
3-Plätze entspricht denen eines Neubaus und würde zu einer deutlichen
Verbesserung der Ausbaubilanz im U 3-Bereich führen. Die Realisierung ist
deshalb von besonderem Interesse, zumal im Ortsteil Osterath das Ü 3-Angebot
ausreichend ist. Eine Umsetzung ist allerdings nur dann möglich, wenn zur
Finanzierung die Pauschalzuschüsse des Landes verwendet werden können.
Mit Vertretern des
Einrichtungsträgers (Pfarrer und Mitglied des Kirchenvorstandes) wurde am
07.07.2011 ein Gespräch geführt, um diese Planung nunmehr kurzfristig zu
realisieren und hierfür die Mittel aus den Pauschalzuschüssen des Landes zu
verwenden. Nach den neuen Richtlinien würde der Förderbetrag 408.000 €
ausmachen. Diese können aus dem verbleibenden Pauschalzuschuss für 2011 in Höhe
von 325.307 € sowie mit 82.693 €
aus dem Pauschalzuschuss für 2012 entnommen werden. Die Vertreter der
Kirchengemeinde sahen sich aber nur dann in der Lage, eine Zustimmung für den
Ausbau beim Bistum zu erhalten, wenn die Stadt ihren freiwilligen Zuschuss auf
192.000 € erhöht.
Kernpunkt des Gespräches mit den Vertretern
war das kurze Zeitfenster, was eine stringente Abwicklung der Umsetzungsplanung
erforderlich macht, da nach jetziger Bescheidlage der Pauschalzuschuss
zurückgegeben werden muss, wenn er nicht bis zum Jahresende verwendet wurde.
Dies ist sowohl mündlich, als auch in einem anschließenden Schreiben
schriftlich deutlich gemacht worden.
Gegenüber dem LVR hat die Verwaltung die
Maßnahme termingerecht bis zum 20. Juli 2011 angemeldet.
1.4.5 Kath. Kindertagesstätte Büderich, Marienheim
Die Pläne für den Ausbau mit 12 U 3-Plätzen
sind mit dem Landschaftsverband abgestimmt. In einem Gespräch am 25.08.2011
haben sich die Vertreter der Kirche bereit erklärt, unmittelbar nach
Fertigstellung der Ausbaumaßnahme ihrer Einrichtung an der
Karl-Borromäus-Straße - voraus-sichtlich Dezember 2011 - den Ausbau der
Kindertagesstätte Marienheim vorzunehmen. Voraussetzung für die Ausschreibung
sei allerdings das Vorliegen des Förderbescheides der Stadt. Eine freiwillige
Bezuschussung durch die Stadt ist nicht vorgesehen, der Landeszuschuss könnte
204.000 € betragen und müsste über den Pauschalzuschuss 2012 finanziert werden.
Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass das Land den Pauschalzuschuss in
gleicher Höhe gewährt, wie im Jahre 2011, der vorliegende Förderbescheid vom
22.6.2011 weist bisher nur 60% der Summe aus.
1.4.6
Kindertagesstätte Am Nussbaum und Kindertagesstätte der Elterninitiative
Kindergarten 71 e.V.
Beide Einrichtungen werden 2-gruppig geführt
und sind vom Betrieb her unwirtschaftlich, für beide Einrichtungen steht ein
voraussichtlich hoher Sanierungsbedarf an, der neben den Kosten des
U 3–Ausbaus zu tätigen wäre. Mit Vertretern der Elterninitiative wurde
vereinbart, dass die beauftragte Architektin den Sanierungsbedarf für die
Einrichtung an der Bösinghovener Straße (städt. Gebäude) ermittelt; die städt.
Hochbauverwaltung ermittelt den Bedarf der Einrichtung
Am Nussbaum sowie die möglichen Kosten, diesen Standort auszubauen. Erst auf
dieser Basis kann das weitere Vorgehen entschieden werden.
Mit der Durchführung der vorstehend beschriebenen Ausbaumaßnahmen wird
für das Kindergartenjahr 2013/14 voraussichtlich für die Ü 3-Kinder stadtweit
eine Betreuungsquote von durchschnittlich 95,66%, für U 3-Kinder eine Quote von
23,75% in öffentlich geförderten Einrichtungen erreicht; hinzu kommt das
Angebot in der Tagespflege. In privaten Einrichtungen werden darüber hinaus
weitere rd. 200 Plätzen vorgehalten, die nicht gefördert werden.
In den einzelnen Ortsteilen errechnen sich auf der Basis der
Prognosezahlen Unterschiede sowohl im Bereich der U 3- als auch der Ü
3-Versorgung. Ursächlich hierfür ist u.a. auch, dass im Verlauf der Ausbauphase
die Anzahl der Kinder in den Ortsteilen Büderich und Lank gestiegen, während
sie in Osterath rückläufig ist.
Der für Büderich errechnete
Versorgungsgrad liegt bei 88% für Ü 3-Kinder und 18,5% für U 3-Kinder im
Kindergartenjahr 2013/14, für Lank (einschl. Rheingemeinden) ergibt sich eine U
3-Quote von 26% sowie eine Quote für Ü 3-Kinder von 82,7%. Osterath erreicht
eine Quote von 110% im Ü 3-Bereich, 26,2% im U 3-Bereich, Bösinghoven von 122%
bzw. 33%, Strümp von 109% bzw. 29%.
2.
Kindertagespflege
Die Kindertagespflege steht für Kinder unter 3
Jahren rechtlich als gleichberechtigte Säule neben den institutionellen
Plätzen. Sie findet in privaten Räumen und kleineren Gruppen statt, die eine
familiäre Atmosphäre schaffen. Darüber hinaus lässt sie sich hinsichtlich ihres
Umfangs und der Betreuungszeiten flexibler gestalten. Dieser individuellere
Rahmen, den die Tagespflege ermöglicht, ist auf der anderen Seite mit der
Besonderheit verbunden, dass Eltern, Kind und Tagespflegperson zueinander
„passen“ müssen. Deshalb ist auch nicht jeder Platz, für den eine
Pflegeerlaubnis erteilt wurde, unmittelbar belegbar.
In
Meerbusch werden die Tagespflegepersonen gemeinsam vom Verein Tagesmütter e. V.
und dem Jugendamt begleitet. Jede Tagespflegeperson benötigt eine Genehmigung
(Pflegeerlaubnis) des Jugendamtes, um Kinder im Haushalt aufnehmen zu können.
Eine der Voraussetzungen ist eine umfangreiche Qualifizierung. Die
Mindestqualifizierung besteht in der Teilnahme an einem
Grundqualifizierungskurs, der zur Zeit 45 Stunden umfasst und in dem den
interessierten Tagesmüttern/-vätern die Grundlagen vermittelt werden. Es
bestehen Möglichkeiten einer Weiterqualifizierung, so dass insgesamt eine
Qualifizierung von 160 Stunden stattfindet.
Auch die Tagespflege wurde wie die
nachstehende Tabelle zeigt, in den letzten Jahren deutlich ausgebaut.
Stichtag: 01. August des jeweiligen Jahres
Jahr |
Anzahl der Tagespflege-personen mit
Wohnsitz Meerbusch |
Anzahl der vorhandenen Plätze in
Kindertages-pflege in Meerbusch |
Anzahl der betreuten Kinder |
||
U 3 Kinder / finanziert über das JA |
Ü 3 Kinder / finanziert über das JA |
Gesamt / finanziert über das JA |
|||
2007 |
42 |
98 (Beginn der Erteilung der Pflegeerlaubnis) |
34 / 21 |
40 / 8 |
74 / 29 |
2008 |
44 |
150 |
49 / 47 |
34 / 20 |
83 / 67 |
2009 |
45 (hinzu kommen 8 TPPs aus anderen Städten) |
148 |
78 / 56 |
8 / 8 |
86 / 64 |
2010 |
47 (hinzu kommen 11 TPPs aus anderen Städten) |
166 |
89 / 88 |
23 / 17 |
112 / 105 |
2011 |
52 (hinzu kommen 21 TPPs aus anderen Städten; 6
TPPs beginnen erst 2012) |
168 |
111 / 103 |
27 / 27 |
138 / 130 |
Bei der Anzahl der betreuten Kinder insgesamt handelt es sich um alle
dem Jugendamt bekannten Tagespflegeverhältnisse (Meerbuscher Kinder). Bei den
in kursiv dargestellten Zahlen handelt es sich um Belegungen mit finanzieller
Förderung des Jugendamtes, die Differenz zu den insgesamt belegten Plätzen
umfasst die rein privatrechtliche Inanspruchnahme von Tagespflegeplätzen.
Die Anzahl der zum August 2011 vorhandenen Plätze bei
Tagespflegepersonen orientiert sich an den derzeit ausgesprochenen
Pflegeerlaubnissen. In der für jede Tagespflegeperson erforderliche
Pflegeerlaubnis wird die Zahl der Kinder, die die Person gleichzeitig in ihrem
Haushalt oder in extra angemieteten Räumlichkeiten betreuen und fördern kann,
individuell festgelegt. Hierbei werden der Stand der Qualifizierung der
jeweiligen Tagespflegeperson, die räumlichen Gegebenheiten und auch die
individuellen Vorstellungen der Tagespflegeperson berücksichtigt.
Durchschnittlich wird eine Erlaubnis für 3 Kinder gleichzeitig erteilt,
rechtlich besteht die Möglichkeit einer Ausweitung auf 5 Erlaubnisse. Schon
heute gibt es Tagespflegepersonen, die bis zu 5 Kinder betreuen oder auch
einige, die ausdrücklich nur ein oder zwei Kinder betreuen möchten. Die Zahl
der derzeit zur Verfügung stehenden Plätze in Kindertagespflege kann daher ggf.
bei Bedarf ausgeweitet werden – vorausgesetzt die Tagespflegepersonen wünschen
diese Ausweitung der Pflegeerlaubnis und sind bereit, zusätzliche Kinder
aufzunehmen.
Um den Rechtsanspruch
auf einen Betreuungsplatz für U 3-Kinder ab dem 1.8.2013 zu gewährleisten, soll
parallel zum Ausbau von Einrichtungen auch die Tagespflege weiter ausgebaut
werden. Um weitere Tagespflegepersonen gewinnen zu können, soll der Bereich der
Werbung deutlich ausgeweitet werden. Das Jugendamt und der Verein werden gemeinsam Flyer, Broschüren und Plakate
entwerfen und diese gezielt im Stadtgebiet verteilen. Darüber hinaus ist ein
gemeinsamer Internetauftritt in Zusammenarbeit mit der städtischen
TUIV-Abteilung geplant, der u.a. auch Informationen über die Möglichkeiten der
Qualifizierung zur TPP für interessierte Bürgerinnen und Bürger enthalten soll.
Zur weiteren Qualifizierung der TPPs sollen
zukünftig in enger Zusammenarbeit von Verein und JA Fortbildungen für
Tagespflegepersonen angeboten werden. Weitere Zielgruppen sind interessierte
Eltern und Erzieherinnen, die ggf. gemeinsam mit den TPPs geschult werden
können. Ziel ist es, bis zum 1.8.2013 das Betreuungsangebot für U 3-Kinder in
der Tagespflege auf 200 auszubauen.
Nachdem die gemeinsame Fachtagung zum Thema
„Rechtliche Aspekte in der Kindertages-betreuung„ der Städte des Rhein-Kreises
Neuss sowie Krefeld, Mönchengladbach und Willich am 18. Juni 2011 ein
großer Erfolg gewesen ist, wird eine ähnliche Veranstaltung für das Jahr 2012
geplant.
3. Ausblick bis zum 1.8.2013
Nach der unter Zif 1) dargestellten Planung mit 318
Plätzen in Einrichtungen und rd. 200 Plätzen in der Tagespflege wird ein
Betreuungsangebot für unter dreijährige Kinder von rd. 38% erreicht.
Auch wenn sowohl die alte als auch die neue
Landesregierung – so Ministerin Schäfer in der Pressekonferenz vom 21. Juni
2011 – davon ausgehen, dass hinsichtlich der Erfüllung des Rechtsanspruches ein
prognostizierter Bedarf von 32% ausreicht und die derzeitigen Planungen diese
überschreiten werden, steht zu befürchten, dass die Erfüllung des
Rechtsanspruches weitere Maßnahmen erforderlich macht.
Nach dem Ergebnis der Abfrage der Eltern von
Neugeborenen beim Babybesuchsdienst für den Zeitraum 1.05.2010 bis 30.04.2011
haben eher wenige Eltern angegeben, während des ersten Lebensjahres ihres
Kindes eine Betreuung in Anspruch nehmen zu wollen, im 2. Lebensjahr wünschen
sich 45% der Eltern eine Betreuung und hier überwiegend in einer
Tageseinrichtung, im dritten Lebensjahr sind es 55% der Eltern, die für ihr
Kind eine Betreuung in einer Tageseinrichtung wünschen.
Diesem Wunsch kann nur entsprochen werden, wenn über die derzeitig
konkret geplanten Maßnahmen hinaus das Betreuungsangebot erweitert wird. Da die
Potentiale der Erweiterung vorhandener Einrichtungen erschöpft ist, kann dies
nur durch den Neubau weiterer Tagesstätten vorgenommen werden.
Hierzu bedarf es der Verfügbarkeit geeigneter Grundstücke, der
Erfüllung der planerischen Voraus-setzung und der notwendigen Finanzierung. Wie
bereits an anderer Stelle ausgeführt, besteht trotz des Zeitdrucks keine
Planungssicherheit hinsichtlich der Bezuschussung der Investitionskosten durch
Bund und Land. Auch eine Umsetzung der Entscheidung des OVG Münster aus Oktober
2010 hinsichtlich der Konnexitätsrelevanz des U 3- Ausbaus ist bislang ohne
entsprechende Umsetzungs-regelung geblieben. Die bereitgestellten
Pauschalzuweisungen aus dem Sonderprogramm -342.807 € für 2011 und bisher
205.684 € für 2012 - reichen bei weitem nicht aus, den bedarfsgerechten Ausbau
von Einrichtungen voranzutreiben.
Insofern und vor dem zeitlichen Hintergrund richten sich die
Überlegungen der Verwaltung auf die Errichtung weiterer Einrichtungen im Wege
eines Mietmodells. Derzeit ist die Verwaltung in der Prüfung hinsichtlich einer
möglichen Realisierung einer 4 - 5 gruppigen Einrichtung auf dem städt.
Grundstück Brühler Weg/Am Flehkamp (Bebauungsplan Nr. 263); dort ist eine
Teilfläche von ca. 3.800 m2 als Kindergartengrundstück festgesetzt.
Um das Versorgungsangebot im Ortsteil Lank zu erhöhen, werden derzeit Gespräche
mit der kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer geführt.
Der Jugendhilfeausschuss wird fortlaufend über den Stand informiert.
Finanzierung:
siehe Sachverhalt