Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2021 mit Anlagen gem. § 80 Abs. 4 GO NW in der vom Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfohlenen Fassung und einschließlich der heute gefassten Beschlüsse.
Sachverhalt:
Die Haushaltssatzung 2021 mit Anlagen wurde auf der Basis des
Haushaltsentwurfs 2021 abschließend im Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss am 17. Und 18. Februar 2021 beraten.
Der Haushalt sieht im Ergebnisplan einen Überschuss vor,
aufgrund des Haushaltsausgleichs entfällt die Genehmigungsverpflichtung durch
die Aufsichtsbehörde.
Die Haushaltssatzung enthält für 2021 eine Kreditermächtigung in Höhe von rd. 6,115 Mio. €. Diese ist erforderlich da der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit den Saldo aus Investitionstätigkeit nicht deckt. Die planmäßigen Tilgungen betragen 4,743 Mio. €. Damit kommt es zu einer Neuverschuldung in Höhe von 1.332 Mio. €. Für das Jahr 2022 ist neben der Kreditaufnahme für Umschuldungszwecke auch eine Kreditaufnahme in Höhe von 14,687 Mio. € vorgesehen. Auch im Jahr 2023 sieht der Haushalt eine Kreditaufnahme von 5,428 Mio. € und 2024 von weiteren 1,998 Mio. € vor. Aufgrund dieser Kreditaufnahmen kommt es im Finanzplanungszeitraum 2021 bis 2024 zu einer Neuverschuldung im Umfang von rd. 7,9 Mio. €.
Gegenüber der Entwurfsfassung ergeben sich nach der Beschlussempfehlung folgende Veränderungen:
Ergebnisplan: Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Zwischensumme
(Verschlechterung) Finanzerträge Zinsen und sonstige Aufwendungen Zwischensumme
(Verbesserung) Außerordentliche Erträge Jahresergebnis
(Verschlechterung) Finanzplan: Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit Zwischensumme
(Verschlechterung) Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Zwischensumme
(Verbesserung) Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen Tilgung und Gewährung von Darlehen Nachrichtlich: Kreditaufnahme für Investitionen Verpflichtungsermächtigungen |
Entwurf € 163.335.650
€ 168.541.760
€ -5.206.110 € 4.154.400
€ 3.215.400
€ 939.000 € 4.675.400
€ 408.290 € 155.193.950
€ 152.963.160
€ 2.230.790 € 11.277.382
€ 22.959.000
€ - 11.681.618 € 15.382.900
€ 8.752.400
€ 9.450.900
€ 39.610.000
€ |
Neu € 163.641.450
€ 169.531.560
€ -5.890.110 € 4.154.000
€ 3.185.300
€ 968.700 € 5.111.340
€ 189.930 € 155.447.650
€ 153.922.860
€ 1.524.790 € 16.119.732
€ 23.760.000
€ - 7.640.268 € 10.164.300
€ 8.710.700
€ 6.115.500
€ 42.615.000
€ |
Diffferenz € + 305.800
€ + 989.800
€ - 684.000 € - 400 € - 30.100
€ + 29.700 € + 435.940
€ - 218.360 € + 253.700
€ + 959.700
€ - 706.000 € +
4.842.350 € + 801.000
€ + 4.041.350 € -
5.218.600 € - 41.700
€ -
3.335.400 € +
3.005.000 € |
Zur Berechnung der Gesamtbeträge an Erträgen und Aufwendungen im Ergebnisplan sind die ordentlichen Erträge und Finanzerträge zu den außerordentlichen Erträgen sowie die ordentlichen Aufwendungen zu den Zinsen und sonstigen Aufwendungen zu addieren.