Betreff
Förderrichtlinie der Stadt Meerbusch zur Dach- und Fassadenbegrünung für private Gebäude im Bestand
Vorlage
DezIII/1304/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau empfiehlt dem Rat die beiliegende Förderrichtlinie zur Dach- und Fassadenbegrünung der Stadt Meerbusch zu beschließen

 


Sachverhalt:

 

Am 18.08.2020 hat der Bau- und Umweltausschuss einstimmig das Klimaanpassungskonzept zum Umgang mit den unvermeidbaren Folgen des Klimawandels im Meerbuscher Stadtgebiet beschlossen. Mit der Umsetzung der Maßnahme M 11„Förderung von Maßnahmen zur Begrünung von Dach- und Grundstücksflächen“ sollen stadt­klimatische Defizite verringert werden. Durch die Begrünung der Dächer und Fassaden werden thermische Belastungen reduziert, die Luft­feuchtigkeit erhöht und Regenwasser wirksam zurückgehalten.

 

Für Neubauten hat der Rat der Stadt Meerbusch bereits am 19.12.2019 eine Satzung zur Dachbegrünung beschlossen, wonach Flachdächer und flach geneigte Dächer bis 15° im gesamten Stadtgebiet grundsätzlich zu begrünen sind. Dies gilt für Dachflächen ab 12 m² sowie für Flachdächer von Garagen, Carports und Tiefgaragen.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Oktober 2020 das Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen im Rahmen der Corona-Hilfe” veröffentlicht. Mit diesem Programm werden die Umsetzung von Klimafolgenanpassungsmaßnahmen, insbesondere investive Maßnahmen zur Herstellung hitzemindernder Strukturen gefördert. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen der Begrünung, Verdunstung und Kühlung, die dem urbanen Wärmeinseleffekt entgegenwirken.

Zur Umsetzung dieser Maßnahmen gewährt das Land den Kommunen nach VVG Nr.12 zu § 44 LHO Zuwendungen zur Weiterleitung an Dritte zur Förderung von Investitionen und Bepflanzungen mit mehrjährigen vorrangig heimischen Pflanzen zur Begrünung von Dächern und Fassaden sowie für Ausgaben für die Planung im Zuge der Maßnahmenumsetzung.

Um Anreize in Meerbusch zu schaffen, auch den in Privatbesitz befindlichen Immobilienbestand zu qualifizieren, hat die Verwaltung im Dezember 2020 einen Förderantrag über 40.000 € beim Land NRW gestellt.

Der Förderantrag wurde am 11.02.2021 positiv beschieden.

 

Nun soll für Meerbusch eine Förderrichtlinie mit dem Titel „Meerbusch grünt auf“ zur Begrünung von Dächern und Fassaden aufgesetzt werden.

Die Förderrichtlinie zur Dach- und Fassadenbegrünung der Stadt Meerbusch richtet sich an Grund- und GebäudeeigentümerInnen von privat und gewerblich genutzten Immobilien im Bestand.

Vorhaben die durch andere vertragliche oder gesetzliche Regelungen verpflichtend auszuführen sind (beispielsweise durch Festsetzungen im Bebauungsplan oder durch die Gründachssatzung der Stadt Meerbusch) sind von der Förderung ausgeschlossen. Gefördert wird durch zweckgebundene Zuschüsse. Die Fördersumme ist dabei abhängig von der Art der geplanten Begrünung:

·         Eine intensive Dachbegrünung wird mit 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 40,00 € pro m2 gefördert,

·         Eine extensive Dachbegrünung wird mit 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 30,00 € pro m2 gefördert,

·         Eine Fassadenbegrünung wird mit 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 20,00 € pro m2 gefördert.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 Die Gelder stehen im Haushalt unter dem Sachkonto 52190000 im Produkt Umweltschutz bereit und werden zu 100 % durch das Land NRW gefördert (Einnahme unter dem Sachkonto 4141.0000 im Produkt Umweltschutz).

 


Alternativen:

keine