Beschlussvorschlag:
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorliegende einrichtungsscharfe Planung für die Versorgung im Kita-Jahr 2021/2022 und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Kindpauschalen auf der Grundlage der anliegenden Planung sowie 265 Tagespflegepauschalen zum 15.03.2021 zu beantragen.
2. In Abweichung zu den hier vorgelegten Planungen, kann es, bis zum verbindlichen Stichtag für die Meldung der Platzbelegungen an das Land Nordrhein-Westfalen am 15.03.2021, zu leichten Veränderungen kommen, insbesondere durch die Umwandlung von Ü3-Plätzen zugunsten von U3-Plätzen. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung und den Trägern, über diese Veränderungen zu entscheiden.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Realisierung individueller Rechtsansprüche ggf. erforderliche weitere Plätze im Kita-Jahr 2021/2022 durch Übergangslösungen zu schaffen und diese im Rahmen der Endabrechnung nach dem Kinderbildungsgesetz im Nachhinein mit dem Land abzurechnen.
4. Der Jugendhilfeausschuss beschließt darüber hinaus die Meldung nach § 47 Kinderbildungs-gesetz für insgesamt 27 gesetzlich geförderte Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sowie 68 im Stadtgebiet tätige Tagespflegepersonen zur Geltendmachung der Landesförderung für die Fachberatung.
Sachverhalt:
Zum 15.03. eines
jeden Jahres melden die Jugendämter, differenziert nach Betreuungsumfängen und
Gruppenstruktur, einrichtungsscharf die Kindpauschalen für das kommende
Kindergartenjahr an. Die Kindpauschalen stellen die Grundlage für die
finanzielle Ausstattung der einzelnen Träger für den Betrieb der Einrichtungen.
Die örtlichen
Jugendämter sind nach § 33 Abs. 4 KiBiz verpflichtet, zum 15.03. eines Jahres
die Höhe und Anzahl der für das nächste Kindergartenjahr benötigten
Kindpauschalen an das Landesjugendamt zu melden.
Aufgrund der
Planungstiefe und der finanziellen Bedeutung geht die Kindertagesstättenbedarfsplanung
deutlich über andere Bereiche der Jugendhilfeplanung hinaus, der eine
verbindliche Steuerungsverantwortung für die Kindertagesbetreuung zukommt. Über
die Jugendhilfeplanung entscheidet gem. § 71 Abs. 2 SBG VIII der Jugendhilfeausschuss.
Seit Beginn des
Kindergartenjahres 2013/2014 gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
auch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr und unter bestimmten
Voraussetzungen auch für Kinder im Alter von unter einem Jahr. Anders als bei
Kindern über 3 Jahren kann der Anspruch durch Bereitstellung eines Platzes in
einer Kita oder in der Kindertagespflege realisiert werden.
Seit dem Jahr 2013
wird in NRW ein Bevölkerungszuwachs der Kleinsten beobachtet.
Dies ist auch in
Meerbusch zu erkennen. Anhand der Einwohnermeldedaten seit Oktober 2015 zeigt
sich der deutliche Anstieg der nicht schulpflichtigen Kinder:
Zurückzuführen
ist der Anstieg insbesondere auf die Zuzüge nach Meerbusch. Die Anzahl der
Geburten ist ebenfalls steigend. In den Monaten
zwischen Februar und August eines Jahres erfolgt ein relativ hoher
Anmeldezuwachs infolge von Zuzügen, so dass die Bedarfsprognose zum Zeitpunkt
der Meldung der Kindpauschalen erfahrungsgemäß nur eingeschränkt möglich ist.
Im Stadtgebiet
Meerbusch werden auf der Grundlage des Einwohnermeldestandes vom 01.02.21 zum
neuen Kindergartenjahr folgende Betreuungsquoten erreicht:
Kinder U3 Jahre:
45,1 % (in Kita und Kindertagespflege)
Kinder Ü3 Jahre:
98,1 %
1.
Analyse der
bestehenden Platzbedarfe für 2021/2022:
Die Vormerkung und
die Platzvergabe in den Kindertageseinrichtungen erfolgt für das kommende
Kindergartenjahr 2021/2022 bereits zum neunten Mal über das Vormerksystem „Kita-Navigator“.
Inzwischen ist dieses System bei Eltern und Kita-Leitungen sehr gut akzeptiert,
so dass sowohl die Vormerkung der Kinder seitens der Eltern, als auch die
Platzvergabe seitens der Kitas vollständig über das System abgewickelt wurde
und noch wird.
Seit der Einführung des Kita-Navigators ist es möglich, annähernd
„objektiv“ den von den Eltern angemeldeten Bedarf zu erfassen. Ob dieser
angemeldete Bedarf zum beantragten Zeitpunkt auch tatsächlich realisiert wird,
ist nicht planbar. Häufig werden Kinder sehr frühzeitig für eine Betreuung
angemeldet, weil die Mütter zunächst ein Jahr Elternzeit in Anspruch nehmen und
sich dann vorstellen, in den Beruf zurückzukehren. Im Verlauf dieses ersten
Jahres entscheiden sich einige Eltern – aus verschiedenen Gründen – noch einmal
anders und nehmen ggf. angebotene Plätze gar nicht an.
Für eine Aufnahme
zum Beginn des nächsten Kita Jahres sind zum Stand 04.02.2021 insgesamt 1.070
Kinder im System vorgemerkt. Wie bereits erwähnt, werden jedoch bis zum Sommer
noch Meldungen hinzukommen, insbesondere infolge von Zuzügen.
Von den für das
Planungsjahr 2021/2022 vorhandenen 2.203 Plätzen (1.741 Ü3-Plätze und 462
U3-Plätze) bleiben im nächsten Kita-Jahr 1.384 mit Ü3-Kindern und 110 mit
U3-Kindern bereits belegt. Somit können 709 Plätze neu vergeben werden. Diese
Zahl ist insgesamt höher als in den vergangenen Jahren. Dies ist einerseits
darauf zurück zu führen, dass zum Sommer ein sehr großer Einschulungsjahrgang
die Kindertageseinrichtungen verlässt und damit rd. 546 Plätze frei macht und
andererseits durch die Inbetriebnahme der 6. Gruppe in der Kita Glückskinder,
der voraussichtlichen Inbetriebnahme der 4 Gruppen in der Kita „Rheinräuber“
und der Eröffnung der neuen Kita an der Lötterfelder Str. / Weißenberger Weg
mit zunächst 5 Gruppen rd.170 weitere Plätze in Betrieb genommen werden.
Mit dem zur
Verfügung stehenden Platzangebot für die Kinder im Alter von über drei Jahren
sind wir zum nächsten Kita-Jahr erstmalig seit Jahren in der Lage, alle bisher
vorliegenden Vormerkungen für eine Aufnahme zum 01.08.2021 zu bedienen. Wie
sich die Versorgungslage in den einzelnen Ortsteilen darstellt ergibt sich im
Verlauf dieser Vorlage. Soweit die Versorgungslage in den einzelnen Ortsteilen
eine in dieser Vorlage noch nicht berücksichtigte Umwandlung von Ü3-Gruppen in
U3-Gruppen zulässt, wird die Verwaltung dies im Einvernehmen mit dem jeweiligen
Träger noch vor Beginn des Kindergartenjahres oder im Verlauf des
Kindergartenjahres zugunsten der Schaffung zusätzlicher U3-Plätze veranlassen.
Im Hinblick auf das
Platzangebot für die Kinder im Alter von unter drei Jahren besteht jedoch
weiterhin Handlungsbedarf und der weitere Ausbau für dieses Platzangebot ist
unerlässlich, denn den mehr als 750 Vormerkungen für U3-Kinder steht ein
belegbares Platzangebot von 352 Plätzen gegenüber.
Gleichwohl kann die
diesjährige Bedarfsplanung lediglich davon ausgehen, dass diese theoretischen
Werte im Platzangebot auch tatsächlich erreicht werden, wobei die aktuellen
Erfahrungen im Hinblick auf die Inbetriebnahme von neu errichteten
Einrichtungen aufgrund des Fachkräftemangels keine Garantie bieten, wann diese
Plätze tatsächlich belegbar werden.
2.
Platzangebot
Mit der Vorlage im
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss und Ausschuss für Planung
und Liegenschaften am 27.08.2020 zu den Auswirkungen der
Bevölkerungsentwicklung auf den Infrastrukturbedarf in der Kindertagesbetreuung
wurde verwaltungsseitig bereits die geplante Siedlungsentwicklung in Meerbusch
im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Betreuungsbedarfe und die vorhandene
Infrastruktur dargestellt und auch die bereits geplanten und noch
erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung des Betreuungsangebotes wurden
erläutert.
Weiterhin gilt der
Beschluss des Jugendhilfeausschusses, die Versorgung von 98% aller Kinder im
Alter von über drei Jahren und 52% aller Kinder im Alter von unter drei Jahren
mit bedarfsgerecht ausgestalteten Betreuungsplätzen sicherzustellen.
Bei der Ermittlung
der Quote für die Versorgung der U3-Kinder wurde von einer Nachfragequote von
10% für Kinder im Alter von 0 – 1 Jahr, 50% im Alter von 1 – 2 Jahren und 95%
im Alter von 2 – 3 Jahren ausgegangen. Betrachtet man nur die Kinder im Alter
von 1 – 2 und 2 – 3 Jahren, müsste eine Betreuungsquote von 72,5% erreicht
werden.
Die auf dieser
Grundlage erforderlichen Neubaumaßnahmen wurden perspektivisch in der aktuellen
und der mittelfristigen Haushaltsplanung berücksichtigt und entsprechend
abgebildet.
Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über die anstehenden
geplanten Maßnahmen im Rahmen der Kitabedarfsplanung innerhalb der kommenden
Jahre, unterteilt nach Stadtteilen:
Stadtteil |
Maßnahme |
Zusätzliche Anzahl der U3-Plätze |
Zusätzliche Anzahl der Ü3-Plätze |
Vorauss. Inbetriebnahme zu
(Datum/Kita-Jahr) * |
Büderich |
Neubau
Kita „Lötterfeld“ 6-gruppiger
Neubau (Ablösung des Provisoriums) |
20 |
75 |
September 2021 |
Büderich |
Inbetriebnahme
der vier noch nicht belegten Gruppen der „Kita Rheinräuber“ |
20 |
50 |
August 2021 |
Büderich |
6-gruppiger
Neubau (Böhler-II-Areal) |
20 |
96 |
2023/2024 |
Osterath |
Inbetriebnahme
der sechsten Gruppe in der „Kita Glückskinder“ |
1 |
25 |
August 2021 |
Osterath |
5-gruppiger
Neubau (Standortsuche
erfolgt) |
20 |
74 |
2023/2024 |
Osterath |
6-gruppiger
Neubau (Kamper
Weg/Ivangsheide) |
20 |
96 |
2025/2026 |
Nierst |
5-gruppiger
Neubau |
20 |
74 |
2023/2024 |
*Die
Abbildung der Investitionskosten und der möglichen Investitionskostenzuschüsse
erfolgen im Haushaltsplan jeweils in den Haushaltsjahren vor der geplanten
Inbetriebnahme
Die Umsetzung der
o. g. Maßnahmen wird infolge des zuzugsbedingten Einwohnerzuwachses nach der
aktuellen Bevölkerungsprognose weiterhin in geplantem Umfang erforderlich sein,
um zeitgleich auch die Verbesserung der Betreuungsquote bei den Kindern im
Alter von unter drei Jahren zu erreichen. Durch die Schaffung neuer
Einrichtungen, können Gruppen, die bereits für die Betreuung von U3-Kindern
baulich qualifiziert sind, aber derzeit noch als reine Ü3-Gruppen geführt
werden, sukzessive in U3-Gruppen umgewandelt werden.
2.1. Betreuungsangebote
U3
Im Bereich der unter Dreijährigen ist es bisher überwiegend noch
gelungen, die geltend gemachten
Rechtsansprüche zu erfüllen. Dies gelang mit Hilfe von interkommunal in der
Praxis üblichen Überbelegungen in den Kitas oder durch kurzfristige Schaffung
von Plätzen in der Kindertagespflege.
Im Alterssegment der Zweijährigen ist die Bedarfsabdeckung schon
recht gut, aber im Bereich der unter Zweijährigen besteht ein zusätzlicher
Bedarf an Betreuungsplätzen, da auch in diesem Jahr zunehmend häufiger Eltern
den Betreuungsanspruch für ihre einjährigen Kinder geltend machen.
Hierbei ist eine deutliche Tendenz zu erkennen, dass der
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr
eines Kindes für den beruflichen (Wieder-) Einstieg eines
Elternteils eingefordert wird. Zur Vermeidung gerichtlicher
Auseinandersetzungen wurden in der Folge jugendamtsseitig in Einzelfällen die
Kosten für private - und somit von den Eltern selbst beschaffte –
Betreuungsangebote erstattet, bis ein gesetzlich gefördertes Betreuungsangebot
vermittelt werden konnte.
Wesentlich schwieriger fällt in diesem Jahr die planerische
Erfassung des Anmeldeverhaltens der
Eltern aufgrund der aktuellen Pandemiesituation. Es zeichnet sich weiterhin
zwar zweifellos ein steigender Bedarf für U3-Plätze ab, jedoch ist aktuell die
Nachfrage nach dem maximalen Betreuungsumfang in Höhe von 45 Stunden pro Woche
leicht zurückgegangen. Ob dies auf die möglich angespanntere wirtschaftliche
Lage in den einzelnen Familien aufgrund der Corona-Einschränkungen
zurückzuführen ist, bleibt abzuwarten.
U3-Plätze
zum 01.08.2021 (nach aktuellem Ausbaustand): |
|
||||
U3-Plätze
in Kitas |
462 |
|
|||
U3-Plätze
in Kindertagespflege voraussichtlich |
265 |
|
|||
Summe |
727 |
|
|||
Angebotsquoten
im Bereich der U3-Betreuung |
Anzahl Kinder * |
Angebots-quote in % |
Zielquote in % |
|
|
bezogen
auf alle Kinder im Alter von 0 - unter 3 |
1.611 |
45,1 |
52 |
|
|
bezogen
auf die Kinder im Alter von 1 - unter 3 |
1.052 |
69,1 |
72,5 |
|
|
*
Grundlage ist die Auswertung aus dem EWO-Meldebestand vom 01.02.2021 |
|
|
|||
– die Anzahl der 0 bis einjährigen Kinder
basiert auf der Durchschnittsberechnung der letzten beiden Jahre. |
|
Da die U3-Plätze in
den Kitas nur begrenzt zur Verfügung stehen, können nicht alle angemeldeten
Kinder aufgenommen werden. Ein Teil der Bedarfe für U3-Kinder wird über Angebote
der Kindertagespflege abgedeckt werden. Nichtsdestotrotz besteht ein
rechnerischer Bedarf von 1.052 Plätzen, für Kinder, die für das Kita-Jahr
2021/2022 einen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot in einer
Kindertagesstätte oder einer
Kindertagespflegeeinrichtung haben.
(Quelle: Einwohnermeldedaten zum Stichtag des 01.02.2021. Zu
diesem Stichtag wurden 500 Einjährige und 552 Zweijährige Kinder in Meerbusch
gemeldet)
Planerisch wird von
einer Inanspruchnahme der Zweijährigen in Höhe von 95% ausgegangen sowie bei
den Einjährigen von 50 %, sodass mit insgesamt 775 Kindern geplant werden muss.
Da von den
vorhandenen 462 U3-Plätzen 110 Plätze von U3-Kindern belegt bleiben, können nur
352 Plätze neu mit U3-Kindern belegt werden und somit bleiben 423 Kinder unter
drei Jahren unversorgt.
Grundsätzlich kann
eine gewisse Anzahl dieser Kinder mit Plätzen in der Kindertagespflege versorgt
werden. Allerdings ist diese Zahl planerisch nur
schwer zu erfassen, da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar ist, wie viele
Kinder aus der Kindertagespflege in die Kitas im Stadtgebiet wechseln und somit
Plätze in der Kindertagespflege freimachen. Speziell
im Ortsteil Büderich herrscht aktuell noch eine relativ große
Planungsunsicherheit für die Tagespflegepersonen, da die Kitas „Nepomuk“,
„Rheinräuber“ und die neue Einrichtung „Lötterfelder Str. / Weißenberger Weg“
ihre Platzvergabe noch nicht oder nicht vollumfänglich vorgenommen haben. Sobald ein Kind, welches derzeit bereits einen Platz in
einer Kindertagespflege belegt, einen Kita-Platz in Anspruch nehmen kann,
können in der Kindertagespflege neue Kinder aus dem U3-Bereich nachrücken. Dies
geschieht sukzessive und ist auch unterjährig der Fall.
Hinzu kommt, dass
die Anzahl der zur Verfügung stehenden Tagespflegeplätze starken Schwankungen
unterliegt, da immer wieder Tagespflegepersonen ihre Tätigkeit aufgeben und
dafür neue Personen damit beginnen. Es entscheiden sich jedoch zunehmend
Kindertagespflegepersonen, ihr Platzangebot zu reduzieren. Gründe hierfür sind
zum einen die zunehmenden Anforderungen an Kindertagespflege und der wachsende
Anspruch der Eltern sowie zum anderen die persönliche Belastbarkeit der
Kindertagespflegepersonen.
2.2
Betreuungsangebote Ü3
Ü3-Plätze
zum 01.08.2021 (nach aktuellem Ausbaustand) |
|||
Ü3-Plätze
in Kitas |
1.741 |
||
Angebotsquoten
im Bereich der Ü3-Betreuung |
Anzahl Kinder * |
Angebots-quote
in % |
Zielquote in % |
bezogen
auf alle Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung |
1.774 |
98,1 |
98 |
* Grundlage
ist die Auswertung aus dem EWO-Meldebestand vom 01.02.2021 |
|||
|
Bezugnehmend
auf den Einwohnermeldebestand am 01.02.2021 ist die angestrebte
Versorgungsquote für die Kinder im Alter von über drei Jahren erfreulicherweise
erstmals erreicht. Die Versorgungsquote setzt sich zusammen aus den geplanten
Inbetriebnahmen der zusätzlichen Gruppen im Ortsteil Büderich sowie den bislang
für die Ortsteile Lank und Osterath noch eingeplanten Überbelegungen. Diese
Überbelegungen gilt es, mit der Zielplanung von 98% noch abzubauen. Insofern
ist trotz Erreichens der 98 % im nächsten Kita-Jahr die weitere Schaffung von
Ü3-Plätzen in Osterath und auch für Lank erforderlich. Ebenso wird die
Zielplanung von 98% Ü3 gemessen an den noch umzuwandelnden Ü3-Gruppen zugunsten
von U3-Plätzen, was eine Verringerung der Ü3-Quote nach sich zieht.
3.
Betreuungsangebot
Kindertageseinrichtungen
Im September 2020 wurde der Kita Neubau
„KiKu Rheinräuber“ in Betrieb genommen. Absprachegemäß sollten die Kinder, die
im Kita-Jahr 2019/2020 im städt. Provisorium „Am Sonnengarten 2“ betreut
wurden, vollzählig in die neue Kita übergehen. Da der Träger jedoch nicht über
ausreichend viele Mitarbeiter*innen verfügte, startete er zunächst mit dem
Betrieb von zwei Gruppen und insgesamt 46 Ü3-Kindern. Die Kinder, die nicht in
die neue Kita wechseln konnten, verblieben – gemeinsam mit neu aufgenommenen
Kindern - im Provisorium. Prinzipiell bemüht sich der Träger auch aktuell um
die Anstellung von geeignetem Fachpersonal, um sukzessive die weiteren Gruppen
eröffnen zu können. Spätestens jedoch zum kommenden Kita Jahr sollen die
restlichen 4 Gruppen der neuen Einrichtung in Betrieb gehen, sodass insgesamt
ein Platzangebot für 20 U3-Kinder und rd. 100 Ü3-Kinder bestehen sollte.
Zum Beginn des Kita-Jahres 2021/2022
wird außerdem der Kita Neubau an der Lötterfelder Str./Weißenberger Weg fertig
gestellt und mit voraussichtlich 6 Gruppen in Betrieb genommen. Zur Übernahme
der Trägerschaft wird auf das Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens unter
TOP 3 dieser Sitzung verwiesen.
Im Rahmen des Betriebsträgervertrages wird die Verpflichtung zur Übernahme der
zum Beginn des neuen Kita-Jahres noch verbleibenden Kinder aus dem städt.
Provisorium zu vereinbaren sein, da das Gebäude „Am Sonnengarten 2“
voraussichtlich bis längstens 30.09.2021 zur Verfügung steht. Für die Kinder,
die derzeit diese Einrichtung besuchen, wird ein pädagogisch gestalteter und
gut begleiteter Übergang in den Neubau angestrebt. Der Neubau der Kita
Lötterfeld wird das städtische Platzangebot zum Beginn des neuen Kita-Jahres um
20 U3-Plätze und 96 Ü3-Plätze erweitern können, sofern sofort alle 6 Gruppen
belegt werden können.
Mit dem aktuellen Platzangebot wird in Bezug auf
die aktuellen Bevölkerungszahlen am 01.02.2021 eine Versorgungsquote von 98,1
erreicht, die gesetzte Zielquote von 98% ist daher ebenfalls erreicht. Da die
Zahl der bisherigen Vormerkungen die Zahl der zur Verfügung stehenden Ü3-Plätze
leicht unterschreitet, ist davon auszugehen, dass zum Beginn des neuen Kindergartenjahres
2021/2022 nach Abschluss des Vergabeverfahrens und entsprechender Nachsteuerung
durch die Verwaltung im Jugendamt alle Kinder mit Rechtsanspruch auf einen
Kita-Platz versorgt werden können. Im Ortsteil Büderich wird es infolge des
verstärkten Ausbaus einen leichten Platzüberhang geben, der jedoch die
Unterversorgung in den anderen Ortsteilen ausgleichen kann.
Bevölkerungsprognose
und Einwohnermeldedaten:
Stand 01.02.2021
In Anbetracht der Bevölkerungsprognose für die Stadtteile Büderich,
Osterath und Strümp aber auch in den Rheingemeinden wird deutlich, dass bis zum
Jahr 2025 ein Bevölkerungszuwachs von bis zu
8 % für Kinder im
Alterssegment von 0 – 6 Jahren zu erwarten ist.
Gleicht man die aktuellen Bevölkerungsdaten des Einwohnermeldeamtes
vom Stand 01.02.2021 mit jenen aus der Prognose für das Jahr 2021 ab, so zeigt
sich bereits zu Beginn des Jahres, dass die Prognose stadtübergreifend
tendenziell eher unterhalb der
tatsächlichen Bevölkerungszahlen liegt.
Stadtteil |
Prognose für 2021 |
Tatsächliche Einwohnerzahlen |
Differenz |
Büderich |
1305 |
1341 |
+ 36 |
Osterath |
839 |
848 |
+ 9 |
Strümp |
370 |
350 |
- 20 |
Lank-Latum, Nierst, Ilverich, Langst-Kierst |
647 |
684 |
+ 37 |
Bösinghoven |
121 |
130 |
+ 9 |
Gesamt |
3.328 |
3.353 |
+ 71 |
Gründe für die ansteigenden Bevölkerungszahlen sind
unter anderem die Neubaugebiete und damit einhergehende Zuzüge sowie eine
weiterhin steigende Anzahl der Geburten. Der Zuwachs überschreitet in den
meisten Stadtteilen Meerbuschs die Anzahl der Wegzüge sowie der Sterberate.
Letztlich muss die bedarfsorientierte Kitabedarfsplanung zwingend
daran ausgerichtet werden, die Betreuungsbedarfe sowohl im Ü3-Bereich als auch
im U3-Bereich in jedem Fall sicherzustellen, da der Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz seitens der Eltern vermehrt eingefordert wird.
Infolge des Ausbaus der gesetzlich geförderten Betreuungsangebote und der Einführung eines zweiten beitragsfreien Kindergartenjahres zum 01.08.2020 wird die Inanspruchnahme privat-gewerblicher Angebote voraussichtlich weiterhin abnehmen.
4.
Geplante Maßnahmen
Erst eine Planung zu einem bedarfsgerechten Platzangebot für alle U3
und Ü3 Kinder ohne nennenswerte Überbelegungen schafft die erforderlichen
Spielräume, um künftig auch gewisse Spitzen durch Zuzüge oder auch kleinere
Neubaugebiete etc. in der vorhandenen Infrastruktur bedarfsgerecht
prognostizieren zu können. Vor allem die stetige Datenerhebung und –analyse von
Bevölkerungsbewegungen und weiteren relevanten sozialdemographischen Daten muss
dabei in Betracht gezogen werden.
Aufgrund der Pandemielage, war es leider nicht möglich im Rahmen
einer Trägerkonferenz mit allen Trägern in den planerischen Austausch zu gehen.
Daher wurden telefonische und schriftliche Abfragen durchgeführt, um ein
bedarfsgerechtes Platzangebot für das kommende Kita-Jahr 2021/2022 schaffen zu
können.
Mit der vorliegenden Planung wird deutlich, dass in den Ortsteilen
Büderich und Strümp die Sicherstellung des Rechtsanspruches für Kinder im Alter
von über drei Jahren gewährleistet ist, in den Ortsteilen Osterath, Lank-Latum
und Bösinghoven hingegen sind Überbelegungen von mindestens einem Kind pro
Gruppe erforderlich, um die Bedarfe in den Ortsteilen annähernd decken zu
können. Der Überhang in Strümp kann ggf. den Fehlbedarf im Ortsteil Bösinghoven
ausgleichen.
Aufgrund der angespannten Personalsituation und der bereits in den
letzten Kita-Jahren stets erfolgten Überbelegungen ist es die Erwartung der
Träger, dass dieser Zustand schnellstmöglich durch erforderliche neue
Einrichtungen überwunden werden muss. Einige Träger haben daher von
Überbelegungen – sofern diese nicht nach eigener Planung des Trägers
erforderlich waren – abgesehen. Die nun vorliegende Planung beinhaltet jedoch
verbindlich insgesamt immer noch 93 Überbelegungen im Ü3-Bereich.
5.
Das Platzangebot im Einzelnen
Im Hinblick auf die Finanzierungssicherheit haben die meisten Einrichtungen der konfessionellen und freien Träger bereits frühzeitig die zum 01.08.2021 regulär verfügbaren Plätze verbindlich vergeben. Die Sicherstellung der Unterbringung von Kindern des hereinwachsenden Jahrgangs im Rahmen der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für dreijährige Kinder wird im Wesentlichen durch die städtischen Kindertageseinrichtungen abgedeckt.
Sollte es
im Rahmen der seit dem 04.01.2021 laufenden Platzvergabe in einzelnen
Einrichtungen freie Plätze geben, die von den Trägern der Einrichtungen nicht
aus der eigenen Warteliste vergeben werden können, werden die Träger diese
freien Plätze dem Jugendamt melden. Dies ist seit Jahren gängige Praxis. In den
letzten Jahren wurde meist in der ersten März-Hälfte die zentrale Platzabsage
über den Kita-Navigator versandt, so dass die Eltern aller Kinder, die zu
diesem Zeitpunkt noch nicht mit einem Betreuungsplatz versorgt waren, eine
entsprechende Nachricht erhalten haben, verbunden mit der Aufforderung, sich
bei einem ungedeckten Betreuungsbedarf zeitnah beim Jugendamt zu melden.
Dort werden die Meldungen der Eltern entgegengenommen und es wird dann versucht, die noch freien Plätze möglichst bedarfsgerecht an die noch auf einen Betreuungsplatz wartenden Eltern zu vermitteln.
In den Ortsteilen
ergeben sich folgende Belegungsmöglichkeiten:
Siehe Anlage (Seiten 1 – 4)
Hinweis: Das dargestellte Platzangebot für das nächste Kindergartenjahr enthält bereits die eingeplanten Überbelegungen, da hierfür ebenfalls die jeweiligen Kindpauschalen zum 15.03. mit beantragt werden sollen.
Ein Teil der Überbelegungen
resultiert bereits daraus, dass die Träger immer wieder mindestens die investiv
geförderten U3-Plätze neu belegen müssen und gerne auch die Geschwisterkinder
im Ü3-Bereich mit Plätzen in ihren Einrichtungen versorgen möchten. Die
eingeplanten Überbelegungen haben also, wenn auch nur in geringerem Umfang,
organisatorische Gründe. Das Platzangebot wurde jedoch darüber hinaus mit
mindestens einer Überbelegung pro Gruppe (sofern möglich)
geplant, teilweise sogar mit der maximalen Überbelegung von 2 Kindern pro
Gruppe.
Im Rahmen der inklusiven Betreuung, auch von Kindern mit Behinderungen in den Regeleinrichtungen, reduziert sich die Möglichkeit der Überbelegung einzelner Gruppen, da in Gruppen, in denen ein Kind mit Behinderung betreut wird, jeweils ein Platz unbesetzt bleiben muss (Reduzierung der Gruppenstärke). Demgegenüber steht die Finanzierung der höheren Kindpauschale zum Ausgleich des frei bleibenden Platzes sowie eine vom LVR finanzierte Pauschale i. H. v. 6.500 € jährlich zur Refinanzierung einer Aufstockung der Fachkraftstunden um wöchentlich 3,9 Stunden.
Auch in diesem Jahr ist festzustellen, dass derzeit alle Kinder mit Behinderungen, die ihren Betreuungsanspruch geltend machen, mit entsprechenden Betreuungsplätzen versorgt werden können. Zu Beginn des kommenden Kita-Jahres werden voraussichtlich 22 Kinder mit Behinderung in den Kitas betreut. Die Plätze werden zum Teil in dem Modell der „Integrativen Gruppe“ (15 Kinder, davon 10 Kinder ohne und 5 Kinder mit Behinderung) und zum Teil im Rahmen von Einzelinklusion angeboten. Bei der Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen für Kinder mit Behinderungen oder für Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, zeichnet sich in den letzten Jahren eine deutliche Tendenz zur Einzelinklusion ab, d.h., die Kinder werden in allen Kindertageseinrichtungen einzeln oder zu zweit in bestehende Gruppen integriert.
Gesamtstädtisch
ergibt sich folgendes Platzangebot in Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2021:
Siehe Anlage 2 (Seite 5)
Zum
Vergleich:
Gesamtzahlen der Kita-Jahre 2017/2018 bis
2020/2021 (ohne Aufteilung auf Ortsteile):
|
Gruppe I - Kinder
von 2 Jahren bis Einschulung, davon 4-6 Zweijährige |
Gruppe II –
Kinder unter 3 Jahren |
Gruppe III –
Kinder 3 Jahre und älter |
||||||
|
25 Std. |
35 Std. |
45 Std. |
25 Std. |
35 Std. |
45 Std. |
25 Std. |
35 Std. |
45 Std. |
Gesamt
2017/2018 1.863 Plätze |
39 |
386 |
526 |
1 |
40 |
106 |
45 |
285 |
435 |
Gesamt
2018/2019 1.950 Plätze |
38 |
391 |
565 |
0 |
54 |
105 |
47 |
298 |
452 |
Gesamt
2019/2020 2.059 Plätze |
30 |
395 |
585 |
0 |
48 |
105 |
47 |
360 |
489 |
Gesamt
2020/2021 2.152 Plätze |
19 |
428 |
624 |
0 |
51 |
119 |
24 |
394 |
493 |
Losgelöst
von den einzelnen Gruppenformen ergibt sich für das Stadtgebiet Meerbusch für
das
KG-Jahr 2021/2022 nun folgende Verteilung der Plätze auf die einzelnen Betreuungszeiten:
Bei der
Verteilung der Plätze auf die einzelnen Betreuungszeiten, wird deutlich, dass
inzwischen 57% aller Eltern eine Ganztagsbetreuung für ihre Kinder in Anspruch
nehmen, während die Betreuung ohne Mittagsverpflegung eine absolut
untergeordnete Rolle spielt.
Im Hinblick auf die Betreuung der U3-Kinder ergibt sich für das KG-Jahr 2021/2022 folgende Übersicht:
Auch bei
den unter drei Jahre alten Kindern zeichnet sich weiterhin deutlich der Bedarf
nach Ganztagsbetreuung ab. Aktuell werden 58,0 % aller U3-Kinder im kommenden
Kita-Jahr mit einem wöchentlichen
Betreuungsumfang von 45 Stunden betreut werden.
6.
Versorgungsgrad
für das Kindergartenjahr 2021/2022
In den nachfolgenden Tabellen ist dargestellt, welcher
Versorgungsgrad jeweils auf Ortsteilebene erreicht wird. Die Daten ergeben sich aus einer aktuellen Auswertung aus dem Einwohnermelde-bestand der Stadt
Meerbusch vom 01.02.2021.
6.1 Versorgungsgrad für das Kindergartenjahr 2021/2022 Ü 3 – Kinder in
Kindertageseinrichtungen
6.2 Versorgungsgrad für das Kindergartenjahr 2021/2022 U 3 – Kinder in
Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege
7. Finanzielle Auswirkungen
Die Kindpauschalen stellen sich je nach Trägerart wie folgt dar:
* Hier handelt es sich um die Trägeranteile, die im Rahmen
freiwilliger Zahlungen für einzelne Gruppen der freien Träger durch die Stadt
Meerbusch übernommen werden, sowie um die Differenz zwischen der förderfähigen
und der tatsächlichen Miete für die Kita „Pfarrstraße“ und der Kita
„Josef-Werres-Str.“, die ebenfalls über die Stadt Meerbusch finanziert wird.
** Zur Sicherung der Trägervielfalt und der Qualität in Kindertageseinrichtungen gewährte das Land dem Jugendamt im Kindergartenjahr 2019/2020 im Rahmen des „Gesetzes für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz“ für die Träger von Tageseinrichtungen in seinem Bezirk pauschalierte Zuschüsse. Diese zusätzlichen Pauschalen wurden zu 90 % aus Landesmitteln und zu 10 % von den Kommunen finanziert.
*** Die Elternbeiträge können nicht zuverlässig kalkuliert werden. In der Planung sind für das Haushaltsjahr 2021 derzeit 2.286.000 € an Elternbeiträgen einkalkuliert, wobei Abweichungen zu der tatsächlichen Höhe wahrscheinlich sind. Hinzu kommt die auf der Basis des Vorjahresbescheides kalkulierte Ausgleichszahlung des Landes für die entgehenden Elternbeiträge für das vorletzte und letzte Kita-Jahr i. H. v. 1.502.000 €.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses
entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Die finanziellen Auswirkungen sind in der Gesamtberechnung
dargestellt.
Alternativen:
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