Betreff
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung 2021/2022
Vorlage
FB2/1301/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorliegende einrichtungsscharfe Planung für die Versorgung im Kita-Jahr 2021/2022 und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Kindpauschalen auf der Grundlage der anliegenden Planung sowie 265 Tagespflegepauschalen zum 15.03.2021 zu beantragen.

2.       In Abweichung zu den hier vorgelegten Planungen, kann es, bis zum verbindlichen Stichtag für die Meldung der Platzbelegungen an das Land Nordrhein-Westfalen am 15.03.2021, zu leichten Veränderungen kommen, insbesondere durch die Umwandlung von Ü3-Plätzen zugunsten von U3-Plätzen. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung und den Trägern, über diese Veränderungen zu entscheiden.

3.       Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Realisierung individueller Rechtsansprüche ggf. erforderliche weitere Plätze im Kita-Jahr 2021/2022 durch Übergangslösungen zu schaffen und diese im Rahmen der Endabrechnung nach dem Kinderbildungsgesetz im Nachhinein mit dem Land abzurechnen.

4.    Der Jugendhilfeausschuss beschließt darüber hinaus die Meldung nach § 47 Kinderbildungs-gesetz für insgesamt 27 gesetzlich geförderte Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sowie 68 im Stadtgebiet tätige Tagespflegepersonen zur Geltendmachung der Landesförderung für die Fachberatung.

 


Sachverhalt:

 

Zum 15.03. eines jeden Jahres melden die Jugendämter, differenziert nach Betreuungsumfängen und Gruppenstruktur, einrichtungsscharf die Kindpauschalen für das kommende Kindergartenjahr an. Die Kindpauschalen stellen die Grundlage für die finanzielle Ausstattung der einzelnen Träger für den Betrieb der Einrichtungen.

Die örtlichen Jugendämter sind nach § 33 Abs. 4 KiBiz verpflichtet, zum 15.03. eines Jahres die Höhe und Anzahl der für das nächste Kindergartenjahr benötigten Kindpauschalen an das Landesjugendamt zu melden.

 

Aufgrund der Planungstiefe und der finanziellen Bedeutung geht die Kindertagesstättenbedarfsplanung deutlich über andere Bereiche der Jugendhilfeplanung hinaus, der eine verbindliche Steuerungsverantwortung für die Kindertagesbetreuung zukommt. Über die Jugendhilfeplanung entscheidet gem. § 71 Abs. 2 SBG VIII der Jugendhilfeausschuss.

Seit Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Kinder im Alter von unter einem Jahr. Anders als bei Kindern über 3 Jahren kann der Anspruch durch Bereitstellung eines Platzes in einer Kita oder in der Kindertagespflege realisiert werden.

 

Seit dem Jahr 2013 wird in NRW ein Bevölkerungszuwachs der Kleinsten beobachtet.

Dies ist auch in Meerbusch zu erkennen. Anhand der Einwohnermeldedaten seit Oktober 2015 zeigt sich der deutliche Anstieg der nicht schulpflichtigen Kinder:

 

 

Zurückzuführen ist der Anstieg insbesondere auf die Zuzüge nach Meerbusch. Die Anzahl der Geburten ist ebenfalls steigend. In den Monaten zwischen Februar und August eines Jahres erfolgt ein relativ hoher Anmeldezuwachs infolge von Zuzügen, so dass die Bedarfsprognose zum Zeitpunkt der Meldung der Kindpauschalen erfahrungsgemäß nur eingeschränkt möglich ist.

 

Im Stadtgebiet Meerbusch werden auf der Grundlage des Einwohnermeldestandes vom 01.02.21 zum neuen Kindergartenjahr folgende Betreuungsquoten erreicht:

 

Kinder U3 Jahre: 45,1 % (in Kita und Kindertagespflege)

Kinder Ü3 Jahre: 98,1 %

1.   Analyse der bestehenden Platzbedarfe für 2021/2022:

 

Die Vormerkung und die Platzvergabe in den Kindertageseinrichtungen erfolgt für das kommende Kindergartenjahr 2021/2022 bereits zum neunten Mal über das Vormerksystem „Kita-Navigator“. Inzwischen ist dieses System bei Eltern und Kita-Leitungen sehr gut akzeptiert, so dass sowohl die Vormerkung der Kinder seitens der Eltern, als auch die Platzvergabe seitens der Kitas vollständig über das System abgewickelt wurde und noch wird.

 

Seit der Einführung des Kita-Navigators ist es möglich, annähernd „objektiv“ den von den Eltern angemeldeten Bedarf zu erfassen. Ob dieser angemeldete Bedarf zum beantragten Zeitpunkt auch tatsächlich realisiert wird, ist nicht planbar. Häufig werden Kinder sehr frühzeitig für eine Betreuung angemeldet, weil die Mütter zunächst ein Jahr Elternzeit in Anspruch nehmen und sich dann vorstellen, in den Beruf zurückzukehren. Im Verlauf dieses ersten Jahres entscheiden sich einige Eltern – aus verschiedenen Gründen – noch einmal anders und nehmen ggf. angebotene Plätze gar nicht an.

 

Für eine Aufnahme zum Beginn des nächsten Kita Jahres sind zum Stand 04.02.2021 insgesamt 1.070 Kinder im System vorgemerkt. Wie bereits erwähnt, werden jedoch bis zum Sommer noch Meldungen hinzukommen, insbesondere infolge von Zuzügen.

 

Von den für das Planungsjahr 2021/2022 vorhandenen 2.203 Plätzen (1.741 Ü3-Plätze und 462 U3-Plätze) bleiben im nächsten Kita-Jahr 1.384 mit Ü3-Kindern und 110 mit U3-Kindern bereits belegt. Somit können 709 Plätze neu vergeben werden. Diese Zahl ist insgesamt höher als in den vergangenen Jahren. Dies ist einerseits darauf zurück zu führen, dass zum Sommer ein sehr großer Einschulungsjahrgang die Kindertageseinrichtungen verlässt und damit rd. 546 Plätze frei macht und andererseits durch die Inbetriebnahme der 6. Gruppe in der Kita Glückskinder, der voraussichtlichen Inbetriebnahme der 4 Gruppen in der Kita „Rheinräuber“ und der Eröffnung der neuen Kita an der Lötterfelder Str. / Weißenberger Weg mit zunächst 5 Gruppen rd.170 weitere Plätze in Betrieb genommen werden.

 

Mit dem zur Verfügung stehenden Platzangebot für die Kinder im Alter von über drei Jahren sind wir zum nächsten Kita-Jahr erstmalig seit Jahren in der Lage, alle bisher vorliegenden Vormerkungen für eine Aufnahme zum 01.08.2021 zu bedienen. Wie sich die Versorgungslage in den einzelnen Ortsteilen darstellt ergibt sich im Verlauf dieser Vorlage. Soweit die Versorgungslage in den einzelnen Ortsteilen eine in dieser Vorlage noch nicht berücksichtigte Umwandlung von Ü3-Gruppen in U3-Gruppen zulässt, wird die Verwaltung dies im Einvernehmen mit dem jeweiligen Träger noch vor Beginn des Kindergartenjahres oder im Verlauf des Kindergartenjahres zugunsten der Schaffung zusätzlicher U3-Plätze veranlassen.

 

Im Hinblick auf das Platzangebot für die Kinder im Alter von unter drei Jahren besteht jedoch weiterhin Handlungsbedarf und der weitere Ausbau für dieses Platzangebot ist unerlässlich, denn den mehr als 750 Vormerkungen für U3-Kinder steht ein belegbares Platzangebot von 352 Plätzen gegenüber.

Gleichwohl kann die diesjährige Bedarfsplanung lediglich davon ausgehen, dass diese theoretischen Werte im Platzangebot auch tatsächlich erreicht werden, wobei die aktuellen Erfahrungen im Hinblick auf die Inbetriebnahme von neu errichteten Einrichtungen aufgrund des Fachkräftemangels keine Garantie bieten, wann diese Plätze tatsächlich belegbar werden.

 

 

 

2.   Platzangebot

 

Mit der Vorlage im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss und Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 27.08.2020 zu den Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung auf den Infrastrukturbedarf in der Kindertagesbetreuung wurde verwaltungsseitig bereits die geplante Siedlungsentwicklung in Meerbusch im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Betreuungsbedarfe und die vorhandene Infrastruktur dargestellt und auch die bereits geplanten und noch erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung des Betreuungsangebotes wurden erläutert.

 

Weiterhin gilt der Beschluss des Jugendhilfeausschusses, die Versorgung von 98% aller Kinder im Alter von über drei Jahren und 52% aller Kinder im Alter von unter drei Jahren mit bedarfsgerecht ausgestalteten Betreuungsplätzen sicherzustellen.

 

Bei der Ermittlung der Quote für die Versorgung der U3-Kinder wurde von einer Nachfragequote von 10% für Kinder im Alter von 0 – 1 Jahr, 50% im Alter von 1 – 2 Jahren und 95% im Alter von 2 – 3 Jahren ausgegangen. Betrachtet man nur die Kinder im Alter von 1 – 2 und 2 – 3 Jahren, müsste eine Betreuungsquote von 72,5% erreicht werden.

 

Die auf dieser Grundlage erforderlichen Neubaumaßnahmen wurden perspektivisch in der aktuellen und der mittelfristigen Haushaltsplanung berücksichtigt und entsprechend abgebildet.

 

Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über die anstehenden geplanten Maßnahmen im Rahmen der Kitabedarfsplanung innerhalb der kommenden Jahre, unterteilt nach Stadtteilen:

 

Stadtteil

Maßnahme

Zusätzliche Anzahl der U3-Plätze

Zusätzliche Anzahl der Ü3-Plätze

Vorauss. Inbetriebnahme zu (Datum/Kita-Jahr) *

Büderich

Neubau Kita „Lötterfeld“

6-gruppiger Neubau (Ablösung des Provisoriums)

20

75

September 2021

Büderich

Inbetriebnahme der vier noch nicht belegten Gruppen der „Kita Rheinräuber“

20

50

August 2021

Büderich

6-gruppiger Neubau

(Böhler-II-Areal)

20

96

2023/2024

Osterath

Inbetriebnahme der sechsten Gruppe in der „Kita Glückskinder“

1

25

August 2021

Osterath

5-gruppiger Neubau

(Standortsuche erfolgt)

20

74

2023/2024

Osterath

6-gruppiger Neubau

(Kamper Weg/Ivangsheide)

20

96

2025/2026

Nierst

5-gruppiger Neubau

20

74

2023/2024

 

*Die Abbildung der Investitionskosten und der möglichen Investitionskostenzuschüsse erfolgen im Haushaltsplan jeweils in den Haushaltsjahren vor der geplanten Inbetriebnahme

 

Die Umsetzung der o. g. Maßnahmen wird infolge des zuzugsbedingten Einwohnerzuwachses nach der aktuellen Bevölkerungsprognose weiterhin in geplantem Umfang erforderlich sein, um zeitgleich auch die Verbesserung der Betreuungsquote bei den Kindern im Alter von unter drei Jahren zu erreichen. Durch die Schaffung neuer Einrichtungen, können Gruppen, die bereits für die Betreuung von U3-Kindern baulich qualifiziert sind, aber derzeit noch als reine Ü3-Gruppen geführt werden, sukzessive in U3-Gruppen umgewandelt werden.

 

2.1. Betreuungsangebote U3

 

Im Bereich der unter Dreijährigen ist es bisher überwiegend noch gelungen, die geltend gemachten
Rechtsansprüche zu erfüllen. Dies gelang mit Hilfe von interkommunal in der Praxis üblichen Überbelegungen in den Kitas oder durch kurzfristige Schaffung von Plätzen in der Kindertagespflege.

 

Im Alterssegment der Zweijährigen ist die Bedarfsabdeckung schon recht gut, aber im Bereich der unter Zweijährigen besteht ein zusätzlicher Bedarf an Betreuungsplätzen, da auch in diesem Jahr zunehmend häufiger Eltern den Betreuungsanspruch für ihre einjährigen Kinder geltend machen.

 

Hierbei ist eine deutliche Tendenz zu erkennen, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eines Kindes für den beruflichen (Wieder-) Einstieg eines
Elternteils eingefordert wird. Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen wurden in der Folge jugendamtsseitig in Einzelfällen die Kosten für private - und somit von den Eltern selbst beschaffte – Betreuungsangebote erstattet, bis ein gesetzlich gefördertes Betreuungsangebot vermittelt werden konnte.

 

Wesentlich schwieriger fällt in diesem Jahr die planerische Erfassung des Anmeldeverhaltens der
Eltern aufgrund der aktuellen Pandemiesituation. Es zeichnet sich weiterhin zwar zweifellos ein steigender Bedarf für U3-Plätze ab, jedoch ist aktuell die Nachfrage nach dem maximalen Betreuungsumfang in Höhe von 45 Stunden pro Woche leicht zurückgegangen. Ob dies auf die möglich angespanntere wirtschaftliche Lage in den einzelnen Familien aufgrund der Corona-Einschränkungen zurückzuführen ist, bleibt abzuwarten.

 

 

U3-Plätze zum 01.08.2021 (nach aktuellem Ausbaustand):

 

 

 

U3-Plätze in Kitas

462

 

U3-Plätze in Kindertagespflege voraussichtlich

265

 

Summe

727

 

Angebotsquoten im Bereich der U3-Betreuung

Anzahl Kinder *

Angebots-quote  in %

Zielquote in %

 

bezogen auf alle Kinder im Alter von 0 - unter 3

1.611

45,1

52

 

bezogen auf die Kinder im Alter von 1 - unter 3

1.052

69,1

72,5

 

* Grundlage ist die Auswertung aus dem EWO-Meldebestand vom 01.02.2021

 

 

    – die Anzahl der 0 bis einjährigen Kinder basiert auf der Durchschnittsberechnung der letzten beiden Jahre.

 

 

Da die U3-Plätze in den Kitas nur begrenzt zur Verfügung stehen, können nicht alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden. Ein Teil der Bedarfe für U3-Kinder wird über Angebote der Kindertagespflege abgedeckt werden. Nichtsdestotrotz besteht ein rechnerischer Bedarf von 1.052 Plätzen, für Kinder, die für das Kita-Jahr 2021/2022 einen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot in einer Kindertagesstätte oder einer Kindertagespflegeeinrichtung haben.

(Quelle: Einwohnermeldedaten zum Stichtag des 01.02.2021. Zu diesem Stichtag wurden 500 Einjährige und 552 Zweijährige Kinder in Meerbusch gemeldet)

 

Planerisch wird von einer Inanspruchnahme der Zweijährigen in Höhe von 95% ausgegangen sowie bei den Einjährigen von 50 %, sodass mit insgesamt 775 Kindern geplant werden muss.

Da von den vorhandenen 462 U3-Plätzen 110 Plätze von U3-Kindern belegt bleiben, können nur 352 Plätze neu mit U3-Kindern belegt werden und somit bleiben 423 Kinder unter drei Jahren unversorgt.

 

Grundsätzlich kann eine gewisse Anzahl dieser Kinder mit Plätzen in der Kindertagespflege versorgt werden. Allerdings ist diese Zahl planerisch nur schwer zu erfassen, da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar ist, wie viele Kinder aus der Kindertagespflege in die Kitas im Stadtgebiet wechseln und somit Plätze in der Kindertagespflege freimachen. Speziell im Ortsteil Büderich herrscht aktuell noch eine relativ große Planungsunsicherheit für die Tagespflegepersonen, da die Kitas „Nepomuk“, „Rheinräuber“ und die neue Einrichtung „Lötterfelder Str. / Weißenberger Weg“ ihre Platzvergabe noch nicht oder nicht vollumfänglich vorgenommen haben. Sobald ein Kind, welches derzeit bereits einen Platz in einer Kindertagespflege belegt, einen Kita-Platz in Anspruch nehmen kann, können in der Kindertagespflege neue Kinder aus dem U3-Bereich nachrücken. Dies geschieht sukzessive und ist auch unterjährig der Fall.

 

Hinzu kommt, dass die Anzahl der zur Verfügung stehenden Tagespflegeplätze starken Schwankungen unterliegt, da immer wieder Tagespflegepersonen ihre Tätigkeit aufgeben und dafür neue Personen damit beginnen. Es entscheiden sich jedoch zunehmend Kindertagespflegepersonen, ihr Platzangebot zu reduzieren. Gründe hierfür sind zum einen die zunehmenden Anforderungen an Kindertagespflege und der wachsende Anspruch der Eltern sowie zum anderen die persönliche Belastbarkeit der Kindertagespflegepersonen.

 

 

2.2 Betreuungsangebote Ü3

 

Ü3-Plätze zum 01.08.2021 (nach aktuellem Ausbaustand)

Ü3-Plätze in Kitas

1.741

Angebotsquoten im Bereich der Ü3-Betreuung

Anzahl Kinder *

Angebots-quote in %

Zielquote in %

bezogen auf alle Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung

1.774

98,1

98

* Grundlage ist die Auswertung aus dem EWO-Meldebestand vom 01.02.2021

   

Bezugnehmend auf den Einwohnermeldebestand am 01.02.2021 ist die angestrebte Versorgungsquote für die Kinder im Alter von über drei Jahren erfreulicherweise erstmals erreicht. Die Versorgungsquote setzt sich zusammen aus den geplanten Inbetriebnahmen der zusätzlichen Gruppen im Ortsteil Büderich sowie den bislang für die Ortsteile Lank und Osterath noch eingeplanten Überbelegungen. Diese Überbelegungen gilt es, mit der Zielplanung von 98% noch abzubauen. Insofern ist trotz Erreichens der 98 % im nächsten Kita-Jahr die weitere Schaffung von Ü3-Plätzen in Osterath und auch für Lank erforderlich. Ebenso wird die Zielplanung von 98% Ü3 gemessen an den noch umzuwandelnden Ü3-Gruppen zugunsten von U3-Plätzen, was eine Verringerung der Ü3-Quote nach sich zieht.

 

 

3.       Betreuungsangebot Kindertageseinrichtungen

 

Im September 2020 wurde der Kita Neubau „KiKu Rheinräuber“ in Betrieb genommen. Absprachegemäß sollten die Kinder, die im Kita-Jahr 2019/2020 im städt. Provisorium „Am Sonnengarten 2“ betreut wurden, vollzählig in die neue Kita übergehen. Da der Träger jedoch nicht über ausreichend viele Mitarbeiter*innen verfügte, startete er zunächst mit dem Betrieb von zwei Gruppen und insgesamt 46 Ü3-Kindern. Die Kinder, die nicht in die neue Kita wechseln konnten, verblieben – gemeinsam mit neu aufgenommenen Kindern - im Provisorium. Prinzipiell bemüht sich der Träger auch aktuell um die Anstellung von geeignetem Fachpersonal, um sukzessive die weiteren Gruppen eröffnen zu können. Spätestens jedoch zum kommenden Kita Jahr sollen die restlichen 4 Gruppen der neuen Einrichtung in Betrieb gehen, sodass insgesamt ein Platzangebot für 20 U3-Kinder und rd. 100 Ü3-Kinder bestehen sollte.

 

Zum Beginn des Kita-Jahres 2021/2022 wird außerdem der Kita Neubau an der Lötterfelder Str./Weißenberger Weg fertig gestellt und mit voraussichtlich 6 Gruppen in Betrieb genommen. Zur Übernahme der Trägerschaft wird auf das Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens unter TOP 3 dieser Sitzung verwiesen. Im Rahmen des Betriebsträgervertrages wird die Verpflichtung zur Übernahme der zum Beginn des neuen Kita-Jahres noch verbleibenden Kinder aus dem städt. Provisorium zu vereinbaren sein, da das Gebäude „Am Sonnengarten 2“ voraussichtlich bis längstens 30.09.2021 zur Verfügung steht. Für die Kinder, die derzeit diese Einrichtung besuchen, wird ein pädagogisch gestalteter und gut begleiteter Übergang in den Neubau angestrebt. Der Neubau der Kita Lötterfeld wird das städtische Platzangebot zum Beginn des neuen Kita-Jahres um 20 U3-Plätze und 96 Ü3-Plätze erweitern können, sofern sofort alle 6 Gruppen belegt werden können.

 

Mit dem aktuellen Platzangebot wird in Bezug auf die aktuellen Bevölkerungszahlen am 01.02.2021 eine Versorgungsquote von 98,1 erreicht, die gesetzte Zielquote von 98% ist daher ebenfalls erreicht. Da die Zahl der bisherigen Vormerkungen die Zahl der zur Verfügung stehenden Ü3-Plätze leicht unterschreitet, ist davon auszugehen, dass zum Beginn des neuen Kindergartenjahres 2021/2022 nach Abschluss des Vergabeverfahrens und entsprechender Nachsteuerung durch die Verwaltung im Jugendamt alle Kinder mit Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz versorgt werden können. Im Ortsteil Büderich wird es infolge des verstärkten Ausbaus einen leichten Platzüberhang geben, der jedoch die Unterversorgung in den anderen Ortsteilen ausgleichen kann.

 

 

Bevölkerungsprognose und Einwohnermeldedaten:

Stand 01.02.2021

 

In Anbetracht der Bevölkerungsprognose für die Stadtteile Büderich, Osterath und Strümp aber auch in den Rheingemeinden wird deutlich, dass bis zum Jahr 2025 ein Bevölkerungszuwachs von bis zu  8 % für Kinder im Alterssegment von 0 – 6 Jahren zu erwarten ist.

 

 

Gleicht man die aktuellen Bevölkerungsdaten des Einwohnermeldeamtes vom Stand 01.02.2021 mit jenen aus der Prognose für das Jahr 2021 ab, so zeigt sich bereits zu Beginn des Jahres, dass die Prognose stadtübergreifend tendenziell eher unterhalb der tatsächlichen Bevölkerungszahlen liegt.

 

 

Stadtteil

Prognose für 2021

Tatsächliche Einwohnerzahlen

Differenz

Büderich

1305

1341

+ 36

Osterath

839

848

+ 9

Strümp

370

350

- 20

Lank-Latum, Nierst, Ilverich, Langst-Kierst

647

684

 

+ 37

Bösinghoven

121

130

+ 9

Gesamt

3.328

3.353

+ 71

 

 

Gründe für die ansteigenden Bevölkerungszahlen sind unter anderem die Neubaugebiete und damit einhergehende Zuzüge sowie eine weiterhin steigende Anzahl der Geburten. Der Zuwachs überschreitet in den meisten Stadtteilen Meerbuschs die Anzahl der Wegzüge sowie der Sterberate.

 

Letztlich muss die bedarfsorientierte Kitabedarfsplanung zwingend daran ausgerichtet werden, die Betreuungsbedarfe sowohl im Ü3-Bereich als auch im U3-Bereich in jedem Fall sicherzustellen, da der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz seitens der Eltern vermehrt eingefordert wird.

Infolge des Ausbaus der gesetzlich geförderten Betreuungsangebote und der Einführung eines zweiten beitragsfreien Kindergartenjahres zum 01.08.2020 wird die Inanspruchnahme privat-gewerblicher Angebote voraussichtlich weiterhin abnehmen.

 

 

 

 

 

4.       Geplante Maßnahmen

 

Erst eine Planung zu einem bedarfsgerechten Platzangebot für alle U3 und Ü3 Kinder ohne nennenswerte Überbelegungen schafft die erforderlichen Spielräume, um künftig auch gewisse Spitzen durch Zuzüge oder auch kleinere Neubaugebiete etc. in der vorhandenen Infrastruktur bedarfsgerecht prognostizieren zu können. Vor allem die stetige Datenerhebung und –analyse von Bevölkerungsbewegungen und weiteren relevanten sozialdemographischen Daten muss dabei in Betracht gezogen werden.

 

Aufgrund der Pandemielage, war es leider nicht möglich im Rahmen einer Trägerkonferenz mit allen Trägern in den planerischen Austausch zu gehen. Daher wurden telefonische und schriftliche Abfragen durchgeführt, um ein bedarfsgerechtes Platzangebot für das kommende Kita-Jahr 2021/2022 schaffen zu können.

 

Mit der vorliegenden Planung wird deutlich, dass in den Ortsteilen Büderich und Strümp die Sicherstellung des Rechtsanspruches für Kinder im Alter von über drei Jahren gewährleistet ist, in den Ortsteilen Osterath, Lank-Latum und Bösinghoven hingegen sind Überbelegungen von mindestens einem Kind pro Gruppe erforderlich, um die Bedarfe in den Ortsteilen annähernd decken zu können. Der Überhang in Strümp kann ggf. den Fehlbedarf im Ortsteil Bösinghoven ausgleichen.

 

Aufgrund der angespannten Personalsituation und der bereits in den letzten Kita-Jahren stets erfolgten Überbelegungen ist es die Erwartung der Träger, dass dieser Zustand schnellstmöglich durch erforderliche neue Einrichtungen überwunden werden muss. Einige Träger haben daher von Überbelegungen – sofern diese nicht nach eigener Planung des Trägers erforderlich waren – abgesehen. Die nun vorliegende Planung beinhaltet jedoch verbindlich insgesamt immer noch 93 Überbelegungen im Ü3-Bereich.

 

 

5.       Das Platzangebot im Einzelnen

 

Im Hinblick auf die Finanzierungssicherheit haben die meisten Einrichtungen der konfessionellen und freien Träger bereits frühzeitig die zum 01.08.2021 regulär verfügbaren Plätze verbindlich vergeben. Die Sicherstellung der Unterbringung von Kindern des hereinwachsenden Jahrgangs im Rahmen der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für dreijährige Kinder wird im Wesentlichen durch die städtischen Kindertageseinrichtungen abgedeckt.

 

Sollte es im Rahmen der seit dem 04.01.2021 laufenden Platzvergabe in einzelnen Einrichtungen freie Plätze geben, die von den Trägern der Einrichtungen nicht aus der eigenen Warteliste vergeben werden können, werden die Träger diese freien Plätze dem Jugendamt melden. Dies ist seit Jahren gängige Praxis. In den letzten Jahren wurde meist in der ersten März-Hälfte die zentrale Platzabsage über den Kita-Navigator versandt, so dass die Eltern aller Kinder, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit einem Betreuungsplatz versorgt waren, eine entsprechende Nachricht erhalten haben, verbunden mit der Aufforderung, sich bei einem ungedeckten Betreuungsbedarf zeitnah beim Jugendamt zu melden.

Dort werden die Meldungen der Eltern entgegengenommen und es wird dann versucht, die noch freien Plätze möglichst bedarfsgerecht an die noch auf einen Betreuungsplatz wartenden Eltern zu vermitteln.

 

 

In den Ortsteilen ergeben sich folgende Belegungsmöglichkeiten:

 

Siehe Anlage (Seiten 1 – 4)

 

Hinweis: Das dargestellte Platzangebot für das nächste Kindergartenjahr enthält bereits die eingeplanten Überbelegungen, da hierfür ebenfalls die jeweiligen Kindpauschalen zum 15.03. mit beantragt werden sollen.

 

Ein Teil der Überbelegungen resultiert bereits daraus, dass die Träger immer wieder mindestens die investiv geförderten U3-Plätze neu belegen müssen und gerne auch die Geschwisterkinder im Ü3-Bereich mit Plätzen in ihren Einrichtungen versorgen möchten. Die eingeplanten Überbelegungen haben also, wenn auch nur in geringerem Umfang, organisatorische Gründe. Das Platzangebot wurde jedoch darüber hinaus mit mindestens einer Überbelegung pro Gruppe (sofern möglich)
geplant, teilweise sogar mit der maximalen Überbelegung von 2 Kindern pro Gruppe.

 

Im Rahmen der inklusiven Betreuung, auch von Kindern mit Behinderungen in den Regeleinrichtungen, reduziert sich die Möglichkeit der Überbelegung einzelner Gruppen, da in Gruppen, in denen ein Kind mit Behinderung betreut wird, jeweils ein Platz unbesetzt bleiben muss (Reduzierung der Gruppenstärke). Demgegenüber steht die Finanzierung der höheren Kindpauschale zum Ausgleich des frei bleibenden Platzes sowie eine vom LVR finanzierte Pauschale i. H. v. 6.500 € jährlich zur Refinanzierung einer Aufstockung der Fachkraftstunden um wöchentlich 3,9 Stunden.

 

Auch in diesem Jahr ist festzustellen, dass derzeit alle Kinder mit Behinderungen, die ihren Betreuungsanspruch geltend machen, mit entsprechenden Betreuungsplätzen versorgt werden können. Zu Beginn des kommenden Kita-Jahres werden voraussichtlich 22 Kinder mit Behinderung in den Kitas betreut. Die Plätze werden zum Teil in dem Modell der „Integrativen Gruppe“ (15 Kinder, davon 10 Kinder ohne und 5 Kinder mit Behinderung) und zum Teil im Rahmen von Einzelinklusion angeboten. Bei der Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen für Kinder mit Behinderungen oder für Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, zeichnet sich in den letzten Jahren eine deutliche Tendenz zur Einzelinklusion ab, d.h., die Kinder werden in allen Kindertageseinrichtungen einzeln oder zu zweit in bestehende Gruppen integriert.

 


Gesamtstädtisch ergibt sich folgendes Platzangebot in Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2021:

 

Siehe Anlage 2 (Seite 5)

 

Zum Vergleich:

 

Gesamtzahlen der Kita-Jahre 2017/2018 bis 2020/2021 (ohne Aufteilung auf Ortsteile):

 

 

Gruppe I - Kinder von 2 Jahren bis Einschulung, davon 4-6 Zweijährige

Gruppe II – Kinder unter 3 Jahren

Gruppe III – Kinder 3 Jahre und älter

 

25 Std.

35 Std.

45 Std.

25 Std.

35 Std.

45 Std.

25 Std.

35 Std.

45 Std.

Gesamt 2017/2018

1.863 Plätze

39

386

526

1

40

106

45

285

435

Gesamt 2018/2019

1.950 Plätze

38

391

565

0

54

105

47

298

452

Gesamt 2019/2020  2.059 Plätze

30

395

585

0

48

105

47

360

489

Gesamt 2020/2021

2.152 Plätze

19

428

624

0

51

119

24

394

493

 

Losgelöst von den einzelnen Gruppenformen ergibt sich für das Stadtgebiet Meerbusch für das

KG-Jahr 2021/2022 nun folgende Verteilung der Plätze auf die einzelnen Betreuungszeiten:

 

 

Bei der Verteilung der Plätze auf die einzelnen Betreuungszeiten, wird deutlich, dass inzwischen 57% aller Eltern eine Ganztagsbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen, während die Betreuung ohne Mittagsverpflegung eine absolut untergeordnete Rolle spielt.

 

Im Hinblick auf die Betreuung der U3-Kinder ergibt sich für das KG-Jahr 2021/2022 folgende Übersicht:

 

 

Auch bei den unter drei Jahre alten Kindern zeichnet sich weiterhin deutlich der Bedarf nach Ganztagsbetreuung ab. Aktuell werden 58,0 % aller U3-Kinder im kommenden Kita-Jahr mit einem    wöchentlichen Betreuungsumfang von 45 Stunden betreut werden.

6.       Versorgungsgrad für das Kindergartenjahr 2021/2022

 

In den nachfolgenden Tabellen ist dargestellt, welcher Versorgungsgrad jeweils auf Ortsteilebene erreicht wird. Die Daten ergeben sich aus einer aktuellen Auswertung aus dem Einwohnermelde-bestand der Stadt Meerbusch vom 01.02.2021.

 

6.1 Versorgungsgrad für das Kindergartenjahr 2021/2022 Ü 3 – Kinder in Kindertageseinrichtungen

 

 

 

6.2 Versorgungsgrad für das Kindergartenjahr 2021/2022 U 3 – Kinder in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege

 

 

 

 

 

7. Finanzielle Auswirkungen

 

Die Kindpauschalen stellen sich je nach Trägerart wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

* Hier handelt es sich um die Trägeranteile, die im Rahmen freiwilliger Zahlungen für einzelne Gruppen der freien Träger durch die Stadt Meerbusch übernommen werden, sowie um die Differenz zwischen der förderfähigen und der tatsächlichen Miete für die Kita „Pfarrstraße“ und der Kita „Josef-Werres-Str.“, die ebenfalls über die Stadt Meerbusch finanziert wird.

 

** Zur Sicherung der Trägervielfalt und der Qualität in Kindertageseinrichtungen gewährte das Land dem Jugendamt im Kindergartenjahr 2019/2020 im Rahmen des „Gesetzes für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz“ für die Träger von Tageseinrichtungen in seinem Bezirk pauschalierte Zuschüsse. Diese zusätzlichen Pauschalen wurden zu 90 % aus Landesmitteln und zu 10 % von den Kommunen finanziert.

 

*** Die Elternbeiträge können nicht zuverlässig kalkuliert werden. In der Planung sind für das Haushaltsjahr 2021 derzeit 2.286.000 € an Elternbeiträgen einkalkuliert, wobei Abweichungen zu der tatsächlichen Höhe wahrscheinlich sind. Hinzu kommt die auf der Basis des Vorjahresbescheides kalkulierte Ausgleichszahlung des Landes für die entgehenden Elternbeiträge für das vorletzte und letzte Kita-Jahr i. H. v. 1.502.000 €.


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die finanziellen Auswirkungen sind in der Gesamtberechnung dargestellt.

 


Alternativen:

 

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