Betreff
Interessensbekundungsverfahren Kita Lötterfeld
Vorlage
FB2/1298/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Trägerschaft der 6-gruppigen Kindertagesstätte an der Lötterfelder Str. / Weißenberger Weg in Meerbusch-Büderich der Step Kids Kita gGmbH zu übertragen.

 


Sachverhalt:

Im Rahmen der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen ist in Meerbusch-Büderich eine weitere 6-gruppige Kindertagesstätte projektiert. Das Raumprogramm der Einrichtung ist so gestaltet, dass grundsätzlich in allen Gruppenbereichen auch die Betreuung von unter drei jährigen Kindern möglich ist. Darüber hinaus ist die Einrichtung barrierefrei und somit auch für die Betreuung von Kindern mit körperlichen Handicaps geeignet. Infolge der aktuellen Bevölkerungs- und Anmeldezahlen soll die Einrichtung zunächst mit 20 U3-Plätzen und 96 Ü3-Plätzen geführt werden.

 

Der Neubau auf dem städtischen Grundstück an der Lötterfelder Str. / Weißenberger Weg in direkter Nachbarschaft zur Gesamtschule wird von der Stadt Meerbusch errichtet. Die Betriebsträgerschaft soll einem anerkannten Träger der Jugendhilfe übertragen werden, der die Räume hierzu im Rahmen eines Nutzungsvertrages unentgeltlich zur Nutzung überlassen bekommt. Die Fertigstellung des Bauvorhabens ist für August 2021 vorgesehen.

 

Zur Gewinnung des zukünftigen Trägers der 6-gruppigen Kindertageseinrichtung wurde ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.

Hierzu wurden alle Träger, die bereits in der Meerbuscher Kita-Landschaft tätig sind und darüber hinaus noch folgende Träger angeschrieben:

 

·           Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Düsseldorf e.V., Düsseldorf,

·           Caritasverband für die Region Krefeld e.V., Krefeld,

·           Sozialdienst kath. Frauen e. V., Krefeld,

·           Step Kids KiTas gGmbH (Regionalbüro NRW).

 

Bei den angeschriebenen Trägern handelte es sich um zwei Träger, die sich bereits bei einem vergangenen Trägerauswahlverfahren beworben hatten und nicht zum Zuge gekommen waren, ein Träger hatte seinerzeit keine Bewerbung eingereicht, aber grundsätzliches Interesse an der Teilnahme an weiteren Verfahren angemeldet und ein Träger hatte sich initiativ gemeldet mit der Bitte um Information im Falle einer zu vergebenden Trägerschaft.

 

Den Bewerbungsunterlagen sollten folgende Unterlagen beigefügt werden:

 

·         Beschreibung des Vereins/Trägers mit Aufgabe, Leitbild und inhaltlicher Ausrichtung,

·         ggf. Satzung des Vereins,

·         Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII,

·         skizzierte Konzeption für die zukünftige Kindertageseinrichtung unter Berücksichtigung der konzeptionellen Ausrichtung als Verein/Träger und der aktuellen Anforderungen in der Bildungsarbeit (Inklusion, Sprachförderung, Partizipation etc.),

·         Nachweis von Erfahrungen in der Umsetzung frühkindlicher Bildungskonzepte,

·         Kostenkalkulation zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit,

·         Erklärung ob und in welchem prozentualen Anteil der Träger in der Lage ist, seinen gesetzlichen Anteil an den Kindpauschalen sowie die Gruppenpauschale zu tragen.

 

Am Interessenbekundungsverfahren haben sich

 

·         der Caritasverband für die Region Krefeld e.V.,

·         das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Düsseldorf e. V.,

·         das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Neuss e. V.,

·         die Step Kids KiTas gGmbH (Regionaldirektion NRW).

 

beteiligt. Die Bewerbung des DRK Kreisverbandes Neuss e. V. erfolgte, nachdem der von hier angeschriebene Kreisverband Düsseldorf e. V. den regional vorhandenen DRK Kreisverband Neuss über das ausstehende Verfahren informiert hatte.

 

Die Trägervertreter der Lebenshilfe Neuss gGmbH und des KiGa 71 e. V. haben sowohl im persönlichen Gespräch als auch schriftlich mitgeteilt, dass sie sich nicht bewerben werden, vom Sozialdienst kath. Frauen Krefeld e. V. kam ebenfalls eine Absage für dieses Verfahren, von den anderen angeschriebenen Trägern sind keine Rückmeldungen eingegangen.

 

In der weiteren Betrachtung wurde ein Kostenvergleich unter Berücksichtigung der nach dem KiBiz zu veranschlagenden Kindpauschalen, Zuschüsse des Jugendamtes bzw. des Landes und des von den Trägern zu übernehmenden Eigenanteils durchgeführt.

 

Kindpauschalen zum Kita-Jahr 2021/2022 bei 6 Gruppen mit 20 U3-Plätzen und 96 Ü3-Plätzen:

  • 2 x GF I     pro Gruppe 20 Plätze (davon 5 U3 und 15 Ü3)
  • 1 x GF II    insges. 10 Plätze U3, davon 5 x 35 Std. und 5 x 45 Std. Betreuungsumfang
  • 3 x GF III   pro Gruppe durchschnittlich 22 Plätze, jew. hälftig in 35 und 45 Std.

 

Wie bereits der Informationsvorlage zur Sitzung des JHA am 18.02.2021 ist die Übersicht über die finanziellen Auswirkungen auch dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Wenn man sich ausschließlich die wirtschaftliche Seite anschaut, ergäbe sich eindeutig eine Präferenz für den Träger Step Kids Kita gGmbH, da dieser als einziger Träger die Übernahme seines gesetzlichen Trägeranteils in voller Höhe zusichert, so dass nach Abzug der Landeszuschüsse und der fiktiv vom Gesetzgeber mit 16,9% der Kindpauschalen unterstellten Elternbeiträge bei der angenommenen Gruppenstruktur im Kita-Jahr 2021/2022 eine finanzielle Belastung von 344.359,10 € bei der Stadt Meerbusch verbliebe. Die Belastung des städtischen Haushaltes würde um 66.206,78 € steigen, wenn der Caritas Regionalverband Krefeld e. V. die Trägerschaft übernehmen würde mit einem Trägeranteil von 2 %. Jedes weitere Prozent, welches im Rahmen eines freiwilligen Zuschusses seitens der Stadt übernommen werden müsste, macht weitere 11.414,96 € jährlich aus.

 

Bei den Vergleichsberechnungen ist zu bedenken, dass diese auf der Grundlage einer angenommenen Gruppenstruktur (s. o.) mit angenommener Verteilung der Plätze in 35 und 45 Std. Betreuungsumfang kalkuliert wurden und die Höhe der Kindpauschalen jährlich angepasst wird. Hierbei wird die Erhöhung zu 90% orientiert an den Tariferhöhungen für den öffentlichen Dienst (TVöD – SuE) und zu 10% an den allgemeinen Steigerungen der Lebenshaltungskosten. Für das Kindergartenjahr 2021/2022 beträgt die Steigerung bspw. 0,83% gegenüber den aktuellen Kindpauschalen. Die Steigerungsrate wird seitens des zuständigen Landesministeriums im Dezember/Januar eines Jahres für das nächste Kita-Jahr festgelegt und bekannt gegeben.

 

Bei der Auswahl des Trägers sollten natürlich nicht ausschließlich die finanziellen Auswirkungen im Fokus stehen, sondern auch die organisatorischen, fachlichen und konzeptionellen Aspekte dargestellt und verglichen werden.

 

Die seitens der Bewerber für die Kindertageseinrichtung vorgesehenen, im erzieherischen Alltag handlungsleitenden pädagogischen Konzepte sind

 

·         beim DRK Kreisverband Neuss e. V. der situationsorientierte Ansatz sowie die Montessori Pädagogik,

·         beim DRK Kreisverband Düsseldorf e. V. der situationsorientierte Ansatz in der teiloffenen Arbeit,

·         beim Caritas Regionalverband Krefeld e. V. an die Reggio Pädagogik angelehnt, bei teiloffener Arbeit und

·         bei der Step Kids Kita gGmbH ebenfalls an der Reggio-Pädagogik orientiert, bei der insgesamt situations- und stärkenorientierten päd. Arbeit.

 

Alle Träger haben sich mit den Anforderungen, die auch der Gesetzgeber an die moderne Pädagogik und Bildungsarbeit stellt, auseinandergesetzt und haben die entsprechenden Anforderungen in ihre Konzeptionen und den pädagogischen Alltag übernommen. Hierzu gehört zum Beispiel inklusives Arbeiten (Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf innerhalb der jeweiligen Gruppen), das gesamte Spektrum der Partizipation (Mitbestimmung im und Mitgestaltung des päd. Alltags, Entwicklung des Demokratieverständnisses etc.) und des Beschwerdemanagements.

 

Alle Konzepte und Handlungsansätze spiegeln anerkannte pädagogische Grundorientierungen der Kindertageseinrichtung wider und sind als bedarfsgerechtes Angebot grundsätzlich gut geeignet für eine gelingende Bildungsarbeit. Erfahrungsgemäß werden diese Konzepte von den Eltern akzeptiert und angenommen.

 

Es wurden jedoch verwaltungsseitig auch weitere Aspekte (wie z. B. Öffnungszeiten, Mittagsverpflegung, einrichtungs-spezifische Schwerpunkte in der päd. Arbeit etc.) gegenübergestellt, die Sie der beigefügten Anlage 2 entnehmen können.

 

Aus fachlicher Sicht sind im Ergebnis alle Träger gleichermaßen geeignet, die Trägerschaft der neuen Kita zu übernehmen. Sowohl die beiden DRK-Verbände als auch die Step Kids Kita gGmbH verfügen über jahrelange Erfahrung beim Betrieb von zahlreichen Kindertageseinrichtungen und haben auch entsprechende Fachberatungsstellen für die Begleitung und Entwicklung der Einrichtungen. Die Caritas betreibt aktuell zwar nur eine Kindertageseinrichtung, hat jedoch – ähnlich wie die DRK-Verbände - ein breit gefächertes sonstiges Angebot im Bereich der niederschwelligen Hilf- und Unterstützungsangebote für Familien, auf das sie jederzeit zurückgreifen kann, um auch den Kita-Betrieb bzw. die Familien in der Einrichtung mit den vorhandenen Kompetenzen zu unterstützen und zu stärken. Zudem ist der Caritas Regionalverband Krefeld e. V. seit Jahren ein verlässlicher Kooperationspartner in der Seniorenhilfe in der Stadt Meerbusch.

 

Zudem verfügen alle Träger auch über einen Verwaltungsbereich, der die professionelle Abwicklung aller notwendigen administrativen Tätigkeiten sowie die Personalverwaltung sicherstellt.

 

Im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der Träger bzgl. des päd. Handelns und der Rahmenbedingungen gibt letztlich dann doch der finanzielle Aspekt den Ausschlag für den Verwaltungsvorschlag.

 

Hinsichtlich der, in diesem Interessenbekundungsverfahren mitgeteilten Bereitschaft zur Übernahme von Eigenanteilen, würde die Verwaltung, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, diese verbindlich vereinbaren wollen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Für den Haushalt des Jahres 2021 ist ein Betrag von rd. 390.000 € für den Betrieb von 5 Gruppen in den Monaten August bis Dezember 2021 eingeplant. Es ergeben sich keine zusätzlichen Aufwendungen gegenüber der bisherigen Planung des Ansatzes.

 


Alternativen:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Trägerschaft der 6-gruppigen Kindertagesstätte im Neubau an der Lötterfelder Str. / Weißenberger Weg in Meerbusch-Büderich

 

a) dem Caritas Regionalverband Krefeld e. V.

 

oder

 

b) dem DRK Kreisverband Düsseldorf e. V.

 

zu übertragen.