Betreff
Übernahme eines Trägeranteils für den Betrieb der Kindertageseinrichtung Farbenland, Pfarrstraße 10 in Meerbusch-Lank
Vorlage
FB2/1292/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vereinbarung mit der Lebenshilfe
Neuss gGmbH über die freiwillige Bezuschussung der Kindertageseinrichtung Farbenland anzupassen und den Zuschuss von aktuell 4% auf zukünftig 5,8 % des gesetzlichen Trägeranteils zu erhöhen.


Sachverhalt:

Seit Januar 2015 betreibt die Lebenshilfe Neuss gGmbH die fünfgruppige Kita „Farbenland“ in Meerbusch-Lank. Seit Inbetriebnahme der Einrichtung besteht eine Vereinbarung über die Übernahme der Differenz zwischen der tatsächlichen und der anerkennungsfähigen Miete für das Kita-Gebäude gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und der Durchführungsverordnung zum KiBiz durch die Stadt Meerbusch. Darüber hinaus wurde vertraglich vereinbart, dass die Stadt Meerbusch ebenfalls ab Januar 2015 4 % des Trägeranteils an den Kindpauschalen sowie der zuschussfähigen Miete übernimmt. Das KiBiz in der bis zum 31.07.2020 geltenden Fassung sah einen Trägeranteil von insgesamt 9 % für andere freie Träger, zu denen die Lebenshilfe Neuss gGmbH gehört, vor, sodass der Träger bisher 5% des Trägeranteils selbst getragen hat.

Mit der KiBiz-Reform zum 01.08.2020 wurde der Trägeranteil auf 7,8 % abgesenkt. Allerdings wurden die Kindpauschalen mit der Reform deutlich erhöht, um insgesamt mehr Finanzierung in das Gesamtsystem hineinzugeben und auf diese Weise die entstandene strukturelle Unterfinanzierung der Kitas zu beseitigen. Daraus resultiert, dass die Lebenshilfe Neuss gGmbH trotz der prozentualen Absenkung des Trägeranteils dennoch mehr finanzielle Mittel als bisher für den Trägeranteil aufbringen muss.

Mit Schreiben vom 07.07.2020 beantragt der Träger daher die Übernahme von insgesamt 5,8 % der Kindpauschalen sowie der bezuschussungsfähigen Miete, sodass die Lebenshilfe Neuss gGmbH noch einen Trägeranteil von 2 % selbst tragen würde. Die Übernahme von weiterhin 5 % durch den Träger ist nach Angaben der Lebenshilfe Neuss gGmbH aufgrund der insgesamt höheren Ausgaben nicht mehr möglich. Die Lebenshilfe Neuss gGmbH als anerkannter Träger der Behinderten- und Jugendhilfe betreut in der Kita Farbenland seit Inbetriebnahme in jedem Kindergartenjahr fünf Kinder mit Behinderung. Die inklusive Arbeit mit diesen Kindern erfordert finanzielle sowie personelle Mehraufwendungen, zumal die Lebenshilfe auch Kindern mit schweren Behinderungen versucht einen Platz in einer Regel-Kita anzubieten. Da die finanziellen Möglichkeiten des Trägers begrenzt sind, ist die Lebenshilfe Neuss gGmbH nicht mehr in der Lage, Eigenmittel in der bisherigen Höhe aufzubringen. Für die Weiterführung der Betriebsträgerschaft in der Kita Farbenland benötigt der Träger daher eine finanzielle Entlastung. Die Lebenshilfe Neuss gGmbH hat bereits mit der Stadt Neuss für die dort bestehenden Kindertageseinrichtungen eine Übernahme von 5,8 % des Trägeranteils durch die Stadt vertraglich vereinbart. Die Übernahme von 2 % des Trägeranteils wird vom Träger als finanziell darstellbar angegeben, sodass auch für die Kita Farbenland die Übernahme von 5,8 % des Trägeranteils durch die Stadt beantragt wird.

Um die Trägervielfalt in der Meerbuscher Kita-Landschaft beizubehalten, müssen die Träger, soweit zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig, finanziell entlastet werden. Mit der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH als weiteren anderen freien Kita-Träger bestehen ebenfalls vertragliche Vereinbarungen zur Übernahme von Betriebskosten. Auch für die meisten Kitas in Trägerschaft der Elterninitiativen sowie einiger Kitas in kirchlicher Trägerschaft bestehen derartige Vereinbarungen in unterschiedlicher Höhe. Dies zeigt, dass eine auskömmliche Finanzierung der Einrichtungen durch Eigenmittel der Träger bisher kaum zu realisieren ist und auch nach der Kibiz-Reform für die Träger nicht einfacher wird.

Sollte ein Träger infolge finanzieller Engpässe die Trägerschaft einer Einrichtung aufgeben, wäre die Stadt zunächst gehalten - sofern sich kein anderer Träger zur Betriebsübernahme bereit erklärt - die Trägerschaft für diese Einrichtung zu übernehmen, da derzeit alle vorhandenen Betreuungsplätze auch tatsächlich benötigt werden. Die Übernahme einer Einrichtung in städtische Trägerschaft würde für den städtischen Haushalt höhere Ausgaben bedeuten als die anteilige freiwillige Übernahme von Betriebskosten der Kitas.


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Durch die Übernahme von 5,8 % des Trägeranteils anstatt 4 % entstehen der Stadt Mehraufwendungen in Höhe von ca. 21.000 € jährlich (zuzgl. der jährlichen Steigerungsraten). Dieser Betrag muss im Haushalt 2021 noch bereitgestellt werden.


Alternativen:

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