Betreff
Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW - Bücherbox
Vorlage
FB3/1291/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss stimmt dem Antrag auf Erwerb und Aufstellung einer Bücherbox auf dem Dorfplatz Ilverich zu. Der Haushaltsansatz im Produkt 010.111.080, Sachkonto 7 01005002 78310000, wird um 9.000,00 € erhöht.


Sachverhalt:

 

Der Bürgerverein Ilverich e. V., der es sich zur Aufgabe gemacht hat, das Miteinander in Ilverich zu gestalten, beantragt die Anschaffung und Aufstellung der Bücherbox Bokx 01 der Firma Urban Life e. G. auf dem Ilvericher Dorfplatz.

Der Verein verspricht sich davon, dass die Ilvericher zum Lesen sowie Tauschen zusammentreffen und dabei auch miteinander ins Gespräch kommen.

 

In den vergangenen Jahren hat die Stadtverwaltung ähnliche Vorschläge erhalten und der Kulturausschuss hat sich in den Sitzungen vom 11.09.2012 und 24.09.2014 dagegen ausgesprochen. Die Erfahrung der benachbarten Kommunen zeigt, dass der logistische, finanzielle und personelle Aufwand für eine Bürger-Bibliothek bzw. Bücherbox doch deutlich höher ist, als dieser auf den ersten Blick erscheinen mag.

Der Bürgerverein Ilverich e. V. sagt allerdings zu, dass die Stadt Meerbusch nur für die Finanzierung und Aufstellung der Bücherbox verantwortlich sei. Die Unterhaltung und Kontrolle der Schriften übernehme der Verein. Unter diesen Umständen ist eine Zustimmung zu diesem Projekt möglich.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Der Haushaltsansatz wird im Produkt 010.111.080 (Sachkonto 7 01005002 78310000) um 9.000,00 € erhöht.


Alternativen:

 

  1. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist den Antrag gem. § 24 GO NRW an den Kulturausschuss mit der Empfehlung, dem Antrag auf Erwerb und Aufstellung einer Bücherbox auf dem Dorfplatz Ilverich zuzustimmen. Da die Haushaltsberatungen beim nächsten Kulturausschuss am 05.05.2021 abgeschlossen sind, stünden im Haushalt keine Gelder hierfür zur Verfügung.

 

  1. Der Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW bezüglich des Erwerbs und Aufstellung einer Bücherbox auf dem Dorfplatz Ilverich wird abgelehnt.