Betreff
Bürgeranregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW:Uferzonenschutz durch die Stadt Meerbusch im Gebiet BK-4606-056 und Erhaltung des Schutzstatus Schützenwertes Biotop
Vorlage
DezIII/1288/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Haupt-, Finanz-  und Wirtschaftsförderungsausschuss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist den Antrag gemäß § 24 GO NRW vom 15 September 2020 zum Uferzonenschutz durch die Stadt Meerbusch im Gebiet BK-4606-056 und zur Erhaltung des Schutzstatus Schützenswertes Biotop in Zusammenhang mit der Erstellung des Kunstpfades am Latumer See an den zuständigen Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau.

 

Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau folgt dem Antrag gemäß § 24 GO NRW vom 15 September 2020 zum Uferzonenschutz durch die Stadt Meerbusch im Gebiet BK-4606-056 und zur Erhaltung des Schutzstatus Schützenswertes Biotop in Zusammenhang mit der Erstellung des Kunstpfades am Latumer See soweit, dass eventuelle Installationen der Kunstwerke im Anklang mit dem Natur-, und Artenschutz vorgenommen werden und die Brutzeit vom 01. März bis zum 30. September berücksichtigt wird.

Im Übrigen wird zugesichert, dass die Auswahl der Standorte in diesem Bereich insgesamt in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Kreis-Neuss erfolgen wird.  

 

 


Sachverhalt:

 

Der Antragsteller beantragt, dass bei allen Kunstinstallationen am Latumer See der Natur- und Uferschutz beachtet wird und die Uferzonen von jeglichen Installationen ausgenommen werden. Des Weiteren beantragt er, dass alle nötigen Arbeiten an den Kunstprojekten außerhalb der Brut- und Setzzeit vom 01. April bis 15. Juli durchgeführt werden.

 

Im bereits im Jahr 2019 erstellten und durch die Politik einstimmig beschlossenen Freiflächenentwicklungskonzept Meerbusch wurde der Bereich des Latumer Sees ein Lupenraum definiert, in dem ein Kunst- und Skulpturenpark entstehen könnte. Es sind konzeptionelle Leitlinien definiert, die die Themen Kunst und Natur in diesem Bereich konzipieren. Es wurde folgende Gestaltungsvorschlag von den Landschaftsarchitekten ausgearbeitet:

Entlang der vorgeschlagenen Rundroute um den See, auf einer kleinen Grünfläche im Osten und auf dem See selbst, sollen Exponate ausgestellt werden, die einen künstlerischen Bezug zum Ort oder dem Thema Natur im Allgemeinen aufweisen. In angemessenen Abstände sollen Ruhe- und Erholungsmöglichkeiten entlang des Rundweges angeboten werden. Sie sollen als Stationen des Grünen Rings oder als hölzerne Aufenthaltsplattformen mit Zugang zum Wasser ausgestaltet werden. Die offene Uferbank am nordöstlichen Rand bietet sich als Standort zum Aufstellen von Liegemöbeln an. Vom Kreisverkehr an der Uerdinger Straße kommend, könnte ein befestigter Stellplatz den Auftakt zum Rundweg um den See markieren. Die Stellplatzzahl soll erhöht und die Fläche durch Baumpflanzungen aufgewertet werden. Der nördlich davon liegende Jüdische Friedhof soll als kulturhistorische Besonderheit mit einem dezent gestalteten Vorplatz versehen werden. Das östliche Widerlager, in der Nähe zu den Wohngebieten, sollte dann erhalten und als Basis für eine Aussichtsplattform genutzt werden.

In der Sitzung des Kulturausschusses am 04.12.2019 wurde die Idee einen Kunstpfad am Latumer See in Zusammenarbeit mit dem Meerbuscher Kulturkreis e.V. und Unterstützung der Sponsoren zu realisieren, beschlossen. Wann die konkrete Umsetzung des Projektes stattfindet und welche Standorte für die Aufstellung der Skulpturen und z.B. der Ruhebänke ausgesucht werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden.

 

Die Verwaltung sichert jedoch zu, dass bei allen eventuellen Arbeiten im Bereich des Latumer See dem Natur- und Artenschutz Rechnung getragen wird. 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: keine

 


Alternativen:

 

keine