Beschlussvorschlag:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist den Antrag gemäß § 24 GO NRW vom 15 September 2020 zum Uferzonenschutz durch die Stadt Meerbusch im Gebiet BK-4606-056 und zur Erhaltung des Schutzstatus Schützenswertes Biotop in Zusammenhang mit der Erstellung des Kunstpfades am Latumer See an den zuständigen Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau.
Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau folgt dem Antrag gemäß § 24 GO NRW vom 15 September 2020 zum Uferzonenschutz durch die Stadt Meerbusch im Gebiet BK-4606-056 und zur Erhaltung des Schutzstatus Schützenswertes Biotop in Zusammenhang mit der Erstellung des Kunstpfades am Latumer See soweit, dass eventuelle Installationen der Kunstwerke im Anklang mit dem Natur-, und Artenschutz vorgenommen werden und die Brutzeit vom 01. März bis zum 30. September berücksichtigt wird.
Im Übrigen wird zugesichert, dass die Auswahl der Standorte in diesem Bereich insgesamt in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Kreis-Neuss erfolgen wird.
Sachverhalt:
Der
Antragsteller beantragt, dass bei allen Kunstinstallationen am Latumer See der
Natur- und Uferschutz beachtet wird und die Uferzonen von jeglichen
Installationen ausgenommen werden. Des Weiteren beantragt er, dass alle nötigen
Arbeiten an den Kunstprojekten außerhalb der Brut- und Setzzeit vom 01. April
bis 15. Juli durchgeführt werden.
Im bereits im Jahr 2019
erstellten und durch die Politik einstimmig beschlossenen
Freiflächenentwicklungskonzept Meerbusch wurde der Bereich des Latumer Sees ein
Lupenraum definiert, in dem ein Kunst- und Skulpturenpark entstehen könnte. Es
sind konzeptionelle Leitlinien definiert, die die Themen Kunst und Natur in
diesem Bereich konzipieren. Es wurde folgende Gestaltungsvorschlag von den
Landschaftsarchitekten ausgearbeitet:
Entlang der vorgeschlagenen Rundroute um
den See, auf einer kleinen Grünfläche im Osten und auf dem See selbst, sollen
Exponate ausgestellt werden, die einen künstlerischen Bezug zum Ort oder dem
Thema Natur im Allgemeinen aufweisen. In angemessenen Abstände sollen Ruhe- und
Erholungsmöglichkeiten entlang des Rundweges angeboten werden. Sie sollen als
Stationen des Grünen Rings oder als hölzerne Aufenthaltsplattformen mit Zugang
zum Wasser ausgestaltet werden. Die offene Uferbank am nordöstlichen Rand
bietet sich als Standort zum Aufstellen von Liegemöbeln an. Vom Kreisverkehr an
der Uerdinger Straße kommend, könnte ein befestigter Stellplatz den Auftakt zum
Rundweg um den See markieren. Die Stellplatzzahl soll erhöht und die Fläche
durch Baumpflanzungen aufgewertet werden. Der nördlich davon liegende Jüdische
Friedhof soll als kulturhistorische Besonderheit mit einem dezent gestalteten
Vorplatz versehen werden. Das östliche Widerlager, in der Nähe zu den
Wohngebieten, sollte dann erhalten und als Basis für eine Aussichtsplattform
genutzt werden.
In der Sitzung des Kulturausschusses am
04.12.2019 wurde die Idee einen Kunstpfad am Latumer See in Zusammenarbeit mit
dem Meerbuscher Kulturkreis e.V. und Unterstützung der Sponsoren zu
realisieren, beschlossen. Wann die konkrete Umsetzung des Projektes stattfindet
und welche Standorte für die Aufstellung der Skulpturen und z.B. der Ruhebänke
ausgesucht werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden.
Die Verwaltung sichert jedoch zu, dass bei allen eventuellen Arbeiten im Bereich des Latumer See dem Natur- und Artenschutz Rechnung getragen wird.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt: keine
Alternativen:
keine