Betreff
Einführung eines E-Scooter-Verleihsystems in Meerbusch
Vorlage
DezIII/0431/2020
Art
Informationsvorlage

Im September 2020 hat die Verwaltung den Auftrag zur Erstellung eines Mobilitätskonzepts für die Stadt Meerbusch an das Büro Planersocietät aus Dortmund vergeben. Das Mobilitätskonzept beinhaltet u.a. strategische und konzeptionelle Aspekte und umsetzungsorientierte Maßnahmen für alle Verkehrsarten sowie Querschnittsthemen (MIV, Wirtschaftsverkehr, ÖPNV, Nahmobilität, E-Mobilität, Parkraumbewirtschaftung und verschieden Sharing -Modelle) und soll zur nachhaltigen Mobilitätsentwicklung beitragen.

Die notwendige Veränderung von Mobilität, Weiterentwicklung der Verkehrssysteme und Umgestaltung des öffentlichen Raums hin zum Aufenthalts- und Begegnungsort soll mit Hilfe des Mobilitätskonzepts erreicht werden. Da das Mobilitätskonzept noch nicht fertiggestellt ist und die Befragung der Bürger/-innen noch nicht stattgefunden hat, kann die Verwaltung das Interesse und den Bedarf zur Nutzung des Sharings von E-Scootern mit Zahlen zurzeit noch nicht belegen. 

Im November 2020 hat ein weltweit führender Anbieter von E-Scootern im stationslosen Leihbetrieb die Verwaltung über die Absicht den Verleih der E-Scooter in Meerbusch aufzubauen, informiert.

Das Aufstellen von E-Scooter im Sharing-Modell ist keine erlaubnispflichtige Sondernutzung der öffentlichen Straßen. Es handelt sich hierbei um einen erlaubnisfreien Gemeindebrauch (Analog die Mitfahrräder).

Erlaubnisfreier Gemeingebrauch liegt nach den landes- und bundesgesetzlichen Vorschriften vor, wenn die öffentliche Straße im Rahmen der Widmung und der Straßenverkehrsvorschriften zum Zwecke des Verkehrs benutzt wird. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Aufnahme des Betriebs (E-Scooter sind zugelassene und betriebsbereite Kraftfahrzeuge) nicht verhindert werden kann. Trotzt der bekannten Schwierigkeiten mit den überall stehenden E-Scooters, erfolgte die Einstufung des E-Scooter-Verleihs als Sondernutzung bundesweit bis heute nicht.

Dieser Anbieter hat bereits erfolgreich in über 100 großen Städten auf der ganzen Welt die E-Scooter etabliert. Zurzeit beabsichtigt die Firma in mittelgroßen Städten, in Kooperation mit den Stadtverwaltungen, die E-Scooter als Zubringer für den öffentlichen Personennahverkehr und flexible Ergänzung des kommunalen Mobilitätsangebots anzubieten.

Im Hinblick auf die Verbesserung tangentialer Verbindungen in der Stadt sowie der Erreichbarkeit von K-Bahn-, Bus-, und Zug-Anschlüssen sieht der Anbieter eine hohe Akzeptanz des Sharing-Angebots in Meerbusch (im vergangenen Jahr hat er beispielsweise den Verleih der E-Scooter in Monheim am Rhein aufgenommen (ca. 43.000 EW) und verzeichnet dort wesentlich höhere Nutzungsintensität pro Fahrzeug als in Düsseldorf).

Mit dem bestehenden Logistikzentrum im Südwesten von Düsseldorf verfügt der Anbieter bereits über die notwendige Infrastruktur, um den Betrieb in Meerbusch auch vor dem Hintergrund betriebswirtschaftlicher Aspekte zu ermöglichen.

Laut ADAC dürfen E-Scooter auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen fahren. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg und in der Fußgängerzone ist das Fahren verboten. Die E-Scooter sind für den öffentlichen Straßenraum zugelassen und entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und Normen. Sie werden mir der vorgeschriebenen Versicherung gemäß Elektrodienstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) angeboten. Die Reichweite bei vollgeladener Batterie wird mit 50 Kilometern angegeben.

 

Folgender Verleihablauf wird angeboten:

 

Einen E-Scooter können Nutzer über die kostenlose App finden. Dort werden freie E-Scooter in der Umgebung angezeigt. Hat man seinen E-Scooter gefunden, muss der QR-Code auf dem E-Scooter über die App eingescannt werden und dann kann die Fahr beginnen. Das Entsperren des Scooters kostet einen Euro, danach erfolgt die Abrechnung minutenweise. Eine Minute wird mit 15 Cent berechnet. Über Vielfahrer-Programme werden abweichende Tarifmodelle angeboten.

Die E-Scooter werden überwiegend auf Gehwegen des öffentlichen Straßenraums aufgestellt. Diese stehen dabei frei ohne an Installationen in der Straße angeschlossen zu werden. Es erfolgen durch den Anbieter keine Einbauten oder Markierungen im Straßenraum. Die Scooter werden nur eingesammelt, wenn sie geladen, repariert oder umgeparkt werden müssen.

Die Rückgabe der Scooter erfolgt wieder über die App. Um Behinderungen zu vermeiden, trägt der Anbieter Sorge, dass keine großen Ansammlungen an E-Scootern entstehen. Zudem bemüht er sich (z.B. durch vertragliche Regularien und technische Möglichkeiten), das Abstellen seiner E-Scooter in Einfahrten, auf Warteflächen des ÖPNV oder auf Rettungswegen zu unterbinden. Nach Absprache mit der Stadt werden im Stadtgebiet sog. Parkverbotszonen definiert in denen das Abstellen der E-Scooter nicht möglich ist, das Beenden des Mietvorgangs wird technisch unterbunden. Auch außerhalb des Bediengebiets kann der Mietvorgang nicht beendet werden. Die Zonen lassen sich auch während des laufenden Betriebs innerhalb kurzer Zeit (i.d.R. ein bis zwei Werktage) anpassen und ergänzen.

 Nachdem ein geeigneter Abstellplatz gefunden worden ist, wird über einen Button der App die Fahrt beendet. Anschließend muss ein Foto des geparkten E-Scooters übermittelt werden.

Um Erfahrungen mit dem E-Scooter-Sharingsystem sowohl auf Seiten der Stadt als auch des Anbieters sammeln zu können soll in Meerbusch vorerst ein Testbetrieb durchgeführt werden. Ein entsprechendes Qualitäts-Agreement wird das Miteinander zwischen der Stadt und dem Anbieter regeln.

Im Meerbuscher Betriebsgebiet (siehe Anlage: Betriebsgebiet blau hinterlegt, Parkverbotsbereiche rot hinterlegt) werden zuerst 80 bis 100 E-Scooter für eine Kurzzeitmiete angeboten.

Der Betrieb wird zunächst in den Stadtteilen Büderich, Osterath und Strümp aufgenommen. Abhängig davon, ob und wie die äußeren Stadtteile angenommen werden, ist auch eine Erweiterung in Richtung Lank-Latum vorstellbar.

Der Testbetrieb beginnt voraussichtlich am 01.03.2021 und würde planmäßig am 31.08.2021 enden. Der Testbetrieb wird fortlaufend evaluiert. Dabei analysiert der Anbieter u.a. wo in der Stadt die App geöffnet wird, allerdings kein E-Scooter in unmittelbarer Nähe verfügbar ist. So können im laufenden Betrieb Nachfrageschwerpunkte identifiziert und das Angebot sowie das Bediengebiet entsprechend angepasst werden. Dies wird im ständigen Austausch mit der Stadtverwaltung passieren.

Da für den Verleih der E-Scooter keine festen Verleihstationen bestehen, sondern sie überall im jeweiligen Geschäftsgebiet angemietet und wieder abgestellt werden können, ist eine Kooperation mit dem Anbieter sehr hilfreich um die möglichen Probleme schneller und besser lösen zu können.


In Vertretung

 

 

 

gez.

Michael Assenmacher

Technischer Beigeordneter

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Bediengebiet Betriebsaufnahme