Beschlussvorschlag:

 

1.            Der Rat stellt den Jahresabschluss 2018 nach § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW in der vorliegenden Form fest.

 

2.            Der Rat beschließt gemäß § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW den Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 904.615,85 € der Ausgleichrücklage zuzuführen.

 

3.            Die Ratsmitglieder erteilen der Bürgermeisterin für den Jahresabschluss zum 31.12.2018 gemäß § 96 Abs. 1 S. 5 GO NRW uneingeschränkte Entlastung.

 


Sachverhalt:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.12.2020 den Prüfungsbericht der Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 beraten und unterbreitet dem Rat den vorstehenden Beschlussvorschlag.

Im Übrigen wird auf die Sachdarstellung zum Rechnungsprüfungsausschuss am 16.12.2020 mit den dortigen Anlagen verwiesen.

Die unterschriebene Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses als Anlage zu dieser Vorlage wird nachgereicht.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Der Jahresabschluss 2018 schließt mit einem Jahresüberschuss von 904.615,85 € ab. Er wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.