Betreff
XIV. Änderung der Hauptsatzung
Vorlage
BJ/1270/2020
Aktenzeichen
30.10.59/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte XIV. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Meerbusch vom 26. Januar 1995 in der Fassung der XIII. Änderungssatzung vom 20. Februar 2017.

 


Sachverhalt:

 

Die Änderung der Hauptsatzung in vier Punkten ist aus zwei Gründen erforderlich:

 

Zum einen ist zum 01.11.2020 eine neue Fassung der Entschädigungsverordnung NRW in Kraft getreten, die neben zahlreichen Änderungen zur Höhe von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern auch einen neuen landeseinheitlichen Höchstbetrag zum Verdienstausfall festgesetzt hat, der in die Hauptsatzung übernommen werden muss (§ 5 Abs. 6).

 

Zum anderen hat der Rat in seiner konstituierenden Sitzung am 24.11.2020 einige Beschlüsse gefasst, die zur rechtlichen Absicherung bzw. Wirksamkeit noch der Umsetzung in der Hauptsatzung bedürfen. Dazu zählen:

 

  • die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung, wonach Fraktionssitzungen auch als online-Sitzungen in Form von Telefon- und Videokonferenzen durchgeführt werden dürfen und dafür auch Sitzungsgelder gewährt werden (§ 5 Abs. 2 und 3);

 

  • die Festlegung, dass die Vorsitzenden aller gebildeten Ausschüsse keine zusätzliche Aufwandsentschädigung bzw. kein zusätzliches Sitzungsgeld erhalten (§ 5 Abs. 8);

 

  • die Entscheidung, dass der Integrationsrat statt aus bisher 15 nun aus zwölf Mitgliedern bestehen soll, von denen acht direkt gewählt worden sind und vier vom Rat entsandt werden (§ 9 Abs. 1).

 

Anmerkung: Die zuletzt aufgeführte Entscheidung war in der Ratssitzung am 24.11.2020 vertragt worden; die Verwaltung geht davon aus, dass sie in der Ratssitzung am 17.12.2020 getroffen wird.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: keine geänderten.

 


Alternativen:

 

Der Rat beschließt keine / folgende Änderung der Hauptsatzung …