Betreff
Coronabedingte Finanzschäden - Haushalt 2020
Vorlage
SFI/0426/2020
Art
Informationsvorlage

Im Laufe des Jahres hat die Verwaltung fortwährend über die coronabedingten Finanzschäden und deren Auswirkungen auf den städtischen Haushalt berichtet. Die Informationsvorlage wurde nunmehr letztmalig für das Haushaltsjahr 2020 fortgeschrieben:

 

 

Anteil an der Einkommensteuer

 

Der Anteil an der Einkommensteuer wurde im Haushalt mit einem Ansatz von 42,487 Mio. € geplant. Die Gemeinden erhalten aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen von dem Bund und Ländern gemeinsam zustehenden Aufkommen aus der Einkommensteuer einen Anteil, der auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer Einwohner verteilt wird. Zurzeit erhalten die Gemeinden 15 % des Einkommensteueraufkommens, gedeckelt auf 35.000 €/70.000 € des zu versteuernden Einkommens nach § 6 Gemeindefinanzreformgesetz (GFRG).

 

Nach der November-Steuerschätzung bricht der Anteil an der Einkommensteuer in 2020 um 6,0 % gegenüber dem Vorjahr ein. In 2021 und 2022 ist demgegenüber wieder eine Steigerung von jeweils 5,1 % prognostiziert und in 2023 eine weitere Steigerung um 5,8 %. Die prozentualen Steigerungen beziehen sich immer auf die Verteilmasse des jeweiligen Vorjahres. Darüber hinaus steht für die Jahre 2021 bis 2023 die Neufestsetzung der Schlüsselzahlen bei Einkommensteuer und der Umsatzsteuer aus. Nach einer vorläufigen Mitteilung des Ministeriums der Finanzen sinken für die Stadt Meerbusch beide Schlüsselzahlen, was weitere Ertragseinbußen zur Folge hat. Dies ergibt folgende Abweichungen gegenüber der Planung:

 

 

Nach den vorliegenden Mitteilungen der IT.NRW erhält die Stadt Meerbusch für die ersten drei Quartale 2020 einen Anteil an der Einkommensteuer in Höhe von insgesamt 29.149.524,38 €. Im Vorjahr lag der Anteil für denselben Zeitraum noch bei 30.220.817,92 € und somit rd. 1,07 Mio. € höher. Daher scheint das endgültige Ergebnis positiver auszufallen, als es die November-Steuerschätzung prognostiziert. Hier muss man die Schlussrechnung durch die IT.NRW Anfang 2021 abwarten.

 

 

Gewerbesteuer

 

Bei der Gewerbesteuer, welche im Haushalt mit 33,2 Mio. € veranschlagt wurde, hatte sich zunächst im I. Quartal die erfreuliche Entwicklung aus dem Vorjahr fortgesetzt. Aufgrund von Veranlagungen aus dem Jahr 2018 war der Gewerbesteuerstand zeitweise nahe der 40 Mio. € Marke. Nicht zuletzt aufgrund der entsprechenden Anpassung der Vorauszahlungen 2019 und 2020 unter Berücksichtigung der guten Ergebnisse aus 2018.

Aufgrund des coronabedingten Shutdowns wurde nicht unerheblich von der Krise betroffenen Gewerbetreibenden die Möglichkeit eröffnet die Vorauszahlungen für das laufende Jahr auf 0,- € herunter zu setzen. Von dieser Möglichkeit haben bisher 753 Betriebe Gebrauch gemacht. Insgesamt wurde hierdurch ein Ertrag von 9,3 Mio. € abgesetzt.

 

Nach der November-Steuerschätzung wird bei der Gewerbesteuer für 2020 ein Rückgang von 22,4 % gegenüber dem Vorjahr erwartet. Für 2021 prognostiziert der Arbeitskreis einen Anstieg von 14,8 %, für 2022 einen weiteren Anstieg von 5,1 % und für 2023 um weitere 3,2 %. Dies ergibt bezogen auf das Ist-Ergebnis 2019 folgende Abweichungen von der Planung:

 

 

Der Rückgang der Gewerbesteuer hat in der Folge auch Auswirkungen auf die von der Stadt zu zahlende Gewerbesteuerumlage. Die hier aufgeführten Beträge verringern somit die Aufwandsseite.

 

 

Dieser theoretische Ansatz lässt sich jedoch mit Blick auf die tatsächliche Gewerbesteuerentwicklung nicht auf die Stadt Meerbusch projeziieren. Aufgrund der sehr positiven Entwicklung am Anfang des Jahres weicht das wahrscheinliche Endergebnis 2020 rd. 4 Mio. € nach oben ab und liegt bei 32,7 Mio. € und damit 500.000,- € unter dem Planansatz.

Für die Haushaltsplanungen 2021 wurde daher mit dem tatsächlichen Wert gerechnet. Eine Steigerung von 14,8 % gegenüber dem Vorjahresergebnis wird für 2021 jedoch als unrealistisch eingestuft. Daher wurde ein Risikoabschlag von 5 % eingeplant und lediglich mit einer Steiugerungsrate von 9,8 % gerechnet. Demnach ergeben sich für die Jahre 2021 bis 2024 folgende Gewerbesteueransätze:

 

 

Gegenüber den Planansätzen für den Finanzplanungszeitraum 2021 bis 2023 aus dem Haushalt 2020, kann man nach den Berechnungen der Steuerschätzer von einer Verbesserung ausgehen.

 

Nach den Ergebnissen des Koalitionsausschusses vom 03.06.2020, hat der Bund für 2020 den Gemeinden für die aktuellen krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen gemeinsam mit den zuständigen Ländern einen pauschalierten Ausgleich zugesagt. Die gesetzliche Regelung ist mittlerweile in Kraft getreten. Nach den dort festgelegten Berechnungsmodalitäten wird die Stadt Meerbusch keine Zahlungen erhalten.

 

 

Anteil an der Umsatzsteuer

 

Der Anteil an der Umsatzsteuer wurde mit insgesamt 4.823.600,00 € im Haushalt geplant. Dabei wurde der im Entwurf ursprünglich geplante Betrag von 4.087.000,00 € im Rahmen der Haushalts-beratungen aufgrund der Regionalisierung der November-Steuerschätzung und dem Entwurf des Gesetzes „zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021“ noch um knapp 740.000,00 € erhöht.

 

Nach der November-Steuerschätzung steigt der Anteil an der Umsatzsteuer in 2020 um 9,5 % gegenüber dem Vorjahr. In 2021 ist demgegenüber wieder eine Senkung von 4,6 % prognostiziert. Da der Bund lediglich für die Jahre 2020 und 2021 einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer vorgesehen hat, verringert sich dieser in 2022 weiter um 10,9 %. In 2023 prognostiziert der Arbeitskreis wieder eine Steigerung um 1,9 %. Die prozentualen Steigerungen beziehen sich immer auf die Verteilmasse des jeweiligen Vorjahres. Wie bereits unter dem Punkt „Anteil an der Einkommensteuer“ erwähnt, steht für die Jahre 2021 bis 2023 die Neufestsetzung der Schlüsselzahlen bei Einkommensteuer und der Umsatzsteuer aus. Nach einer vorläufigen Mitteilung des Ministeriums der Finanzen sinken für die Stadt Meerbusch beide Schlüsselzahlen, was weitere Ertragseinbußen zur Folge hat. Dies ergibt folgende Abweichungen gegenüber der Planung:

 

 

Um die Konjunktur zu stärken und die Wirtschaftskraft Deutschlands zu entfesseln hat der Koalitionsausschuss eine befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % beschlossen. Diese Senkung wirkt sich offensichtlich in der Folge nicht negativ auf den Anteil an der Umsatzsteuer aus.

 

Nach der Mitteilung der IT.NRW vom 19.10.2020 erhält die Stadt Meerbusch für das III. Quartal 2020 einen Anteil an der Umsatzsteuer in Höhe von 1.415.327,89 €. Insgesamt hat die Stadt Meerbusch für das ersten drei Quartale einen Gemeindeanteil in Höhe von 3.581.204,60 € erhalten.

 

Es ist somit nicht unwahrscheinlich, dass der Anteil an der Umsatzsteuer die Prognose der Steuerschätzung erreicht. Hier muss man ebenfalls die Schlussrechnung durch die IT.NRW Anfang 2021 abwarten.

 

 

Elternbeiträge/Verpflegung/OGS/VGS

 

Da zunächst in dem Bereich der Kindertagesstätten und der OGS nur eine Notbetreuung stattfand, hat das Land in Absprache mit den Kommunalen Spitzenverbänden beschlossen, zunächst die entsprechenden Beiträge für die Monate April und Mai nicht zu erheben. Den Ertragsausfall haben sich Stadt und Land geteilt.

Im weiteren Verlauf der Pandemie wurde beschlossen für die Monate Juni und Juli die hälftigen Beträge in dem Bereich der Kindertagesstätten und im Bereich der OGS die kompletten Beiträge nicht zu erheben. Auch diesen Ertragsausfall haben sich Stadt und Land geteilt.

Bei der VGS wurden die kompletten Beträge an den OBV erstattet. Hier bekommt die Stadt keine hälftige Erstattung durch das Land.

 

Bei den Elternbeiträgen ist somit ein Ertragsausfall von knapp 404.000,00 €, bei der Kindertages-pflege von knapp 120.000,00 €, bei der OGS von knapp 150.000,00 € und bei der VGS ein zusätzlicher Aufwand von 93.200,00 € im städtischen Haushalt zu verzeichnen.

Die Verpflegungskosten für die Monate April und Mai wurden ebenfalls mit 92.000,00 € nicht erhoben. Hier findet keine hälftige Erstattung durch das Land statt. Teilbeträge werden allerdings durch eingesparte Lebensmittel kompensiert, die Personalkosten für das Küchenpersonal laufen allerdings weiter.

Insgesamt ist somit ein Ertragsausfall von 766.000,00 € und ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von 47.000,00 € zu verzeichnen.

 

 

Hallenbad

 

Das städtische Meerbad wurde am 16. Juni wieder geöffnet und hat in der Zeit der Schließung einen Ertragsausfall von knapp 30.000,00 € pro Monat erwirtschaftet. Dieser beträgt insgesamt bis zum Tag der Wiedereröffnung 88.300,00 €. Da sich aufgrund der coronabedingten Hygienestandards und Abstandsregeln maximal 40 Besucher gleichzeitig im Bad aufhalten dürfen, bleibt der Ertrag zurzeit trotz Öffnung mit 19.000,00 € monatlich hinter der Planung zurück. Seit Anfang November ist das Hallenbad wieder komplett geschlossen.

 

 

Kreisumlage

 

Die Kreisumlage wurde durch Bescheid vom 21. April 2020 mit rund 850.000,00 € geringer festgesetzt als im Haushalt geplant (Planansatz 30,51 Mio. €). Diese Reduzierung des Kreisumlagesatzes erfolgte aufgrund der Fortschreibung der Ergebnis- und Finanzrechnung 2021 bis 2023. Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 25.03.2020 beschlossen, den für das Jahr 2020 prognostizierten Jahres-überschuss in Höhe von rd. 9,4 Mio. € nicht über die Kreisumlage zu erheben. Eine Anpassung des Umlagesatzes ist, trotz der erheblichen Mehraufwendungen des Kreises im Rahmen der Corona-Pandemie, nicht geplant.

 

Nach den Ergebnissen des Koalitionsausschusses beabsichtigt der Bund dauerhaft weitere 25 % der Kosten der Unterkunft zu übernehmen. Diese Entlastung kommt sowohl dem Kreis als auch den kreisangehörigen Kommunen zu Gute. So werden die SGB II-Kosten hälftig über die Kreisumlage und hälftig nach Beteiligungssatzung entsprechend der Bedarfsgemeinschaften abgerechnet.

 

Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Meerbusch werden bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2021 eingepreist und berücksichtigt.

 

 

Folgen für den städtischen Haushalt

 

Der Haushalt 2020 wurde am 19.12.2019 mit einem positiven Jahresergebnis von 442.100,00 € im Ergebnisplan verabschiedet.

 

Die Landesregierung hat durch das Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie vom 14. April 2020 in Artikel 4 Änderungen der Gemeindeordnung vorgenommen. Zum einen wurde § 60 Absatz 1 GO NRW dahingehend geändert, dass der Rat unter bestimmten Voraussetzungen seine Zuständigkeit an den Hauptausschuss delegieren kann, zum anderen wurde in § 81 GO NRW ein Absatz 5 eingefügt, wonach Absatz 4, der sich mit der Haushaltssperre durch den Rat befasst, im Haushaltsjahr 2020 keine Anwendung findet. Weitere Änderungen der Gemeindeordnung sieht das Gesetz nicht vor.

 

Die Landesregierung hat zwischenzeitlich das Gesetz „zur Isolierung der aus der Covid-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften“ erlassen.

 

In § 2 dieses Gesetzes wird geregelt, dass § 81 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 1 und 2 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 keine Anwendung finden sollen. Damit gibt es keine Verpflichtung der Gemeinde mehr zum Erlass einer Nachtragssatzung.


Im Weiteren trifft das Gesetz Regelungen bzgl. der Haushaltsaufstellung 2021 (§ 4) und dem Jahresabschluss 2020 (§ 5). Danach sollen die coronabedingten Finanzschäden isoliert und als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisplanung bzw. Ergebnisrechnung aufgenommen werden. Durch diese „Bilanzierungshilfe“ werden die Schäden in der Bilanz als Vermögensgegenstand aktiviert und sind somit Ergebnisneutral. Dadurch könnte der Haushaltsausgleich im Rechnungsjahr 2020 trotz erheblicher finanzieller Schäden sichergestellt werden. Weiteres wird sich Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2020 zeigen.

 

 

 

 

 


 

 

gez.

 

Christian Bommers

Bürgermeister