Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 01.09.2020 über den Erlass von zwei Ordnungsbehördlichen Verordnungen über das Offenhalten von Verkaufsstellen, zum einen für den 27.09.2020 und den 06.12.2020, zum anderen für den 08.11.2020.

 


Sachverhalt:

 

Siehe Beschlussvorlage zur Dringlichkeitsentscheidung.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine