Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Zulassung von Fraktionssitzungen als Telefon- bzw. Videokonferenz und die daraus resultierende Gewährung von Sitzungsgeldern für die Teilnahme.

 


Sachverhalt:

 

Siehe Beschlussvorlage zur Dringlichkeitsentscheidung.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine Mehrkosten, da auch für Präsenzsitzungen entsprechende Sitzungsgelder eingeplant sind.