Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
1.
Die
Schmutzwassergebühr für das Jahr 2021 wird auf 2,22 €/m3, die
Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2021 wird auf 0,91 €/m2
festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 (Anlage B) wird
Gegenstand des Beschlusses.
2.
Bei der
Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der
Betriebskostenabrechnung 2017 mit den verbleibenden 25% (61.141,40 €) in
die Kalkulation 2021 eingestellt. Das Betriebsergebnis 2018 wird zu 50%
(120.827,23 €) vorgetragen. Vom Betriebsergebnis 2019 werden 30% (163.463,77 €)
vorgetragen, so dass insgesamt ein Vortrag in Höhe von 345.432,40 € erfolgt.
3.
Bei der
Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Überdeckung der
Betriebskostenabrechnung 2017 ein kostenmindernder Vortrag in Höhe der
verbleibenden 25% (119.141,37 €). Vom Betriebsergebnis 2019 werden 40%
(207.803,40 €) in die Kalkulation vorgetragen. Vom Betriebsergebnis 2019 werden
30% (171.201,15 €) in die Kalkulation 2021 vorgetragen. Insgesamt erfolgt ein
Vortrag in Höhe von 498.145,92 €.
4.
Die
Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers
und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 25,98 €
festgesetzt.
5.
Die XII.
Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage A) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Kanalbenutzungsgebühren (Schmutzwassergebühr und
Niederschlagswassergebühr) sind zuletzt für das Jahr 2020 festgesetzt worden.
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 hat ergeben, dass eine
Anpassung der Schmutzwasser- und der Niederschlagswassergebühr wegen des
gesetzlich vorgeschriebenen Kostendeckungsgebotes und des
Kostenüberdeckungsverbotes erforderlich ist.
1. Gebühren
Die Schmutzwassergebühr beläuft sich für das Jahr
2021 auf 2,22 € pro Kubikmeter eingeleitetem Abwasser (zum Vergleich: die
Vorjahreskalkulation ergab eine Gebühr von 2,28 €/m³) Die
Niederschlagswassergebühr beläuft sich derzeit auf 0,96 € pro Quadratmeter
versiegelter und abflusswirksamer Grundstücksfläche und sinkt 2021 auf
0,91 €.
2.
Ergebnisvorträge
Nach der Änderung des § 6
Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) am 21.12.2011 sind Kostenüberdeckungen am Ende
eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Es
besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen atypischer Umstände,
Kostenunterdeckungen ausnahmsweise auch noch nach Ablauf eines Zeitraumes von
vier Jahren auszugleichen. Da die Betriebskostenabrechnung des relevanten
Zeitraums (2017 bis 2019) durchweg Kostenüberdeckungen ausgewiesen haben, gilt
die Verpflichtung des Ausgleichs und erfolgt wie im Beschlusstext unter den
Punkten 2. und 3. beschrieben.
3. Gebühren
Wasserzwischenzähler
Gemäß aktueller Kalkulationen der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch für das Jahr 2021 betragen die Inkassokosten für einen Wasserzwischenzähler 25,98 €. Momentan belaufen sich diese Kosten auf 25,69 € pro Zähler.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Im Haushaltsjahr 2021 werden für die Schmutzwasserbeseitigung Gebühreneinnahmen in Höhe von ca. 6.227.0000 € und für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von ca. 4.699.000€ erwartet.
Im
Haushaltsjahr 2021 erfolgt eine Entnahme aus dem Sonderposten Gebührenausgleich
für die Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 345.432,40 € und für die
Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von 498.145,92 €.
Die
Gebühreneinnahmen für die Wasserzwischenzähler sind für das Jahr 2021 mit
14.000 € veranschlagt.
Alternativen:
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