Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt:

 

1.       Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2021 wird auf 2,22 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2021 wird auf 0,91 €/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 (Anlage B) wird Gegenstand des Beschlusses.

 

2.       Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2017 mit den verbleibenden 25% (61.141,40 €) in die Kalkulation 2021 eingestellt. Das Betriebsergebnis 2018 wird zu 50% (120.827,23 €) vorgetragen. Vom Betriebsergebnis 2019 werden 30% (163.463,77 €) vorgetragen, so dass insgesamt ein Vortrag in Höhe von 345.432,40 € erfolgt.

 

3.       Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Überdeckung der Betriebskostenabrechnung 2017 ein kostenmindernder Vortrag in Höhe der verbleibenden 25% (119.141,37 €). Vom Betriebsergebnis 2019 werden 40% (207.803,40 €) in die Kalkulation vorgetragen. Vom Betriebsergebnis 2019 werden 30% (171.201,15 €) in die Kalkulation 2021 vorgetragen. Insgesamt erfolgt ein Vortrag in Höhe von 498.145,92 €.

 

4.       Die Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 25,98 € festgesetzt.

 

5.       Die XII. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage A) wird beschlossen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Kanalbenutzungsgebühren (Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr) sind zuletzt für das Jahr 2020 festgesetzt worden.

 

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 hat ergeben, dass eine Anpassung der Schmutzwasser- und der Niederschlagswassergebühr wegen des gesetzlich vorgeschriebenen Kostendeckungsgebotes und des Kostenüberdeckungsverbotes erforderlich ist.

 

1.       Gebühren

 

Die Schmutzwassergebühr beläuft sich für das Jahr 2021 auf 2,22 € pro Kubikmeter eingeleitetem Abwasser (zum Vergleich: die Vorjahreskalkulation ergab eine Gebühr von 2,28 €/m³) Die Niederschlagswassergebühr beläuft sich derzeit auf 0,96 € pro Quadratmeter versiegelter und abflusswirksamer Grundstücksfläche und sinkt 2021 auf 0,91 €.

 

2.       Ergebnisvorträge

 

Nach der Änderung des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) am 21.12.2011 sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Es besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen atypischer Umstände, Kostenunterdeckungen ausnahmsweise auch noch nach Ablauf eines Zeitraumes von vier Jahren auszugleichen. Da die Betriebskostenabrechnung des relevanten Zeitraums (2017 bis 2019) durchweg Kostenüberdeckungen ausgewiesen haben, gilt die Verpflichtung des Ausgleichs und erfolgt wie im Beschlusstext unter den Punkten 2. und 3. beschrieben.

 

 

 

3.       Gebühren Wasserzwischenzähler

 

Gemäß aktueller Kalkulationen der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch für das Jahr 2021 betragen die Inkassokosten für einen Wasserzwischenzähler 25,98 €. Momentan belaufen sich diese Kosten auf 25,69 € pro Zähler.

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Im Haushaltsjahr 2021 werden für die Schmutzwasserbeseitigung Gebühreneinnahmen in Höhe von ca. 6.227.0000 € und für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von ca. 4.699.000€ erwartet.

 

Im Haushaltsjahr 2021 erfolgt eine Entnahme aus dem Sonderposten Gebührenausgleich für die Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 345.432,40 € und für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von 498.145,92 €.

 

Die Gebühreneinnahmen für die Wasserzwischenzähler sind für das Jahr 2021 mit 14.000 € veranschlagt.

 


Alternativen:

./.