Beschlussvorschlag:

 

1.    Das Ergebnis des nichtoffenen, zweiphasigen und anonymen Einladungswettbewerbs nach RPW 2013 auf Grundlage der in der Anlage Nr. 3 beigefügten Dokumentation der am 28. Oktober 2020 stattgefundenen 2. Preisgerichtssitzung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der bpd Immobilienentwicklung GmbH (Ausloberin), gemäß der Empfehlung des Preisgerichtes, auf Grundlage des 1. Preisträger-Entwurfes eine Überarbeitung und weitere Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfes sowie Bebauungsplanes Nr. 322 durchzuführen.

 

3.    Die zentrale Frage der Anordnung von Grundschule, Sporthalle und Kindertagesstätte wird in einer gesonderten Verwaltungsvorlage zur Entscheidung vorbereitet.

Alternativen:

 

keine

 

 

Sachverhalt:

 


Historie zur Vorlage

 

-      FB4/1093/2020:117. Änderung des Flächennutzungsplans „Areal Böhler II“ Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 8 (1) BauGB

(Einstimmiger Beschluss im APL vom 06. Februar 2020 und Rat vom 13. Februar 2020)

-      FB4/1081/2020:  Einstimmiger Beschluss Bebauungsplan Nr. 322, Meerbusch-Büderich, Areal Böhler II, Aufstellungsbeschluss gem. § 2(1) BauGB i.V.m. § 8 (1) BauGB

(Einstimmiger Beschluss im APL vom 06. Februar 2020 und Rat vom 13. Februar 2020)

-      FB4/1117/2020: Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs, Meerbusch-Büderich, Areal Böhler II

(Einstimmiger Beschluss im APL vom 12. März 2020)

 

 

1.   Ausgangslage / Anlass

 

Die hohe Nachfrage nach Wohnraum in der Stadt Meerbusch sowie Engpässe der bestehenden sozialen Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen hat zu einem planerischen Umdenken geführt, mit dem Ziel der Neuordnung der Flächen des Areal Böhler II in Meerbusch-Büderich. Der Geltungsbereich des seit 2006 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 271 umfasst in großen Teilen das Areal und setzt für die betreffenden Flächen Gewerbe, Mischgebietsflächen sowie Grünflächen, Verkehrsflächen und Flächen für die Versorgung fest. Seit Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 271 konnten im Plangebiet jedoch keine Gewerbeflächen aktiviert werden.

 

Um der anfangs beschriebenen Entwicklung gerecht zu werden und die Planung an die aktuellen Erfordernisse anzupassen, wurde vom Ausschuss für Planung und Liegenschaften (06. Februar 2020) sowie Rat (13. Februar 2020) der einstimmige Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 322 gefasst. Neben der Entwicklung der verbleibenden Gewerbeflächen verfolgt der Bebauungsplan Nr. 322 insbesondere das Planungsziel der Ausweisung von neuen Wohnbau- und Gemeinbedarfsflächen, Verkehrsflächen nach aktuellen Erfordernissen, Wasser- und Grünflächen für den Umweltschutz und die naturnahe Erholung sowie maßvolle Integration von Einzelhandel, Beherbungsbetrieben und Gastronomie. Die zugehörige 117. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt hierbei im Parallelverfahren gem § 8 (3) Baugesetzbuch (BauGB).

 

Das ca. 19,3 ha große Planungsareal im Südosten von Meerbusch-Büderich verfügt über besondere Standortvorteile. Hierzu zählen u.a. die exponierte Grenzlage zur Landeshauptstadt Düsseldorf, die herausragende verkehrliche Anbindung durch den motorisierten Individualverkehr und öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie die Nähe zu hochwertigen Naturräumen. Mit direktem Anschluss des Plangebietes an die in Planung befindliche Stadtbahnlinie U81 wird im Falle der Realisierung darüber hinaus künftig eine direkte Verbindung zum Düsseldorfer Flughafen geschaffen. Basierend auf den genannten Vorteilen stellt die Entwicklung des Areals zu einem Wohn- und Gewerbestandort einen richtungsweisenden Stadtbaustein im Übergang zu Düsseldorf dar, der einen Mehrwert für ganz Meerbusch-Büderich darstellen wird.

 

Eigentümerin eines erheblichen Teils der Flächen innerhalb des Plangebiet ist die BPD, die das Ziel einer nachhaltigen und geordneten städtebaulichen Entwicklung verfolgt. Unter dem Leitgedanken „Wohnen, leben und arbeiten für Alle“ soll zusätzlicher Wohnraum für alle Altersgruppen in allen preislichen Segmenten geschaffen werden, sowie eine lebendige Nutzungsmischung mit Möglichkeiten zum Arbeiten, Erholen und quartiersbezogener Infrastruktur entstehen, die sich durch hochwertige Freiräume auszeichnet.

 

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über das mit der Wettbewerbsauslobung veröffentlichte Bauprogramm für das Planungsareal:

 

Wohnen

ca. 350 - 400 Wohneinheiten | ca. 45.000m² BGF | 80% Geschosswohnungsbau (MFH) und 20% Einfamilienhäuser (EFH)

Gewerbe

Im Übergang zum bestehenden Gewerbe im Areal Böhler sind neue Gewerbeflächen für Büro- und Dienstleistungsunternehmen vorzusehen, hierzu zählen auch Flächen für Handwerker und kleinteiligem Gewerbe

Gemeinbedarf

6-gruppige Kindertagesstätte | 3-zügige Grundschule mit Sporthalle

Versorgung

quartierbezogene und lokale Versorgung

 

Insgesamt soll ein urbanes Quartier realisiert werden, das eine eigene Identität und ein harmonisches Gesamtbild in Bezug auf die städtebauliche Gestaltung, Architektur und Fassadensprache aufweist. Ein innovatives Mobilitätskonzept mit Fokus auf den schienengebundenen ÖPNV, Fuß- und Radverkehr sowie die Anwendung eines Stellplatzschüssels von einem Stellplatz pro Wohneinheit, kommt hier ebenso zur Anwendung, wie eine CO²-neutrale Energie- und Wärmeversorgung.

 

 

2.   Ablauf des Wettbewerbsverfahrens

 

Verfahrensart + Ziel des Wettbewerbes

 

Zur Sicherung der städtebaulichen und freiraumplanerischen Qualität an dem potenzialreichen Standort hat sich die Ausloberin BPD gemeinsam mit der Stadt Meerbusch im Vorfeld zum Bauleitverfahren zur Durchführung eines nichtoffenen, zweiphasigen anonymen Einladungswettbewerbes nach § 3 RPW entschieden. Unter Berücksichtigung der detaillierten Erarbeitung einer ganzheitlichen Planungskonzeption verfolgt der Wettbewerb das Ziel der Ausgestaltung einer sinnvollen städtebaulichen Figur sowie eines hierauf abgestimmten Freiraumkonzeptes. Mit Hilfe des Wettbewerbes lässt sich unter Heranziehung der Richtlinien der Architektenkammer NRW schlussendlich eine belastbare Entscheidungsgrundlage für die spätere Realisierung generieren.

 

Terminübersicht

 

Die nachfolgende Tabelle zeigt zunächst einen Gesamtüberblick über die wichtigen Termine während des zweiphasigen Wettbewerbsverfahrens:

 

Fertigstellung der Auslobung

03. April 2020

Preisrichtervorbesprechung

22. April 2020

Rückfragekolloquium

22. April 2020

Digitale Öffentlichkeitsbeteiligung

23. April bis zum 02. Mai 2020

Abgabe Phase 1

09. Juni 2020

Vorprüfung Phase 1

09. Juni 2020 bis 23. Juni 2020

Preisgericht Phase 1

23. Juni 2020

Zweite digitale Öffentlichkeitsarbeit

24. Juni 2020 bis 08. Juli 2020

Rückkopplungstermin

10. Juli 2020

Abgabe Phase 2

21. September 2020

Dritte digitale Öffentlichkeitsarbeit

28. September 2020 bis 11. Oktober 2020

Vorprüfung Phase 1

21. September 2020 bis 27. Oktober 2020

Öffentliches Abschlusskolloquium (digital)

27. Oktober 2020

Preisgericht Phase 2

28. Oktober 2020

 

Wettbewerbsauslobung + Phase 1

 

Ausgelobt wurde das Wettbewerbsverfahren „Areal Böhler II“ am 03. April 2020. Die Auswahl der einzuladenden Büros erfolgte gemeinschaftlich durch die Ausloberin BPD in Abstimmung mit der Stadtverwaltung. Hierbei benannte die Ausloberin 10, die Verwaltung 5 Büros. An der ersten Phase nahmen somit insgesamt 15 Planungsteams, bestehend aus Stadtplanern und Landschaftsarchitekten, teil. In der ersten Bearbeitungsphase sollte durch die Wettbewerbsteilnehmer eine grundlegende Entwurfsidee aufgezeigt werden. In der Zeit vom 23. April 2020 bis zum 02. Mai 2020 war die interessierte Öffentlichkeit dazu eingeladen, ihre Ideen unter www.dialog-boehler-areal-2.de einzubringen und ihre Anregungen allen Beteiligten mitzuteilen, sodass diese in der weiteren Entwurfsbearbeitung eine Berücksichtigung finden. Die Einreichung aller anonymisierter Entwürfe erfolgte trotz der Corona-Krise und andauenden Lockdowns form- und fristgerecht. Anschließend wurden die eingereichten Wettbewerbsarbeiten einer präzisen Vorprüfung unterzogen, die vom Büro Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH (kurz: ISR), von der Stadtverwaltung, von der BPD, vom Büro Peutz Consult sowie vom Büro bPLAN durchgeführt wurde. Um eine umfassende Beteiligung auf Seiten der Stadtverwaltung zu gewährleisten, waren der Fachbereich 4, Fachbereich 5, Fachbereich 2, Fachbereich 3, Sachbereich 11 sowie die Stabsstelle Umwelt und Klimaschutz an der Vorprüfung beteiligt. Die Ergebnisse wurden vom Wettbewerbsbetreuer ISR GmbH anschließend in einem Vorprüfbericht zusammengefasst, der im Wesentlichen als Basis der Preisgerichtsentscheidung dient.

 

Am 23. Juni 2020 fand die erste Preisgerichtssitzung in der Halle am Wasserturm auf dem Areal Böhler statt. Insgesamt entschieden die 16 stimmberechtigten Preisrichtern aus den Bereichen Stadt-, Landschafts- und Verkehrsplanung sowie Vertreter der Stadtverwaltung, BPD und Politik, welche der 15 Entwürfe die zweite Wettbewerbsphase erreichen sollen. Zum Vorsitzenden des Preisgerichtes wurde Herr Prof. Rolf Egon Westerheide gewählt. Im Ergebnis konnten im 2. Wertungsrundgang drei Arbeiten zur weiteren Bearbeitung ausgewählt werden. Eine vierte Arbeit wurde zurückgeholt, diskutiert und für die weitere Bearbeitung durch Antrag und Abstimmung zugelassen.

 

Im Ergebnis wurden die folgenden vier Entwürfe ausgewählt:

 

Thomas Schüler Architekten und Stadtplaner mit FAKTORGRÜN Landschaftsarchitekten

Christoph Kohl Stadtplaner Architekten mit Fugmann Jonatta Partner Landschaftsarchitekten

Konrath Wennemar Architekten mit Land Germany

florian krieger - architektur und städtebau mit GDLA Landschaftsarchitektur

 

Phase 2

 

Im Anschluss hatte die breite Öffentlichkeit in der Zeit vom 24. Juni 2020 bis zum 08. Juli 2020 die Möglichkeit, die vier ausgewählten Entwürfe erneut online einzusehen und diese für die weitere Ausarbeitung zu kommentieren und diskutieren. Die Ergebnisse flossen anschließend in die Bearbeitung der zweiten Phase ein, in der die Teilnehmer aufgerufen waren ihre Entwürfe in Zusammenarbeit mit einem Verkehrsplaner zu detaillieren und spezifizieren sowie ein aussagekräftiges Arbeitsmodell im Maßstab 1:1.000 zu erstellen. Am 10. Juli 2020 fand zusätzlich ein Rückkopplungstermin mit den Planungsteams statt, in der individuelle Überarbeitungshinweise gemeinsam erläutert wurden. Auch im Rahmen der zweiten Phase wurde eine umfassende Vorprüfung durchgeführt, in der ebenfalls alle betroffenen Fachbereiche involviert waren, sodass der Vorprüfbericht auch hier eine umfassende Sichtweise der Stadtverwaltung widerspiegelt. Nach Abgabe der Wettbewerbsarbeiten hatten die Bürgerinnen und Bürgern erneut die Gelegenheit vom 28. September bis zum 11. Oktober 2020 online die finalen Entwürfe der vier Planungsteams einzusehen und zu kommentieren.

 

Trotz der anhaltenden Corona-Pandemie konnte die zweite Preisgerichtssitzung unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregelungen am 28. Oktober 2020 in der Alten Schmiedehalle auf dem Areal Böhler stattfinden. Nach dem 2. Wertungsrundgang schied die Arbeit von Konrath Wennemar Architekten mit Land Germany aus. Insgesamt begründete das Preisgericht seine Entscheidung damit, dass die Arbeit beim Verkehrskonzept und bei der Zuordnung sowie räumlichen Ausbildung der Freiflächen deutlich hinter den Erwartungen zurückblieb. Die in der ersten Phase wegen ihrer konsequenten Haltung geschätzte Arbeit griff die Überarbeitungshinweise nur unzureichend auf und ließ den gewünschten Transformationsprozess vermissen.

 

Die Arbeiten der engeren Wahl wurden im weiteren Verlauf der Preisgerichtssitzung vergleichend diskutiert. Anschließend stimmte das Preisgericht über die Rangfolge – und damit auch gleichzeitig die in der Auslobung aufgeführte Preisfolge – ab. Neben einer Aufwandsentschädigung von 12.500 € (netto) pro Planungsteam ergibt sich die Verteilung der Preissumme und damit das Wettbewerbsergebnis wie folgt:

 

florian krieger - architektur und städtebau mit GDLA Landschaftsarchitektur

Thomas Schüler Architekten und Stadtplaner mit FAKTORGRÜN Landschaftsarchitekten

Christoph Kohl Stadtplaner Architekten mit Fugmann Jonatta Partner Landschaftsarchitekten

1.   Preis

Preisgeld: 40.000 € netto

2.   Preis

Preisgeld: 20.000 € netto

3.   Preis

Preisgeld: 10.000 € netto

 

Die Wettbewerbsarbeiten werden durch die BPD zeitnah wetterfest am Bauzaun des Areals für die breite Öffentlichkeit ausgestellt. Darüber hinaus haben Besucher des Technischen Rathauses in Meerbusch-Lank seit dem 13. November 2020 die Möglichkeit, sich die Wettbewerbsarbeiten in einer Ausstellung anzuschauen.

 

 

3.   Beurteilung durch das Preisgericht

 

Die drittplatzierte Wettbewerbsarbeit von Christoph Kohl Stadtplaner Architekten mit Fugmann Jonatta Partner Landschaftsarchitekten zeigt laut Beurteilung des Preisgerichtes ein zeitgemäßes, in die Zukunft orientiertes und nutzungsgemischtes Quartier. Den Mittelpunkt dieses Quartiers bildet der Quartiersanger, der gleichzeitig die bogenförmige Fortführung der Oststraße auf die Böhlerstraße darstellt. Die Grundschule wird vom Verfasser zentral an diesem Quartiersanger positioniert, was allerdings im Preisgericht kontrovers diskutiert wurde. Die spannenden Erschließungsräume, die aus der versetzten Anordnung der Baufelder resultieren, werden neben der Ausformung der öffentlichen Räume als Stärken dieses Entwurfs gesehen. Negativ beurteilt werden hingegen die Gestaltung der öffentlichen Räume sowie die aufgrund der versetzen Anordnung der Baufelder entstehenden Resträume.

 

Der zweitplatzierte Entwurf von Thomas Schüler Architekten und Stadtplaner mit FAKTORGRÜN Landschaftsarchitekten zeichnet sich durch seine robuste, schlüssige, wohlbekannte, etablierte Grundstruktur aus und vernetzt das Quartier mit den angrenzenden Stadträumen sinnvoll. Die einzelnen Baufelder weisen eine richtige Dimensionierung auf, um einerseits unterschiedliche Wohnformen zu kombinieren und anderseits die soziale Durchmischung im Quartier zu fördern. Auch die geringen der Struktur angemessenen Erschließungsflächen finden Zuspruch auf Seiten des Preisgerichtes. Das Preisgericht erachtet den Standort der Schule an der Grenze zu Meerbusch-Büderich als konsequent. Kritisiert wird hingegen die fehlende eigenständige Identität sowie besondere Adressbildung des Quartiers.

 

Der erstplatzierte Entwurf von florian krieger architektur und städtebau mit GDLA Landschaftsarchitektur hat in der Überarbeitungsphase an seinem Gesamtkonzept festgehalten. Insbesondere der großzügige, grüne und autofreie Anger als Mittelpunkt des Quartiers wird vom Preisgericht positiv hervorgehoben. Die Qualitäten in den großzügigen Freiräumen nutzt der Verfasser, um das neue Quartier freiräumlich mit der näheren Umgebung zu verknüpfen. Die öffentlichen Räume weisen eine hohe Qualität auf. Insbesondere die Übergänge der südlichen Baufelder zum Park zeigen laut Beurteilung des Preisgerichtes eine angenehme Differenzierung. Der Schul- und Kitastandort an der Böhlerstraße trifft auf unterschiedliche Auffassungen, wie auch der skizzenhaft dargestellte Alternativstandort im nordwestlichen Wettbewerbsgebiet. Eine Konkretisierung des Entwurfes sieht das Preisgericht hingegen beim Verkehrskonzept. Darüber hinaus benennt das Preisgericht die fehlende funktionale und stadträumliche Vernetzung der Schnittstelle nach Meerbusch-Büderich als wesentliche Schwäche des Entwurfes.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 10. Dezember 2020 wird der Vorsitzende des Preisgerichtes, Herr Prof. Rolf Egon Westerheide die vier Arbeiten der zweiten Wettbewerbsphase dem Gremium vorstellen.

 

 

3.1 Überarbeitungsempfehlungen

 

Insgesamt benannte das Preisgericht zum Siegerentwurf drei Überarbeitungshinweise, die in der weiteren Ausarbeitung zu berücksichtigen bzw. zu klären sind. Insbesondere das Thema der Positionierung der Grundschule und Kindertagesstätte wurde im Rahmen des Wettbewerbes kontrovers diskutiert. Die Lage an der Böhlerstraße, wie im Siegerentwurf vorgesehen, bringt den Vorteil mit sich, dass der Hol- und Bringverkehr nicht durch das Quartier fließt. Ein Grundschul- und Kitastandort im nordwestlichen Arealbereich, wie dem alternativen Vorschlag zu entnehmen ist, positioniert die Grundschule in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Siedlungsbereich von Meerbusch-Büderich, jedoch auch in der Nähe des vorhandenen Umspannwerkes. Eine abschließende Klärung der Standortfrage der Schule und Kindertagesstätte unter Einbeziehung der Politik ist im weiteren Planungsverfahren (Bauleitplanung) erforderlich, da die Stadt Meerbusch zeitnah den Bau einer weiteren Grundschule und Kindertagesstätte in Meerbusch-Büderich realisieren möchte. Der Entwurf ist anschließend dahingehend zu qualifizieren und anzupassen. Als Grundlage zur Entscheidung der Schulstandortfrage wird eine gesonderte Verwaltungsvorlage für eine der ersten Ausschüsse im neuen Jahr vorbereitet.

 

Darüber hinaus bedarf es einer Konkretisierung des Verkehrskonzeptes. Dies betrifft insbesondere die Erschließung der südlichen Baublöcke durch den motorisierten Individualverkehr. Das Preisgericht sieht hier das Potenzial, den Angerraum einseitig für reduzierte Verkehre zu öffnen, auch wenn ein weitgehend autofreies Quartier erstrebenswert ist.

 

Nicht zuletzt ist auch die Schnittstelle zum bestehenden Siedlungskörper Meerbusch-Büderich („Gelenk“ zur Oststraße“) vom Verfasser funktional und stadträumlich zu konkretisieren.

 

Neben den Anmerkungen aus dem Preisgericht ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass der Entwurf derzeit einen Eingriff in den Laacher Abzugsgraben durch eine teilweise Überbauung vorsieht. Dies erfordert eine wasserrechtliche Genehmigung, dessen Ausgang offen ist. Insofern ist dieser Punkt ebenfalls im Zuge der Entwurfsüberarbeitung zu betrachten.

 

 

 


1.   Weiteres Verfahren:

 

Die Ausloberin beabsichtigt gemäß der Empfehlung des Preisgerichtes auf Grundlage des Konzeptes vom Planungsteam florian krieger – architektur und städtebau mit GDLA Landschaftsarchitektur die weiteren Planungsschritte vorzunehmen. Hierzu zählen die Überarbeitung und weitere Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfes (gemäß Kapitel 3.1), der die Grundlage für das anschließende Bauleitverfahren der Stadt Meerbusch darstellt. In Abhängigkeit vom Bauleitverfahren plant die BPD mit einem Baubeginn zwischen 2023 und 2026.

 

Finanzielle Auswirkung:

 

Bisher sind aufgrund der Wettbewerbsergebnisse keine Veränderungen in den bestehenden Haushaltsansätzen erkennbar.

 


Kurzzusammenfassung

 

Das aktuell brachliegende Areal im südwestlichen Bereich des Areal Böhlers in Meerbusch-Büderich besitzt mit seiner exponierten Grenzlage zur Nachbarkommune Düsseldorf einen großen Mehrwert für die Stadt Meerbusch. Die bpd Immobilienentwicklung GmbH (kurz: BPD) als größter Flächeneigentümer hat dieses Potenzial erkannt und plant unter dem zentralen Leitgedanken „Wohnen, leben und arbeiten für Alle“ die Verwirklichung eines urbanen Quartiers. Zur Findung eines bestmöglichen städtebaulichen Konzeptes hat sich die BPD gemeinsam mit der Stadt Meerbusch unter dem Namen „Areal Böhler II“ zur Durchführung eines nichtoffenen, zweiphasigen anonymen Einladungswettbewerbes nach § 3 RPW entschieden. Mit Auslobung des Wettbewerbes im April 2020 wurden insgesamt 15 Planungsteams aufgefordert, eine ganzheitliche städtebauliche und freiraumplanerische Planungskonzeption einzureichen. In der ersten Phase wurde zunächst eine grundlegende Entwurfsidee durch die Teilnehmer erarbeitet, die in der 1. Preisgerichtssitzung am 23. Juni 2020 von den 16 stimmberechtigten Preisrichtern begutachtet wurden. Im Ergebnis konnten vier qualitativ hochwertige Wettbewerbsbeiträge für die zweite Phase zugelassen werden, in der die Entwürfe unter Berücksichtigung der Überarbeitungsempfehlungen des Preisgerichtes sowie der Ideen und Anregungen aus der Online-Öffentlichkeitsbeteiligung einer Spezifizierung und Detaillierung unterzogen werden sollten. Der Wettbewerbsbeitrag vom Darmstädter Büro „florian krieger - architektur und städtebau mit GDLA Landschaftsarchitektur“ wurde im Rahmen der zweiten Preisgerichtssitzung am 28. Oktober 2020 zum Siegerentwurf gekürt. Neben der Hochwertigkeit des öffentlichen Raumes lobte das Preisgericht insbesondere die Qualitäten in den großzügigen Freiräumen. Konkretisierungsbedarf wurde hingegen beim Verkehrskonzept gesehen. Das Preisgericht empfiehlt der BPD Immobilienentwicklung GmbH auf Grundlage des Konzeptes vom Team florian krieger – architektur und städtebau mit GDLA die weiteren Planungsschritte vorzunehmen, sodass der Entwurf schlussendlich als Grundlage für den künftigen Bebauungsplan fungieren kann. Im Zuge dessen hat die abschließende Klärung der Positionierung der Grundschule, Sporthalle und Kindertagesstätte zu erfolgen, die im Zuge des Wettbewerbes bis zuletzt kontrovers diskutiert wurde.