Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt hinsichtlich der Festlegung der Zuschüsse zu den Geschäftsbedürfnissen der Fraktionen, wie bisher den Sockelbetrag je Fraktion auf 2.750 € pro Jahr und den Zuschuss je Ratsmitglied auf 1.000 € pro Jahr festzulegen.
Weiterhin beschließt er, dass das im Rat vertretene Einzelmitglied entsprechend der Regelung in § 56 Abs. 3 GO NRW eine Zuwendung in Höhe von 1.425 € jährlich erhält.
Sachverhalt:
Gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW gewährt die Gemeinde den Fraktionen und Gruppen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung.
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 13. September 2020 gehören dem Rat nunmehr 60 Mitglieder an. Es bildeten sich 6 Fraktionen, ein Ratsmitglied gehört dem Rat als Einzelmitglied an.
Es wird vorgeschlagen, den bisherigen Sockelbetrag von 2.500 € um 10 Prozent zu erhöhen. Der Zuschuss je Ratsmitglied (bisher 931 €) wird auf 1.000 € erhöht. Danach würde jeder Fraktion ein Sockelbetrag von 2.750 € und für jedes Ratsmitglied ein Zuschuss von 1.000 € gewährt.
Die Bezuschussung der Geschäftsbedürfnisse von Einzelmitgliedern regelt § 56 Abs. 3 Satz 6 GO NRW. Der Rat kann danach beschließen, dass ein Ratsmitglied finanzielle Zuwendungen erhält, die die Hälfte des Betrages nicht übersteigen dürfen, den eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhält.
Nach § 56 Abs. 3 Satz 4 erhält eine Gruppe mindestens 90 Prozent einer proportionalen Ausstattung, die 2/3 der Zuwendungen entspricht, die die kleinste Fraktion erhält oder erhalten würde. Die kleinste Fraktion (2 Ratsmitglieder) würde 4.750 € erhalten. 2/3 hiervon entsprechen 3.166,67 €. Davon 90 Prozent sind 2.850 €, so dass der hälftige Betrag in Höhe von 1.425 € als Zuwendung gewährt werden kann.
Danach würde sich folgende Mittelverteilung ergeben:
Fraktion |
Sockel |
je
RM (1.000
€) |
Gesamt |
Gesamt
|
CDU |
2.750,00 |
25.000,00 |
27.750,00 |
4.625,00 |
Grüne |
2.750,00 |
14.000,00 |
16.750,00 |
2.791,67 |
SPD |
2.750,00 |
9.000,00 |
11.750,00 |
1.958,33 |
FDP |
2.750,00 |
6.000,00 |
8.750,00 |
1.458,33 |
UWG |
2.750,00 |
3.000,00 |
5.750,00 |
958,33 |
Die Fraktion |
2.750,00 |
2.000,00 |
4.750,00 |
791,67 |
AfD |
0 |
0 |
1.425,00 |
237,50 |
|
16.500,00 |
59.000 |
76.925,00 |
11.897,17 |
Durch die Erhöhung der Anzahl der Mandate und die Erhöhung der Zuwendungen allgemein entstehen bei den Zuwendungen zu den Geschäftsbedürfnissen der Fraktionen Mehrkosten in Höhe von rd. 13.500 € pro Jahr im Vergleich zur vorherigen Ratsperiode.
Information zu
Entschädigungen:
Durch die vierte Verordnung zur Änderung der Entschädigungsverordnung vom 16. Oktober 2020 wurden die Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder kommunaler Vertretungen, für sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner und die zusätzlichen Aufwandsentschädigungen für stellvertretende Bürgermeister/innen, Fraktionsvorsitzende usw., ab 01. November 2020 erhöht. Die neuen Entschädigungssätze sehen im Einzelnen wie folgt aus:
Funktion |
Entschädigung ab 01.11.2020 |
bisher |
Aufwandsentschädigung
Ratsmitglieder |
308,00 € |
295,30 € |
Sitzungsgeld
Ratsmitglieder |
21,20 € |
20,30 € |
Sitzungsgeld
Sachkundige Bürger/innen und Einwohner/innen |
32,30 € |
31,00 € |
zusätzliche
Aufwandsentschädigung 1. stellv. Bürgermeister/in |
1.251, 60 € |
1.200,00 € |
zusätzliche
Aufwandsentschädigung 2. stellv. Bürgermeister/in |
625,80 € |
600,00 € |
zusätzliche
Aufwandsentschädigung Fraktionsvorsitzende/r |
1.251,60 € |
1.200,00 € |
zusätzliche
Aufwandsentschädigung Fraktionsvorsitzende/r (bei
Fraktionen bis zu 8 Mitgliedern) |
834,40 € |
800,00 € |
zusätzliche
Aufwandsentschädigung stellv. Fraktionsvorsitzende/r (2.
Stellvertretung nur bei mindestens 16 Sitzen |
625,8 € |
600,00 € |
Auch hier ist daher mit einer Erhöhung der Kosten zu rechnen.
Finanzielle Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Bei den
Zuwendungen zu den Geschäftsbedürfnissen der Fraktionen entstehen Mehrkosten in
Höhe von rund. 13.500 € pro Jahr im Vergleich zur vorherigen Ratsperiode. Dies
kann ab dem Haushalt 2021 veranschlagt werden.
Für den
Haushalt 2020 entstehen beim Produkt 010.111.010 – 5492.000 Mehrkosten in Höhe
von 1.328,50 €.
Alternativen:
Werden keine dargestellt.