Betreff
Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Zweckverbandsversammlung der ITK-Rheinland
Vorlage
BJ/1241/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, in die Verbandsversammlung der ITK Rheinland folgende Mitglieder zu entsenden:

  1. Bürgermeister Bommers; Vertreter: Leiter des Service Zentrale Dienste
  2. ...; Vertreter ...

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Meerbusch ist neben der Stadt Düsseldorf, der Stadt Mönchengladbach, dem Rhein-Kreis Neuss, allen übrigen Städten und Gemeinden des Kreises und dem Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler Mitglied des Zweckverbandes der IT-Kooperation Rheinland (kurz ITK).

 

Der Zweckverband hat die Aufgabe, die kommunale Datenverarbeitungszentrale für die Mitglieder zu betreiben und technikunterstützte Informationsverarbeitung (TUIV) im Sinne eines Beratungs-,

Organisations-, Software-, Qualifizierungs- und Produktverbundes seine Verbandsmitglieder

bereitzustellen.

 

Seine Organe sind der Verbandsvorsteher, der Verwaltungsrat und die Verbandsversammlung.

Der Verbandsvorsteher wird von der Verbandsversammlung gewählt.

 

Verwaltungsrat

Laut § 6 (1) der Verbandssatzung bilden die Hauptverwaltungsbeamten den Verwaltungsrat. Sie dürfen sich vertreten lassen.

 

Verbandsversammlung

Die Vertretung in der Verbandsversammlung erfolgt gemäß § 4 (2) der Satzung entsprechend der Inanspruchnahme der ITK. Die Stimmenzahl ist auf 69 festgelegt, auf die Stadt Meerbusch entfallen davon 2 Stimmen. Gemäß § 5 (1) der Satzung entsendet jedes Verbandsmitglied höchstens so viele Mitglieder in die Verbandsversammlung, wie es Stimmen hat. Für jedes Mitglied ist ein Vertreter zu bestellen.

 

Die bisherigen vier Mitglieder der Zweckverbandsversammlung waren:

1. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage; Vertreter: Städt. Verwaltungsdirektor Jürgen Wirtz

2. Ratsherr van Vreden; Vertreterin: Ratsfrau Niegeloh

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine.

 


Alternativen:

 

Keine.