Betreff
Wahl von Mitgliedern in die Mitgliederversammlung des Rheinischen Landestheaters e.V.
Vorlage
BJ/1235/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, folgende Personen in die Mitgliederversammlung des Rheinischen Landestheaters Neuss e. V. zu entsenden:

 

1.         Erster Beigeordneter Maatz;
Vertreterin: Städtische Verwaltungsdirektorin Piegeler

 

Die Bestellung beinhaltet gegebenenfalls die Übernahme von Aufgaben in weiteren Gremien.

 


Sachverhalt:

 

Das Rheinische Landestheater Neuss ist das größte reisende Schauspieltheater in Nordrhein-

Westfalen. Das Landestheater erfüllt eine Doppelfunktion – zum einen bespielt es das moderne Theater in Neuss mit seinem Einzugsbereich im Rhein-Kreis und dessen unmittelbarer Nachbarschaft, zum anderen gastiert es in Städten und Gemeinden, die nicht über ein eigenes Ensemble verfügen.

 

Das Rheinische Landestheater wird seit seiner Fusion mit dem Theater am Niederrhein 1981 durch

den Trägerverein rechtlich vertreten. Seine Aufgabe ist die Förderung der Theaterkultur in Städten

und Gemeinden, die kein eigenes Theater betreiben. Alle Gemeinden und Gemeindeverbände, sowie

sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften in Nordrhein-Westfalen können Mitglied werden.

 

Die Stadt Meerbusch ist seit 1991 Mitglied des Trägervereins und kann gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung einen stimmberechtigten Vertreter in die Mitgliederversammlung entsenden.

 

In der letzten Ratsperiode wurde Erster Beigeordneter Maatz entsandt, die Stellvertretung wurde von der Leitung des Fachbereichs 3 übernommen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine.

 


Alternativen:

 

Keine.