Betreff
Wahl von Vertretern in die Mitgliederversammlung und Arbeitsgemeinschaften des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen
Vorlage
BJ/1232/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, folgende Vertreter in die Mitgliederversammlung und die Arbeitsgemeinschaften des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen zu entsenden:

 

1. Bürgermeister Bommers; Vertreter: Technischer Beigeordneter Assenmacher

2. Erster Beigeordneter Maatz; Vertreter: VA Annacker

3. ...; Vertreter: ...

4. ...; Vertreter: ...

5. ...; Vertreter: ...

6. ...; Vertreter: ...

7. ...; Vertreter: ...

8. ...; Vertreter: ...

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 8 (2) der Satzung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes kann die Stadt Meerbusch acht Vertreter in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes entsenden. Eine Stimmübertragung ist nach § 8 (5) nur auf den jeweiligen Stellvertreter möglich.

 

Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, die benannten Mitglieder bzw. deren Vertreter auch in die Sitzungen der in § 17 der Satzung genannten Arbeitsgemeinschaften (Arbeitskreis Mittelstadt, Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf) zu entsenden.

 

In der vergangenen Wahlperiode waren folgende Mitglieder benannt:

1. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage; Vertreter: Technischer Beigeordneter Assenmacher

2. Erste Beigeordneter Maatz; Vertreter VA Annacker

3. Ratsfrau Kox; Vertreterin Ratsfrau Schoppe

4. Ratsherr Denecke; Vertreterin Ratsfrau Homuth-Kenklies

5. Ratsfrau Köser; Ratsherr Fischer

6. Ratsfrau Niederdellmann-Siemes; Vertreter Ratsherr Eimer

7. Ratsherr Welsch; Vertreter Herr Tschuschke

8. Ratsherr Mocka; Vertreter Ratsherr Quaß

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine.

 


Alternativen:

 

Keine.