Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, folgende Vertreter in die Mitgliederversammlung und die Arbeitsgemeinschaften des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen zu entsenden:
1. Bürgermeister Bommers; Vertreter: Technischer Beigeordneter Assenmacher
2. Erster Beigeordneter Maatz; Vertreter: VA Annacker
3. ...; Vertreter: ...
4. ...; Vertreter: ...
5. ...; Vertreter: ...
6. ...; Vertreter: ...
7. ...; Vertreter: ...
8. ...; Vertreter: ...
Sachverhalt:
Gemäß § 8 (2) der Satzung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes kann die Stadt Meerbusch acht Vertreter in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes entsenden. Eine Stimmübertragung ist nach § 8 (5) nur auf den jeweiligen Stellvertreter möglich.
Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, die benannten Mitglieder bzw. deren Vertreter auch in die Sitzungen der in § 17 der Satzung genannten Arbeitsgemeinschaften (Arbeitskreis Mittelstadt, Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf) zu entsenden.
In der vergangenen Wahlperiode waren folgende Mitglieder benannt:
1. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage; Vertreter: Technischer Beigeordneter Assenmacher
2. Erste Beigeordneter Maatz; Vertreter VA Annacker
3. Ratsfrau Kox; Vertreterin Ratsfrau Schoppe
4. Ratsherr Denecke; Vertreterin Ratsfrau Homuth-Kenklies
5. Ratsfrau Köser; Ratsherr Fischer
6. Ratsfrau Niederdellmann-Siemes; Vertreter Ratsherr Eimer
7. Ratsherr Welsch; Vertreter Herr Tschuschke
8. Ratsherr Mocka; Vertreter Ratsherr Quaß
Finanzielle Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine.
Alternativen:
Keine.