Betreff
Wahl von Vertretern in die Fluglärmkommission und den Flughafenbeirat
Vorlage
BJ/1231/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, folgende Personen in die Gremien des Flughafens zu entsenden:

 

Fluglärmkommission:

  1. Bürgermeister Bommers;
    Vertreter: Technischer Beigeordneter Assenmacher

 

Flughafenbeirat:

  1. Bürgermeister Bommers;

Verteter: Technischer Beigeordneter Assenmacher

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 32 b) des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) wird für jeden Verkehrsflughafen, für den ein Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festzusetzen ist, eine Kommission gebildet, die die Genehmigungsbehörden über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm berät.

 

Die Kommission besteht aus maximal 15 Mitgliedern. Die Mitglieder werden nach § 32 (5) LuftVG von der Genehmigungsbehörde, im vorliegenden Fall also vom Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, in die Kommission berufen. Bislang war die Bürgermeisterin als Mitglied und der Technische Beigeordnete als Stellvertreter benannt.

 

Der Flughafenbeirat beruht auf einem Vergleich, den das damalige Amt Angerland in einem Rechtsstreit über den Ausbau des Flughafens Düsseldorf–Lohausen gegen den Verkehrsminister des Landes NRW am 13. Mai 1965 vor dem OVG Münster geschlossen hat.

 

Der Beirat soll die gutnachbarlichen Beziehungen zu den Anliegergemeinden fördern und die Einhaltung des Vergleichs überwachen. Der Beirat tagt zweimal jährlich.

Die Stadt Meerbusch ist mit zwei Mitgliedern im Flughafenbeirat vertreten.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine.

 


Alternativen:

 

Keine.