Betreff
Vertreter in der Hauptversammlung und im Verwaltungsbeirat der GWG Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft des Kreis Viersen AG
Vorlage
BJ/0422/2020
Art
Informationsvorlage

Die Stadt Meerbusch hält einen Anteil von 2,88% an der GWG. Insgesamt sind 15 Aktionäre mit einem Stammkapital von 16.254.000 € beteiligt, hiervon besitzen die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Viersen mbH mit 41,34% und die Sparkasse Krefeld mit 38,92% die Hauptanteile.

 

Gegenstand des Unternehmens und gemeinnütziger Zweck ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung.

 

Die Organe der Gesellschaft sind gemäß § 4 der Satzung der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Ein Verwaltungsbeirat berät den Aufsichtsrat und den Vorstand.

 

Vorstand

Der Vorstand wird gemäß § 6 (2) der Satzung durch Beschluss des Aufsichtsrates auf höchstens fünf Jahre bestellt.

 

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 (1) aus neun Mitgliedern; sechs werden von der Hauptversammlung und drei von den Arbeitnehmern der Gesellschaft gemäß Betriebsverfassungsgesetz gewählt.

 

Die Aufgaben des Aufsichtsrats umfassen neben der Bestellung des Vorstands den Beschluss des Jahresabschlusses und der Verwendung des Bilanzgewinns.

 

Hauptversammlung

Die Aktionäre üben ihre Rechte nach § 11 in der Hauptversammlung aus. Vertreter der Stadt war bislang die Hauptverwaltungsbeamte.

 

Die Aufgaben der Hauptversammlung umfassen insbesondere die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats und die Bestellung und Abberufung von Aufsichtsrats- und Verwaltungsbeiratsmitgliedern.

 

Verwaltungsbeirat

Der Verwaltungsbeirat besteht nach § 10 aus 21 Personen, nämlich den neun Mitgliedern des Aufsichtsrates und weiteren 12 Personen, die von der Hauptversammlung für die Dauer der Amtszeit des Aufsichtsrates gewählt werden.

 

Die Aufgabe des Verwaltungsbeirats ist die Beratung des Aufsichtsrats und des Vorstands.

 

 

Die Wahl des Aufsichtsrats und des Verwaltungsbeirats bleiben durch die Neuwahl des Rates unberührt, beide Gremien bleiben bis zur Hauptversammlung 2021 in der aktuellen Besetzung erhalten. Über Vorschläge für die Besetzung des Beirats beschließt der Rat vor der Hauptversammlung.

 


gez.

 

Christian Bommers

Bürgermeister