Betreff
Wahl von Vertretern in die Gesellschafterversammlung der Lokalradio Neuss KG
Vorlage
BJ/1229/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, in die Gesellschafterversammlung der Lokalradio Kreis Neuss GmbH und Co. KG zu entsenden:

 

  1. Bürgermeister Bommers; Vertreter Stadtkämmerer Volmerich

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Meerbusch ist mit 2% an der Lokalradio Kreis Neuss GmbH und Co. KG beteiligt. Das Gesellschaftskapital beträgt 770.000,-- €. Weitere Kommanditisten sind die Pressefunk Kreis Neuss GmbH & Co KG mit 75%, der Kreis und die Stadt Neuss mit jeweils 7,0% sowie die übrigen Kommunen des Kreises mit Anteilen zwischen 0,5 und 2,0%.

 

Zweck und Gegenstand des Unternehmens ist nach § 2 des Gesellschaftsvertrages die Wahrnehmung der Aufgaben, die sich aus dem Landesrundfunkgesetz für den Betrieb des lokalen Rundfunks ergeben. Hierzu zählt insbesondere die zur Produktion und zur Verarbeitung des lokalen Rundfunks erforderlichen technischen Einrichtungen zu beschaffen und dem Vertragspartner zur Verfügung zu stellen.

 

Die Geschäfte der Gesellschaft werden gemäß § 14 des Gesellschaftervertrags durch die Komplementärin, die Lokalradio Kreis Neuss Verwaltungs-Gesellschaft geführt. Diese bedürfen, sofern sie über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen und bei ausdrücklich im Gesellschaftervertrag genannten Maßnahmen und Geschäften der ausdrücklichen Genehmigung der Gesellschafterversammlung.

 

Gesellschafterversammlung

Nach § 17 (1) bestimmt sich das Stimmrecht nach der Höhe der Kommanditeinlage, je 511,29 € wird eine Stimme gewährt. Nach § 16 (5) kann sich der Gesellschafter durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, insofern ist vom Rat auch ein Vertreter zu benennen.

 

Die Aufgaben der Gesellschafterversammlung umfassen insbesondere die Zustimmung zum Wirtschafts- und Stellenplan und die Festlegung von Werbezeiten und -tarifen.

 

Leiter der Gesellschafterversammlung

Gemäß § 16 (6) des Gesellschaftervertrags wählen die Gesellschafter einen Leiter und einen Stellvertreter für die Dauer von zwei vollen Geschäftsjahren.

 

In die Gesellschafterversammlung war bisher die Bürgermeisterin entsandt. Vertreter war zuletzt Städt. Verwaltungsdirektor Fiebig.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine.

 


Alternativen:

 

Keine.