Betreff
Wahl von Vertretern in den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Kreis Neuss mbH
Vorlage
BJ/1227/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, folgende Personen in die Gremien der Verkehrsgesellschaft Kreis Neuss GmbH zu entsenden:

 

In den Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft

  1. Frau Denise Pottbäcker (Dezernat III / Umwelt und Klimaschutz)
  2. ...

 

In die Gesellschafterversammlung

  1. Technischer Beigeordneter Assenmacher

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Meerbusch ist an der Verkehrsgesellschaft Kreis Neuss mbH mit 8% (2.100 €) beteiligt. Weitere Gesellschafter sind der Rhein-Kreis Neuss (33%) sowie die Stadtwerke Neuss (25%), Stadt Grevenbroich (9%), Verkehrsgesellschaft Dormagen (8%), Stadt Kaarst (6%), Stadt Korschenbroich (5%) sowie die Gemeinden Jüchen (4%) und Rommerskirchen (2%).

 

Der Zweck des Unternehmens ist die Planung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV im Kreis Neuss. Aufgabe der Gesellschaft ist es nicht, selbst Fahrleistungen zu erbringen.

 

Organe der Gesellschaft sind gemäß § 4 des Gesellschaftervertrags der Geschäftsführer, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung.

 

Geschäftsführer

Der Geschäftsführer wird gemäß § 6 (11) durch die Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen.

 

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht gem. § 7 (2) des Gesellschaftsvertrages aus 18 Mitgliedern. Jeder Gesellschafter entsendet in den Aufsichtsrat zwei Mitglieder.

 

Aufgaben des Aufsichtsrats sind insbesondere die Ausschreibung von Fahrleistungen sowie die Auftragsvergabe und die Festsetzung der Fahrpreise.

 

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und sein Vertreter werden gemäß § 7 (2) auf Vorschlag des Kreistags aus der Mitte des Aufsichtsrats gewählt.

 

Gesellschafterversammlung

§ 5 (5) bestimmt, dass die Gesellschafter je 100,00 € eines Geschäftsanteils eine Stimme besitzen und von ihrem gesetzlichen Vertreter in der Gesellschafterversammlung vertreten werden.

 

Die Aufgaben der Gesellschafterversammlung sind insbesondere die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entscheidung über die Ergebnisverwendung.

 

Vorsitzender der Gesellschafterversammlung

Den Vorsitz der Gesellschafterversammlung führt nach § 5 (2) der Hauptverwaltungsbeamte des Rhein-Kreises Neuss.

 

 

In der vergangenen Ratsperiode waren zuletzt entsandt:

in den Aufsichtsrat: Städtischer Oberbaurat Hartenstein und Ratsherr Jung,

in die Gesellschafterversammlung: Technischer Beigeordneter Assenmacher.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine.

 


Alternativen:

 

Keine.