Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, folgende Mitglieder in die Gremien der Stadtwerke Meerbusch GmbH zu entsenden:
Aufsichtsrat:
1. Bürgermeister Bommers
2. ...
3. ...
4. ...
5. ...
6. ...
7. …
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
1. ...
Gesellschafterversammlung:
1. Bürgermeister Bommers, Vertreter: ...
2. ..., Vertreter: ...
3. ..., Vertreter: ...
4. ..., Vertreter: ...
5. ..., Vertreter: ...
6. ..., Vertreter: ...
7. …, Vertreter: …
Sachverhalt:
Die Beteiligungsstruktur an der Stadtwerke
Meerbusch GmbH hat sich durch einen Anteilskauf von Innogy SE im Sommer 2020 in
Höhe von 7,4 % geändert. Nunmehr ist die Stadt Meerbusch an der Stadtwerke
Meerbusch GmbH mit 67,4 % beteiligt. Weiterer Gesellschafter ist – nach
Übertragung der verbliebenen Geschäftsanteile – nicht mehr die Innogy SE,
sondern die Stadtwerke Neuss Energie und Wasser Beteiligungs-GmbH mit einer
Beteiligung von 32,6 %.
Nach § 2 des neu gefassten
Gesellschaftsvertrages ist Gegenstand des Unternehmens die öffentliche
Versorgung mit Gas, Wasser und Strom sowie die Betriebsführung für
Einrichtungen der Stadt Meerbusch.
Organe der Gesellschaft sind nach § 5 des
Gesellschaftsvertrages die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die
Gesellschafterversammlung. Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung haben
gemäß §§ 9, 12 des Gesellschaftsvertrages jeweils zehn Mitglieder.
Geschäftsführung
Nach § 8 des Gesellschaftervertrages hat die
Gesellschaft einen oder mehrere Geschäftsführer, die durch den Aufsichtsrat
bestellt, abberufen und angestellt werden.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht nach § 9 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages aus zehn Mitgliedern, von denen die Stadt Meerbusch
entsprechend der von ihr an der Gesellschaft gehaltenen Anteile nunmehr sieben
Vertreter (vormals sechs) entsendet. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden
für die Dauer einer Wahlperiode des Rates benannt. Das Aufsichtsratsmandat ist
höchstpersönlich wahrzunehmen, eine Vertretung ist nicht möglich.
Die Aufgaben des Aufsichtsrates umfassen
insbesondere die Überwachung der Tätigkeit der Geschäftsführung, die
Wahrnehmung von Zustimmungsvorbehalten gemäß des im Gesellschaftervertrag
verankerten Katalogs und die Vorbereitung der Gesellschafterversammlung
inklusive der Unterbreitung von Beschlussempfehlungen.
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Gemäß § 10 Abs. 1 wird der Vorsitzende des
Aufsichtsrates von der Stadt Meerbusch entsandt, den stellvertretenden
Vorsitzenden stellt die Stadtwerke Energie und Wasser Beteiligungs-GmbH.
Gesellschafterversammlung
Gemäß § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages
entsendet die Stadt Meerbusch ebenfalls sieben Mitglieder in die
Gesellschafterversammlung (vormals sechs). Bevollmächtigungen (Bestellung von
Vertretern) sind zulässig. Die Stimmen eines Gesellschafters können unabhängig
von der Anzahl der Mitglieder nur einheitlich abgegeben werden.
Die Aufgaben der Gesellschafterversammlung
umfassen insbesondere die Feststellung des Jahresabschlusses und die
Ergebnisverwendung, die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates
und Entscheidungen über wesentliche Sachverhalte wie Kapitalerhöhungen und
-herabsetzungen.
Um die Überwachungsfunktionen der
unterschiedlichen Gremien sicherstellen zu können, müssen Aufsichtsrat und
Gesellschafterversammlung unterschiedlich besetzt sein. Personenidentität ist
lediglich beim Vorsitzenden durch die Vorgaben des Gesellschaftsvertrages
unvermeidlich.
Vorsitzender der Gesellschafterversammlung
Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung
führt nach § 12 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der Vorsitzende des
Aufsichtsrates.
Konkret bedeutet dies:
Der Bürgermeister bzw. ein von ihm zu
benennender Bediensteter ist kraft Gesetzes in den Aufsichtsrat und die
Gesellschafterversammlung zu entsenden.
Soweit sich der Rat nicht auf einen
einheitlichen Wahlvorschlag verständigt, erfolgt die Verteilung der verbliebenen
Sitze gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) wie folgt:
CDU: 3
Vertreter
Bündnis 90 / Die Grünen: 1 Vertreter
SPD: 1
Vertreter
FDP: 1
Vertreter
In der vergangenen Ratsperiode waren zuletzt
entsandt:
Für den Aufsichtsrat:
Bürgermeisterin Mielke-Westerlage
Ratsherr Damblon (CDU)
Ratsherr Jung (CDU)
Ratsfrau Niederdellmann-Siemes (SPD)
Ratsherr Jörgens (FDP)
Ratsherr Peters (Bündnis 90/Die Grünen)
Als Vorsitzender:
Ratsherr Damblon (CDU)
Für die Gesellschafterversammlung:
Bürgermeisterin Mielke-Westerlage; Vertreter
Technischer Beigeordneter Assenmacher
Ratsherr Becker (CDU); Vertreter Ratsherr
Jürgens (CDU)
Ratsfrau Schoppe (CDU); Vertreterin Ratsfrau
Kox (CDU)
Ratsherr Rettig (FDP); Vertreter Ratsherr Gabernig (FDP)
Ratsherr Eimer (SPD); Vertreter Ratsherr Brauer (UWG)
Ratsherr Fliege (Bündnis 90/Die Grünen); Vertreterin Ratsfrau Dr.
Schomberg (Bündnis 90/Die Grünen)
Finanzielle Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine.
Alternativen:
Keine.