Betreff
Wahl von Vertretern in den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Meerbusch GmbH und Wahl des Vorsitzenden des Aufsichtsrates
Vorlage
BJ/1225/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, folgende Mitglieder in die Gremien der Stadtwerke Meerbusch GmbH zu entsenden:

 

Aufsichtsrat:

1. Bürgermeister Bommers

2. ...

3. ...

4. ...

5. ...

6. ...

7. …

 

Vorsitzender des Aufsichtsrats:

1. ...

 

 

Gesellschafterversammlung:

1. Bürgermeister Bommers, Vertreter: ...

2. ..., Vertreter: ...

3. ..., Vertreter: ...

4. ..., Vertreter: ...

5. ..., Vertreter: ...

6. ..., Vertreter: ...

7. …, Vertreter: …

 


Sachverhalt:

 

Die Beteiligungsstruktur an der Stadtwerke Meerbusch GmbH hat sich durch einen Anteilskauf von Innogy SE im Sommer 2020 in Höhe von 7,4 % geändert. Nunmehr ist die Stadt Meerbusch an der Stadtwerke Meerbusch GmbH mit 67,4 % beteiligt. Weiterer Gesellschafter ist – nach Übertragung der verbliebenen Geschäftsanteile – nicht mehr die Innogy SE, sondern die Stadtwerke Neuss Energie und Wasser Beteiligungs-GmbH mit einer Beteiligung von 32,6 %.

 

Nach § 2 des neu gefassten Gesellschaftsvertrages ist Gegenstand des Unternehmens die öffentliche Versorgung mit Gas, Wasser und Strom sowie die Betriebsführung für Einrichtungen der Stadt Meerbusch.

 

Organe der Gesellschaft sind nach § 5 des Gesellschaftsvertrages die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung. Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung haben gemäß §§ 9, 12 des Gesellschaftsvertrages jeweils zehn Mitglieder.

 

Geschäftsführung

Nach § 8 des Gesellschaftervertrages hat die Gesellschaft einen oder mehrere Geschäftsführer, die durch den Aufsichtsrat bestellt, abberufen und angestellt werden.

 

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht nach § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages aus zehn Mitgliedern, von denen die Stadt Meerbusch entsprechend der von ihr an der Gesellschaft gehaltenen Anteile nunmehr sieben Vertreter (vormals sechs) entsendet. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden für die Dauer einer Wahlperiode des Rates benannt. Das Aufsichtsratsmandat ist höchstpersönlich wahrzunehmen, eine Vertretung ist nicht möglich.

 

Die Aufgaben des Aufsichtsrates umfassen insbesondere die Überwachung der Tätigkeit der Geschäftsführung, die Wahrnehmung von Zustimmungsvorbehalten gemäß des im Gesellschaftervertrag verankerten Katalogs und die Vorbereitung der Gesellschafterversammlung inklusive der Unterbreitung von Beschlussempfehlungen.

 

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Gemäß § 10 Abs. 1 wird der Vorsitzende des Aufsichtsrates von der Stadt Meerbusch entsandt, den stellvertretenden Vorsitzenden stellt die Stadtwerke Energie und Wasser Beteiligungs-GmbH.

 

Gesellschafterversammlung

Gemäß § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages entsendet die Stadt Meerbusch ebenfalls sieben Mitglieder in die Gesellschafterversammlung (vormals sechs). Bevollmächtigungen (Bestellung von Vertretern) sind zulässig. Die Stimmen eines Gesellschafters können unabhängig von der Anzahl der Mitglieder nur einheitlich abgegeben werden.

 

Die Aufgaben der Gesellschafterversammlung umfassen insbesondere die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung, die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates und Entscheidungen über wesentliche Sachverhalte wie Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen.

 

Um die Überwachungsfunktionen der unterschiedlichen Gremien sicherstellen zu können, müssen Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung unterschiedlich besetzt sein. Personenidentität ist lediglich beim Vorsitzenden durch die Vorgaben des Gesellschaftsvertrages unvermeidlich.

 

Vorsitzender der Gesellschafterversammlung

Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt nach § 12 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der Vorsitzende des Aufsichtsrates.

 

Konkret bedeutet dies:

 

Der Bürgermeister bzw. ein von ihm zu benennender Bediensteter ist kraft Gesetzes in den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung zu entsenden.

 

Soweit sich der Rat nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag verständigt, erfolgt die Verteilung der verbliebenen Sitze gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) wie folgt:

 

CDU:                                     3 Vertreter

Bündnis 90 / Die Grünen:      1 Vertreter

SPD:                                       1 Vertreter

FDP:                                       1 Vertreter

 

In der vergangenen Ratsperiode waren zuletzt entsandt:

 

Für den Aufsichtsrat:

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage

Ratsherr Damblon (CDU)

Ratsherr Jung (CDU)

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes (SPD)

Ratsherr Jörgens (FDP)

Ratsherr Peters (Bündnis 90/Die Grünen)

 

Als Vorsitzender:

Ratsherr Damblon (CDU)

 

Für die Gesellschafterversammlung:

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage; Vertreter Technischer Beigeordneter Assenmacher

Ratsherr Becker (CDU); Vertreter Ratsherr Jürgens (CDU)

Ratsfrau Schoppe (CDU); Vertreterin Ratsfrau Kox (CDU)

Ratsherr Rettig (FDP); Vertreter Ratsherr Gabernig (FDP)

Ratsherr Eimer (SPD); Vertreter Ratsherr Brauer (UWG)

Ratsherr Fliege (Bündnis 90/Die Grünen); Vertreterin Ratsfrau Dr. Schomberg (Bündnis 90/Die Grünen)

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine.

 


Alternativen:

 

Keine.