Betreff
Wahl der Mitglieder in den Umlegungsausschuss
Vorlage
BJ/1223/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt wählt folgende Ratsmitglieder in den Umlegungsausschuss:

 

1. Ratsfrau/Ratsherrn ........ / Stellvertreter/in: Ratsfrau/Ratsherrn....

2. Ratsfrau/Ratsherrn ........ / Stellvertreter/in: Ratsfrau/Ratsherrn....

 


Sachverhalt:

 

Der Umlegungsausschuss wird nach § 3 der Verordnung zur Durchführung des BauGB durch den Rat der Gemeinde gebildet, da die Umlegung nach § 46 BauGB eine gemeindliche Angelegenheit ist. Der Umlegungsausschuss ist gleichwohl kein Ratsausschuss im Sinne des § 57 ff. GO NRW.

 

Gem. § 4 der Verordnung zur Durchführung des BauGB besteht der Ausschuss aus 5 Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden.

Ein Mitglied muss die Befähigung für die Ämtergruppe der Laufbahngruppe 2 ab dem zweiten Einstiegsamt des vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes besitzen oder als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen nach dem Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Nordrhein-Westfalen zugelassen sein. Ein Mitglied muss Sachverständige oder Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein. Diese Personen dürfen nicht Mitglied des Rates der Gemeinde sein oder in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde stehen.

Von den übrigen Mitgliedern müssen zwei dem Rat angehören. Für jedes Mitglied sind ein oder mehrere Vertreter zu wählen, die dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen wie das Mitglied, zu dessen Vertretung sie bestellt sind. Die Bestellung erfolgt durch Wahl gem. § 50 Abs. 4 GO NRW.

 

Bisher waren die Ratsmitglieder Leo Jürgens (CDU) und Dieter Jüngerkes (SPD) ordentliche Mitglieder des Umlegungsausschusses und ihre Stellvertreter Daniel Thywissen (CDU) und Klaus Rettig (FDP). Die übrigen Mitglieder des Umlegungsausschusses wurden in der Sitzung des Rates am 16. Februar 2017 bzw. 30. November 2018 gewählt.

 

Vorsitzender des Umlegungsausschusses ist Herr Stephan Klein, sein Stellvertreter Gernot Wagner. Als weitere Mitglieder wurden Achim Filenius / Vertreter Sebastian Biela (Sachverständige für Bewertung) und Peter Stuhlträger / Vertreter Peter Hilger (Sachverständige für Vermessung) gewählt.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine.