Beschlussvorschlag:
Die Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze werden wie folgt besetzt:
Ausschuss |
Vorsitzender |
stellvertretender Vorsitzender |
Rechnungsprüfungsausschuss |
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Sozialausschuss |
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Ausschuss für Schule und Sport |
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Kulturausschuss |
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Ausschuss für Planung und Liegenschaften |
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Bau- und Umweltausschuss |
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Wahlprüfungsausschuss |
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Den Vorsitz im Sonderausschuss „Zukunft der Feuerwehr“ führt der Bürgermeister.
Sachverhalt:
Aus der Mitte der den Ausschüssen
angehörenden stimmberechtigten Ratsmitgliedern werden die Ausschussvorsitzenden
gewählt.
Auch hier besteht die
Möglichkeit, dass sich die Fraktionen über die
Verteilung der Ausschussvorsitze einigen. Soweit einer Einigung nicht von einem
Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen wird, bestimmen die Fraktionen die von
ihnen beanspruchten Ausschüsse und benennen die/den Ausschussvorsitzenden.
Dieses Verfahren gilt auch für die stellvertretenden Ausschussvorsitze.
Besteht keine
Einigung, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der
Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahl der
Fraktionen (also ohne Bürgermeister) durch 1, 2, 3 usw. ergeben (§ 58 Abs. 5 S.
2 GO). Mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen
Höchstzahlen entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Los (d’Hondtsche Berechnung).
Soweit sich der
Rat zur Bildung der unter TOP 6 genannten Ausschüsse entschließt, sind jeweils
7 Ausschussvorsitzende und stellvertretende Ausschussvorsitzende zu benennen
und zwar für den
ð Rechnungsprüfungsausschuss
ð Sozialausschuss
ð Ausschuss für Schule und Sport
ð Kulturausschuss
ð
Ausschuss für Planung und Liegenschaften
ð Bau- und
Umweltausschuss
ð Wahlprüfungsausschuss
Berechnung
nach Ergebnis Kommunalwahl 2020
Partei |
Sitze (:1) |
Zugriff |
: 2 |
Zugriff |
: 3 |
Zugriff |
: 4 |
Zugriff |
: 5 |
Zugriff |
CDU |
25 |
1 |
12,5 |
3 |
8,33 |
5 |
6,25 |
7 |
5 |
9 |
Grüne |
14 |
2 |
7 |
6 |
4,67 |
10 |
|
|
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|
SPD |
9 |
4 |
4,5 |
|
3 |
|
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FDP |
6 |
8 |
3 |
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UWG |
3 |
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Die Fraktion |
2 |
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AfD |
1 |
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Den Vorsitz im Hauptausschuss führt gem. § 57 Abs. 3 GO der Bürgermeister,
der/die stellv. Vorsitzende/r wird aus der Mitte des Ausschusses gewählt.
Ebenfalls kraft Gesetzes - § 2
Abs. 1 KWahlG führt der Bürgermeister als Wahlleiter bzw. sein Vertreter im Amt
den Vorsitz im Wahlausschuss. Der Jugendhilfeausschuss wählt seine/seinen
Vorsitzende/n und stellv. Vorsitzende/n gem. § 4 Abs. 5 AG KJHG aus der Mitte
der dem Ausschuss angehörenden Ratsmitgliedern.
Finanzielle Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine.
Alternativen:
Es werden keine Alternativen dargestellt.