Betreff
Verteilung der Ausschussvorsitze und der stellv. Ausschussvorsitze sowie Benennung der Ausschussvorsitzenden und deren Vertreter
Vorlage
BJ/1221/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze werden wie folgt besetzt:

 

Ausschuss

Vorsitzender

stellvertretender Vorsitzender

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

Sozialausschuss

 

 

Ausschuss für Schule und Sport

 

 

Kulturausschuss

 

 

Ausschuss für Planung und Liegenschaften

 

 

Bau- und Umweltausschuss

 

 

Wahlprüfungsausschuss

 

 

 

Den Vorsitz im Sonderausschuss „Zukunft der Feuerwehr“ führt der Bürgermeister.

 


Sachverhalt:

 

Aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitgliedern werden die Ausschussvorsitzenden gewählt.

 

Auch hier besteht die Möglichkeit, dass sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze einigen. Soweit einer Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen wird, bestimmen die Fraktionen die von ihnen beanspruchten Ausschüsse und benennen die/den Ausschussvorsitzenden. Dieses Verfahren gilt auch für die stellvertretenden Ausschussvorsitze. 

 

Besteht keine Einigung, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahl der Fraktionen (also ohne Bürgermeister) durch 1, 2, 3 usw. ergeben (§ 58 Abs. 5 S. 2 GO). Mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Los (d’Hondtsche Berechnung).

Soweit sich der Rat zur Bildung der unter TOP 6 genannten Ausschüsse entschließt, sind jeweils
7 Ausschussvorsitzende und stellvertretende Ausschussvorsitzende zu benennen und zwar für den

ð    Rechnungsprüfungsausschuss

ð    Sozialausschuss

ð    Ausschuss für Schule und Sport

ð    Kulturausschuss

ð    Ausschuss für Planung und Liegenschaften

ð    Bau- und Umweltausschuss

ð    Wahlprüfungsausschuss

 

Berechnung nach Ergebnis Kommunalwahl 2020                                              

Partei

Sitze (:1)

Zugriff

: 2

Zugriff

: 3

Zugriff

: 4

Zugriff

: 5

Zugriff

CDU

25

1

12,5

3

8,33

5

6,25

7

5

9

Grüne

14

2

7

6

4,67

10

 

 

 

SPD

9

4

4,5

 

3

 

 

 

 

 

FDP

6

8

3

 

 

 

 

 

 

 

UWG

3

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Fraktion

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AfD

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Den Vorsitz im Hauptausschuss führt gem. § 57 Abs. 3 GO der Bürgermeister, der/die stellv. Vorsitzende/r wird aus der Mitte des Ausschusses gewählt. Ebenfalls kraft Gesetzes - § 2
Abs. 1 KWahlG führt der Bürgermeister als Wahlleiter bzw. sein Vertreter im Amt den Vorsitz im Wahlausschuss. Der Jugendhilfeausschuss wählt seine/seinen Vorsitzende/n und stellv. Vorsitzende/n gem. § 4 Abs. 5 AG KJHG aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden Ratsmitgliedern.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine.

 


Alternativen:

 

Es werden keine Alternativen dargestellt.