Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die von ihm gebildeten Ausschüsse wie in der Anlage 1 dargestellt zu besetzen.
Sachverhalt:
Für die unter TOP
6 der heutigen Sitzung gebildeten Ausschüsse sind nunmehr die Besetzungen
entsprechend der festgelegten Mitgliederzahlen vorzunehmen.
Es wird davon
ausgegangen, dass es wie in der Vergangenheit gelingt, sich vor der
konstituierenden Sitzung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag (§ 50 Abs. 3 GO)
zu verständigen. In diesem Fall ist ein einstimmiger Beschluss über die Annahme
dieses Wahlvorschlages ausreichend. Die entsprechenden Besetzungslisten werden
dann in der Sitzung verteilt.
Kommt kein
einheitlicher Wahlvorschlag zustande, so wird nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die
Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis
der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl
der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden
zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind
danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten
Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das
Los.
Formel: Stimmenzahl für einen
Wahlvorschlag x Zahl der Ausschuss-Sitze
Gesamtzahl
der abgegebenen gültigen Stimmen
Das bedeutet bei
17 zu vergebenden Ausschusssitzen auf der Grundlage der neuen Sitzverteilung:
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Liste 1 |
Liste 2 |
Liste 3 |
Liste 4 |
Liste 5 |
Liste 6 |
Liste 7 |
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CDU |
Grüne |
SPD |
FDP |
UWG |
Die Fraktion |
AfD |
Stimmen |
25 |
14 |
9 |
6 |
3 |
2 |
1 |
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7,0833 |
3,9667 |
2,5500 |
1,7000 |
0,8500 |
0,5667 |
0,2833 |
Sitze |
7 |
3 |
2 |
1 |
0 |
0 |
0 |
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Sitze über Nachkommastelle |
1 |
1 |
1 |
1 |
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Gesamtsitze |
7 |
4 |
2 |
2 |
1 |
1 |
0 |
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Bei der
zahlenmäßigen Besetzung der Ausschüsse sind folgende Besonderheiten zu
beachten:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss:
Gemäß § 57 Abs. 3
GO NRW führt der Bürgermeister im Hauptausschuss den Vorsitz. Er hat im
Ausschuss Stimmrecht. Daraus folgt, dass der Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss 18 stimmberechtigte Mitglieder hat. § 58 Abs. 3
GO NRW regelt, dass der Hauptausschuss nur mit Ratsmitgliedern zu besetzen ist.
Jugendhilfeausschuss
Aufgrund der
Besonderheiten bei der Besetzung dieses Gremiums wird auf die Beratungsvorlage
zu TOP 7.2 der heutigen Tagesordnung verwiesen.
Wahlausschuss
Bei insgesamt 11
stimmberechtigten Mitgliedern, entfällt ein Sitz auf den Wahlleiter -
Bürgermeister oder Vertreter im Amt, der entsprechend § 2 KWahlG gesetztes
stimmberechtigtes Mitglied und zugleich Vorsitzender des Wahlausschusses ist.
Je Beisitzer ist ein persönlicher Vertreter zu bestellen (vgl. § 6 Abs. 1
KWahlO NRW).
Ausschuss für Schule und Sport
Zu den beratenden
Mitgliedern ist je ein Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirche
mit beratender Stimme in den Ausschuss zu berufen. Außerdem können Vertreter
der Schulen zur ständigen Beratung in den Ausschuss berufen werden. In
Meerbusch war dies bisher je ein Schulleiter als Vertreter der Grundschulen und
der weiterführenden Schulen.
Als Vertreter der
katholischen Kirche wurde benannt
Frau Dr. Stefanie
Höttecke, Vertreter: Pfarrer Michael Berning
Als Vertreter der
evangelischen Kirche wurde benannt
Pfarrer Wilfried
Pahlke, Vertreterin: Pfarrerin Karin Schwark
Als Vertreter der
Grundschulen sind von der Arbeitsgemeinschaft der Grundschulen benannt worden
Frau Anne
Weddeling-Wolff, Vertreterin: Frau Stephanie Pieper
Als Vertreter der
weiterführenden Schulen sind von der Arbeitsgemeinschaft der weiterführenden
Schulen benannt worden
Herr Klaus Heesen,
Vertreterin: Frau Dorothee Schiebler
Des Weiteren waren
als sachkundige Einwohner ein Vertreter des Stadtsportverbandes sowie ein
Vertreter der Stadtschulpflegschaft vertreten.
Als Vertreter des
Stadtsportverbandes wurde benannt
Herr Peter Dietz,
Vertreter: Herr Johannes Peters
Vertreterin der
Stadtschulpflegschaft
Frau Antje Schwarzburger,
Vertreter: Herr Christoph Hermes
Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Aufgrund eines
Antrages des Seniorenbeirates hat der Rat in seiner Sitzung am 29.05.2013 (TOP
14) beschlossen, dem Seniorenbeirat im Ausschuss eine beratende Mitgliedschaft
einzuräumen. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dies auch für die neue
Wahlperiode vorzusehen.
Vertreter des
Seniorenbeirates war bisher (konstituierende Sitzung für den 07.12.2020
geplant)
Herr Hubert
Kräling, Vertreter: Herr Albert Güllmann
Sozialausschuss
Vertreter des
Seniorenbeirates war bisher (konstituierende Sitzung für den 07.12.2020
geplant)
Herr Albert
Güllmann, Vertreter:
Herr Oswald Hepner
Vertreter des
Arbeitskreises der Wohlfahrtsverbände
Frau Heike
Gabernig, Vertreter: N.N.
Behindertenbeauftragter
Herr Jürgen
Simons, Vertreter: Herr Rainer Hansmeyer
Sonderausschuss „Zukunft der Feuerwehr“
Der Rat der Stadt
hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 (TOP 16) die Einrichtung eines
Sonderausschusses „Zukunft der Feuerwehr“ beschlossen. Die Sitzverteilung
erfolgte entsprechend der Regelung im Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss, d.h. als 18er Ausschuss mit der Bürgermeisterin
als Vorsitzender. Es wird empfohlen, die Besetzung wieder in der bewährten Form
vorzunehmen. Der Wehrleiter und seine beiden Stellvertreter (Wehrleitung)
wurden zudem als beratende Mitglieder in die Ausschussarbeit einbezogen.
Allgemeines
Bei allen anderen
Ausschüssen ergeben sich keine Besonderheiten. Sie sind gem. der unter TOP 6
erfolgen Beschlussfassung (Vorschlag: 17er Ausschüsse) mit Ratsmitgliedern bzw.
sachkundigen Bürgern oder sachkundigen Einwohnern zu besetzen. Hierbei ist zu
beachten, dass die Zahl der sachkundigen Bürger die Anzahl von acht nicht
überschreitet.
Daneben haben
Ratsmitglieder die bei der Verteilung der Ausschusssitze keine Berücksichtigung
finden, nach § 58 Abs. 1 letzter Satz das Recht, mindestens einem Ausschuss als
Mitglied mit beratender Stimme anzugehören. Das Mitglied wird vom Rat zum
Mitglied im gewünschten Ausschuss bestellt. Es wirkt im Ausschuss nur mit
beratender Stimme mit. Bei der Zusammensetzung und der Berechnung der
Beschlussfähigkeit des Ausschusses wird es nicht mitgezählt.
Soweit stellvertretende Mitglieder in die
Ausschüsse bestellt werden, ist nach § 58 Abs. 1 Satz 2 GO NRW die Reihenfolge
der Vertretung zu regeln. Auch hier wird vorgeschlagen, die bewährte Regelung
der letzten Jahre beizubehalten, d.h. jede Fraktion gibt für die
Besetzungslisten der Ausschüsse die Vertreter in der gewünschten Reihenfolge an.
Finanzielle Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt: Die für die Rats- und Ausschussarbeit erforderlichen
Geldmittel in Höhe von insgesamt 420.000 € (Entschädigungen, Sitzungsgelder,
Fahrtkosten) stehen im Haushalt 2020 beim Produkt „010.111.010 Rat und Ausschüsse,
Fraktionen, Integrationsrat“ zur Verfügung.
Alternativen:
Es werden keine Alternativen dargestellt.