Betreff
Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und deren Vertreter
Vorlage
BJ/1220/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, die von ihm gebildeten Ausschüsse wie in der Anlage 1 dargestellt zu besetzen.

 


Sachverhalt:

 

Für die unter TOP 6 der heutigen Sitzung gebildeten Ausschüsse sind nunmehr die Besetzungen entsprechend der festgelegten Mitgliederzahlen vorzunehmen.

 

Es wird davon ausgegangen, dass es wie in der Vergangenheit gelingt, sich vor der konstituierenden Sitzung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag (§ 50 Abs. 3 GO) zu verständigen. In diesem Fall ist ein einstimmiger Beschluss über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Die entsprechenden Besetzungslisten werden dann in der Sitzung verteilt.

 

Kommt kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.

 

Formel:                Stimmenzahl für einen Wahlvorschlag x Zahl der Ausschuss-Sitze

                                      Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen

 

Das bedeutet bei 17 zu vergebenden Ausschusssitzen auf der Grundlage der neuen Sitzverteilung:

 

 

Liste 1

Liste 2

Liste 3

Liste 4

Liste 5

Liste 6

Liste 7

 

CDU

Grüne

SPD

FDP

UWG

Die Fraktion

AfD

Stimmen

25

14

9

6

3

2

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7,0833

3,9667

2,5500

1,7000

0,8500

0,5667

0,2833

Sitze

7

3

2

1

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitze über

Nachkommastelle

1

1

1

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtsitze

7

4

2

2

1

1

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei der zahlenmäßigen Besetzung der Ausschüsse sind folgende Besonderheiten zu beachten:

Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss:

Gemäß § 57 Abs. 3 GO NRW führt der Bürgermeister im Hauptausschuss den Vorsitz. Er hat im Ausschuss Stimmrecht. Daraus folgt, dass der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss 18 stimmberechtigte Mitglieder hat. § 58 Abs. 3 GO NRW regelt, dass der Hauptausschuss nur mit Ratsmitgliedern zu besetzen ist.

Jugendhilfeausschuss

Aufgrund der Besonderheiten bei der Besetzung dieses Gremiums wird auf die Beratungsvorlage zu TOP 7.2 der heutigen Tagesordnung verwiesen.

Wahlausschuss

Bei insgesamt 11 stimmberechtigten Mitgliedern, entfällt ein Sitz auf den Wahlleiter - Bürgermeister oder Vertreter im Amt, der entsprechend § 2 KWahlG gesetztes stimmberechtigtes Mitglied und zugleich Vorsitzender des Wahlausschusses ist. Je Beisitzer ist ein persönlicher Vertreter zu bestellen (vgl. § 6 Abs. 1 KWahlO NRW).

Ausschuss für Schule und Sport

Zu den beratenden Mitgliedern ist je ein Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirche mit beratender Stimme in den Ausschuss zu berufen. Außerdem können Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung in den Ausschuss berufen werden. In Meerbusch war dies bisher je ein Schulleiter als Vertreter der Grundschulen und der weiterführenden Schulen.

Als Vertreter der katholischen Kirche wurde benannt

Frau Dr. Stefanie Höttecke, Vertreter: Pfarrer Michael Berning

Als Vertreter der evangelischen Kirche wurde benannt

Pfarrer Wilfried Pahlke, Vertreterin: Pfarrerin Karin Schwark

Als Vertreter der Grundschulen sind von der Arbeitsgemeinschaft der Grundschulen benannt worden

Frau Anne Weddeling-Wolff, Vertreterin: Frau Stephanie Pieper

Als Vertreter der weiterführenden Schulen sind von der Arbeitsgemeinschaft der weiterführenden Schulen benannt worden

Herr Klaus Heesen, Vertreterin: Frau Dorothee Schiebler

Des Weiteren waren als sachkundige Einwohner ein Vertreter des Stadtsportverbandes sowie ein Vertreter der Stadtschulpflegschaft vertreten.

Als Vertreter des Stadtsportverbandes wurde benannt

Herr Peter Dietz, Vertreter: Herr Johannes Peters

Vertreterin der Stadtschulpflegschaft

Frau Antje Schwarzburger, Vertreter: Herr Christoph Hermes

Ausschuss für Planung und Liegenschaften

Aufgrund eines Antrages des Seniorenbeirates hat der Rat in seiner Sitzung am 29.05.2013 (TOP 14) beschlossen, dem Seniorenbeirat im Ausschuss eine beratende Mitgliedschaft einzuräumen. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dies auch für die neue Wahlperiode vorzusehen.

Vertreter des Seniorenbeirates war bisher (konstituierende Sitzung für den 07.12.2020 geplant)

Herr Hubert Kräling, Vertreter: Herr Albert Güllmann

Sozialausschuss

Vertreter des Seniorenbeirates war bisher (konstituierende Sitzung für den 07.12.2020 geplant)

Herr Albert Güllmann, Vertreter: Herr Oswald Hepner

Vertreter des Arbeitskreises der Wohlfahrtsverbände

Frau Heike Gabernig, Vertreter: N.N.

Behindertenbeauftragter

Herr Jürgen Simons, Vertreter: Herr Rainer Hansmeyer

Sonderausschuss „Zukunft der Feuerwehr“

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 (TOP 16) die Einrichtung eines Sonderausschusses „Zukunft der Feuerwehr“ beschlossen. Die Sitzverteilung erfolgte entsprechend der Regelung im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss, d.h. als 18er Ausschuss mit der Bürgermeisterin als Vorsitzender. Es wird empfohlen, die Besetzung wieder in der bewährten Form vorzunehmen. Der Wehrleiter und seine beiden Stellvertreter (Wehrleitung) wurden zudem als beratende Mitglieder in die Ausschussarbeit einbezogen.

 

Allgemeines

Bei allen anderen Ausschüssen ergeben sich keine Besonderheiten. Sie sind gem. der unter TOP 6 erfolgen Beschlussfassung (Vorschlag: 17er Ausschüsse) mit Ratsmitgliedern bzw. sachkundigen Bürgern oder sachkundigen Einwohnern zu besetzen. Hierbei ist zu beachten, dass die Zahl der sachkundigen Bürger die Anzahl von acht nicht überschreitet.

Daneben haben Ratsmitglieder die bei der Verteilung der Ausschusssitze keine Berücksichtigung finden, nach § 58 Abs. 1 letzter Satz das Recht, mindestens einem Ausschuss als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören. Das Mitglied wird vom Rat zum Mitglied im gewünschten Ausschuss bestellt. Es wirkt im Ausschuss nur mit beratender Stimme mit. Bei der Zusammensetzung und der Berechnung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses wird es nicht mitgezählt.

Soweit stellvertretende Mitglieder in die Ausschüsse bestellt werden, ist nach § 58 Abs. 1 Satz 2 GO NRW die Reihenfolge der Vertretung zu regeln. Auch hier wird vorgeschlagen, die bewährte Regelung der letzten Jahre beizubehalten, d.h. jede Fraktion gibt für die Besetzungslisten der Ausschüsse die Vertreter in der gewünschten Reihenfolge an.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Die für die Rats- und Ausschussarbeit erforderlichen Geldmittel in Höhe von insgesamt 420.000 € (Entschädigungen, Sitzungsgelder, Fahrtkosten) stehen im Haushalt 2020 beim Produkt „010.111.010 ­ Rat und Ausschüsse, Fraktionen, Integrationsrat“ zur Verfügung.

 


Alternativen:

 

Es werden keine Alternativen dargestellt.