Betreff
Ausstattung der Schülerinnen und Schüler der Sek.-Stufe I und II sowie der Lehrkräfte aller Meerbuscher Schulen mit einem digitalen Endgerät; Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Vorlage
BM/1214/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch stimmt der Beschaffung von digitalen Endgeräten für alle Schülerinnen und Schüler der Sek. I und II, aller Lehrkräfte an Meerbuscher Schulen sowie von bedürftigen Kindern an Grundschulen zu und genehmigt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 1.502.600 € im Produkt 030.243.010 Schulverwaltungsangelegenheiten bei dem Konto Beschaffung neuer Medien (7 03001002 - 78310000). Von dem Gesamtbetrag werden 607.600 € durch Fördermittel des Landes gedeckt, so dass 895.000 € aus dem städt. Haushalt finanziert werden müssen, soweit Bund und Land die Mittel für die digitale Ausstattung der Schülerinnen und Schüler nicht im laufenden Jahr erhöht.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Anstieg der COVID19-Infizierten lässt befürchten, dass in den kommenden Wochen ein durchgängiger Präsenzunterricht in den Schulen nicht stattfinden wird. Schon nach wenigen Tagen des Unterrichtsbeginns nach den Sommerferien mussten Schulen ihren Schulbetrieb wieder einstellen. Insofern muss perspektivisch zumindest von einem temporären Hybrid-Unterricht ausgegangen werden.

 

Der Anschluss an das Breitbandnetz der Telekom soll lt. Mitteilung des Unternehmens für alle Meerbuscher Schulen bis September/Oktober abgeschlossen sein, für 7 der 12 Meerbuscher Schulen soll dies bereits im laufenden Monat erfolgen.

 

Der Ausschuss für Schule, Sport hat in seiner Sitzung am 12.05.2020 beschlossen, im Haushalt 2020 den Sperrvermerk auf dem Sachkonto für die Beschaffung von digitalen Medien aufzuheben. Für die Beschaffung digitaler Medien aus dem mit 544.000,00 € dotierten städt. Etat war es den Schulen überlassen, aus einem gemeinsam mit den Schulen vereinbarten Katalog iPads oder Medien für die Präsentationstechnik auszuwählen, die dann von der Stadt als Schulträger beschafft wurden.

 

Aus diesen Mitteln sind zwischenzeitlich 180.000,00 € für den Erwerb von 463 iPads aufgewandt worden, die übrigen Mittel für Präsentationstechnik. Von den inzwischen gelieferten 463 iPads entfallen 195 auf die weiterführenden Schulen und 268 auf die Grundschulen.

 

Die digitale Ausstattung der Schulen mit Endgeräten reicht insofern bei weitem nicht aus, um einen durchgängigen Distanzunterricht und damit Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Deshalb muss zeitnah die Ausstattung der Schulen mit digitalen Endgeräten und die Möglichkeit durch Abschluss eines Entleihungsvertrages geschaffen werden, dass Schülerinnen und Schüler Geräte mit nach Hause nehmen können.

 

Nach Auffassung der Verwaltung sollen in der ersten Stufe die Schüler/innen der weiterführenden Schulen ausgestattet werden, in der zweiten Stufe im Jahr 2021 die Grundschüler/innen. Für Meerbusch bedeutet dies für die weiterführenden Schulen einen Bedarf von 3.330 mobilen Endgeräten, bei derzeit nur 195 vorhandenen Geräten in den vier weiterführenden Schulen.

 

396 Kommunen sind aktuell allein in NRW auf Hochtouren mit der Beschaffung von mobilen Endgeräten befasst, so dass ein schnelles aber gleichermaßen überlegtes Handeln zwingend ist, um zeitnah eine flächendeckende Ausstattung der Schüler/innen der weiterführenden Schulen zu erreichen.

 

Darüber hinaus steigern zwei Förderprogramme des Landes sowie der Digitalpakt des Bundes die Nachfrage nach Endgeräten.

 

1.    Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen

 

Aus diesem Programm erhalten die Kommunen Gelder für die Anschaffung von mobilen Endgeräten für Lehrerinnen und Lehrer, Meerbusch kann einen Betrag von max. 230.000,00 € abrufen; der Höchstbetrag je Gerät darf 500,00 € einschl. Nebenausgaben nicht überschreiten. Die Mittel müssen bis zum 31.12. abgerufen werden. Nach Rückmeldungen aus den Schulen werden für die Lehrer/innen iPads mit Tastatur gewünscht.

 

2.    Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen für bedürftige Schüler/innen

 

Aus diesem Programm erhalten die Kommunen Gelder für die Anschaffung von mobilen Endgeräten, Meerbusch kann einen Betrag von max. 277.523,00 € abrufen, mit 10% kommunaler Mittel muss das Landes-/Bundesprogramm verstärkt werden. Lt. Auskunft des Job-Centers sind 570 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - 18 Jahren im Bezug von Sozialleistungen. Bei 3.330 Schülern an weiterführenden Schulen und 2.151 Grundschülern entspricht dies einem Anteil von rd. 10%.

 

3.    Digitalpakt 

 

Meerbusch kann max. 1.547.157,00 € (auf 5 Jahre) erhalten. Abrufbar sind zunächst nur Mittel für die Schaffung von WLAN-Strukturen in den Schulen. Am städt. Mataré-Gymnasium und an der städt. Maria-Montessori-Gesamtschule ist die WLAN-Struktur schon 2019 beauftragt worden, so dass für diese Schulen keine Mittel mehr für diesen Zweck abrufen können. Für alle anderen 10 Schulen sind Mittel beantragt und in Höhe von 360.078,30 € bewilligt worden.

 

Für die Schulen, für die die WLAN-Struktur bereits heute komplett vorhanden ist und für die Mittel aus dem Digitalpakt hierfür bewilligt und abgerechnet wurden (zus. zu den beiden o.g. noch städt. Mauritius- und städt. Adam-Riese-Schule) können im Jahr 2020 noch Fördermittel für Endgeräte beantragen - max. 25.000,00 €/Schule = 100.000,00 €.

 

An allen anderen Schulen können Mittel für die Beschaffung von mobilen Endgeräten ab 2021 beantragt werden, der förderfähige Betrag für die Beschaffung von mobilen Endgeräten ist allerdings auf 25.000,00 € pro Schule gedeckelt, unabhängig davon wie viele Schüler/innen eine Schule hat. Es ist derzeit unklar, ob diese Regelungen zur Zuschussförderung aus Bundesmitteln Bestand hat; nach einem Gipfel der Länderchefs mit der Kanzlerin wurde verlautet, dass weitere Fördersummen bereitgestellt werden. Der Verwaltung liegen zum Zeitpunkt der Abfassung der Vorlage keine Informationen vor.

 

Als problematisch stellt sich derzeit die Beschaffung der Geräte dar. Die Warenkörbe, aus denen die Mitgliedskommunen ihre Geräte beziehen, sind sowohl beim KRZN als auch bei der ITK-R leer. Das KRZN hoffte, am 17.08. wieder über Endgeräte zur verfügen, die Verwaltung hatte deshalb in der ersten Tranche dort 1.600 iPads geordert.

 

Die Ausschreibung der IOS-Geräte erfolgt bundesweit über den Dienstleister Provitako. Gegen die Ausschreibung ist eine Vergaberüge anderer IT-Anbieter eingereicht worden, so dass momentan kein Gerätebezug über das KRZN möglich ist.

 

Die ITK-R, die für alle anderen in der Stadt Meerbusch eingesetzten Verfahren der Dienstleister der Stadt ist, ist an der Ausschreibung ebenfalls beteiligt. Die Vergaberüge ist lt. Auskunft des dortigen Geschäftsführers zwischenzeitlich beschieden, die Entscheidung, ob die Vergabekammer eingeschaltet wird, muss bis zum 30.08.2020 getroffen werden. Die ITK-R geht aufgrund eines zwischenzeitlich von der Anwaltskanzlei Bird- und Bird gefertigten Gutachtens davon aus, dass eine Entscheidung ins Leere laufen würde, da die gesamte Infrastruktur in den Schulen aus IOS-Geräte ausgerichtet ist. Allerdings würde sich durch ein Verfahren bei der Vergabekammer das ganze Verfahren in die Länge ziehen.

 

Unabhängig von den jur. Problemen deckt das ausgeschriebene Volumen nicht die zwischenzeitlich von den Kommunen gemeldeten Bedarfe, so dass in jedem Fall noch eine weitere Ausschreibung erfolgen muss. Die ITK-R, bei der die Stadt zwischenzeitlich den gesamten Gerätebedarf angemeldet hat, wird aus zeitlichen Gründen für die über die in der Provitako-Ausschreibung hinausgehenden Volumina selbst europaweit ausschreiben. Wann mit einer tatsächlichen Lieferung zu rechnen ist, kann momentan nicht abgeschätzt werden.

 

Bei Inanspruchnahme der vorstehenden Förderpakete verbleibt von dem Gesamtbedarf für die Finanzierung der Endgeräte für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen in Höhe von 1.502.600,00 € eine Deckungslücke von gerundet 895.000,00 €., soweit diese nicht noch durch weitere Fördermittel des Bundes ganz oder teilweise gedeckt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Von den benötigten 1.502.600,00 € werden knapp 607.600,00 € durch Fördermittel gedeckt. Für die Deckung der verbleibenden 895.000,00 € in der Finanzrechnung werden zum einen die investiven Planungskosten der Feuer- und Rettungswache in Höhe von 200.000,00 € (010.111.140 – 7 01012115 78510000) und zum anderen Einsparungen in Höhe von 695.000,00 € durch die 100 %-Förderung des Landes bei den investiven Baukosten der Leichtathletikanlage Krähenacker (010.111.080 - 7 01005134 78530000) herangezogen.

 

 


Alternativen:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch stimmt der Beschaffung von digitalen Endgeräten für alle Schülerinnen und Schüler der Sek. I und II, aller Lehrkräfte an Meerbuscher Schulen sowie von bedürftigen Kindern an Grundschulen nicht zu und sieht davon ab, eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 1.502.600 € im Produkt 030.243.010 Schulverwaltungsangelegenheiten bei dem Konto Beschaffung neuer Medien (7 03001002 - 78310000) bereitzustellen.