Bereits in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 13.05.2020, und in der Sitzung des Rates am 18.06.2020 hat die Verwaltung über die coronabedingten Finanzschäden und deren Auswirkungen auf den städtischen Haushalt berichtet.
Die Informationsvorlage wurde nunmehr fortgeschrieben:
Anteil an der
Einkommensteuer
Der Anteil an der Einkommensteuer wurde im Haushalt mit einem Ansatz von 42,487 Mio. € geplant. Die Gemeinden erhalten aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen von dem Bund und Ländern gemeinsam zustehenden Aufkommen aus der Einkommensteuer einen Anteil, der auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer Einwohner verteilt wird. Zurzeit erhalten die Gemeinden 15 % des Einkommensteueraufkommens, gedeckelt auf 35.000 €/70.000 € des zu versteuernden Einkommens nach § 6 Gemeindefinanzreformgesetz (GFRG).
Nach der Mai-Steuerschätzung bricht der Anteil an der Einkommensteuer in 2020 um 7,9 % gegenüber dem Vorjahr ein. In 2021 ist demgegenüber wieder eine Steigerung von 8,4 % prognostiziert und in den Jahren 2022 und 2023 eine weitere Steigerung um jeweils 5,8 %. Die prozentualen Steigerungen beziehen sich immer auf die Verteilmasse des jeweiligen Vorjahres. Dies ergibt folgende Abweichungen gegenüber der Planung:
Nach der Mitteilung der IT.NRW vom 23.07.2020 erhält die Stadt Meerbusch für das II. Quartal 2020 einen Anteil an der Einkommensteuer in Höhe von 8.814.120,93 €. Im Vorjahr lag der Anteil für das II. Quartal 2019 noch bei 10.255.183,75 € und somit rd. 1,4 Mio. € höher. Hier bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten, insbesondere die Ergebnisse der September-Steuerschätzung.
Gewerbesteuer
Bei der Gewerbesteuer, welche im Haushalt mit 33,2 Mio. € veranschlagt wurde, hatte sich zunächst im I. Quartal die erfreuliche Entwicklung aus dem Vorjahr fortgesetzt. Aufgrund von Veranlagungen aus dem Jahr 2018 war der Gewerbesteuerstand zeitweise nahe der 40 Mio. € Marke. Nicht zuletzt aufgrund der entsprechenden Anpassung der Vorauszahlungen 2019 und 2020 unter Berücksichtigung der guten Ergebnisse aus 2018.
Aufgrund des coronabedingten Shutdowns wurde nicht unerheblich von der Krise betroffenen Gewerbetreibenden die Möglichkeit eröffnet die Vorauszahlungen für das laufende Jahr auf 0,- € herunter zu setzen. Von dieser Möglichkeit haben bisher 597 Betriebe Gebrauch gemacht. Insgesamt wurde hierdurch ein Ertrag von 8,2 Mio. € abgesetzt.
Nach der Mai-Steuerschätzung wird bei der Gewerbesteuer für 2020 ein Rückgang von 24,8 % gegenüber dem Vorjahr erwartet. Für 2021 prognostiziert der Arbeitskreis einen Anstieg von 23,6 %, für 2022 einen weiteren Anstieg von 2,2 % und für 2023 um weitere 3,5 %. Dies ergibt folgende Abweichungen von der Planung:
Der Rückgang der Gewerbesteuer hat in der Folge auch Auswirkungen auf die von der Stadt zu zahlende Gewerbesteuerumlage. Die hier aufgeführten Beträge verringern somit die Aufwandsseite.
Nach den Ergebnissen des Koalitionsausschusses vom 03.06.2020, wird der Bund für 2020 den Gemeinden für die aktuellen krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen gemeinsam mit den zuständigen Ländern einen pauschalierten Ausgleich gewähren. Ein erster Referentenentwurf liegt zwar vor, der jedoch keine konkrete Ausgestaltung vornimmt. Hier muss die endgültige Regelung abgewartet werden.
Anteil an der Umsatzsteuer
Der Anteil an der Umsatzsteuer wurde mit insgesamt 4.823.600,00 € im Haushalt geplant. Dabei wurde der im Entwurf ursprünglich geplante Betrag von 4.087.000,00 € im Rahmen der Haushalts-beratungen aufgrund der Regionalisierung der November-Steuerschätzung und dem Entwurf des Gesetzes „zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021“ noch um knapp 740.000,00 € erhöht.
Nach der Mai-Steuerschätzung geht der Anteil an der Umsatzsteuer in 2020 um 1,0 % gegenüber dem Vorjahr zurück. In 2021 ist demgegenüber wieder eine Steigerung von 8,6 % prognostiziert. Da der Bund lediglich für die Jahre 2020 und 2021 einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer vorgesehen hat, verringert sich dieser in 2022 um 14,5 %. In 2023 prognostiziert der Arbeitskreis wieder eine Steigerung um 2,3 %. Die prozentualen Steigerungen beziehen sich immer auf die Verteilmasse des jeweiligen Vorjahres. Dies ergibt folgende Abweichungen gegenüber der Planung:
Um die Konjunktur zu stärken und die Wirtschaftskraft Deutschlands zu entfesseln hat der Koalitionsausschuss eine befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % beschlossen. Diese Senkung wird sich in der Folge negativ auf den Anteil an der Umsatzsteuer auswirken. Diese Auswirkungen sind zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht bezifferbar und werden aller Voraussicht nach Gegenstand der Steuerschätzung im September sein.
Nach der Mitteilung der IT.NRW vom 23.07.2020 erhält die Stadt Meerbusch für das II. Quartal 2020 einen Anteil an der Umsatzsteuer in Höhe von 996.800,41 €. Insgesamt hat die Stadt Meerbusch für das erste Halbjahr einen Gemeindeanteil in Höhe von 2.165.876,71 € erhalten Somit zeichnet sich bereits jetzt ab, dass der Anteil an der Umsatzsteuer noch hinter der Prognose der Steuerschätzung zurückbleiben wird. Auch hier ist die weitere Entwicklung abzuwarten, insbesondere die Ergebnisse der September-Steuerschätzung.
Elternbeiträge/Verpflegung/OGS/VGS
Da zunächst in dem Bereich der Kindertagesstätten und der OGS nur eine Notbetreuung stattfand, hat das Land in Absprache mit den Kommunalen Spitzenverbänden beschlossen, zunächst die entsprechenden Beiträge für die Monate April und Mai nicht zu erheben. Den Ertragsausfall haben sich Stadt und Land geteilt.
Im weiteren Verlauf der Pandemie wurde beschlossen für die Monate Juni und Juli die hälftigen Beträge in dem Bereich der Kindertagesstätten und im Bereich der OGS die kompletten Beiträge nicht zu erheben. Auch diesen Ertragsausfall haben sich Stadt und Land geteilt.
Bei der VGS wurden die kompletten Beträge an den OBV erstattet. Auch hier bekommt die Stadt eine hälftige Erstattung durch das Land.
Bei den Elternbeiträgen ist somit ein Ertragsausfall von knapp 404.000,00 €, bei der Kindertages-pflege von knapp 120.000,00 €, bei der OGS von knapp 150.000,00 € und bei der VGS ein zusätzlicher Aufwand von 47.000,00 € im städtischen Haushalt zu verzeichnen.
Die Verpflegungskosten für die Monate April und Mai wurden ebenfalls mit 92.000,00 € nicht erhoben. Hier findet keine hälftige Erstattung durch das Land statt. Teilbeträge werden allerdings durch eingesparte Lebensmittel kompensiert, die Personalkosten für das Küchenpersonal laufen allerdings weiter.
Insgesamt ist somit ein Ertragsausfall von 766.000,00 € und ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von 47.000,00 € zu verzeichnen.
Hallenbad
Das städtische Meerbad wurde am 16. Juni wieder geöffnet und hat in der Zeit der Schließung einen Ertragsausfall von knapp 30.000,00 € pro Monat erwirtschaftet. Dieser beträgt insgesamt bis zum Tag der Wiedereröffnung 88.300,00 €. Da sich aufgrund der coronabedingten Hygienestandards und Abstandsregeln maximal 40 Besucher gleichzeitig im Bad aufhalten dürfen, bleibt der Ertrag zurzeit trotz Öffnung mit 19.000,00 € monatlich hinter der Planung zurück.
Kreisumlage
Die Kreisumlage wurde durch Bescheid vom 21. April 2020 mit rund 850.000,00 € geringer festgesetzt als im Haushalt geplant (Planansatz 30,51 Mio. €). Diese Reduzierung des Kreisumlagesatzes erfolgte aufgrund der Fortschreibung der Ergebnis- und Finanzrechnung 2021 bis 2023. Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 25.03.2020 beschlossen, den für das Jahr 2020 prognostizierten Jahres-überschuss in Höhe von rd. 9,4 Mio. € nicht über die Kreisumlage zu erheben.
Da jedoch auch der Kreis erhebliche Mehraufwendungen im Rahmen der Corona-Pandemie zu tragen hat, bleibt abzuwarten, ob diese Reduzierung aufrecht erhalten bleibt.
Bei der Berechnung der Auswirkungen wurde diese Verbesserung somit unberücksichtigt gelassen.
Nach den Ergebnissen des Koalitionsausschusses beabsichtigt der Bund dauerhaft weitere 25 % der Kosten der Unterkunft zu übernehmen. Diese Entlastung kommt sowohl dem Kreis als auch den kreisangehörigen Kommunen zu Gute. So werden die SGB II-Kosten hälftig über die Kreisumlage und hälftig nach Beteiligungssatzung entsprechend der Bedarfsgemeinschaften abgerechnet.
Die finanziellen Auswirkungen können zum jetzigen Zeitpunkt für die Stadt Meerbusch nicht konkretisiert werden.
Folgen für den
städtischen Haushalt
Der Haushalt 2020 wurde am 19.12.2019 mit einem positiven Jahresergebnis von 442.100,00 € im Ergebnisplan verabschiedet.
Die Landesregierung hat durch das Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie vom 14. April 2020 in Artikel 4 Änderungen der Gemeindeordnung vorgenommen. Zum einen wurde § 60 Absatz 1 GO NRW dahingehend geändert, dass der Rat unter bestimmten Voraussetzungen seine Zuständigkeit an den Hauptausschuss delegieren kann, zum anderen wurde in § 81 GO NRW ein Absatz 5 eingefügt, wonach Absatz 4, der sich mit der Haushaltssperre durch den Rat befasst, im Haushaltsjahr 2020 keine Anwendung findet. Weitere Änderungen der Gemeindeordnung sieht das Gesetz nicht vor.
Als Drucksache 17/9829 vom 17.06.2020 hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf „zur Isolierung der aus der Covid-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften“ in den Landtag eingebracht. Nach der 1. Lesung wurde der Entwurf an die zuständigen Fachausschüsse überwiesen. Die Beratungen dauern noch an.
In § 2 dieses Gesetzes wird geregelt, dass § 81 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 1 und 2 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 keine Anwendung finden sollen. Damit gäbe es keine Verpflichtung der Gemeinde mehr zum Erlass einer Nachtragssatzung.
Übergangsweise sieht das MHKBG es als gerechtfertigt an, der Verpflichtung zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltes bis auf weiteres nicht nachzukommen – mangels der Verlässlichkeit der Ermittlung von Finanzdaten.
Im Weiteren trifft das Gesetz Regelungen bzgl. der Haushaltsaufstellung 2021 (§ 4) und dem Jahresabschluss 2020 (§ 5). Danach sollen die coronabedingten Finanzschäden isoliert und als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisplanung bzw. Ergebnisrechnung aufgenommen werden. Durch diese „Bilanzierungshilfe“ werden die Schäden in der Bilanz als Vermögensgegenstand aktiviert und sind somit Ergebnisneutral.
Der aktuelle Haushalt 2020 sieht im Finanzplan Auszahlungen für Investitionstätigkeit in Höhe von 30,62 Mio. € vor. Knapp 7 Mio. € sollten hier durch den Überschuss aus der laufenden Verwaltungs-tätigkeit, 14,5 Mio. € aus Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und 9,2 Mio. € aus der Aufnahme von Investitionskrediten finanziert werden.
Der negative Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt unter Berücksichtigung der coronabedingten Finanzschäden rd. 16,3 Mio. €. Da lediglich eine Kreditermächtigung von 9,2 Mio. € in der Haushaltssatzung ausgewiesen ist, sind nicht ausreichend Finanzmittel für alle investiven Maßnahmen vorhanden.
Nach den Ergebnissen des Koalitionsausschusses vom 03.06.2020 und der Einwilligung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtages gemäß § 31 Abs. 2 Nachtragshaushaltsgesetz 2020 zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise vom 29.06.2020, wurden neben der direkten finanziellen Unterstützung der Kommunen, auch laufende Investitionsprogramme angehoben bzw. ausgeweitet.
Die Verwaltung ist zurzeit dabei die entsprechenden Förderprogramme auszuwerten.
Ein konkreter Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Verwaltung zurzeit weiterhin nicht. Man muss zum einen das laufende Gesetzgebungsverfahren des Landes und zum anderen die Umsetzung der Beschlüsse des Koalitionsausschusses und der Landesregierung abwarten.
gez.
Angelika Mielke-Westerlage
Bürgermeisterin