Betreff
Aufhebung der coronabedingten Trennung zwischen Fußgänger- und Radverkehr auf dem Deichkronenweg
Vorlage
FB5/1200/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Aufhebung der coronabedingten Trennung zwischen Fußgänger- und Radverkehr auf dem Deichkronenweg zwischen den Stadtgrenzen Düsseldorf und Krefeld.

 


Sachverhalt:

 

Im Zuge der Corona-Pandemie mussten im Frühjahr 2020 ad hoc Maßnahmen ergriffen werden, welche das Ziel hatten, vermeidbare Kontakte in der Bevölkerung zu minimieren.

 

Eine dieser Maßnahmen war die Trennung zwischen Fußgänger- und Radverkehr auf dem Deichkronenweg. Ziel war es, durch Sperrungen und Beschilderungen die Radfahrer auf den parallel verlaufenden Deichverteidigungsweg zu führen und so die Radfahrer und Fußgänger zu separieren. Unkontrollierbare geringe Mindestabstände sollten so vermieden werden. Die Maßnahme erschien auf Grundlage des damaligen Wissenstandes über die Pandemie und der übrigen Sicherheitsvorkehrungen als Mittel der Wahl.

 

Diese Maßnahme wurde am 8. April mittels Baken und Hinweisschilder umgesetzt.

 

Die Akzeptanz dieser Maßnahme war bei den Radfahrern indifferent, so dass ein hoher Anteil der Radfahrer sich dieser Maßnahme widersetzte und weiterhin den Weg auf der Deichkrone nutzte. Dieses Verhalten wurde im Laufe der Coronakrise und den anderweitigen Lockerungen der Sicherheitsvorkehrungen immer stärker.

 

Die Gründe waren neben den allgemeinen anderweitigen Lockerungen:

 

-      Sicht auf den Rhein bei der Nutzung der Deichkrone. Bei Nutzung des Deichverteidigungsweges ist die Sicht auf den Rhein nicht gegeben.

-      Der Deichverteidigungsweg ist mit seinen Rampen, Abzweigungen und Pflasterart nicht so komfortabel wie der Weg auf der Deichkrone

-      Die Deichkronen in Düsseldorf und in Krefeld sind für den Radverkehr nicht gesperrt. Das führt dazu, dass es sich für Ortsfremden sich nicht erschließt, warum der Meerbuscher Abschnitt gesperrt ist.

 

Die Unterhaltung der Absperrungen und Beschilderung stellt sich für den Baubetriebshof sehr aufwendig dar. Vandalismus, Diebstahl, Plakatierung mit Beschwerdebriefen und das Entfernen und Verschieben der Absperrungen machen täglich Kontrollen und Arbeitseinsätze notwendig.

 

Für Kontrollen der Separierung ist die Polizei zuständig, nicht das Ordnungsamt. Gespräche mit der Polizei haben ergeben, dass eine zielführende Kontrolle der Separierung nicht möglich ist. Die Polizei stellte dagegen bei er gemeinsamen Nutzung der Deichkrone keine besondere Konfliktsituation fest.

 

Sollte die coronabedingte Trennung zwischen Fußgänger- und Radverkehr auf dem Deichkronenweg dauerhaft bestehen bleiben, sind mehrere Randbedingungen zu beachten und zu regeln:

 

-      Der Deichverteidigungsweg ist ein Privatweg des Deichverbandes Lank-Meerbusch und Neue Deichschau Heerdt. Würde zukünftig offiziell der öffentliche Radverkehr über den Deichverteidigungsweg geleitet, müsste der Deichverband zustimmen.

-      Es ist davon auszugehenden, dass der Deichverband die Unterhaltungspflicht auf die Stadt Meerbusch übertragen würde. Das heißt, dass zukünftige Kosten und Personalleistungen für die Unterhaltung des Deichverteidigungsweges von der Stadt zu tragen wären.

-      Hierfür müsste der bestehende Vertrag zwischen den Deichverbänden und Stadt überarbeitet und neu geschlossen werden.

-      Der Deichkronenweg wurde mit 70% gefördert. Fördergrundlage war die Nutzung für den Radverkehr. Würde nun der Radverkehr den Deichkronenweg nicht mehr nutzen können, wäre die Fördergrundlage nicht mehr existent. Das Landesverkehrsministerium als Fördergeber müsste hierfür eine Befreiung erteilen. Da die Zweckbindungsfrist bis 2029 läuft, ist mit dieser nicht zu rechnen und eine Rückzahlungsforderung wahrscheinlich.

 

Diese Randbedingungen sprechen neben der gesunkenen Akzeptanz der Separierung für die Aufhebung der coronabedingten Trennung zwischen Fußgänger- und Radverkehr auf dem Deichkronenweg.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Geringere Unterhaltungskosten und geringere Personalkosten.

 


Alternativen:

 

Die coronabedingte Trennung zwischen Fußgänger- und Radverkehr auf dem Deichkronenweg wird beibehalten.