Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt (vorbehaltlich der Zustimmung vom Kreis) im Rahmen des Radwegekonzeptes Meerbusch die Maßnahme Nummer 57 auf der Josef-Tovornik-Straße / Nummer 58 Rheinstraße / Nummer K10 Nierster Straße zu realisieren und somit zwischen der Gonellastraße – Josef-Tovornik-Straße – Rheinstraße – Nierster Straße einen Fahrradschutzstreifen auf eine Fahrbahnhälfte (stadtauswärts) zu markieren.

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Maßnahme in zwei Bauabschnitten durchzuführen:

Bauabschnitt 1: Gonellastraße bis Kreuzung Rheinstraße/Kaiserwerther Str. (Ausführung 2020/21)

Bauabschnitt 2: Nierster Straße von Kreuzung Nierster Straße/Kaiserswerther Straße bis Kreisverkehr Wittenberger Straße (Ausführung 2021/22).

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß dem Radverkehrskonzept der Stadt Meerbusch wurde 2018 die Maßnahme Nummer 55 und 56 umgesetzt. Diese Maßnahmen beinhalteten die Einrichtung eines Radschutzstreifens auf der südlichen Fahrbahnseite der Gonellastraße. Die so entstandene neue Verkehrsführung für den Radverkehr hat sich bewährt. Auch für den fußläufigen Verkehr entstand so eine deutliche Entlastung.

 

Am 26.11.2019 beschloss der Bau- und Umweltausschuss bereits die Maßnahme Nummer 57 auf der Josef-Tovornik-Straße / Nummer 58 Rheinstraße / Nummer K10 Nierster Straße aus dem Radwegekonzeptes Meerbusch zu realisieren und somit zwischen der Gonellastraße – Josef-Tovornik-Straße – Rheinstraße – Nierster Straße einen Fahrradschutzstreifen auf eine Fahrbahnhälfte (stadtauswärts) zu markieren.

 

Die Fortführung des Schutzstreifens für Radfahrer auf der Josef-Tovornik-Straße ab der Gonellastraße bis zum Kreisverkehr Wittenberger Straße schließt somit an die bestehende Verkehrsführung auf der Gonellastraße an. Der Zweirichtungsradverkehr auf den Nebenflächen der Rheinstraße und Nierster Straße kann damit gemäß der aktuellen Normung und dem Radverkehrskonzept aufgehoben werden.

 

Für die Umsetzung der Maßnahme ist die Zustimmung des Kreises als Straßenbaulastträger einzuholen. Positive Vorgespräche haben bereits stattgefunden. Die endgültige Antwort auf die bereits gestellte Anfrage steht noch aus.

 

Folgende Planungselemente sind zur Umsetzung vorgesehen:

 

-           Der bestehende Radschutzsteifen in der Gonellastraße wird aufgenommen und bis zur Josef-Tovornik-Straße fortgesetzt.

-           Die Josef-Tovornik-Straße ist derzeit als Kreisstraße noch vorfahrtsberechtigt. Um die Hauptachse des Radverkehrs und KFZ-Verkehrs zu bevorrechtigen, wird zukünftig die Gonellastraße in die Josef-Tovornik-Straße eine abknickende Vorfahrtsstraße werden. Um dies zu verdeutlichen werden in der untergeordneten Josef-Tovornik-Straße Baken und Markierungen angebracht. Der Kreuzungsbereich wird zudem mit Leitelementen für die Barrierefreiheit nachgerüstet.

-           Entlang der Josef-Tovornik-Straße und der Rheinstraße wird ein Schutzstreifen mit Regelbreite 1,5m angebracht, an Kreuzungen wird der Schutzstreifen rot gefärbt. Auf Höhe der Apotheke werden auf dem verbleibenden Geh- und Radweg (Einrichtungsradverkehr) Aufmerksamkeitspiktogramme aufgebracht.

-           An der Kreuzung Rheinstraße/Kaiserwerther Straße wird der rechts abbiegende Radverkehr durch eine Aufleitungsfläche auf den gemeinsamen Geh- und Radweg an der Kierster Straße geführt. Der links abbiegende Radverkehr kann über eine separate Spur auf eine Aufstellfläche gelangen um von dort über die Mittelinsel an der Ampel zu queren. Ein Fahren auf der Fahrbahn bleibt dabei unbenommen. Zusätzlich wird eine Aufstellfläche für den Radverkehr vor der Ampel hergestellt (Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreises und der technischen Umsetzbarkeit bei den Detektionsschleifen).

-           In der Nierster Straße wird der Schutzstreifen bis zum Kreisverkehr Wittenberger Straße fortgeführt und an Kreuzungen und Einmündungen rot gefärbt. Der Radverkehr wird durch den Kreisverkehr geführt und anschließen mit einer Aufleitungsfläche auf den gemeinsamen Geh- und Radweg geführt.

-           In der Nierster Straße kann wegen der geringen Straßenbreite zukünftig kein Parken auf der Fahrbahn mehr angeboten werden. Um auf der Nierster Straße weiterhin eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen, werden insgesamt drei Straßenverengungen (abgestimmt auf den Bus-Betrieb) hergestellt. Der Radfahrer wird diese ungehindert seitlich passieren können.

-           Der bisherige gemeinsame Geh- und Radweg bei dem ein Zweirichtungsradverkehr möglich war, wird zu einem Geh- und Radweg mit Einrichtungsradverkehr umbeschildert. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen gemäß StVO mit dem Fahrrad den Gehweg auf beiden Seiten weiterhin benutzen.

 

Die Planung wurde dem Arbeitskreis Radverkehr am 2. Juli 2020 vorgestellt. Der Arbeitskreis Radverkehr stimmte der Maßnahme in Ihrer aktuellen Planung zu. Folgende Hinweise wurden dort festgehalten und in der aktuellen Planung bzw. in diesem Beschluss aufgenommen:

 

-           Umsetzung in 2 Bauabschnitte.

-           Aufstellfläche für Radverkehr vor Ampel Rheinstraße/Kaiserswerther Straße vorsehen.

-           Insgesamt drei Straßeneinengung in Nierster Straße.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Die Kosten für die Herstellung der neuen Fahrradführung betragen ca. 65.000,00 €.

 


Alternativen:

 

Beibehaltung der heutigen Situation