Betreff
Wirtschaftswegekonzept 2020 Beschluss
Vorlage
FB5/1127/2020/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

1. das vorliegende Wirtschaftswegekonzept

 

2. dass das beschlossene Wirtschaftswegekonzept in den kommenden Jahren als Handlungsgrundlage für die künftige Erneuerungs- und Unterhaltungskonzeption der städtischen Wirtschaftswege verwendet und bei Entscheidungen und Investitionen einbezogen werden soll.

 

3. dass in den kommenden Jahren eine regelmäßige Überprüfung und ggfs. Anpassung des Wirtschaftswegekonzepts an die jeweiligen Verhältnisse erfolgen wird.

 

4. dass der Online-Zugang zum Wirtschaftswegekonzept aufrechterhalten wird.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschloss am 24.11.2016 die Erstellung eines Wirtschaftswegekonzeptes durch ein externes Büro. Das beauftragte Büro Ge-Komm erläuterte im Bau- und Umweltausschuss am 13.6.2018 das prinzipielle Vorgehen zur Erarbeitung eines Wirtschaftswegekonzepts. Der Bau- und Umweltausschuss beschloss ebenfalls am 13.6.2018 das vorgestellte Vorgehen und die Beauftragung des Büros Ge-Komm.

 

Die Verwaltung arbeitete daraufhin mit dem Büro GE-Komm das Leistungsbild entsprechend dem Leitfaden zur Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit und in mehreren Sitzungen der projektgruppe „Wirtschafswegekonzept“ einvernehmlich mit den Mitgliedern ab.

 

Am 10.3.2020 stellte Herr Bitjukov (Büro Ge-Komm) den Entwurf des Wirtschaftswegekonzeptes im Bau- und Umweltausschuss vor.

 

Grundlagen / Erhebung der IST-Situation:

 

Als vorbereitende Maßnahme wurden zunächst alle digitalen Datengrundlagen in einem Geo-Informationssystem (GIS) aufbereitet und zusammengestellt.

 

Im zweiten Schritt erfolgte die örtliche Erhebung aller relevanten Informationen. Alle Wege und Wegeflurstücke im Eigentum der Stadt Meerbusch und strategisch wichtige bzw. stark frequentierte Wege im sons­tigen Eigentum wurden in der Örtlichkeit angefahren und gemäß den Vorgaben des Leitfadens zur Erarbeitung länd­licher Wegenetzkonzepte erfasst.

 

Zusätzlich wurde eine umfassende und flächendeckende Fotodokumentation von allen Wegen angefertigt. Zu den einzelnen Bildern wurden zudem GPS-Daten automatisiert erhoben. Dadurch ist es möglich, die jewei­lige örtliche Situation auch später noch nachzuvollziehen.

 

Die erfassten Daten wurden im dritten Schritt in das Geo-Informationssystem integriert und aufbereitet.

 

Um die Wege in die vorgegebenen Kategorien einordnen zu können, wurden zunächst folgende Eigenschaften (Attribute) erhoben:

Nutzung der Wege nach Umfang (Verkehrsmenge), Nutzungshäufigkeit nach Funktionalitäten,

Ökologischer Wertigkeit, Ausbauart, Ausbauzustand, Tragfähigkeit, Länge und Breite, Unterhaltungspflicht.

 

Auf Grundlage der o.g. Eigenschaften erfolgte die Kategorisierung der Wege nachfolgenden Vorgaben.

 

Kategorie A = klassifiziertes Straßennetz inkl. Gemeindestraßen (z.B. innerörtliche Straßen); maßgebliches Verkehrsmittel: allgemeiner KFZ-Verkehr

Kategorie B = multifunktionale Wege, d.h. für den land- und forstwirtschaftlichen (luf) Verkehr und/oder den eingeschränkten KFZ-Verkehr sowie den Radverkehr

Kategorie C = Wege zur Sicherstellung luf Verbindungen oder Erschließung ganzer Bewirtschaftungsblöcke

Kategorie D =untergeordnete Wege mit Bedeutung für Fußgänger,

Kategorie E = Wege mit untergeordneter Erschließungsfunktion,

Kategorie F = Erschließungswege, die Einzelinteressen dienen

Kategorie G = im Netzzusammenhang weniger wichtige Wege, die ausschließlich der Feinverteilung innerhalb eines Feldblocks dienen oder zur Gewährleistung einer funktionierenden Verbindung bzw. Erschließung von geringer oder keiner Bedeutung sind.

Kategorie H = nicht mehr vorhandene oder genutzte Wege

Kategorie I = reine Fuß-, Reit- bzw. Radwege, die als selbständige Wege für luf-Verkehr nicht nutzbar sind

 

Ergebnis dieser Arbeitsschritte war eine interaktive Karte des IST-Zustandes auf Basis eines GIS-Systems, welches das Büro auf einem öffentlichen Internetauftritt bereitstellte.

Siehe: https://wirtschaftswegekonzept.de/buergerdialog-portal/ -> Projekt Meerbusch

 

Entwicklung SOLL-Konzept:

 

Nach Fertigstellung des IST-Bestandes für das Wegenetz erfolgte die konzeptionelle fachliche Erarbeitung des SOLL-Konzeptes. Hierfür bereitete das Büro Ge-Komm einen Vorentwurf, welcher dann mit einer Bürgerbeteiligung, einer Projektgruppe „Wirtschaftswegekonzept“ und der Verwaltung zu einem an die Bedürfnisse der Kommune angepassten SOLL-Konzept erstellt wurde.

 

Projektgruppe „Wirtschaftswegekonzept":

 

Die Erarbeitung des Wegenetzkonzeptes wurde begleitet durch eine Projektgruppe, welche insgesamt vier Mal tagte. Diese Projektgruppe besteht aus etwa 20 Teilnehmern. Unter anderem zählen dazu die Stellvertreter aus der Politik, der Landwirtschaft, der Feuerwehr, sowie Mitarbeiter unterschiedlicher Fachbereiche der Stadtverwaltung. Diese Personen vertreten die wichtigsten Nutzergruppen, sie haben Fachwissen und Ortskenntnisse und sind gleichzeitig Multiplikatoren für die Beteiligung der breiten Masse. Die einzelnen Bearbeitungsschritte wie IST Konzept, SOLL-Konzept, Kommentierungen der Bürger sowie die Handlungsempfehlungen wurden in der Projektgruppe gemeinsam erörtert, Entwürfe angepasst und präzisiert sowie Abstimmungen bei kontroversen Punkten abgehalten.

 

Bürgerbeteiligung:

 

Im Zuge der Erstellung des Wegenetzkonzeptes fand eine intensive Einbindung der gesamten Bürgerschaft der Stadt Meerbusch statt. Die Bevölkerung wurde dabei auf verschiedenen Wegen informiert und zur Beteiligung eingeladen. Die wichtigsten Informationen zum Thema Wegenetzkonzept und die Termine zur Bürgerbeteiligung wurden seitens der Stadt Meerbusch auf deren Internetseiten und über die lokale Presse veröffentlicht.

Zusätzlich wurde stets auf das Bürgerdialogportal der Ge-Komm GmbH „www.wirtschaftswegekonzept.de" verwiesen. Die Erläuterung zur Erstellung des Wegenetzkonzeptes und die Vorstellung des Vorentwurfs erfolgte für die Öffentlichkeit an einem Termin in den Räumlichkeiten der Verwaltung. Zu dieser Veranstaltung kamen ca. 15 interessierte Bürger.

 

Eine besondere Rolle im Bürgerbeteiligungsverfahren nahm das digitale Bürgerdialogportal ein:

 

Die Internetplattform gab interessierten Bürgern und denjenigen, die sich an der Erstellung des Wegenetzkonzeptes beteiligen wollen, allgemeine und weiterführende Informationen und die Möglichkeit, Stellungnahmen in Form von Kommentaren abzugeben. Dieses Portal stand allen Interessierten rund um die Uhr zur Verfügung und konnte bequem von zu Hause oder aber auch von unterwegs besucht werden. Durch die permanente Erreichbarkeit wurden eine bürgernahe Transparenz des Konzeptes und eine hohe Beteiligung erreicht. Alle Kommentare wurden seitens der Ge-Komm GmbH gesammelt und verwaltet, um dann aufbereitet und gebündelt an die Verwaltung übergeben zu werden.

 

Ergebnis / Handlungsempfehlung:

 

Ergebnis dieser umfassenden Beteiligung aller Interessensvertretern ist eine Handlungsempfehlung für jeden Wirtschaftsweg. Diese Handlungsempfehlung gliedert sich in folgende Maßnahmenarten auf (Die in Klammer angegebene Prozentpunkte geben die Verteilung im Wegenetz an): 

 

Erhaltung wie Bestand                                   (81%)

Sanierung/Ausbau/Verstärkung         (7%)

Umbau/andere Bauweisen                 (4%)

Rückbau                                             (8%)

Neubau                                              ( / )

 

Den einzelnen Maßnahmenarten wurde je nach Zustand einer zeitlichen Umsetzungsempfehlung zugeordnet:

 

Kurzfristig ( 5 Jahre)

Mittelfristig (10 Jahre)

Langfristig (20 Jahre)

 

Finanzielle Betrachtung:

 

Um den notwendigen Mitteleinsatz für die Umsetzung der Maßnahmen zu erhalten, wurden den einzelnen Maßnahmenarten Einheitskosten hinterlegt und entsprechend des Zustands ein zeitlicher Umsetzungshorizont angenommen. Das Ergebnis dieser Kostenannahme ist, dass kurzfristig (5 Jahre) rund 813.000€, mittelfristig (10 Jahre) rund 2.731.000€ und langfristig (20 Jahre) rund 1.741.000€ investiert werden sollten. Der Auftrag, im Wirtschaftswegekonzept die Möglichkeiten der Finanzierung zu erläutern, wurde erfüllt. Die aufgeführten Möglichkeiten können zukünftig herangezogen werden, falls eine Finanzierung über Dritte gewünscht wird.

 

Im Haushalt 2020 werden derzeit 170.000€ (2021: 100.000€, 2022: 230.000] für investive Maßnahmen bei Wirtschaftswegen bereitgestellt. Sanierungen, Ausbau, Verstärkungen, Umbau des Wirtschaftswegenetzes der Stadt Meerbusch sind mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mittel nur eingeschränkt möglich.

 

Die Erhaltung wie im Bestand ist dauerhaft zu sehen und beinhaltet folgende Maßnahmen:

-           Betriebliche Unterhaltung (Kontrolle/Wartung)

-           Bauliche Unterhaltung (z.B. Oberflächenbehandlung oder Kleinreparaturen sowie insbesondere auch die Pflege der befahrbaren Seltenstreifen)

-           Instandsetzung (z.B. Deckenerneuerung)

 

Als Finanzbedarf für die Unterhaltung von Wirtschaftswegen wird ein Betrag in Höhe 1,30 €/m2 zu Grunde gelegt. Bezogen auf die Wegnetzlänge mit Handlungsempfehlung "Erhaltung wie im Bestand" von 145.261m sowie einer zu Grunde gelegten mittleren Fahrbahnbreite von 3,0 m und ergibt sich ein jährlicher Finanzbedarf von: 145.261 m X 3,0 m X 1,30 €/m2 = ca. 566.500 € im Jahr.

 

Im Haushalt 2020 werden derzeit 20.000€ für konsumtive Maßnahmen bei Wirtschaftswegen bereitgestellt. Die Unterhaltung des Wirtschaftswegenetzes der Stadt Meerbusch ist mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mittel nur eingeschränkt möglich.

 

Weiteres Vorgehen:

 

Das beschlossene Wirtschaftswegekonzept soll in den kommenden Jahren als Handlungsgrundlage für die künftige Erneuerungs- und Unterhaltungskonzeption der städtischen Wirtschaftswege verwendet und bei Entscheidungen und Investitionen einbezogen werden. Auf Grundlage der digitalen Kartendarstellung und dem SOLL-Konzept wird die Verwaltung entsprechende Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen vorbereiten.

 

Zukünftiger Ausbaustandard:

 

Die qualitativen Anforderungen an die Oberflächen von Wirtschaftswegen sind wesentlich niedriger als die Anforderungen an Stadtstraßen. Dennoch wird mit dem Wirtschaftswegekonzept zukünftig ein Standard bezüglich Abmessungen und Aufbau definiert. Je nach Bodenverhältnissen, Geländeform, vorhandenem Material, Kategorie, Nutzung und Platzangebot muss ggfs. davon abgewichen und die jeweilige Planung an den Bestand angepasst werden.

 

Zeitliche Umsetzung:

 

Den einzelnen Maßnahmenarten wurde je nach Zustand eine zeitliche Umsetzungsempfehlung zugeordnet. Die Verwaltung wird zunächst Maßnahmen, welche kurzfristig eingestuft wurden, abarbeiten. Auch mittelfristige Maßnahmen können aufgrund der Rahmenbedingungen vorgezogen werden.

 

Erhaltung wie im Bestand:

 

Maßnahmen für die Erhaltung wie im Bestand (betriebliche und bauliche Unterhaltung) sind beispielsweise Oberflächenbehandlungen, Kleinreparaturen oder Deckenerneuerungen und sind konsumtive Maßnahmen.

 

Im jährlichen Haushalt werden derzeit 20.000€ für die Erhaltung von Wirtschaftswegen im konsumtiven Bereich zur Verfügung gestellt. Im Wirtschaftswegekonzept wird als jedoch ein theoretisch notwendiger Finanzbedarf 566.000€ im Jahr vorgeschlagen. Mit den derzeitigen Personalressourcen können, je nach Unterhaltungsaufwand rund 40.000€ jährlich abgearbeitet werden. Die Verwaltung schlägt deshalb in den nächsten Haushaltsplanberatungen eine Erhöhung der konsumtiven Mittel auf 40.000€ jährlich vor.

 

Sanierung / Ausbau / Verstärkung:

 

Maßnahmen wie Sanierungen, Ausbau, Verstärkungen sind Maßnahmen die über die reine Erhaltung hinausgehen (Aufbruch/Neueinbau des Oberbaus, Querschnittsänderungen) und sind investive Maßnahmen.

 

Auf Grundlage der früheren Bereisung der Wirtschaftswege durch die Wirtschaftswegebaukommission der Stadt Meerbusch sind noch 11 Wirtschaftswege zur Sanierung vorgesehen. Nach Abgleich der mit dem vorliegenden Wirtschaftswegekonzept und den darin festgelegten Kriterien sind davon noch 4 Maßnahmen als kurz- oder mittelfristige investive Maßnahmen eingestuft. Diese 4 Maßnahmen sind bereits in den Haushalten 2020 – 2022 aufgenommen. Im Einzelnen sind dies:

 

Rheinfeldweg (Ende Bebauung – Rheindeich, der Wirtschaftsweg ist gleichzeitig Hauptradroute)

Vorstenberg (Der Lohweg – Nierster Str., der Wirtschaftsweg ist gleichzeitig Nebenradroute)

Am Oberbach (Ilvericher Str. – Rheindeich, der Wirtschaftsweg ist gleichzeitig Hauptradroute)

Der Lohweg (In der Loh bis Vorstenberg, der Wirtschaftsweg ist gleichzeitig Nebenradroute)

 

Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund des Zustands der Wege und der Einbindung in das Radverkehrsnetz diese 4 Wirtschaftswege abzuarbeiten. Zudem liegen bei den genannten Wegen bereits eine Vorplanung vor.

 

Weitere Wirtschaftswege wurden aufgrund des Bedarfs, welcher in Wirtschafswegebaukommisson 2013 festgestellt wurde, in die Liste der Maßnahmenplanung (siehe Anlage 1) vorbehaltlich aufgenommen. Für die zukünftigen Haushaltsplanberatungen wird die Verwaltung auf Grundlage des Wirtschaftswegekonzeptes und mit Einbindung der Wirtschaftswegekommission weitere Vorschläge von Wirtschaftswegen zur investiven Sanierung vorlegen. Mit den derzeitigen Personalressourcen können, je nach Sanierungsaufwand 1-3 Wirtschaftswege jährlich abgearbeitet werden.

 

Die Verwaltung schlägt weiter vor, dass die Haushaltsmittel für die investiven Maßnahmen an Wirtschaftswegen nicht einzeln veranschlagt werden. Eine Einzelveranschlagung verhindert einen flexiblen Mitteleinsatz bei sich ändernden Dringlichkeiten. Zielführend ist hier eine Mittelbereitstellung als Sammler. Das jeweilige Maßnahmenprogramm wird jedoch im Bau- und Umweltausschuss bzw. im Rahmen der Haushaltsplanberatungen vorgestellt. Der Haushaltsansatz von 20.000€ jährlich für Sanierung von Wirtschaftswegen (Sammler) und derzeit 170.000€ für Einzelmaßnahmen (maßnahmengebunden) sollte auf jährlich auf 200.000€ für Sanierung von Wirtschaftswegen (Sammler) erhöht werden. Bei geplanten Maßnahmen, welche diese Summe übersteigen, z.B. durch sinnvolle längere Abschnitte, wird der Ansatz im entsprechenden Jahr erhöht.

 

 

Rückbau / Aufhebung:

 

Die Einstufung in Kategorie H (Optionswege) und F (Einzelinteressen) ist für derzeit nicht mehr vorhandene oder nicht mehr als Wege genutzte Wegeparzellen, sowie für Wege die Einzelinteressen dienen und auf welche die Allgemeinheit zukünftig verzichten kann, erfolgt. Eine Unterhaltung dieser Wege wird in vielen Fällen bereits heute nicht betrieben und soll zukünftig auf das Nötigste reduziert werden.

Für den zukünftigen Umgang mit diesen Optionswegen, bzw. Flächen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können diese Optionswege privatisiert bzw. auf Dritte übertragen werden. Zum anderen kann eine ökologische Aufwertung dieser Wege durch die Kommune erfolgen und in ein Ökokonto aufgenommen werden. Dies ist jeweils im Einzelfall zu prüfen.

 

Digitale Karten / Wirtschaftswegekonzept

 

Der Online-Zugang zum Wirtschaftswegekonzept auf dem Internetportal des Büros Ge-Komm wird aufrechterhalten. So ist gewährleistet, dass alle Interessenvertreter das Wirtschaftswegekonzept und dessen digitale Darstellung in einem Geoinformationssystem einsehen können. Hierfür wird mit dem Büro Ge-Komm ein Nutzungsvertrag geschlossen.

 

In den kommenden Jahren wird eine regelmäßige Überprüfung und ggfs. Anpassung des Wirtschaftswegekonzepts an die jeweiligen Verhältnisse erfolgen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die Kosten für die Bereitstellung des Wirtschaftswegekonzepts als Karte im Geoinformationssystem des Büros Ge-Komm belaufen sich auf 571,20€ brutto jährlich. Haushaltsmittel stehen beim Produkt 130555010 (Wirtschaftswege), Sachkonto 52160000 (Instandhaltung des Infrastrukturvermögens) zur Verfügung.

 


Alternativen:

 

keine