Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss lehnt den Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW vom 4.6.2020 zum Durchfahrtsverbot für Radfahrer auf der öffentlichen Gemeindestraße Am Oberbach ab.

 


Sachverhalt:

 

Bei der Planung der neuen Deichanlage bis 2010 waren die meisten Anlieger in diesem Bereich für die Lösung eines getrennten kombinierten Geh- und Radweges neben der reinen Erschließungsstraße Am Oberbach. Die Planung und Gestaltung der Deichsanierung wurde mehrfach mit den beteiligten Anliegern, der Stadt und dem Deichverband besprochen und schließlich einvernehmlich beschlossen. Auch bei Einweihung des Deiches im Jahr 2014 war die Lösung für die neue Radwegtrasse bei den meisten Anliegern anerkannt. Im Verlauf der folgenden Jahre erkannten immer mehr Radtouristen und andere Radfahrer den Vorteil der neuen Radtrasse auf und neben dem Deich sehr vorteilhaft. Nachweislich nutzen viele auswärtige Radtouristen die Route am Rhein entlang.

 

Aufgrund des individuellen Fehlverhaltens einiger Verkehrsteilnehmer hat die Verwaltung eine zusätzliche Diagonalsperre am Rheindamm, sowie mehrere große Steine zur Verhinderung von Umfahrungen sowie ein Kiesbett installiert. Auch wurde auf dem kombinierten Geh- und Radweg die Beschriftung „Fairnesszone“ aufgebracht.

 

 

Um einige belastungsfähige Zahlen zu erhalten, hat die Verwaltung von Dienstag 14.7.2020 bis Donnerstag 16.7.2020 eine sog. TOPO-Box im Bereich Rheindamm aufgehängt. Die Radfahrerzahlen für beide Richtungen zusammen schwanken zwischen 75 und 388 Radler pro Tag. Die Zahlen sind als Anlage der Vorlage beigefügt.

 

Aus Sicht der Verwaltung und der örtlichen Verkehrsbehörde ist zu der vorgeschlagenen Umleitungsstrecke folgendes zu sagen:

Der vorhandene kombinierte Geh- und Radweg im Bereich Am Oberbach und Rheindamm weist eine Gesamtbreite von 3,0 m und die Fahrbahn Am Oberbach hat eine Breite von ca. 4,85 / 5,00 m .

 

Die Fahrbahn zwischen Am Oberbach / Deich und der K9 Obere Straße ist aufgrund der Fahrbahnbreite von 3,0m bis max. 3,50 m und der nicht einsehbaren Kurven sowie der Böschungen rechts und links der Fahrbahn für den Radverkehr völlig ungeeignet. Bei entgegenkommenden Fahrzeugen oder auch Radfahrern ist eine erhöhte Unfallgefahr nicht auszuschließen. Im Bereich der Zufahrt zur K9 steigt die Fahrbahn steil an und dadurch ist eine Sichtbeziehung mit dem Verkehr auf der K9 nicht gegeben. Zusätzlich weist dieser Wegabschnitt gerade in den Kurven- und Bankettbereichen zahlreiche Schäden auf.

 

Auf der K9 ist der gemeinsame Zweirichtungsradweg maximal 2,50 m.

 

Damit vermindert sich die zur Verfügung stehende Wegbreite bei ausschließlich gemeinsamer Nutzung der Wege um 0,5 m und bei Einbeziehung der Straße Am Oberbach beträchtlich.

 

Zum Thema Radtourismus ist bei der Umleitungsstrecke folgendes sehr nachteilig.

Die offiziellen Radwegrouten führen alle entlang des Rheindeiches. An der Fahrbahn Am Oberbach wird der Radverkehr parallel auf einem Zweirichtungsradweg weiter in Richtung Krefeld, bzw. Meerbusch/Büderich geführt. Derzeit ist der Zweirichtungsradweg entlang der Straße Am Oberbach wegen dem Corona-Virus gesperrt und der Radverkehr wird automatisch über die Fahrbahn Am Oberbach geführt. Sobald der Rheindeich, bzw. der Zweirichtungsradweg an der Straße Am Oberbach wieder frei gegeben wird, wird sich auch der Radverkehr wieder anders verteilen und nicht mehr unbedingt die dortige Fahrbahn benutzen.

 

Eine Umleitung des gesamten Freizeitverkehrs über die vorgeschlagene Route kann nicht entsprochen werden, da alleine die Fahrbahn Am Oberbach in Fahrtrichtung K9 viel zu schmal und unübersichtlich ist. Bei Begegnungsverkehr mit anderen Fahrzeugen, z.B. landwirtschaftliche Fahrzeuge ist das Ausweichen unmöglich.

 

 

In der Zwischenzeit konnte auch die Kreispolizei nach einem Ortstermin um eine Stellungnahme gebeten werden: „Die angedachte „Umleitungsstrecke“ ist deutlich länger, in einem schlechteren Zustand, die Kurven sind zum Teil nicht einsehbar und die „Umleitung“ wird von Landwirtschaftlichem Verkehr genutzt. Bei landwirtschaftlichem Gegenverkehr haben die Radfahrer keine Chance zum Ausweichen. Das könnte zu gefährlicheren Situationen führen.

Das Unfallgeschehen „Am Oberbach“ ist unauffällig, bis auf den kürzlich geschehenen Unfall, bei dem das Kind mit Tretroller unachtsam auf die Straße getreten ist.

Von hier aus wird angeregt die „Corona-Regelung“ für den Rheindeich, auch aufgrund der Lockerungen, zu überdenken.“

Die Situation auf der Umleitungsstrecke belegen die der Anlage beigefügten Fotos.

 

 

Bei einem Verbot des Radverkehrs für den Bereich Am Oberbach stellt sich die Frage nach einer wirkungsvollen Überprüfung der Verbotsvorschriften. Das städtische Ordnungsamt ist hierfür nicht zuständig. Allein die Kreispolizei kann dieses Verbot regulär überprüfen, was sie aber bei zusätzlichen Aufgaben mit gleichbleibenden Personalressourcen nicht leisten können wird.

 

 

Eine weitere wichtige Frage konnte bislang noch nicht geklärt werden. Zur Eröffnung des kombinierten Geh- und Radweges im Jahr 2010 bei der Deichsanierung II. Bauabschnitt erhielt die Stadt vom Land NRW einen Zuschuss über 70 % der Baukosten für diesen kombinierten Weg. Die sog. Zweckbindung für den Zuschuss läuft am 10.7.2029 aus. Bei einer Zweckänderung (Ausschluss des Radverkehrs) vor Ablauf der Zweckbindungsfrist besteht die Gefahr der (ggf. auch teilweisen) Rückzahlung der Zuschüsse.

 

 

Als konstruktive Maßnahme infolge des zunehmenden Radverkehrs wird die Verwaltung ungeachtet einer weiteren Separierung oder Nicht-Separierung der Radfahrenden an der Einmündung der Straße Rheindamm auf die Straße Am Oberbach, an der eine Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregelung gilt, einen Haltebalken auf den Rheindamm markieren. Hier sind die Sichtverhältnisse aufgrund der baulichen Gegebenheiten eingeschränkt. Diese Geschwindigkeit reduzierende Maßnahme hat sich auf der Gonellastraße in Lank bereits bewährt.

Um die Verkehrsteilnehmer auf dem kombinierten Geh- und Radweg parallel zur Straße Am Oberbach zu entschleunigen, wird die Verwaltung die Errichtung einer weiteren Diagonalsperre am südlichen Ende der Straße in Höhe des Wendehammers prüfen.

 

Abschließend gibt die Verwaltung zu bedenken, dass das individuelle Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer, seien es Fußgänger, Hundeführer, Inlineskater, Pedelec- oder Rennradfahrer nicht mehr durch Vorschriften und Verbote regelbar ist. Wobei das Wort Verkehrsteilnehmer für diese Rowdies nicht zutrifft, da sie nicht mehr am gesamten Verkehr teilnehmen, sondern nur sich sehen. Das Fehlverhalten einzelner kann nicht zur Bestrafung aller anderen Radfahrer führen.

 

Wenn der Fahrradverkehr für ein besseres Klima zukünftig generell und speziell in Meerbusch gefördert werden soll, dann kann der Radfahrende nicht auf Umleitungsstrecken oder schlechtere und gefährliche Wegabschnitte geführt werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Keine

 


Alternativen:

 

Da die derzeitige Situation mit der Straßennutzung durch Radfahrer mit der Separierung der Verkehrsteilnehmer in Zusammenhang steht, erübrigt sich eine Alternative bei Nutzung des kombinierten Geh- und Radweges durch Radfahrer und bei Nutzung der Straße durch Kraftfahrzeuge.