Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das vorliegende Klimafolgenanpassungskonzept und beauftragt die Verwaltung, die dort aufgeführten Maßnahmen sukzessive, nach vorherigen Beratungen in den Fachausschüssen, umzusetzen.
Sachverhalt:
Das
globale Klima befindet sich aktuell in einem tiefgreifenden Wandel, welcher
zukünftig auch drastische Auswirkungen auf unsere Umwelt und Gesellschaft
haben wird. Durch die global weiterhin steigenden CO2-Emissionen
ist davon auszugehen, dass die Anpassung an unvermeidbare Klimafolgen in den
kommenden Jahrzehnten weiter an Bedeutung gewinnen wird.
Die Auswirkungen der globalen und lokalen klimatischen Veränderungen sind überall heute schon spürbar, deshalb muss sich auch die Stadt Meerbusch darauf einstellen, dass in Zukunft intensivere Hitzeperioden, längere Trockenphasen sowie häufigere Extremwetterereignisse wie z. B. Starkregen auf sie zukommen werden. Eine frühzeitige und kontinuierliche Anpassung an die sich ändernden Klimabedingungen stellt daher eine wichtige Aufgabe für die Stadt dar, um Klimarisiken vorzubeugen.
Mit dem in der letzten Ausschusssitzung vorgestellten Klimaanpassungskonzept (Maßnahme SV-14 der Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts) greift die Stadt Meerbusch diese allgemeinen Entwicklung auf. Das vollständige Konzept liegt dieser Vorlage als Anlage bei.
Für
die Umsetzung einige der im Konzept aufgeführten Maßnahmen stehen derzeit
verschiedene Förderprogramme zur Verfügung z.B.:
·
progres.nrw, Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und
Wasserrahmenrichtlinie (Starkregengefahrenkarte),
·
DAS-Programm - Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen
des Klimawandels.
Zudem
gibt es Möglichkeit von kurzfristig neu aufgelegten Programmen, Aufstockung von
Fördertöpfen und erhöhten Förderquoten im Rahmen der Konjunkturprogramme von
Bund und Land aufgrund der Covid-19 Pandemie zu profitieren. Diese Förderungen
sind zeitlich befristet und stehen vermutlich nur bis zum Ende 2021 zur
Verfügung. Die genauen Richtlinien werden noch veröffentlicht.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt: keine
Alternativen: