Betreff
Klimafolgenanpassungskonzept - Konzept zum Umgang mit den unvermeidbaren Folgen des Klimawandels im Meerbuscher Stadtgebiet
Vorlage
DezIII/1193/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das vorliegende Klimafolgenanpassungskonzept und beauftragt die Verwaltung, die dort aufgeführten Maßnahmen sukzessive, nach vorherigen Beratungen in den Fachausschüssen, umzusetzen.

 


Sachverhalt:

 

Das globale Klima befindet sich aktuell in einem tiefgreifenden Wandel, welcher zukünftig auch drastische Auswirkungen auf unsere Umwelt und Gesell­schaft haben wird. Durch die global weiterhin steigenden CO2-Emissionen ist davon auszugehen, dass die Anpassung an unvermeidbare Klimafolgen in den kommenden Jahrzehnten weiter an Bedeu­tung gewinnen wird.

 

Die Auswirkungen der globalen und lokalen klimatischen Veränderungen sind überall heute schon spürbar, deshalb muss sich auch die Stadt Meerbusch darauf einstellen, dass in Zukunft intensivere Hitzeperioden, längere Trockenphasen sowie häufigere Extremwetterereignisse wie z. B. Starkregen auf sie zukommen werden. Eine frühzeitige und kontinuierliche Anpassung an die sich ändernden Klimabedingungen stellt daher eine wichtige Aufgabe für die Stadt dar, um Klimarisiken vorzubeugen.

Mit dem in der letzten Ausschusssitzung vorgestellten Klimaanpassungskonzept (Maßnahme SV-14 der Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts) greift die Stadt Meerbusch diese allgemeinen Entwick­lung auf. Das vollständige Konzept liegt dieser Vorlage als Anlage bei.

Für die Umsetzung einige der im Konzept aufgeführten Maßnahmen stehen derzeit verschiedene Förderprogramme zur Verfügung z.B.:

 

·         progres.nrw, Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (Starkregengefahrenkarte),

·         DAS-Programm - Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

Zudem gibt es Möglichkeit von kurzfristig neu aufgelegten Programmen, Aufstockung von Fördertöpfen und erhöhten Förderquoten im Rahmen der Konjunkturprogramme von Bund und Land aufgrund der Covid-19 Pandemie zu profitieren. Diese Förderungen sind zeitlich befristet und stehen vermutlich nur bis zum Ende 2021 zur Verfügung. Die genauen Richtlinien werden noch veröffentlicht.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: keine

 


Alternativen: