Betreff
Neue Satzung der Volkshochschule Meerbusch
Vorlage
FB3/1192/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die beigefügte Neufassung der Satzung für die Volkshochschule Meerbusch zu beschließen und damit die Benutzerordnung sowie Entgeltordnung abzulösen.

 


Sachverhalt:

Für den Kulturausschuss am 4. Dezember 2019 reichte die FDP Fraktion einen Antrag zur Anpassung der Volkshochschuldozentenhonorare ein. Hierin wurde detailliert aufgelistet, dass die umliegenden Volkshochschulen höhere Honorare zahlen. Um wettbewerbsfähig zu sein und gute Dozenten zu engagieren, wurde die Empfehlung ausgesprochen den Honorarsatz auf 23,00 € anzuheben. Letztendlich kam es zu keinem Beschluss, sondern der Kulturausschuss erteilte daraufhin der Verwaltung den Auftrag, eine angepasste Entgeltordnung vorzulegen.

Bei der Überarbeitung wurde die Gelegenheit genutzt, die Satzung und Ordnungen, die bereits mehrfach überarbeitet wurden und teils widersprüchlich waren, zu glätten und in einer Satzung zusammenzufassen.

 

Ziele der Umsetzung waren:

  • Die Anhebung der Kursentgelte um rund 5 %
  • Die Anpassung der Honorare auf 23,00 € pro Unterrichtseinheit
  • Verbesserung der Kundenfreundlichkeit
  • Erhöhte Transparenz

 

Die Anlage 2 zeigt durch eine Gegenüberstellung eine 5%ige Kursentgelterhöhung. Darüber hinaus wird deutlich, dass sowohl Kleingruppenkurse als auch die Unterscheidung von Wochenendkursen zu Kursen unter der Woche nicht mehr stattfinden.

Dies ist eine deutliche Vereinfachung für den Kunden. Die Wochenendtarife wurden eingeführt, da sie einst einen Mehraufwand bedeuteten, z. B. zusätzliches Personal oder mehr Betriebskosten. In der heutigen Zeit lässt sich dies jedoch nicht mehr darstellen. Die Dozenten erhalten kein erhöhtes Wochenendhonorar mehr und da keine zusätzlichen Räumlichkeiten mehr für das Wochenende angemietet werden, unterscheiden sich die Betriebskosten nicht von denen unter der Woche. Darüber hinaus liegt der Trend in der Erwachsenenbildung bei Wochenendworkshops. Die Menschen sind heute flexibler, wollen sich nicht mehr langfristig binden und wollen effizient lernen, frei nach der Devise „kurz und knackig“. Mit den veränderten Entgelten kommt man diesem Trend entgegen und wird kundenorientierter.

 

In der neuen Satzung folgt man der Empfehlung, die Honorare auf 23,00 € anzuheben. Auf den Haushalt wird diese Änderung keine Auswirkung haben, da die Entgelte entsprechend der Honorare berechnet werden. Die erhöhten Ausgaben werden durch erhöhte Einnahmen kompensiert.

 

Eine deutliche Veränderung wurde durch die geänderte Abmeldefrist und des Wegfalls der Anmeldeentgelte bzw. der Einführung von Stornierungskosten vollzogen. In der Vergangenheit haben sich Teilnehmer für viele Kurse parallel angemeldet, ohne mitunter in der Absicht, an allen Kursen teilzunehmen. Da die Entgelte auf Grund der Teilnehmerzahl der ersten Kursstunde teilweise nachberechnet wurden, verfälschte die Abmeldung nach dem ersten Kurstag die Bilanz. Dieser Umstand war oft für Dozenten und Teilnehmer unbefriedigend und brachte zudem für die Verwaltung einen enormen Mehraufwand. Die Kosten eines Kurses stehen somit im Vorfeld fest, was zu einer erhöhten Kundenzufriedenheit und reduziertem Verwaltungsaufwand führt.

Hintergrund der Einführung der Stornierungsmöglichkeit nach dem ersten Kurstag war, dass es keine offizielle Schnuppermöglichkeiten gab. Daher wird es in Zukunft die Möglichkeit geben, in einen bereits laufenden Kurs zu schnuppern. Für Sprachkurse wird es die Schnuppermöglichkeit im laufenden Kurs geben (siehe hierzu § 11 der Satzung).

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Es gibt keine Auswirkungen auf den Haushalt. Im besten Fall werden durch die Maßnahmen die Einnahmen gesteigert.

 


Alternativen:

Weiterbestand der derzeit geltenden Satzung, Benutzerordnung sowie Entgeltordnung.